Gemeinderat vom 14.12.2009 Beschluss zum ... - Frammersbach
Gemeinderat vom 14.12.2009 Beschluss zum ... - Frammersbach
Gemeinderat vom 14.12.2009 Beschluss zum ... - Frammersbach
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Die <strong>Beschluss</strong>fassung ist erforderlich, da es keine gesetzliche Verpflichtung zur Rückzahlung<br />
gibt. Es ist also eine „Grundtenorentscheidung“ im <strong>Gemeinderat</strong> zu treffen. Der Bayerische<br />
Gemeindetag empfiehlt hier dringend eine Rückerstattung nur auf Antrag und die Festlegung<br />
einer Antragsfrist bis zu einem Stichtag. Gut vertretbar wäre hier beispielsweise der<br />
30.06.2010.<br />
Im Rahmen der Ermessensentscheidung kann eine Kleinbetragsregelung getroffen werden.<br />
Sie sollte sich an dem Gesamtrückzahlungsbetrag, nicht auf den Betrag pro Bescheid<br />
beziehen. Beispielsweise wären hier 5,00 € oder 10 € eine geeignete Grenze, unter der keine<br />
Rückzahlung mehr gewährt wird, da der Verwaltungsaufwand weit außer Verhältnis zur<br />
Rückzahlung steht. Sollte es zu einer Rückerstattung auf Grund eines Antrages kommen,<br />
muss eine „Rechnungskorrektur“ erfolgen und dem ursprünglich Leistendem zugestellt<br />
werden. Darauf hin kann über die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt die<br />
Umsatzsteuer durch die Gemeinde zurückgeholt werden.<br />
Insgesamt wurden örtlich in 221 Fällen 16.795,23 EUR zuviel Umsatzsteuer verrechnet.<br />
Davon sind 19 Fälle unter 5 € und 9 Fälle zwischen 5 € und 10 €. Der Markt <strong>Frammersbach</strong><br />
ist selbst mit 20 Bescheiden – für Baugrundstücke und das Dorfgemeinschaftshaus - und<br />
einem Rückerstattungsbetrag in Höhe von 2.335,69 EUR betroffen.<br />
Der <strong>Gemeinderat</strong> beschließt die zuviel gezahlte Umsatzsteuer bei der Wasserversorgung<br />
zurückzuerstatten. Die Rückerstattung erfolgt nur nach Antrag der Berechtigten. Die Frist für<br />
die Antragstellung wird auf den 30.06.2010 festgelegt. Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn<br />
der Gesamtrückzahlungsbetrag eines Berechtigten mehr als 5 € beträgt. Die Verwaltung wird<br />
beauftragt, die von einer Rückerstattung betroffenen Personen zu informieren und diese auf<br />
ihr Recht auf Rückerstattung hinzuweisen.<br />
<strong>Beschluss</strong>: einstimmig<br />
Beratung von Baugesuchen<br />
Sachverhalt:<br />
Tanja und Karl-Hermann Hummel, Am Forellenhof 10, 97816 Lohr a. Main beabsichtigen am<br />
Anwesen Frühlingsweg 6 (Flnr. 10463, 10470) drei Stellplätze mit Abstellraum zu errichten.<br />
Die Planung berücksichtigt bereits den geplanten Ausbau des Frühlingsweges.<br />
Der Marktgemeinderat beschließt der Planung für drei Stellplätze mit einem Abstellraum das<br />
Einvernehmen zu erteilen.<br />
<strong>Beschluss</strong>: einstimmig<br />
Beratung zur Realisierung des Einbahnrings B 276/St 2305<br />
Sachverhalt:<br />
Bürgermeister Peter Franz teilt dem <strong>Gemeinderat</strong> mit, das von den privaten Anliegern des<br />
geplanten Einbahnrings bis auf Inge Linder nun Alle die Bauerlaubnis unterschrieben haben.<br />
Grundlage der vorliegenden Planungen sind nicht die Vorgaben der Gemeinde oder des Büro<br />
Dr. Holl, sondern die Planungen des <strong>vom</strong> Straßenbauamt vorgeschlagenen Straßenplaners<br />
Dipl.-Ing. Wedel. Auf der Basis dieser Planungsgrundlagen haben bereits mehrere Gespräche<br />
mit Inge Linder stattgefunden. Zuletzt gab es ein Gespräch mit Inge und Christine Linder,<br />
Wolfgang Weber <strong>vom</strong> Staatl Bauamt und dem Straßenplaner Dipl.-Ing. Wedel. Dabei wurde<br />
abschließend vereinbart, dass sich Inge Linder mit ihrem technischen Berater in Verbindung<br />
setzt, damit sich dieser fachlich mit Dipl.-Ing. Wedel auseinandersetzt, ob es noch vertretbare