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AACHEN | AALEN | ALTENBURG | AMBERG | ANNABERG-BUCHHOLZ<br />

ANSBACH | ASCHAFFENBURG | ASCHERSLEBEN | AUERBACH/<br />

VOGTLAND | AUGSBURG | BAD KREUZNACH | BAD REICHENHALL<br />

BADEN-BADEN | BAMBERG | BAUTZEN | BAYREUTH | BERLIN<br />

BIBERACH AN DER RISS | BIELEFELD | BITTERFELD-WOLFEN<br />

BOCHOLT | BOCHUM | BONN | BOTTROP | BRANDENBURG<br />

BRAUNSCHWEIG | BREMEN | BREMERHAVEN | CASTROP-RAUXEL<br />

CELLE | CHEMNITZ | COBURG | COTTBUS | CUXHAVEN | DARMSTADT<br />

DELITZSCH | DELMENHORST DEMMIN | DESSAU-ROSSLAU<br />

DORTMUND | DRESDEN | DUISBURG | DÜREN | DÜSSELDORF<br />

EISENACH | EISENHÜTTENSTADT | EISLEBEN | EMDEN | ERFURT<br />

ERKNER | ERLANGEN | ESSEN | ESSLINGEN AM NECKAR<br />

FALKENSEE | FILDERSTADT | FINSTERWALDE | FLENSBURG | FORST<br />

(LAUSITZ) | FRANKENTHAL (PFALZ) | FRANKFURT (ODER) | FRANK -<br />

FURT AM MAIN | FREIBERG | FREIBURG IM BREISGAU<br />

FRIEDRICHSHAFEN | FULDA | FÜRTH | GELSENKIRCHEN | GERA<br />

GIESSEN | GLADBECK | GLAUCHAU | GOSLAR | GOTHA | GÖTTINGEN<br />

GRÄFELFING GREIFSWALD | HAGEN | HALLE (SAALE) | HAMBURG<br />

HAMELN | HAMM | HANAU | HANNOVER | HEIDELBERG<br />

HEIDENHEIM AN DER BRENZ | HEILBRONN | HENNIGSDORF<br />

HERFORD | HERNE | HILDESHEIM | HOF | HOHEN NEUENDORF<br />

HOPPEGARTEN | HOYERSWERDA | INGOLSTADT | ISERLOHN<br />

JENA | KAISERSLAUTERN | KAMENZ | KARLSRUHE | KASSEL<br />

KAUFBEUREN | KEMPTEN (ALLGÄU) | KIEL | KOBLENZ | KÖLN<br />

KONSTANZ | KREFELD | LANDAU IN DER PFALZ | LANDSBERG AM<br />

LECH | LANDSHUT | LAUCHHAMMER | LEINEFELDE-WORBIS<br />

LEIPZIG | LEVERKUSEN | LICHTENSTEIN/SA. | LIMBACH-<br />

OBERFROHNA | LINDAU (BODENSEE) LÖRRACH | LÜBECK<br />

LÜDENSCHEID | LUDWIGSBURG | LUDWIGSHAFEN AM RHEIN<br />

LÜNEBURG | MAGDEBURG | MAINZ | MANNHEIM | MARBURG<br />

MARKTREDWITZ | MEMMINGEN | MERSEBURG (SAALE)<br />

MÖNCHENGLADBACH | MÜHLHAUSEN | MÜLHEIM AN DER RUHR<br />

MÜNCHEN | MÜNSTER | NEU-ULM | NEUBRANDENBURG<br />

NEUENHAGEN BEI BERLIN | NEUMÜNSTER | NEURUPPIN | NEUSS<br />

NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE | NEUSTADT BEI COBURG<br />

NORDHAUSEN | NÜRNBERG | OBERHAUSEN | OFFENBACH AM MAIN<br />

OFFENBURG | OLDENBURG | OSNABRÜCK | PASSAU | PFORZHEIM<br />

PIRMASENS | PIRNA | PLAUEN | POTSDAM | QUEDLINBURG<br />

RAVENSBURG | RECKLINGHAUSEN | REGENSBURG | REMSCHEID<br />

REUTLINGEN | RIBNITZ-DAMGARTEN | RIESA | ROSENHEIM<br />

ROSTOCK | SAALFELD/SAALE | SAARBRÜCKEN | SALZGITTER<br />

SASSNITZ | SCHWABACH | SCHWÄBISCH GMÜND<br />

SCHWEDT/ODER | SCHWEINFURT | SCHWERIN | SIEGEN<br />

SINDELFINGEN | SOLINGEN | SPEYER | STENDAL | STRAUBING<br />

STRAUSBERG | STUTTGART | SUHL | TAUCHA | TELTOW | TETEROW<br />

TRAUNSTEIN | TRIER | TÜBINGEN | ULM | VELTEN | VIERSEN<br />

VILLINGEN-SCHWENNINGEN | VÖLKLINGEN | WEIDEN IN DER<br />

OBERPFALZ | WEIMAR | WIESBADEN | WILHELMS HAVEN | WISMAR<br />

WITTEN | WITTENBERG | WOLFSBURG | WOLGAST | WORMS<br />

WUPPERTAL | WÜRZBURG | ZWEIBRÜCKEN | ZWICKAU<br />

Geschäftsbericht 2011


Geschäftsbericht<br />

des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es<br />

für die Jahre 2009 und 2010<br />

Köln und Berlin, im Mai 2011 2011


DEUTSCHER STÄDTETAG<br />

Gereonstraße 18-32, 50670 Köln · Telefon (0221) 3771-0, Fax (0221) 3771-128<br />

Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin · Telefon (030) 37711-0, Fax (030) 37711-999<br />

Internet: www.staedtetag.de · E-Mail: post@staedtetag.de<br />

© <strong>Deutscher</strong> <strong>Städtetag</strong>, Köln und Berlin, 2011<br />

Alle Rechte vorbehalten · Printed in Germany<br />

ISBN 978-3-88082-228-3<br />

Druck: Media Cologne GmbH, Hürth/Rheinland


<strong>Deutscher</strong> <strong>Städtetag</strong><br />

3442 Mitgliedsstädte<br />

mit über 51 Millionen Einwohnern<br />

210 unmittelbare Mitgliedsstädte<br />

darunter<br />

- 111 kreisfreie Städte (einschließlich Stadtstaaten)<br />

- 99 kreisangehörige Städte<br />

3232 mittelbare Mitgliedsstädte<br />

zwölf außerordentliche Mitglieder:<br />

Höhere Kommunalverbände, Regionalverbände,<br />

Fachverbände<br />

Mitglieder<br />

Organe<br />

Die Mitgliedsstädte gehören einem der<br />

folgenden 16 Mitgliedsverbände an:<br />

<strong>Städtetag</strong> Baden-Württemberg<br />

Bayerischer <strong>Städtetag</strong><br />

Landesgeschäftsstelle Berlin<br />

Städte- und Gemeindebund Brandenburg<br />

Landesverband Bremen<br />

Landesgeschäftsstelle Hamburg<br />

Hessischer <strong>Städtetag</strong><br />

Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern<br />

Niedersächsischer <strong>Städtetag</strong><br />

<strong>Städtetag</strong> Nordrhein-Westfalen<br />

<strong>Städtetag</strong> Rheinland-Pfalz<br />

Saarländischer Städte- und Gemeindetag<br />

Sächsischer Städte- und Gemeindetag<br />

Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt<br />

<strong>Städtetag</strong> Schleswig-Holstein<br />

Gemeinde- und Städtebund Thüringen<br />

Hauptversammlung<br />

774 Delegierte, von den unmittelbaren Mitgliedsstädten, von den Mitgliedsverbänden aus dem Bereich der<br />

mittelbaren Mitgliedsstädte und von den außerordentlichen Mitgliedern entsandt. Ferner sind die Mitglieder<br />

des Hauptausschusses und des Präsidiums stimmberechtigt.<br />

Tagt alle zwei Jahre unter Vorsitz des Präsidenten.<br />

Hauptausschuss<br />

134 Mitglieder,<br />

von den Landes verbänden entsandt und vom<br />

Hauptausschuss zugewählt.<br />

Tagt dreimal jährlich unter Vorsitz des Präsidenten.<br />

Präsidium<br />

34 Mitglieder,<br />

vom Hauptausschuss gewählt.<br />

Tagt fünfmal jährlich unter Vorsitz des Präsidenten.<br />

Präsident<br />

auf zwei Jahre von der Hauptversammlung aus der Mitte des Präsidiums gewählt.<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

vom Hauptausschuss gewählt, Präsidiumsmitglied kraft Amtes.<br />

Hauptgeschäftsstelle<br />

Finanzen<br />

Bildung, Kultur und Sport<br />

Arbeit, Jugend, Gleichstellung und Soziales<br />

Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr<br />

Umwelt und Wirtschaft<br />

Recht und Verfassung, Gesundheit<br />

Personal und Organisation<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Fachausschüsse<br />

Finanzen<br />

Schule und Bildung<br />

Kultur<br />

Sport<br />

Soziales, Jugend und Familie<br />

Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten<br />

Bau und Verkehr<br />

Umwelt<br />

Wirtschaft und Europ. Binnenmarkt<br />

Recht und Verfassung<br />

Gesundheit<br />

Personal und Organisation<br />

Presse<br />

Ausschuss für mittlere Städte


Inhalt<br />

Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten ...................... 6<br />

Mitglieder .................................................................................................................... 18<br />

Hauptversammlung 2009 ........................................................................................... 19<br />

Hauptausschuss ......................................................................................................... 25<br />

Präsidium ................................................................................................................... 27<br />

Städte in den neuen Bundesländern .......................................................................... 28<br />

Ausschuss für mittlere Städte .................................................................................... 30<br />

Hauptgeschäftsstelle .................................................................................................. 31<br />

Europa und Ausland ................................................................................................... 32<br />

Finanzen und Steuern ................................................................................................ 43<br />

Sparkassen und Landesbanken ................................................................................. 56<br />

Reform des Haushalts- und Rechnungswesens ........................................................ 59<br />

Schule und Bildung .................................................................................................... 63<br />

Kultur .......................................................................................................................... 71<br />

Sport ........................................................................................................................... 76<br />

Arbeitsmarktpolitik ..................................................................................................... 80<br />

Soziales ...................................................................................................................... 84<br />

Kinder- und Jugendhilfe ............................................................................................. 91<br />

Integration .................................................................................................................. 96<br />

Frauen und Gleichstellung .......................................................................................... 98<br />

Stadtentwicklung ...................................................................................................... 100<br />

Bauen und Liegenschaften ....................................................................................... 109<br />

Wohnungswesen ...................................................................................................... 116<br />

Verkehr ..................................................................................................................... 122<br />

Umwelt ..................................................................................................................... 128<br />

4 Inhalt


Wirtschaft ................................................................................................................ 138<br />

Brand- und Katastrophenschutz .............................................................................. 149<br />

Recht und Verfassung .............................................................................................. 154<br />

Gesundheit ............................................................................................................... 167<br />

Personal ................................................................................................................... 177<br />

Verwaltungsorganisation und Statistik ..................................................................... 181<br />

Informationstechnologie und Kommunikation ......................................................... 186<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................. 193<br />

Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ........................................... 199<br />

Deutsches Institut für Urbanistik .............................................................................. 200<br />

Verein für Kommunalwissenschaften e.V. ................................................................. 209<br />

Stiftung der deutschen Städte, Gemeinden und Kreise<br />

zur Förderung der Kommunalwissenschaften .......................................................... 210<br />

Anlagen:<br />

A: Verzeichnis der Mitglieder .................................................................................... 215<br />

B: Mitglieder des Präsidiums ................................................................................... 219<br />

C: Mitglieder des Hauptausschusses ...................................................................... 221<br />

D: Mitgliedsverbände .............................................................................................. 225<br />

E: Mitglieder der Fachausschüsse ........................................................................... 227<br />

F: Verzeichnis der Organisationen mit Vertretung des DST .................................... 247<br />

Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................ 272<br />

Stichwortverzeichnis ................................................................................ 274<br />

Inhalt 5


Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010<br />

in Schwerpunkten<br />

Ergebnis der Bundestagswahl 2009<br />

Der Regierungswechsel im Bund im Herbst 2009 stellte im Berichtszeitraum die bedeutendste<br />

politische Zäsur dar. Aufgrund der Ergebnisse der Bundestagswahl vom<br />

27.9.2009 wurde die bislang regierende Große Koalition von CDU, CSU und SPD durch<br />

eine Koalition von CDU, CSU und FDP abgelöst. Unmittelbar nach der Bundestagswahl<br />

hat der Deutsche <strong>Städtetag</strong> die Erwartungen und Forderungen der deutschen Städte<br />

an den neuen Bundestag und die neue Bundesregierung veröffentlicht und darauf<br />

gedrängt, dass die Belange der Städte im Zuge der Koalitionsverhandlungen und im<br />

Koalitionsvertrag hinreichend berücksichtigt werden. Oberstes Ziel der Forderungen<br />

der Städte, vor deren Hintergrund der Deutsche <strong>Städtetag</strong> auch den im Oktober<br />

2009 vorgelegten Koalitionsvertrag bewertet hat, war es, angesichts der Finanz- und<br />

Wirtschaftskrise die Handlungsfähigkeit der Städte zu sichern bzw. sie wiederherzustellen.<br />

Deshalb forderte der Deutsche <strong>Städtetag</strong> die neue Bundesregierung unter<br />

anderem dazu auf, auf Steuersenkungen zu Lasten der Kommunen zu verzichten, die<br />

Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle der Städte nicht zu schwächen, sondern<br />

sie im Gegenteil zu stabilisieren und zu stärken und darüber hinaus spürbare<br />

Entlastungen im Bereich der kommunalen Sozialausgaben herbeizuführen. Außerdem<br />

sprach sich der Deutsche <strong>Städtetag</strong> für eine rasche, verfassungsfeste Reform der<br />

Jobcenter aus und appellierte an Bund und Länder, ihrer Verantwortung für den allseits<br />

als richtig anerkannten Ausbau der Kindertagesbetreuung gerecht zu werden.<br />

Die Positionen des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es zum Koalitionsvertrag bildeten gleichzeitig<br />

die Leitlinien für die Vertretung städtischer Interessen gegenüber der neuen<br />

Bundesregierung.<br />

Kommunale Finanzlage<br />

Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es war in den Jahren 2009 und 2010 in allen<br />

Politikbereichen geprägt von einer dramatischen Verschlechterung der kommunalen<br />

Finanzlage. Die gravierenden Folgen dieser Entwicklung für die Handlungsfähigkeit der<br />

Städte standen daher im Mai 2009 im Mittelpunkt der Beratungen der Hauptversammlung<br />

des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es in Bochum, die unter dem Titel „Städtisches Handeln in<br />

Zeiten der Krise“ stand.<br />

Im Berichtszeitraum fand der bislang dramatischste Einbruch des kommunalen<br />

Finanzierungssaldos der Nachkriegsgeschichte statt. Ausgehend von Überschüssen in<br />

Höhe von 8,6 Milliarden Euro im Jahr 2008 fi el der Finanzierungssaldo über ein Defi zit<br />

von 7,2 Milliarden Euro im Jahr 2009 auf ein Defi zit in Höhe von etwa 7,7 Milliarden Euro<br />

im Jahr 2010. Die Dramatik zeichnet sich deutlich in der Entwicklung der Kassenkredite<br />

6 Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten


ab. Während der Anstieg der Kassenkredite in den Jahren 2007 und 2008 eindrücklich<br />

zeigte, dass sich die Schere zwischen armen und reichen Kommunen weiter öffnet,<br />

zeigt der nunmehr deutlich rasantere Anstieg der Kassenkredite, dass viele Kommunen<br />

überhaupt nicht mehr in der Lage sind, auch nur das Mindestmaß an laufenden<br />

Ausgaben aus eigener Kraft zu fi nanzieren.<br />

Konjunkturpaket des Bundes – Zukunftsinvestitionsgesetz<br />

Als Reaktion auf die Finanz- und Wirtschaftskrise wurde im Rahmen des Konjunkturpakets<br />

II noch von der großen Koalition unter anderem das aus kommunaler<br />

Sicht besonders bedeutsame Zukunftsinvestitionsgesetz verabschiedet: Hierbei stellt<br />

der Bund den Ländern insgesamt 10 Milliarden Euro zu Verfügung. Die Länder müssen<br />

mindestens 70 Prozent dieser Summe an die Kommunen zur Stützung ihrer<br />

Investitionskraft weiterleiten. Mittel können bis zum Ende des Jahres 2011 abgerufen<br />

werden. Investitionsschwerpunkte sind die Bildungsinfrastruktur (65 Prozent) sowie<br />

die sonstige Infrastruktur (35 Prozent). Innerhalb der Investitionsschwerpunkte<br />

ist die energetische Sanierung besonders hervorgehoben. An der Konzeption des<br />

Gesetzes auf Bundesebene war der Deutsche <strong>Städtetag</strong> zwar nicht formal beteiligt;<br />

seine Empfehlungen wurden jedoch vielfach berücksichtigt. Die Städte haben<br />

das Zukunftsinvestitionsgesetz sowohl inhaltlich als auch mit Blick auf die konkrete<br />

Ausgestaltung ausdrücklich begrüßt, auch wenn mit dem Gesetz nicht die Erwartung<br />

verbunden werden darf, dass hierdurch die kommunalen Einnahmeausfälle vollständig<br />

ausgeglichen werden könnten oder dass gar der bestehende Investitionsstau aufgelöst<br />

würde.<br />

Kommission zur Reform der Gemeindefi nanzen<br />

Einen wichtigen Schwerpunkt in der Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es bildete die<br />

Mitarbeit in der Gemeindefi nanzkommission, die die Bundesregierung im Februar<br />

2010 mit dem Ziel einsetzte, „Lösungsvorschläge zu den dringendsten Problemen des<br />

kommunalen Finanzsystems zu erarbeiten“. Ihr gehören Vertreter von Bund, Ländern<br />

und kommunalen Spitzenverbänden an. Die Kommission bildete drei Arbeitsgruppen:<br />

Kommunalsteuern, Standards und Rechtsetzung. Anders als von den Kommunen gefordert,<br />

stand zunächst die Frage nach den kommunalen Steuereinnahmen – und hier<br />

wieder einmal die Abschaffung der Gewerbesteuer – im Fokus der Diskussionen. Die erdrosselnde<br />

Belastung der Kommunen mit sozialen Leistungen, deren Umfang durch die<br />

Kommunen nur indirekt beeinfl usst werden kann, wurde hingegen erst auf Drängen der<br />

kommunalen Spitzenverbände und der Ländervertreter auf die Agenda gesetzt. Mit seiner<br />

Broschüre „Sozialleistungen der Städte in Not. Zahlen und Fakten zur Entwicklung<br />

kommunaler Sozialausgaben“ hat der Deutsche <strong>Städtetag</strong> einen wichtigen Impuls dafür<br />

gegeben, dass das ungebremste Wachstum der Soziallasten als Hauptursache für<br />

die strukturelle Finanznot der Kommunen im Rahmen der Gemeindefi nanzkommission<br />

Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten<br />

7


in den Blick genommen wurde. Auch eine bessere Einbindung der Kommunen in<br />

die Gesetzgebung auf Ebene des Bundes und der Europäischen Union wird in der<br />

Kommission behandelt.<br />

Präsidium und Hauptausschuss des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es haben sich im Jahr 2010<br />

in nahezu jeder Sitzung mit der Arbeit der Gemeindefi nanzkommission beschäftigt und<br />

immer wieder deutlich gemacht, dass auch aktuell keine Alternative zur Gewerbesteuer<br />

auf dem Tisch liege und eine Verbesserung der Einnahmesituation im Gegenteil durch<br />

eine Stärkung der Gewerbesteuer erreicht werden könne. Neben der kontinuierlichen<br />

Mitgliederinformation wurden diese Positionen der deutschen Städte sowohl in regelmäßig<br />

erscheinenden Publikationen (insbesondere im Gemeindefi nanzbericht)<br />

als auch in Sonderpublikationen wie der Broschüre „Die Gewerbesteuer – eine gute<br />

Gemeindesteuer“ und mit Hintergrundpapieren wie „Die Hinzurechnungen bei der<br />

Gewerbesteuer – steuersystematisch sinnvoll und unverzichtbar“ sowie „Zur aktuellen<br />

Diskussion um die Risiken für das Gewerbesteueraufkommen durch die neuere BFH-<br />

Rechtsprechung zur Begrenzung der Verlustvorträge“ fachlich begründet und deutlich<br />

gemacht. Versuche der Regierung, eine sachlich nicht zu rechtfertigende Verknüpfung<br />

von Erleichterungen für die Kommunen bei den Sozialausgaben und Änderungen auf<br />

der Steuerseite vorzunehmen, wurden von den Kommunen strikt abgelehnt.<br />

Ebenso hat der Deutsche <strong>Städtetag</strong> intensiv in den jeweiligen Arbeitsgruppen der<br />

Gemeindefi nanzkommission mitgewirkt. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses<br />

Geschäftsberichts war der weitere Verlauf der Diskussionen in der Kommission offen.<br />

Konnexitätsprinzip<br />

Mit dem Begriff der „Konnexität“ – nach dem Motto „Wer bestellt, bezahlt!“ – war<br />

die Erwartung auf eine Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung verbunden.<br />

Nachdem ein Durchgriff des Bundes auf die Kommunen mit dem – im Zuge der<br />

Föderalismusreform I verankerten – Aufgabenübertragungsverbot (Art. 84 Abs. 1 S. 7<br />

GG) seit 2006 verfassungsrechtlich unzulässig ist, sollte auf Länderebene das in den<br />

jeweiligen Landesverfassungen verankerte Konnexitätsprinzip Aufgabenübertragungen<br />

ohne ausreichenden Kostenausgleich ausschließen.<br />

Die Einhaltung der landesverfassungsrechtlichen Konnexitätsregelungen war daher<br />

im Berichtszeitraum mehrfach Gegenstand landesverfassungsgerichtlicher<br />

Streitverfahren und kontroverser Diskussionen. Als wegweisend kann dabei das Urteil<br />

des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen vom 12.10.2010 zur Umsetzung<br />

des Kinderförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen angesehen werden, das ausdrücklich<br />

die Konnexitätsverpfl ichtung des Landesgesetzgebers beim Ausbau der<br />

U-3-Betreuung unterstrichen hat. Dieses Verfahren war vom <strong>Städtetag</strong> Nordrhein-<br />

Westfalen initiiert und juristisch begleitet worden.<br />

8 Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten


Auch wenn die Verhandlungen in den Ländern teilweise mühsam sind, zeigt sich<br />

im Grundsatz, dass landesseitige Aufgabenverlagerungen auf die Kommunen im<br />

Vergleich zur Rechtslage vor Einführung des strikten Konnexitätsprinzips deutlich<br />

erschwert worden sind. Die Hoffnung, dass dieses Verfassungsprinzip eine fühlbare<br />

Präventivwirkung entfalten würde, scheint sich daher zu erfüllen. Die Herausforderung<br />

der Gesetzgebungspraxis besteht nun darin, den erforderlichen Kostenausgleich effektiv<br />

umzusetzen und belastbare und unstrittige Verfahrensweisen zu etablieren.<br />

Der Deutsche <strong>Städtetag</strong> hat daher den im Jahr 2008 erstmals einberufenen Arbeitskreis<br />

seiner Mitgliedsverbände zum Thema Konnexitätsprinzip im Berichtszeitraum weiter<br />

fortgeführt. Vor dem Hintergrund, dass in den Bundesländern unterschiedliche<br />

Konnexitätsregelungen existieren und daher auch verschiedene Strategien in Bezug<br />

auf den Umgang mit Konnexitätsfragen verfolgt werden, soll dieser Arbeitskreis den<br />

Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedsverbänden erleichtern.<br />

Sparkassen und Landesbanken<br />

Mit aller Schärfe ist im Zuge der Finanz- und Bankenkrise offensichtlich geworden, dass<br />

die von Seiten des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es seit langem angemahnte Konsolidierung im<br />

Bereich der Landesbanken überfällig ist. Als Anteilseigner der Landesbanken, über das<br />

Verbundgeschäft und den Haftungsverbund sind auch die kommunalen Sparkassen<br />

und ihre Träger von den Verwerfungen im Landesbankensektor erheblich betroffen. Die<br />

erforderlich gewordenen Stützungsmaßnahmen und Bewertungsverluste belasten die<br />

Eigenkapitalbasis der kommunalen Sparkassen und verringern die Spielräume für eine<br />

Kreditvergabe zu Gunsten der mittelständischen Wirtschaft. Der Deutsche <strong>Städtetag</strong> hat<br />

sich daher im Berichtszeitraum mehrfach nachdrücklich dafür ausgesprochen, dass der<br />

Konsolidierungsprozess im Landesbankensektor durch eine deutliche Reduzierung der<br />

Anzahl der Landesbanken nun endlich ernsthaft vorangetrieben wird. Für die deutschen<br />

Städte hat dabei der Schutz der Sparkassen Vorrang vor der Bestandssicherung einzelner<br />

Landesbanken. Der Deutsche <strong>Städtetag</strong> lehnt eine Beteiligung und Schwächung<br />

der Sparkassen – etwa über vertikale Fusionen von Sparkassen und Landesbanken<br />

– strikt ab. Eine Übernahme von Sparkassen durch Landesbanken (so genannte<br />

Vertikalisierung) würde weder im Rating noch im Zugang zum Retailgeschäft neue und<br />

tragfähige Perspektiven für die Landesbanken schaffen. Gleichzeitig würden aber die<br />

genuinen Stärken der kommunalen Sparkassen, ihre Selbständigkeit, ihre Dezentralität<br />

und ihre Orts- und Kundennähe, mit einem solchen Schritt massiv gefährdet. Gerade<br />

aufgrund dieser Stärken hat sich das Geschäftsmodell der Sparkassen in der Krise<br />

bewährt und stabilisierend gewirkt.<br />

Um zu verhindern, dass kurzfristig erforderlich werdende Stützungs- und Stabili sierungsmaßnahmen<br />

zu einer rechtlich unzulässigen Strukturpolitik zu Lasten der kommunalen<br />

Sparkassen genutzt werden, hat der Deutsche <strong>Städtetag</strong> den Diskussionsprozess zur<br />

Frage der Finanzmarktstabilisierung im Berichtszeitraum intensiv begleitet und sich in<br />

Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten<br />

9


zahlreichen Gesetzgebungsverfahren für eine Berücksichtigung kommunaler Belange<br />

eingesetzt.<br />

Gesetzliche Neuregelungen im SGB II<br />

Im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik bildete im Berichtszeitraum erneut die<br />

Umsetzung des SGB II einen wichtigen Arbeitsschwerpunkt des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es.<br />

Zum einen hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 20.12.2007 eine<br />

Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II gefordert. Zum anderen hatte<br />

das Gericht der Politik mit Urteil vom 9.2.2010 eine Neuberechnung der Regelleistungen<br />

im SGB II und im SGB XII aufgegeben, da die bisherige Berechnungsmethode der<br />

Regelsätze nach Auffassung des Gerichts nicht dem verfassungsmäßigen Anspruch an<br />

die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums entsprach.<br />

Hinsichtlich der Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II kam es nach<br />

langwierigen und intensiven Diskussionen schließlich zu einer grundsätzlichen Einigung<br />

zwischen der Bundesarbeitsministerin und den Bundesländern auf eine verfassungsrechtliche<br />

Absicherung der Arbeitsgemeinschaften und der Optionskommunen im<br />

Grundgesetz. Auf eine Absicherung in eigenen Anstalten des öffentlichen Rechts<br />

mit eigenem Haushalt und eigenem Personalkörper wurde jedoch verzichtet. Dieser<br />

Vorschlag bekam die für eine Verfassungsänderung notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit<br />

in Bundestag und Bundesrat. Der Deutsche <strong>Städtetag</strong> hatte sich bereits im Mai<br />

2009 für eine solche verfassungsrechtliche Absicherung der Mischverwaltung in den<br />

Arbeitsgemeinschaften ausgesprochen.<br />

Mit der verfassungsrechtlichen Absicherung der Mischverwaltung wurde auch das<br />

Optionsmodell verfassungsrechtlich abgesichert und um weitere 41 Kommunen ausgeweitet.<br />

Angesichts der notwendigen Vorbereitungszeit wurde die Zulassung der<br />

neuen kommunalen Träger für den 1.1.2012 vorgesehen. Die Hauptgeschäftsstelle des<br />

Deutschen <strong>Städtetag</strong>es hat sich im Laufe des Jahres 2010 intensiv in die Vorbereitung<br />

der Neuorganisation der Arbeitsgemeinschaften als Jobcenter aus Kommunen<br />

und Agenturen für Arbeit eingebracht und an der Erstellung von Checklisten durch<br />

das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitgewirkt. Des Weiteren hat die<br />

Hauptgeschäftsstelle die Vorbereitung der Auswahl und des Zulassungsverfahrens<br />

weiterer Optionskommunen intensiv begleitet.<br />

Auch in den Prozess der Neubemessung der Regelleistungen im SGB II und SGB XII<br />

hat sich der Deutsche <strong>Städtetag</strong> mit mehreren Stellungnahmen sowie durch eine konstruktive<br />

Mitarbeit in den Erörterungen mit Bund und Ländern eingebracht. Dabei war es<br />

dem Deutschen <strong>Städtetag</strong> besonders wichtig darauf hinzuweisen, dass insbesondere<br />

die Bildungs- und Teilhabebedarfe von Kindern und Jugendlichen nicht nur bei diesen<br />

ankommen müssen, sondern dass sie auch in einem unbürokratischen Verfahren zur<br />

Verfügung gestellt werden müssen. Ein weiteres Ziel des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es war<br />

10 Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten


es darüber hinaus, eine Kompensation für kommunale Mehrausgaben infolge der neuen<br />

Regelungen zu erreichen. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts<br />

konnte das Gesetzgebungsverfahren nicht bis zum 31.12.2010 abgeschlossen werden.<br />

Nach einem langwierigen und äußerst kontroversen Vermittlungsverfahren beschlossen<br />

Bundestag und Bundesrat in ihren Sitzungen am 25.2.2011 die erforderlich gewordenen<br />

Neuregelungen. Die Entscheidungen des Bundesgesetzgebers stießen beim<br />

Deutschen <strong>Städtetag</strong> vor allem aus zwei Gründen auf positive Resonanz: Zum einen<br />

wurde festgelegt, dass das so genannte Bildungs- und Teilhabegesetz entgegen den<br />

ursprünglichen Plänen des Bundes nicht von der Bundesagentur für Arbeit, sondern<br />

von den Kommunen umgesetzt werden soll. Zum anderen verständigten sich Bund und<br />

Länder im Zuge des Vermittlungsverfahrens darauf, die Kommunen ab dem Jahr 2012<br />

in drei Schritten von den zuletzt äußerst dynamisch angewachsenen Kosten für die<br />

Grundsicherung im Alter zu entlasten. Diese Forderung hatte der Deutsche <strong>Städtetag</strong><br />

zuvor mit Blick auf den dramatischen Anstieg der kommunalen Sozialausgaben im<br />

Zusammenhang mit den Beratungen in der Gemeindefi nanzkommission erhoben.<br />

Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren<br />

Wie bereits in den Vorjahren lag ein deutlicher Schwerpunkt der Arbeit des Deutschen<br />

<strong>Städtetag</strong>es im Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Das am<br />

16.12.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren<br />

in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespfl ege (KiföG) bildet die gesetzliche<br />

Grundlage dafür, bis 2013 für bundesweit im Durchschnitt 35 Prozent der Kinder unter<br />

drei Jahren Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespfl ege<br />

zur Verfügung zu stellen. Der Deutsche <strong>Städtetag</strong> hatte die Verabschiedung des<br />

Kinderförderungsgesetzes begrüßt und ausdrücklich betont, dass die mit dem<br />

Kinderförderungsgesetz verbundenen Leistungsausweitungen, wie die Erweiterung<br />

der Bedarfskriterien und die Verankerung eines Rechtsanspruches für einjährige<br />

Kinder ab dem Jahr 2013, von den Ländern umzusetzen sind, da der Bund nach der<br />

Föderalismusreform I die Kommunen nicht mehr direkt verpfl ichten kann. Dadurch<br />

würden die landesrechtlichen Konnexitätsregelungen zum Schutz der Kommunen ausgelöst.<br />

Die Länder wurden daher aufgefordert, den Kommunen die für die Umsetzung<br />

des Kinderförderungsgesetzes notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit<br />

die fehlenden Plätze für einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten<br />

Lebensjahr zum Jahr 2013 überhaupt geschaffen werden können.<br />

Bereits jetzt ist absehbar, dass insbesondere in den Ballungsräumen Betreuungsquoten<br />

von weit über 35 Prozent erforderlich sein werden, um den Rechtsanspruch auch tatsächlich<br />

verwirklichen zu können. In den Großstädten wird mit Betreuungsquoten von<br />

50 bis 60 Prozent gerechnet, was in etwa den aktuellen Verhältnissen in den Großstädten<br />

in den neuen Bundesländern entspricht. Der Deutsche <strong>Städtetag</strong> hat daher wiederholt<br />

darauf hingewiesen, dass die Erfüllung des Rechtsanspruches gefährdet ist, sollten<br />

Bund und Länder die Kommunen nicht stärker beim Ausbau der Betreuungsplätze<br />

Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten<br />

11


für Kinder unter drei Jahren unterstützen. Gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden<br />

in den Ländern drängt der Deutsche <strong>Städtetag</strong> darauf, dass die Länder sich ihrer<br />

Verantwortung stellen, die sich aufgrund der Konnexitätsbestimmungen in den<br />

Landesverfassungen beim Ausbau der Kinderbetreuung ergibt. Nach Auffassung des<br />

Deutschen <strong>Städtetag</strong>es kommt vor diesem Hintergrund dem bereits erwähnten Urteil<br />

des Verfassungsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen vom 12.10.2010 eine richtungsweisende<br />

Bedeutung zu.<br />

Kommunale Bildungslandschaften<br />

Die Diskussion über die Weiterentwicklung des Bildungssystems in Deutschland<br />

wurde während des gesamten Berichtszeitraums auch vor dem Hintergrund der von<br />

den internationalen Bildungsstudien festgestellten Qualitätsmängel und der hohen<br />

Selektivität des deutschen Bildungswesens auf den verschiedenen Ebenen fortgesetzt.<br />

Bildung hat eine Schlüsselfunktion für die kommunale Ebene; die Kommunen<br />

sollten deshalb vor Ort eine größere Verantwortung für gelingende Bildungsprozesse<br />

erhalten. Im Schulbereich plädiert der Deutsche <strong>Städtetag</strong> seit langem für eine „erweiterte<br />

Schulträgerschaft“. Diese beinhaltet eine größere gestalterische Rolle der<br />

Kommunen auf Bildungsprozesse, anstatt sich wie in der Vergangenheit auf eine reine<br />

Sachaufwandsträgerschaft und „Verwaltung“ von Schulen zu beschränken. Ferner<br />

haben die Städte das Leitbild der „kommunalen Bildungslandschaft“ im Sinne eines<br />

vernetzten Systems von Erziehung, Bildung und Betreuung im Berichtszeitraum intensiv<br />

fortentwickelt. Dieser Ansatz geht von einer institutionalisierten und dauerhaften<br />

Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungsakteure vor Ort sowie von einem ganzheitlichen<br />

Bildungsverständnis unter Einschluss kultureller Bildung aus. Ausgangspunkt<br />

hierfür war die „Aachener Erklärung“, die im Rahmen des vom Deutschen <strong>Städtetag</strong> im<br />

Herbst 2007 in Aachen veranstalteten Kongresses „Bildung in der Stadt“ erarbeitet<br />

worden war.<br />

Probleme föderaler Zusammenarbeit in der Bildung<br />

Die sich allenthalben abzeichnenden Probleme föderaler Zusammenarbeit in der<br />

Bildung hat der Deutsche <strong>Städtetag</strong> im Berichtszeitraum intensiv in den Blick genommen,<br />

Defi zite analysiert und Lösungsvorschläge erarbeitet. Als Schwächen föderaler<br />

Zusammenarbeit in der Bildung wurden folgende Bereiche ausgemacht:<br />

- Uneinheitlichkeit als Mobilitätshindernis,<br />

- Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern,<br />

- praxisfremde Zuständigkeitsverteilung im Schulwesen,<br />

- Einschränkung von Bildungschancen durch die Situation der Kommunalhaushalte,<br />

- mangelnde Kooperation in der frühkindlichen Bildung,<br />

- Probleme bei Bildungsübergängen ,<br />

12 Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten


- mangelnde Integration kultureller Bildung,<br />

- Intransparenz und unterschiedliche Verhältnisse in der Weiterbildung.<br />

Als Lösungsansätze wurden folgende Vorschläge entwickelt:<br />

- Kooperation zwischen Bund und Ländern ermöglichen.<br />

- Abhängigkeit zwischen sozialem Status und Bildungschancen bekämpfen,<br />

- frühkindliche Bildung stärken und fi nanziell sichern,<br />

- Verantwortungsgemeinschaft Länder-Kommunen im Schulwesen weiterentwickeln,<br />

- systematisches lokales Übergangsmanagement institutionalisieren,<br />

- kulturelle Bildung integrieren und sichern,<br />

- Weiterbildung und Weiterbildungsteilnahme fördern.<br />

Nach Auffassung des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es stellt Bildung eine gesamtstaat liche<br />

Aufgabe dar, die von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen der föderalen<br />

Zuständigkeitsregelungen wahrzunehmen ist. Der Deutsche <strong>Städtetag</strong> spricht sich für<br />

die Wiederherstellung der notwendigen Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund<br />

und Ländern in Schule und Bildung und deren Weiterentwicklung im Sinne eines „kooperativen<br />

Föderalismus“ aus. Der Bund muss in die Lage versetzt werden, sich im<br />

Bereich Bildung fi nanziell engagieren zu können. Bund und Länder sollten baldmöglichst<br />

durch eine Grundgesetzänderung die verfassungsrechtlichen Grundlagen dafür<br />

schaffen.<br />

Sicherung der Städtebauförderung<br />

Die Städtebauförderung ist eine wichtige Aufgabe und ein zentrales Instrument nachhaltiger<br />

Stadtentwicklung, dem zugleich ein hoher städtebaulicher, ökonomischer,<br />

ökologischer und sozialpolitischer Stellenwert zukommt. Die städtebauliche Sanierung<br />

und Entwicklung als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden ist – auch<br />

und gerade in Zeiten angespannter Haushalte – eine strategische Zukunftsaufgabe.<br />

Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche <strong>Städtetag</strong> im September 2010 die von der<br />

Bundesregierung zunächst beabsichtigte Halbierung der Städtebaufördermittel ab<br />

dem Jahr 2011 von 610 auf 305 Millionen Euro stark kritisiert. Auch die schließlich<br />

im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 12.11.2010 beschlossene<br />

geringere Kürzung der Städtebauförderung auf 455 Millionen Euro für 2011 ist aus<br />

Sicht des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es verfehlt. Die damit zur Verfügung stehenden Mittel<br />

liegen immer noch um 155 Millionen Euro unter den bisher zur Verfügung stehenden<br />

Mitteln. Insbesondere gefährden die erheblichen Kürzungen der Haushaltsmittel<br />

für das Programm „Soziale Stadt“ von 95 Millionen Euro auf 28 Millionen Euro und<br />

ihre Verwendung auf rein baulich-investive Maßnahmen Projekte, die die Sicherung<br />

der sozialen Stabilität in den Stadtquartieren zum Ziel haben. Vor allem die Bündelung<br />

von Maßnahmen der baulichen Erneuerung, der Bildung, der Integration und<br />

Arbeitsplatzbeschaffung erweist sich als nachhaltiger Erfolgsfaktor. In den Städten ist<br />

Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten<br />

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mit der Einführung des Programms „Soziale Stadt“ das ganzheitliche, integrierte sozialräumliche<br />

Denken und Handeln wesentlich gefördert worden. Der Deutsche <strong>Städtetag</strong><br />

erwartet, dass das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag tatsächlich eingehalten wird,<br />

die Städtebauförderung zu verstetigen. Angesichts der aktuellen Herausforderungen in<br />

der Stadtentwicklungspolitik sowie beim Klimaschutz benötigen die Kommunen dringend<br />

Planungssicherheit.<br />

ÖPNV-Verordnung der EU<br />

Am 3.12.2009 ist die neue ÖPNV-Verordnung der EU in Kraft getreten. Sie ersetzt<br />

den bisherigen Rechtsrahmen für den ÖPNV, ist in allen Teilen unmittelbar verbindlich<br />

und bedarf insofern nicht der Umsetzung in nationales Recht. Gleichwohl ist<br />

eine Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) angezeigt, um<br />

Regelungswidersprüche und damit letztlich Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Dies<br />

gilt insbesondere im Hinblick auf die vom Präsidium des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es wiederholt<br />

beschlossenen Forderungen nach einer stärkeren rechtlichen Verankerung des<br />

Nahverkehrsplans als strategisches Steuerungsinstrument der Aufgabenträger, der<br />

Stärkung der Städte und Kreise als Aufgabenträger des ÖPNV, auch im Hinblick auf<br />

die Gewährung des Marktzugangs für die Verkehrsunternehmen (Liniengenehmigung)<br />

sowie der Anwendbarkeit der Verordnung auf alle Nahverkehrsleistungen.<br />

Nachdem in der vorigen Legislaturperiode eine Anpassung des PBefG an die neue<br />

Verordnung auch aufgrund des Widerstandes der kommunalen Spitzenverbände nicht<br />

zu Stande gekommen war, kündigten CDU, CSU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag<br />

vom Oktober 2009 an, unverzüglich das PBefG novellieren und an den europäischen<br />

Rechtsrahmen anpassen zu wollen. Leitbild ist dabei ein unternehmerisch und wettbewerblich<br />

ausgerichteter ÖPNV. Dabei soll der Vorrang kommerzieller Verkehre<br />

gewährleistet bleiben und die Aufgabenträgerfunktion weiterhin bei den Kommunen<br />

liegen.<br />

Aus kommunaler Sicht entscheidend ist die Frage, wie trotz eines Vorrangs kommerzieller<br />

Verkehre ein Rosinenpicken zu Lasten des staatlichen Daseinsvorsorgeauftrages<br />

für ein fl ächendeckendes und bezahlbares ÖPNV-Angebot verhindert werden kann.<br />

Gerade dann, wenn es bei der Dualität von staatlicher Genehmigungsbehörde (für<br />

die Linienverkehrsgenehmigung als Marktzugang) und kommunalem Aufgabenträger<br />

(für Planung und Finanzierung des ÖPNV) bleibt, ist der Nahverkehrsplan das<br />

einzige Steuerungsinstrument des Aufgabenträgers; ihm fehlt es bislang im<br />

Genehmigungsverfahren aber an einer ausreichenden rechtlichen Bindungswirkung.<br />

Umso erfreulicher ist daher aus kommunaler Sicht, dass in einem Arbeitsentwurf<br />

des BMVBS vom 1.9.2010, der insoweit den Diskussionsstand im Bund-Länder-<br />

Fachausschuss wiedergibt, der Nahverkehrsplan rechtlich stärker verankert werden<br />

soll und dass dabei insbesondere ein so genanntes Rosinenpicken verhindert werden<br />

soll. Der Deutsche <strong>Städtetag</strong> wird weiterhin mit Nachdruck darauf drängen, dass sich<br />

14 Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten


die kommunalen Vorstellungen im Gesetzgebungsverfahren für eine PBefG-Novelle,<br />

die zum 1.1.2012 in Kraft treten soll, wiederfi nden werden.<br />

Energiekonzept der Bundesregierung<br />

Der Deutsche <strong>Städtetag</strong> hat sich im Berichtszeitraum intensiv mit dem Energiekonzept<br />

der Bundesregierung auseinander gesetzt. Mit diesem im September 2010 verabschiedeten<br />

Konzept will die Bundesregierung die deutsche Energieversorgung in den<br />

nächsten 40 Jahren komplett ändern. Der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid<br />

(CO 2 ) soll bis 2050 um 80 Prozent gegenüber 1990 sinken. Die Energieerzeugung soll auf<br />

erneuerbare Energien umgestellt werden. Das Energiekonzept will mit neuen Punkten<br />

Leitlinien für eine umweltschonende, zuverlässige bezahlbare Energieversorgung aufzeigen.<br />

Diesem Ziel wird es allerdings nicht gerecht und geht aus Sicht der Städte in<br />

die falsche Richtung.<br />

Neben positiven Aspekten wie der Unterstützung der Kommunen bei der Entwicklung<br />

kommunaler Effi zienzmaßnahmen, der Aufstockung des Marktanreizprogramms zur<br />

Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien und der Aufstockung der Mittel für<br />

die nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums bedeutet die<br />

Verlängerung der Laufzeiten für Kernkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre eine<br />

erhebliche Verschlechterung der Investitionsbedingungen insbesondere kommunaler<br />

Unternehmen in dezentrale umweltfreundliche Energieerzeugungsanlagen. Dies gilt<br />

zunächst unmittelbar für KWK-Anlagen. Investoren, die bisher bereit waren, derartige<br />

Projekte zu fördern, lehnen dieses zur Zeit ab, da sich eine Wirtschaftlichkeit nicht<br />

nachweisen lässt. Damit sind auch die Energiekonzepte der einzelnen Kommunen in<br />

Gefahr; erhebliche fi nanzielle Einbußen sind zu befürchten.<br />

Darüber hinaus nimmt bei einem über 2025 weiter im Markt gehaltenen Segment<br />

von Kernkraftwerken, deren Anteil an der Stromerzeugung derzeit bei etwa einem<br />

Viertel liegt, der wirtschaftliche Druck auf eine Absenkung der Einspeisevergütungen<br />

für regenerativ erzeugten Strom zu. Dementsprechend sieht das Energiekonzept der<br />

Bundesregierung eine Überprüfung des Systems der Einspeisevergütungen vor. Dies<br />

dürfte schon jetzt den Anreiz für Investitionen in Anlagen zur Nutzung regenerativer<br />

Energien erheblich senken.<br />

Eine Abmilderung dieser verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für<br />

kommunale Investitionen im Energiebereich ließe sich nur durch einen angemessenen<br />

fi nanziellen oder – etwa durch Stilllegung alter Kohlekraftwerke der Kernkraftwerk-<br />

Betreiber – anderweitigen Ausgleich zu Gunsten der Stadtwerke erreichen. Aus<br />

diesem Grund hat der Deutsche <strong>Städtetag</strong> nach der Entscheidung der Koalition zur<br />

Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke mit Beschluss des Hauptausschusses am<br />

16.6.2010 Ausgleichszahlungen zu Gunsten kommunaler Energieversorger gefordert,<br />

um den Klimaschutz zu fördern und faire Rahmenbedingungen für die Stadtwerke<br />

Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten<br />

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zu schaffen. Unabhängig davon ist dringend eine belastbare und nachhaltige fi nanzielle<br />

Unterlegung der im Energiekonzept getroffenen pauschalen Aussagen zur<br />

Unterstützung der Kommunen bei ihren Klimaschutzmaßnahmen erforderlich.<br />

Tarifverhandlungen 2010<br />

In den Gremien des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es spielten erneut die Tarifverhandlungen eine<br />

große Rolle. Letztlich haben sich die Tarifvertragsparteien im Februar 2010 auf einen<br />

Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen geeinigt. Der einvernehmlich<br />

zustande gekommene Schlichterspruch war vorprägend für die Einigung<br />

im Rahmen der wieder aufgenommenen Tarifverhandlungen. Der Tarifabschluss war für<br />

die Städte angesichts der kritischen Haushaltslage ein Kompromiss in schwieriger Zeit.<br />

Die linearen Erhöhungen und die anstehende Einmalzahlung im Jahr 2011 gehen an<br />

die Grenze des Machbaren in den Kommunen. Immerhin konnte ein fl ächendeckender<br />

Streik mit seinen negativen Auswirkungen abgewendet werden. Positiv zu bewerten ist<br />

die lange Laufzeit des Tarifabschlusses bis Ende Februar 2012.<br />

Ebenfalls positiv ist, dass die Tarifeinigung eine stufenweise Erhöhung der leistungsorientierten<br />

Bezahlung von einem Prozent auf insgesamt zwei Prozent bis zum Jahr 2013<br />

vorsieht. Damit ist es gelungen, die leistungsorientierte Bezahlung voranzubringen und<br />

den Weg der Modernisierung des TVöD weiterzugehen.<br />

Bürgerschaftliches Engagement<br />

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) will im<br />

Rahmen seiner Initiative „Zivilengagement“ eine abgestimmte, ressortübergreifende<br />

Strategie der Bundesregierung zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements<br />

entwickeln. Wesentliches Element zur Entwicklung dieser Strategie ist das „Nationale<br />

Forum für Engagement und Partizipation (NFEP)“.<br />

Ziel der Initiative des BMFSFJ ist es, das Politikfeld der Engagementpolitik in seinen<br />

ressortspezifi schen und ressortübergreifenden Anforderungen und Bedürfnissen<br />

zu stärken. In zwei Fachkongressen im April und Mai 2009 ging es darum, einen<br />

Handlungsrahmen für die Bundesregierung aufzustellen, in den die einzelnen<br />

Maßnahmen der Bundesministerien eingebunden sind und sich in einem gemeinsamen<br />

Leitbild wiederfi nden.<br />

Unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und weiterer Vertreter aus<br />

gesellschaftlichen Organisationen wurde in zehn Dialogforen über alle Aspekte<br />

des bürgerschaftlichen Engagements diskutiert. Unabhängig von dieser breiten<br />

Herangehensweise hat die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es<br />

gegenüber dem BMFSFJ deutlich gemacht, dass es vor einer Beschlussfassung im<br />

16 Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten


Bundeskabinett noch einer förmlichen Anhörung und Beteiligung der kommunalen<br />

Spitzenverbände zu einer Nationalen Strategie für das bürgerschaftliche Engagement<br />

bedarf.<br />

Einkaufsgemeinschaft kommunaler Verwaltungen im Deutschen<br />

<strong>Städtetag</strong><br />

Im Berichtszeitraum hat die Hauptgeschäftsstelle die Gründung einer Einkaufsgemeinschaft<br />

kommunaler Verwaltungen im Deutschen <strong>Städtetag</strong> eG vorbereitet. Die<br />

Gründungsversammlung dieser als Genossenschaft organisierten Einkaufsgemeinschaft<br />

fand am 20.1.2011 in Köln statt. Die neu gegründete Einkaufsgemeinschaft soll ihren<br />

Mitgliedern nach dem Vorbild der überaus erfolgreichen Einkaufsgemeinschaft kommunaler<br />

Krankenhäuser im Deutschen <strong>Städtetag</strong> (EKK eG) Sparpotenziale bei der<br />

Beschaffung von Dienstleistungen und Produkten des Verwaltungsbedarfs erschließen.<br />

Aufnahmefähig sind grundsätzlich die Mitglieder des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es, insbesondere<br />

kommunale Gebietskörperschaften und Gesellschaften mit mehrheitlicher<br />

Beteiligung von Mitgliedern des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es.<br />

Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten<br />

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