BP Handelszentrum Begruendung 2012-06-25 - Frammersbach
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Markt <strong>Frammersbach</strong><br />
Begründung Bebauungsplan „Handels , Dienstleistungs , Freizeit und Seniorenzentrum Ortsmitte“<br />
Die Belange älterer Menschen und deren Versorgung mit Wohnraum und Einrichtungen<br />
der Altenhilfe werden durch die Ausweisung eines Baugebietes für die Errichtung von Ein<br />
richtungen für Senioren und Pflege berücksichtigt. Durch die zentrale Lage in der Ortsmit<br />
te sind die günstige Erreichbarkeit und die Einbindung in das öffentliche Leben gewährleis<br />
gewährleistet.<br />
Durch die Einbeziehung des Lohrbachs in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird<br />
das regionalplanerische Ziel der Verbesserung der Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des<br />
Gewässers für die Naherholung berücksichtigt. Gleichzeitig wird durch die Festsetzung von<br />
Grünflächen im nördlichen Anschluss dieser weithin einsehbare Hangbereich des Lohrtals<br />
von Bebauung freigehalten.<br />
Insgesamt entspricht die Planung somit den Zielen der Landes und Regionalplanung.<br />
3.3 Flächennutzungsplan<br />
Im wirksamen Flächennutzungsplan des Marktes <strong>Frammersbach</strong> (11. Änderung, Stand<br />
2008) ist das Wiedekind Areal überwiegend als Sondergebiet dargestellt. Dieses hat im<br />
nordöstlichen Teil die Bezeichnung „Kultur, Sport, Freizeit“, im südwestlichen Teil die Be<br />
zeichnung „Einzelhandel“. Im äußersten Nordwesten ist außerdem ein Mischgebiet darge<br />
stellt. Die Herrenwiese, die sich zu einem kleinen Teil im Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplanes befindet, ist als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage und<br />
als Verkehrsfläche (Parkplatz) dargestellt. Der Hangbereich nördlich des Lohrbachs ist im<br />
rechtsgültigen Flächennutzungsplan (Stand 2000) als Fläche für die Landwirtschaft ausge<br />
wiesen.<br />
Im Bebauungsplan sind drei unterschiedliche Sondergebiete sowie Grünflächen festge<br />
setzt. Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen nicht mit den Darstellungen<br />
des Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist im Bereich des Planungsgebietes eine Än<br />
derung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese erfolgt im Wege der Berichtigung<br />
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.<br />
Abbildung 2: Ausschnitt des Flächennutzungsplans des Marktes <strong>Frammersbach</strong> aus dem Jahr 2000 (links) und der dessen 11.<br />
Änderung aus dem Jahr 2008 (rechts), unmaßstäblich<br />
3.4 Zielvorgaben für die landschaftliche Entwicklung<br />
Das gesamte Gemeindegebiet von <strong>Frammersbach</strong> liegt innerhalb des Naturparks Spessart.<br />
Die Grenzen von Landschafts oder Naturschutzgebieten innerhalb des Naturparkes ver<br />
laufen jedoch außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Im nördlichen Teil<br />
des Planungsgebietes, nördlich des Lohrbachs im Hangbereich befinden sich Teile des kar<br />
tierten Biotopes „Mageres Grünland und Gehölze am Bäckers und Mützelsberg östlich<br />
<strong>Frammersbach</strong>“ (Nrn. 5922 0039 009 und 5922 0039 007).<br />
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