Gemeinderat vom 23.01.2012 Vorstellung der ... - Frammersbach
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Versorgungsengpässen, die nur durch die Einspeisung von Wasser aus dem Brunnen <strong>der</strong><br />
Waldschlossbrauerei überbrückt werden konnten. Das zeigt deutlich, wie angespannt die<br />
Versorgungssituation ist. Das Wasserdargebot muss dringend verstärkt werden. Eine<br />
Versuchsbohrung im Aubachtal, nördlich von Habichsthal (Bremersgrund) ist zum Brunnen<br />
ausgebaut worden. Ergebnisse liegen uns noch nicht vor. Inwieweit <strong>der</strong> Vorentwurf des<br />
Ingenieurbüros Kohl zur Beileitung von Wasser aus Habichsthal und zur Lösung <strong>der</strong><br />
<strong>Frammersbach</strong>er Trinkwasserprobleme weitergeführt werden kann, ist uns noch nicht bekannt.<br />
Eine Verwirklichung des Industriegebietes wird erst möglich sein, wenn die Voraussetzungen<br />
einer ausreichend sicheren Wasserversorgung geschaffen worden sind. Die errechneten<br />
Wasserverluste in <strong>Frammersbach</strong> lagen 2004 bei 15 %, 2005 bei 24 %. Die zunehmenden<br />
Wasserverluste sind zu hoch gerade im Hinblick auf § l a Wasserhaushaltsgesetz (sparsame<br />
Verwendung des Wassers) und das „unterfränkische Wassermangelgebiet". Die Ursachen<br />
sollten erkundet und beseitigt werden.<br />
2. Abwasserableitung:<br />
Entsprechend <strong>der</strong> aufgestellten Kanalisationsplanung wurde in <strong>Frammersbach</strong> das Kanalnetz<br />
ausgebaut sowie die erfor<strong>der</strong>lichen Mischwasserbehandlungsanlagen erstellt. Der<br />
Geltungsbereich des geplanten Gewerbegebietes wurde bisher in <strong>der</strong> genannten Planung nicht<br />
berücksichtigt. Voraussetzung für eine Ausweisung des Gewerbegebietes ist deshalb die<br />
Erstellung einer Tekturplanung, in <strong>der</strong> die Auswirkungen des zusätzlichen Gebietes (mit einer<br />
nicht unerheblichen Fläche von ca. 26 ha) auf die weiterrührenden Abwasseranlagen (Kanäle,<br />
Mischwasserbehandlungsanlagen, Kläranlage) untersucht und aufgezeigt werden. Daraus<br />
resultierende bauliche Anpassungen sind vor <strong>der</strong> Erschließung des Gebietes wasserrechtlich<br />
zu behandeln und durchzuführen. Die Entwässerung des geplanten Gewerbegebietes ist im<br />
qualifizierten Trennsystem vorgesehen. Das anfallende Schmutzwasser wird gesammelt und<br />
dem Zweckverbandssammler zur Kläranlage zugeleitet. Nie<strong>der</strong>schlagswasser soll auf den<br />
jeweiligen Baugrundstücken zurückgehalten und falls erfor<strong>der</strong>lich auch hier behandelt<br />
werden. Der Überlauf aus den privaten Grundstücken wird über ein Regenwassersystem den 2<br />
zentralen Regenrückhaltebecken zugeführt, bevor eine Einleitung in den Vorfluter (Lohr)<br />
erfolgt. Grundsätzlich sind bei Erstellung <strong>der</strong> Entwässerungsplanung die quantitativen und<br />
qualitativen Anfor<strong>der</strong>ungen und Vorgaben des ATV-Merkblattes M 153 hinsichtlich einer<br />
regelgerechten Regenwasserrückhaltung und Regenwasserklärung zu beachten. Die geplanten<br />
Einleitungen in die Lohr sind noch wasserrechtlich zu behandeln. Der Markt <strong>Frammersbach</strong><br />
ist Mitglied im Abwasserzweckverband Lohrtal. Nachdem die Verbandskläranlage unterhalb<br />
von Partenstein für eine weitergehende Abwasserreinigung erweitert wurde, werden die<br />
heutigen Reinigungsanfor<strong>der</strong>ungen eingehalten. Grundsätzlich ist <strong>der</strong> Abwasserzweckverband<br />
zu dem geplanten Vorhaben zu hören. Der übermäßige Fremdwasserzufluss zur Kläranlage ist<br />
in den nächsten Jahren noch durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Bei <strong>der</strong><br />
abwassermäßigen Erschließung ist darauf zu achten, dass Fremdwasser (Quellen- und<br />
Schichtwasser sowie Nie<strong>der</strong>schlagswasser aus Außeneinzugsgebieten) nicht <strong>der</strong> Kanalisation<br />
und somit <strong>der</strong> Kläranlage zufließt. Bei hohen Grundwasserständen sind Bauweisen zu wählen,<br />
die nicht zu dauerhaften Grundwasserabsenkungen führen (zum Beispiel: wasserdichte<br />
Wannen). Gezielte Grundwasserabsenkungen sind wasserwirtschaftlich nicht vertretbar.<br />
3. Nie<strong>der</strong>schlagswasser:<br />
Das Baugebiet liegt in einem hängigen Bereich. Ob ein Schutz vor Oberflächenabfluss bei<br />
Starknie<strong>der</strong>schlägen notwendig ist, sollte geprüft werden. Der Landkreis Main-Spessart<br />
umfasst grundwassersensible Karstgebiete und Gebiete mit klüftigem Untergrund. In solchen<br />
Bereichen ist die wasserdurchlässige Gestaltung (zur unmittelbaren Versickerung des<br />
Nie<strong>der</strong>schlags) von Wegen und Plätzen mit Kfz-Verkehr (z. B. Stellplätze o<strong>der</strong><br />
Garageneinfahrten) grundsätzlich nicht zulässig. Ob und in welcher Form im Einzelfall<br />
Ausnahmen vertretbar sind, ist jeweils geson<strong>der</strong>t in Absprache mit