Gemeinderat vom 23.01.2012 Vorstellung der ... - Frammersbach
Gemeinderat vom 23.01.2012 Vorstellung der ... - Frammersbach
Gemeinderat vom 23.01.2012 Vorstellung der ... - Frammersbach
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
nachgewiesen. Die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes werden zur Kenntnis genommen<br />
und werden bei den weiteren Planungen berücksichtigt.<br />
Zu 2. Abwasserableitung<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Erschließungsplanung wird ein entsprechen<strong>der</strong> Tekturplan erstellt, in dem die<br />
Auswirkungen des zusätzlichen Gebietes auf die weiterführenden Abwasseranlagen untersucht<br />
und aufgezeigt werden. Die Vorgaben des ATV-Merkblattes M 153 sollen bei dieser<br />
Erschließungsplanung entsprechend Berücksichtigung finden. Ebenfalls soll im<br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erschließungsplanung eine wasserrechtliche Behandlung <strong>der</strong><br />
geplanten Einleitung des Oberflächenwassers in die Lohr erfolgen. Im übrigen wird<br />
beschlossen, dass <strong>der</strong> Abwasserzweckverband Lohrtal am weiteren Bebauungsplanverfahren<br />
beteiligt wird. Die Anmerkungen zu hohen Grundwasserständen werden zur Kenntnis<br />
genommen. Hierzu ist festzustellen, dass auf Grund <strong>der</strong> bereits bestehenden<br />
Baugrunduntersuchung für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan, nicht mit dem<br />
Antreffen von höheren Grundwasserständen innerhalb des Planungsbereiches zu rechnen ist.<br />
Zu 3. Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
Im Rahmen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes sind entsprechende Gräben<br />
vorgesehen, die zusammen mit bestehenden Oberflächenwassergräben eine schadlose<br />
Ableitung von Außeneinzugsgebietswasser ermöglicht. Weiter wird festgestellt, dass eine<br />
dezentrale Versickerung aufgrund <strong>der</strong> vorhandenen Bodensituation grundsätzlich<br />
auszuschließen ist, da dies entsprechend den Angaben des Gründungsgutachtens massive<br />
Einflüsse auf die Standsicherheit des vorliegenden Geländes haben würde. Somit wurde eine<br />
Versickerung von Oberflächenwässern aus Wegen und Plätzen mit Kfz –Verkehr innerhalb<br />
<strong>der</strong> Grundstücke grundsätzlich ausgeschlossen. Im Rahmen <strong>der</strong> weiteren Planung <strong>der</strong><br />
Oberflächenwasserbehandlung sollen die entsprechenden Merkblätter und<br />
Handlungsempfehlungen Berücksichtigung finden.<br />
Zu 4. Altablagerungen<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Zu 5. Erdaushubdeponie<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Würzburg<br />
Der Marktgemein<strong>der</strong>at nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass ein<br />
entsprechen<strong>der</strong> Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen werden soll. Auch sollen<br />
sämtliche mit <strong>der</strong> Maßnahme betrauten Personen hiervon in Kenntnis gesetzt werden.<br />
Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Memmelsdorf<br />
Nach Wissen von Gemeinde und dem Marktgemein<strong>der</strong>at sind im Umfeld <strong>der</strong> Maßnahme<br />
keine entsprechenden Denkmäler bekannt, die durch die Maßnahme beeinträchtigt werden<br />
könnten. Im übrigen nimmt <strong>der</strong> Marktgemein<strong>der</strong>at die Stellungnahme zur Kenntnis.<br />
Stellungnahme Amt für Landwirtschaft und Forsten, Karlstadt<br />
1. Entwurfsbegründung<br />
Ziffer 6. Planung: Än<strong>der</strong>ungspunkt 3:<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Vorplanung zum in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanentwurf wurden<br />
mehrere Alternativen zur Trassenführung, unter an<strong>der</strong>em auch die <strong>vom</strong> Amt für<br />
Landwirtschaft vorgeschlagene Trasse, geprüft. Die vorliegende Trasse stellt die Variante mit<br />
den geringsten Eingriffen in das Gelände dar. Die alternativen Trassenführungen hätten<br />
wesentlich größere Böschungsflächen sowie Verkehrsflächen und somit auch einen größeren<br />
Waldflächenverlust zur Folge.