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BP Handelszentrum Begruendung 2012-06-25 - Frammersbach

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Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

Begründung Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“<br />

Die Belange älterer Menschen und deren Versorgung mit Wohnraum und Einrichtungen<br />

der Altenhilfe werden durch die Ausweisung eines Baugebietes für die Errichtung von Ein<br />

richtungen für Senioren und Pflege berücksichtigt. Durch die zentrale Lage in der Ortsmit<br />

te sind die günstige Erreichbarkeit und die Einbindung in das öffentliche Leben gewährleis<br />

gewährleistet.<br />

Durch die Einbeziehung des Lohrbachs in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird<br />

das regionalplanerische Ziel der Verbesserung der Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des<br />

Gewässers für die Naherholung berücksichtigt. Gleichzeitig wird durch die Festsetzung von<br />

Grünflächen im nördlichen Anschluss dieser weithin einsehbare Hangbereich des Lohrtals<br />

von Bebauung freigehalten.<br />

Insgesamt entspricht die Planung somit den Zielen der Landes und Regionalplanung.<br />

3.3 Flächennutzungsplan<br />

Im wirksamen Flächennutzungsplan des Marktes <strong>Frammersbach</strong> (11. Änderung, Stand<br />

2008) ist das Wiedekind Areal überwiegend als Sondergebiet dargestellt. Dieses hat im<br />

nordöstlichen Teil die Bezeichnung „Kultur, Sport, Freizeit“, im südwestlichen Teil die Be<br />

zeichnung „Einzelhandel“. Im äußersten Nordwesten ist außerdem ein Mischgebiet darge<br />

stellt. Die Herrenwiese, die sich zu einem kleinen Teil im Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes befindet, ist als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage und<br />

als Verkehrsfläche (Parkplatz) dargestellt. Der Hangbereich nördlich des Lohrbachs ist im<br />

rechtsgültigen Flächennutzungsplan (Stand 2000) als Fläche für die Landwirtschaft ausge<br />

wiesen.<br />

Im Bebauungsplan sind drei unterschiedliche Sondergebiete sowie Grünflächen festge<br />

setzt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen nicht mit den Darstellungen<br />

des Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist im Bereich des Planungsgebietes eine Än<br />

derung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese erfolgt im Wege der Berichtigung<br />

gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.<br />

Abbildung 2: Ausschnitt des Flächennutzungsplans des Marktes <strong>Frammersbach</strong> aus dem Jahr 2000 (links) und der dessen 11.<br />

Änderung aus dem Jahr 2008 (rechts), unmaßstäblich<br />

3.4 Zielvorgaben für die landschaftliche Entwicklung<br />

Das gesamte Gemeindegebiet von <strong>Frammersbach</strong> liegt innerhalb des Naturparks Spessart.<br />

Die Grenzen von Landschafts oder Naturschutzgebieten innerhalb des Naturparkes ver<br />

laufen jedoch außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Im nördlichen Teil<br />

des Planungsgebietes, nördlich des Lohrbachs im Hangbereich befinden sich Teile des kar<br />

tierten Biotopes „Mageres Grünland und Gehölze am Bäckers und Mützelsberg östlich<br />

<strong>Frammersbach</strong>“ (Nrn. 5922 0039 009 und 5922 0039 007).<br />

10 arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner Kitzingen

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