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Gemeinderat vom 23.01.2012 Vorstellung der ... - Frammersbach

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nachgewiesen. Die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes werden zur Kenntnis genommen<br />

und werden bei den weiteren Planungen berücksichtigt.<br />

Zu 2. Abwasserableitung<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Erschließungsplanung wird ein entsprechen<strong>der</strong> Tekturplan erstellt, in dem die<br />

Auswirkungen des zusätzlichen Gebietes auf die weiterführenden Abwasseranlagen untersucht<br />

und aufgezeigt werden. Die Vorgaben des ATV-Merkblattes M 153 sollen bei dieser<br />

Erschließungsplanung entsprechend Berücksichtigung finden. Ebenfalls soll im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erschließungsplanung eine wasserrechtliche Behandlung <strong>der</strong><br />

geplanten Einleitung des Oberflächenwassers in die Lohr erfolgen. Im übrigen wird<br />

beschlossen, dass <strong>der</strong> Abwasserzweckverband Lohrtal am weiteren Bebauungsplanverfahren<br />

beteiligt wird. Die Anmerkungen zu hohen Grundwasserständen werden zur Kenntnis<br />

genommen. Hierzu ist festzustellen, dass auf Grund <strong>der</strong> bereits bestehenden<br />

Baugrunduntersuchung für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan, nicht mit dem<br />

Antreffen von höheren Grundwasserständen innerhalb des Planungsbereiches zu rechnen ist.<br />

Zu 3. Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

Im Rahmen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes sind entsprechende Gräben<br />

vorgesehen, die zusammen mit bestehenden Oberflächenwassergräben eine schadlose<br />

Ableitung von Außeneinzugsgebietswasser ermöglicht. Weiter wird festgestellt, dass eine<br />

dezentrale Versickerung aufgrund <strong>der</strong> vorhandenen Bodensituation grundsätzlich<br />

auszuschließen ist, da dies entsprechend den Angaben des Gründungsgutachtens massive<br />

Einflüsse auf die Standsicherheit des vorliegenden Geländes haben würde. Somit wurde eine<br />

Versickerung von Oberflächenwässern aus Wegen und Plätzen mit Kfz –Verkehr innerhalb<br />

<strong>der</strong> Grundstücke grundsätzlich ausgeschlossen. Im Rahmen <strong>der</strong> weiteren Planung <strong>der</strong><br />

Oberflächenwasserbehandlung sollen die entsprechenden Merkblätter und<br />

Handlungsempfehlungen Berücksichtigung finden.<br />

Zu 4. Altablagerungen<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Zu 5. Erdaushubdeponie<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Würzburg<br />

Der Marktgemein<strong>der</strong>at nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass ein<br />

entsprechen<strong>der</strong> Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen werden soll. Auch sollen<br />

sämtliche mit <strong>der</strong> Maßnahme betrauten Personen hiervon in Kenntnis gesetzt werden.<br />

Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Memmelsdorf<br />

Nach Wissen von Gemeinde und dem Marktgemein<strong>der</strong>at sind im Umfeld <strong>der</strong> Maßnahme<br />

keine entsprechenden Denkmäler bekannt, die durch die Maßnahme beeinträchtigt werden<br />

könnten. Im übrigen nimmt <strong>der</strong> Marktgemein<strong>der</strong>at die Stellungnahme zur Kenntnis.<br />

Stellungnahme Amt für Landwirtschaft und Forsten, Karlstadt<br />

1. Entwurfsbegründung<br />

Ziffer 6. Planung: Än<strong>der</strong>ungspunkt 3:<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Vorplanung zum in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanentwurf wurden<br />

mehrere Alternativen zur Trassenführung, unter an<strong>der</strong>em auch die <strong>vom</strong> Amt für<br />

Landwirtschaft vorgeschlagene Trasse, geprüft. Die vorliegende Trasse stellt die Variante mit<br />

den geringsten Eingriffen in das Gelände dar. Die alternativen Trassenführungen hätten<br />

wesentlich größere Böschungsflächen sowie Verkehrsflächen und somit auch einen größeren<br />

Waldflächenverlust zur Folge.

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