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Gemeinderat vom 14.12.2009 Beschluss zum ... - Frammersbach

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Die <strong>Beschluss</strong>fassung ist erforderlich, da es keine gesetzliche Verpflichtung zur Rückzahlung<br />

gibt. Es ist also eine „Grundtenorentscheidung“ im <strong>Gemeinderat</strong> zu treffen. Der Bayerische<br />

Gemeindetag empfiehlt hier dringend eine Rückerstattung nur auf Antrag und die Festlegung<br />

einer Antragsfrist bis zu einem Stichtag. Gut vertretbar wäre hier beispielsweise der<br />

30.06.2010.<br />

Im Rahmen der Ermessensentscheidung kann eine Kleinbetragsregelung getroffen werden.<br />

Sie sollte sich an dem Gesamtrückzahlungsbetrag, nicht auf den Betrag pro Bescheid<br />

beziehen. Beispielsweise wären hier 5,00 € oder 10 € eine geeignete Grenze, unter der keine<br />

Rückzahlung mehr gewährt wird, da der Verwaltungsaufwand weit außer Verhältnis zur<br />

Rückzahlung steht. Sollte es zu einer Rückerstattung auf Grund eines Antrages kommen,<br />

muss eine „Rechnungskorrektur“ erfolgen und dem ursprünglich Leistendem zugestellt<br />

werden. Darauf hin kann über die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt die<br />

Umsatzsteuer durch die Gemeinde zurückgeholt werden.<br />

Insgesamt wurden örtlich in 221 Fällen 16.795,23 EUR zuviel Umsatzsteuer verrechnet.<br />

Davon sind 19 Fälle unter 5 € und 9 Fälle zwischen 5 € und 10 €. Der Markt <strong>Frammersbach</strong><br />

ist selbst mit 20 Bescheiden – für Baugrundstücke und das Dorfgemeinschaftshaus - und<br />

einem Rückerstattungsbetrag in Höhe von 2.335,69 EUR betroffen.<br />

Der <strong>Gemeinderat</strong> beschließt die zuviel gezahlte Umsatzsteuer bei der Wasserversorgung<br />

zurückzuerstatten. Die Rückerstattung erfolgt nur nach Antrag der Berechtigten. Die Frist für<br />

die Antragstellung wird auf den 30.06.2010 festgelegt. Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn<br />

der Gesamtrückzahlungsbetrag eines Berechtigten mehr als 5 € beträgt. Die Verwaltung wird<br />

beauftragt, die von einer Rückerstattung betroffenen Personen zu informieren und diese auf<br />

ihr Recht auf Rückerstattung hinzuweisen.<br />

<strong>Beschluss</strong>: einstimmig<br />

Beratung von Baugesuchen<br />

Sachverhalt:<br />

Tanja und Karl-Hermann Hummel, Am Forellenhof 10, 97816 Lohr a. Main beabsichtigen am<br />

Anwesen Frühlingsweg 6 (Flnr. 10463, 10470) drei Stellplätze mit Abstellraum zu errichten.<br />

Die Planung berücksichtigt bereits den geplanten Ausbau des Frühlingsweges.<br />

Der Marktgemeinderat beschließt der Planung für drei Stellplätze mit einem Abstellraum das<br />

Einvernehmen zu erteilen.<br />

<strong>Beschluss</strong>: einstimmig<br />

Beratung zur Realisierung des Einbahnrings B 276/St 2305<br />

Sachverhalt:<br />

Bürgermeister Peter Franz teilt dem <strong>Gemeinderat</strong> mit, das von den privaten Anliegern des<br />

geplanten Einbahnrings bis auf Inge Linder nun Alle die Bauerlaubnis unterschrieben haben.<br />

Grundlage der vorliegenden Planungen sind nicht die Vorgaben der Gemeinde oder des Büro<br />

Dr. Holl, sondern die Planungen des <strong>vom</strong> Straßenbauamt vorgeschlagenen Straßenplaners<br />

Dipl.-Ing. Wedel. Auf der Basis dieser Planungsgrundlagen haben bereits mehrere Gespräche<br />

mit Inge Linder stattgefunden. Zuletzt gab es ein Gespräch mit Inge und Christine Linder,<br />

Wolfgang Weber <strong>vom</strong> Staatl Bauamt und dem Straßenplaner Dipl.-Ing. Wedel. Dabei wurde<br />

abschließend vereinbart, dass sich Inge Linder mit ihrem technischen Berater in Verbindung<br />

setzt, damit sich dieser fachlich mit Dipl.-Ing. Wedel auseinandersetzt, ob es noch vertretbare

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