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Gemeinderat vom 23.01.2012 Vorstellung der ... - Frammersbach

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Umlagegrundlagen <strong>der</strong> dem Jahr <strong>der</strong> Antragsstellung vorausgehenden drei Rechnungsjahre.<br />

Die von einer Sanierung betroffene Gemeinde leistet damit einen angemessenen Eigenanteil<br />

an den erfor<strong>der</strong>lichen Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen. Die Ausgabe <strong>der</strong> Fondsmittel<br />

erfolgt nach einer Prioritätenliste, die halbjährlich aktualisiert wird.<br />

Zuschussempfänger sind die kreisangehörigen Gemeinden in Bayern. Die Gewährung des<br />

Zuschusses ist möglich, wenn <strong>der</strong> Antragsteller nachweist, dass<br />

• die stillgelegte Hausmülldeponie im Kataster nach Art. 3 BayBodSchG<br />

(Altlastenkataster) o<strong>der</strong> einem entsprechenden Dokumentationssystem beim<br />

Landesamt für Umwelt erfasst ist,<br />

• die Durchführung <strong>der</strong> Maßnahme von <strong>der</strong> zuständigen Behörde gefor<strong>der</strong>t wird und<br />

• die Kostentragungspflicht des Antragstellers nach den einschlägigen<br />

Rechtsvorschriften im Antrag dokumentiert ist.<br />

Sanierungsmaßnahmen, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen nach § 2 Abs. 7 und 8<br />

BBodSchG sowie erfor<strong>der</strong>liche Vorkehrungen nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 KrW-/AbfG,<br />

ausgenommen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen, können nur bezuschusst werden,<br />

wenn zuvor eine Gefährdungsabschätzung entsprechend § 9 Abs. 2 BBodSchG durchgeführt<br />

wurde. Entsprechendes gilt für Sanierungsuntersuchungen nach § 13 BBodSchG. Der<br />

Zuschuss kann auch nur gewährt werden, wenn <strong>der</strong> Antragsteller nachweist, dass er seinen je<br />

Hausmülldeponie zu tragenden Eigenanteil (Art. 13a Abs. 4 Satz 3 bis 5 BayBodSchG) zuvor<br />

bereits erbracht hat. Die För<strong>der</strong>ung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die<br />

Höhe des Zuschusses beträgt in <strong>der</strong> Regel 100 % <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Kosten, soweit diese den<br />

Eigenanteil nach Art. 13a Abs. 4 Satz 3 bis 5 BayBodSchG übersteigen. Der Antrag auf<br />

För<strong>der</strong>ung ist bei <strong>der</strong> Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB)Innere<br />

Wiener Straße 11a, 81667 München zu stellen. Nach Prüfung und Zustimmung zu den<br />

Anträgen bietet die GAB mbH <strong>der</strong> Gemeinde einen Zuschussvertrag an, <strong>der</strong> den<br />

För<strong>der</strong>gegenstand, die Rechte und Pflichten <strong>der</strong> Vertragspartner sowie den bewilligten<br />

Kostenumfang verbindlich regelt<br />

In <strong>Frammersbach</strong> sind nach <strong>der</strong> aktuellen Aktenlage folgende ehemaligen Hausmülldeponien<br />

bekannt:<br />

Hausmülldeponie Agneshohle (im Bereich des Spielplatzes Agnesstraße),<br />

Hausmülldeponie Rückweghohle,<br />

Hausmülldeponie Bäckersberghohl,<br />

Hausmülldeponie Schwartler Tal,<br />

Hausmülldeponie Habichsthal.<br />

Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Voruntersuchungen zur Erkundung und<br />

Sanierung <strong>der</strong> früheren Hausmülldeponien im Hinblick auf eine mögliche Sanierung zu<br />

veranlassen.<br />

Beschluss: einstimmig

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