Download (190 kB) - Deutscher Städtetag
Download (190 kB) - Deutscher Städtetag
Download (190 kB) - Deutscher Städtetag
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
AACHEN | AALEN | ALTENBURG | AMBERG | ANNABERG-BUCHHOLZ<br />
ANSBACH | ASCHAFFENBURG | ASCHERSLEBEN | AUERBACH/<br />
VOGTLAND | AUGSBURG | BAD KREUZNACH | BAD REICHENHALL<br />
BADEN-BADEN | BAMBERG | BAUTZEN | BAYREUTH | BERLIN<br />
BIBERACH AN DER RISS | BIELEFELD | BITTERFELD-WOLFEN<br />
BOCHOLT | BOCHUM | BONN | BOTTROP | BRANDENBURG<br />
BRAUNSCHWEIG | BREMEN | BREMERHAVEN | CASTROP-RAUXEL<br />
CELLE | CHEMNITZ | COBURG | COTTBUS | CUXHAVEN | DARMSTADT<br />
DELITZSCH | DELMENHORST DEMMIN | DESSAU-ROSSLAU<br />
DORTMUND | DRESDEN | DUISBURG | DÜREN | DÜSSELDORF<br />
EISENACH | EISENHÜTTENSTADT | EISLEBEN | EMDEN | ERFURT<br />
ERKNER | ERLANGEN | ESSEN | ESSLINGEN AM NECKAR<br />
FALKENSEE | FILDERSTADT | FINSTERWALDE | FLENSBURG | FORST<br />
(LAUSITZ) | FRANKENTHAL (PFALZ) | FRANKFURT (ODER) | FRANK -<br />
FURT AM MAIN | FREIBERG | FREIBURG IM BREISGAU<br />
FRIEDRICHSHAFEN | FULDA | FÜRTH | GELSENKIRCHEN | GERA<br />
GIESSEN | GLADBECK | GLAUCHAU | GOSLAR | GOTHA | GÖTTINGEN<br />
GRÄFELFING GREIFSWALD | HAGEN | HALLE (SAALE) | HAMBURG<br />
HAMELN | HAMM | HANAU | HANNOVER | HEIDELBERG<br />
HEIDENHEIM AN DER BRENZ | HEILBRONN | HENNIGSDORF<br />
HERFORD | HERNE | HILDESHEIM | HOF | HOHEN NEUENDORF<br />
HOPPEGARTEN | HOYERSWERDA | INGOLSTADT | ISERLOHN<br />
JENA | KAISERSLAUTERN | KAMENZ | KARLSRUHE | KASSEL<br />
KAUFBEUREN | KEMPTEN (ALLGÄU) | KIEL | KOBLENZ | KÖLN<br />
KONSTANZ | KREFELD | LANDAU IN DER PFALZ | LANDSBERG AM<br />
LECH | LANDSHUT | LAUCHHAMMER | LEINEFELDE-WORBIS<br />
LEIPZIG | LEVERKUSEN | LICHTENSTEIN/SA. | LIMBACH-<br />
OBERFROHNA | LINDAU (BODENSEE) LÖRRACH | LÜBECK<br />
LÜDENSCHEID | LUDWIGSBURG | LUDWIGSHAFEN AM RHEIN<br />
LÜNEBURG | MAGDEBURG | MAINZ | MANNHEIM | MARBURG<br />
MARKTREDWITZ | MEMMINGEN | MERSEBURG (SAALE)<br />
MÖNCHENGLADBACH | MÜHLHAUSEN | MÜLHEIM AN DER RUHR<br />
MÜNCHEN | MÜNSTER | NEU-ULM | NEUBRANDENBURG<br />
NEUENHAGEN BEI BERLIN | NEUMÜNSTER | NEURUPPIN | NEUSS<br />
NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE | NEUSTADT BEI COBURG<br />
NORDHAUSEN | NÜRNBERG | OBERHAUSEN | OFFENBACH AM MAIN<br />
OFFENBURG | OLDENBURG | OSNABRÜCK | PASSAU | PFORZHEIM<br />
PIRMASENS | PIRNA | PLAUEN | POTSDAM | QUEDLINBURG<br />
RAVENSBURG | RECKLINGHAUSEN | REGENSBURG | REMSCHEID<br />
REUTLINGEN | RIBNITZ-DAMGARTEN | RIESA | ROSENHEIM<br />
ROSTOCK | SAALFELD/SAALE | SAARBRÜCKEN | SALZGITTER<br />
SASSNITZ | SCHWABACH | SCHWÄBISCH GMÜND<br />
SCHWEDT/ODER | SCHWEINFURT | SCHWERIN | SIEGEN<br />
SINDELFINGEN | SOLINGEN | SPEYER | STENDAL | STRAUBING<br />
STRAUSBERG | STUTTGART | SUHL | TAUCHA | TELTOW | TETEROW<br />
TRAUNSTEIN | TRIER | TÜBINGEN | ULM | VELTEN | VIERSEN<br />
VILLINGEN-SCHWENNINGEN | VÖLKLINGEN | WEIDEN IN DER<br />
OBERPFALZ | WEIMAR | WIESBADEN | WILHELMS HAVEN | WISMAR<br />
WITTEN | WITTENBERG | WOLFSBURG | WOLGAST | WORMS<br />
WUPPERTAL | WÜRZBURG | ZWEIBRÜCKEN | ZWICKAU<br />
Geschäftsbericht 2011
Geschäftsbericht<br />
des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es<br />
für die Jahre 2009 und 2010<br />
Köln und Berlin, im Mai 2011 2011
DEUTSCHER STÄDTETAG<br />
Gereonstraße 18-32, 50670 Köln · Telefon (0221) 3771-0, Fax (0221) 3771-128<br />
Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin · Telefon (030) 37711-0, Fax (030) 37711-999<br />
Internet: www.staedtetag.de · E-Mail: post@staedtetag.de<br />
© <strong>Deutscher</strong> <strong>Städtetag</strong>, Köln und Berlin, 2011<br />
Alle Rechte vorbehalten · Printed in Germany<br />
ISBN 978-3-88082-228-3<br />
Druck: Media Cologne GmbH, Hürth/Rheinland
<strong>Deutscher</strong> <strong>Städtetag</strong><br />
3442 Mitgliedsstädte<br />
mit über 51 Millionen Einwohnern<br />
210 unmittelbare Mitgliedsstädte<br />
darunter<br />
- 111 kreisfreie Städte (einschließlich Stadtstaaten)<br />
- 99 kreisangehörige Städte<br />
3232 mittelbare Mitgliedsstädte<br />
zwölf außerordentliche Mitglieder:<br />
Höhere Kommunalverbände, Regionalverbände,<br />
Fachverbände<br />
Mitglieder<br />
Organe<br />
Die Mitgliedsstädte gehören einem der<br />
folgenden 16 Mitgliedsverbände an:<br />
<strong>Städtetag</strong> Baden-Württemberg<br />
Bayerischer <strong>Städtetag</strong><br />
Landesgeschäftsstelle Berlin<br />
Städte- und Gemeindebund Brandenburg<br />
Landesverband Bremen<br />
Landesgeschäftsstelle Hamburg<br />
Hessischer <strong>Städtetag</strong><br />
Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern<br />
Niedersächsischer <strong>Städtetag</strong><br />
<strong>Städtetag</strong> Nordrhein-Westfalen<br />
<strong>Städtetag</strong> Rheinland-Pfalz<br />
Saarländischer Städte- und Gemeindetag<br />
Sächsischer Städte- und Gemeindetag<br />
Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt<br />
<strong>Städtetag</strong> Schleswig-Holstein<br />
Gemeinde- und Städtebund Thüringen<br />
Hauptversammlung<br />
774 Delegierte, von den unmittelbaren Mitgliedsstädten, von den Mitgliedsverbänden aus dem Bereich der<br />
mittelbaren Mitgliedsstädte und von den außerordentlichen Mitgliedern entsandt. Ferner sind die Mitglieder<br />
des Hauptausschusses und des Präsidiums stimmberechtigt.<br />
Tagt alle zwei Jahre unter Vorsitz des Präsidenten.<br />
Hauptausschuss<br />
134 Mitglieder,<br />
von den Landes verbänden entsandt und vom<br />
Hauptausschuss zugewählt.<br />
Tagt dreimal jährlich unter Vorsitz des Präsidenten.<br />
Präsidium<br />
34 Mitglieder,<br />
vom Hauptausschuss gewählt.<br />
Tagt fünfmal jährlich unter Vorsitz des Präsidenten.<br />
Präsident<br />
auf zwei Jahre von der Hauptversammlung aus der Mitte des Präsidiums gewählt.<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
vom Hauptausschuss gewählt, Präsidiumsmitglied kraft Amtes.<br />
Hauptgeschäftsstelle<br />
Finanzen<br />
Bildung, Kultur und Sport<br />
Arbeit, Jugend, Gleichstellung und Soziales<br />
Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr<br />
Umwelt und Wirtschaft<br />
Recht und Verfassung, Gesundheit<br />
Personal und Organisation<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Fachausschüsse<br />
Finanzen<br />
Schule und Bildung<br />
Kultur<br />
Sport<br />
Soziales, Jugend und Familie<br />
Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten<br />
Bau und Verkehr<br />
Umwelt<br />
Wirtschaft und Europ. Binnenmarkt<br />
Recht und Verfassung<br />
Gesundheit<br />
Personal und Organisation<br />
Presse<br />
Ausschuss für mittlere Städte
Inhalt<br />
Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten ...................... 6<br />
Mitglieder .................................................................................................................... 18<br />
Hauptversammlung 2009 ........................................................................................... 19<br />
Hauptausschuss ......................................................................................................... 25<br />
Präsidium ................................................................................................................... 27<br />
Städte in den neuen Bundesländern .......................................................................... 28<br />
Ausschuss für mittlere Städte .................................................................................... 30<br />
Hauptgeschäftsstelle .................................................................................................. 31<br />
Europa und Ausland ................................................................................................... 32<br />
Finanzen und Steuern ................................................................................................ 43<br />
Sparkassen und Landesbanken ................................................................................. 56<br />
Reform des Haushalts- und Rechnungswesens ........................................................ 59<br />
Schule und Bildung .................................................................................................... 63<br />
Kultur .......................................................................................................................... 71<br />
Sport ........................................................................................................................... 76<br />
Arbeitsmarktpolitik ..................................................................................................... 80<br />
Soziales ...................................................................................................................... 84<br />
Kinder- und Jugendhilfe ............................................................................................. 91<br />
Integration .................................................................................................................. 96<br />
Frauen und Gleichstellung .......................................................................................... 98<br />
Stadtentwicklung ...................................................................................................... 100<br />
Bauen und Liegenschaften ....................................................................................... 109<br />
Wohnungswesen ...................................................................................................... 116<br />
Verkehr ..................................................................................................................... 122<br />
Umwelt ..................................................................................................................... 128<br />
4 Inhalt
Wirtschaft ................................................................................................................ 138<br />
Brand- und Katastrophenschutz .............................................................................. 149<br />
Recht und Verfassung .............................................................................................. 154<br />
Gesundheit ............................................................................................................... 167<br />
Personal ................................................................................................................... 177<br />
Verwaltungsorganisation und Statistik ..................................................................... 181<br />
Informationstechnologie und Kommunikation ......................................................... 186<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................. 193<br />
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ........................................... 199<br />
Deutsches Institut für Urbanistik .............................................................................. 200<br />
Verein für Kommunalwissenschaften e.V. ................................................................. 209<br />
Stiftung der deutschen Städte, Gemeinden und Kreise<br />
zur Förderung der Kommunalwissenschaften .......................................................... 210<br />
Anlagen:<br />
A: Verzeichnis der Mitglieder .................................................................................... 215<br />
B: Mitglieder des Präsidiums ................................................................................... 219<br />
C: Mitglieder des Hauptausschusses ...................................................................... 221<br />
D: Mitgliedsverbände .............................................................................................. 225<br />
E: Mitglieder der Fachausschüsse ........................................................................... 227<br />
F: Verzeichnis der Organisationen mit Vertretung des DST .................................... 247<br />
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................ 272<br />
Stichwortverzeichnis ................................................................................ 274<br />
Inhalt 5
Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010<br />
in Schwerpunkten<br />
Ergebnis der Bundestagswahl 2009<br />
Der Regierungswechsel im Bund im Herbst 2009 stellte im Berichtszeitraum die bedeutendste<br />
politische Zäsur dar. Aufgrund der Ergebnisse der Bundestagswahl vom<br />
27.9.2009 wurde die bislang regierende Große Koalition von CDU, CSU und SPD durch<br />
eine Koalition von CDU, CSU und FDP abgelöst. Unmittelbar nach der Bundestagswahl<br />
hat der Deutsche <strong>Städtetag</strong> die Erwartungen und Forderungen der deutschen Städte<br />
an den neuen Bundestag und die neue Bundesregierung veröffentlicht und darauf<br />
gedrängt, dass die Belange der Städte im Zuge der Koalitionsverhandlungen und im<br />
Koalitionsvertrag hinreichend berücksichtigt werden. Oberstes Ziel der Forderungen<br />
der Städte, vor deren Hintergrund der Deutsche <strong>Städtetag</strong> auch den im Oktober<br />
2009 vorgelegten Koalitionsvertrag bewertet hat, war es, angesichts der Finanz- und<br />
Wirtschaftskrise die Handlungsfähigkeit der Städte zu sichern bzw. sie wiederherzustellen.<br />
Deshalb forderte der Deutsche <strong>Städtetag</strong> die neue Bundesregierung unter<br />
anderem dazu auf, auf Steuersenkungen zu Lasten der Kommunen zu verzichten, die<br />
Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle der Städte nicht zu schwächen, sondern<br />
sie im Gegenteil zu stabilisieren und zu stärken und darüber hinaus spürbare<br />
Entlastungen im Bereich der kommunalen Sozialausgaben herbeizuführen. Außerdem<br />
sprach sich der Deutsche <strong>Städtetag</strong> für eine rasche, verfassungsfeste Reform der<br />
Jobcenter aus und appellierte an Bund und Länder, ihrer Verantwortung für den allseits<br />
als richtig anerkannten Ausbau der Kindertagesbetreuung gerecht zu werden.<br />
Die Positionen des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es zum Koalitionsvertrag bildeten gleichzeitig<br />
die Leitlinien für die Vertretung städtischer Interessen gegenüber der neuen<br />
Bundesregierung.<br />
Kommunale Finanzlage<br />
Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es war in den Jahren 2009 und 2010 in allen<br />
Politikbereichen geprägt von einer dramatischen Verschlechterung der kommunalen<br />
Finanzlage. Die gravierenden Folgen dieser Entwicklung für die Handlungsfähigkeit der<br />
Städte standen daher im Mai 2009 im Mittelpunkt der Beratungen der Hauptversammlung<br />
des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es in Bochum, die unter dem Titel „Städtisches Handeln in<br />
Zeiten der Krise“ stand.<br />
Im Berichtszeitraum fand der bislang dramatischste Einbruch des kommunalen<br />
Finanzierungssaldos der Nachkriegsgeschichte statt. Ausgehend von Überschüssen in<br />
Höhe von 8,6 Milliarden Euro im Jahr 2008 fi el der Finanzierungssaldo über ein Defi zit<br />
von 7,2 Milliarden Euro im Jahr 2009 auf ein Defi zit in Höhe von etwa 7,7 Milliarden Euro<br />
im Jahr 2010. Die Dramatik zeichnet sich deutlich in der Entwicklung der Kassenkredite<br />
6 Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten
ab. Während der Anstieg der Kassenkredite in den Jahren 2007 und 2008 eindrücklich<br />
zeigte, dass sich die Schere zwischen armen und reichen Kommunen weiter öffnet,<br />
zeigt der nunmehr deutlich rasantere Anstieg der Kassenkredite, dass viele Kommunen<br />
überhaupt nicht mehr in der Lage sind, auch nur das Mindestmaß an laufenden<br />
Ausgaben aus eigener Kraft zu fi nanzieren.<br />
Konjunkturpaket des Bundes – Zukunftsinvestitionsgesetz<br />
Als Reaktion auf die Finanz- und Wirtschaftskrise wurde im Rahmen des Konjunkturpakets<br />
II noch von der großen Koalition unter anderem das aus kommunaler<br />
Sicht besonders bedeutsame Zukunftsinvestitionsgesetz verabschiedet: Hierbei stellt<br />
der Bund den Ländern insgesamt 10 Milliarden Euro zu Verfügung. Die Länder müssen<br />
mindestens 70 Prozent dieser Summe an die Kommunen zur Stützung ihrer<br />
Investitionskraft weiterleiten. Mittel können bis zum Ende des Jahres 2011 abgerufen<br />
werden. Investitionsschwerpunkte sind die Bildungsinfrastruktur (65 Prozent) sowie<br />
die sonstige Infrastruktur (35 Prozent). Innerhalb der Investitionsschwerpunkte<br />
ist die energetische Sanierung besonders hervorgehoben. An der Konzeption des<br />
Gesetzes auf Bundesebene war der Deutsche <strong>Städtetag</strong> zwar nicht formal beteiligt;<br />
seine Empfehlungen wurden jedoch vielfach berücksichtigt. Die Städte haben<br />
das Zukunftsinvestitionsgesetz sowohl inhaltlich als auch mit Blick auf die konkrete<br />
Ausgestaltung ausdrücklich begrüßt, auch wenn mit dem Gesetz nicht die Erwartung<br />
verbunden werden darf, dass hierdurch die kommunalen Einnahmeausfälle vollständig<br />
ausgeglichen werden könnten oder dass gar der bestehende Investitionsstau aufgelöst<br />
würde.<br />
Kommission zur Reform der Gemeindefi nanzen<br />
Einen wichtigen Schwerpunkt in der Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es bildete die<br />
Mitarbeit in der Gemeindefi nanzkommission, die die Bundesregierung im Februar<br />
2010 mit dem Ziel einsetzte, „Lösungsvorschläge zu den dringendsten Problemen des<br />
kommunalen Finanzsystems zu erarbeiten“. Ihr gehören Vertreter von Bund, Ländern<br />
und kommunalen Spitzenverbänden an. Die Kommission bildete drei Arbeitsgruppen:<br />
Kommunalsteuern, Standards und Rechtsetzung. Anders als von den Kommunen gefordert,<br />
stand zunächst die Frage nach den kommunalen Steuereinnahmen – und hier<br />
wieder einmal die Abschaffung der Gewerbesteuer – im Fokus der Diskussionen. Die erdrosselnde<br />
Belastung der Kommunen mit sozialen Leistungen, deren Umfang durch die<br />
Kommunen nur indirekt beeinfl usst werden kann, wurde hingegen erst auf Drängen der<br />
kommunalen Spitzenverbände und der Ländervertreter auf die Agenda gesetzt. Mit seiner<br />
Broschüre „Sozialleistungen der Städte in Not. Zahlen und Fakten zur Entwicklung<br />
kommunaler Sozialausgaben“ hat der Deutsche <strong>Städtetag</strong> einen wichtigen Impuls dafür<br />
gegeben, dass das ungebremste Wachstum der Soziallasten als Hauptursache für<br />
die strukturelle Finanznot der Kommunen im Rahmen der Gemeindefi nanzkommission<br />
Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten<br />
7
in den Blick genommen wurde. Auch eine bessere Einbindung der Kommunen in<br />
die Gesetzgebung auf Ebene des Bundes und der Europäischen Union wird in der<br />
Kommission behandelt.<br />
Präsidium und Hauptausschuss des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es haben sich im Jahr 2010<br />
in nahezu jeder Sitzung mit der Arbeit der Gemeindefi nanzkommission beschäftigt und<br />
immer wieder deutlich gemacht, dass auch aktuell keine Alternative zur Gewerbesteuer<br />
auf dem Tisch liege und eine Verbesserung der Einnahmesituation im Gegenteil durch<br />
eine Stärkung der Gewerbesteuer erreicht werden könne. Neben der kontinuierlichen<br />
Mitgliederinformation wurden diese Positionen der deutschen Städte sowohl in regelmäßig<br />
erscheinenden Publikationen (insbesondere im Gemeindefi nanzbericht)<br />
als auch in Sonderpublikationen wie der Broschüre „Die Gewerbesteuer – eine gute<br />
Gemeindesteuer“ und mit Hintergrundpapieren wie „Die Hinzurechnungen bei der<br />
Gewerbesteuer – steuersystematisch sinnvoll und unverzichtbar“ sowie „Zur aktuellen<br />
Diskussion um die Risiken für das Gewerbesteueraufkommen durch die neuere BFH-<br />
Rechtsprechung zur Begrenzung der Verlustvorträge“ fachlich begründet und deutlich<br />
gemacht. Versuche der Regierung, eine sachlich nicht zu rechtfertigende Verknüpfung<br />
von Erleichterungen für die Kommunen bei den Sozialausgaben und Änderungen auf<br />
der Steuerseite vorzunehmen, wurden von den Kommunen strikt abgelehnt.<br />
Ebenso hat der Deutsche <strong>Städtetag</strong> intensiv in den jeweiligen Arbeitsgruppen der<br />
Gemeindefi nanzkommission mitgewirkt. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses<br />
Geschäftsberichts war der weitere Verlauf der Diskussionen in der Kommission offen.<br />
Konnexitätsprinzip<br />
Mit dem Begriff der „Konnexität“ – nach dem Motto „Wer bestellt, bezahlt!“ – war<br />
die Erwartung auf eine Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung verbunden.<br />
Nachdem ein Durchgriff des Bundes auf die Kommunen mit dem – im Zuge der<br />
Föderalismusreform I verankerten – Aufgabenübertragungsverbot (Art. 84 Abs. 1 S. 7<br />
GG) seit 2006 verfassungsrechtlich unzulässig ist, sollte auf Länderebene das in den<br />
jeweiligen Landesverfassungen verankerte Konnexitätsprinzip Aufgabenübertragungen<br />
ohne ausreichenden Kostenausgleich ausschließen.<br />
Die Einhaltung der landesverfassungsrechtlichen Konnexitätsregelungen war daher<br />
im Berichtszeitraum mehrfach Gegenstand landesverfassungsgerichtlicher<br />
Streitverfahren und kontroverser Diskussionen. Als wegweisend kann dabei das Urteil<br />
des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen vom 12.10.2010 zur Umsetzung<br />
des Kinderförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen angesehen werden, das ausdrücklich<br />
die Konnexitätsverpfl ichtung des Landesgesetzgebers beim Ausbau der<br />
U-3-Betreuung unterstrichen hat. Dieses Verfahren war vom <strong>Städtetag</strong> Nordrhein-<br />
Westfalen initiiert und juristisch begleitet worden.<br />
8 Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten
Auch wenn die Verhandlungen in den Ländern teilweise mühsam sind, zeigt sich<br />
im Grundsatz, dass landesseitige Aufgabenverlagerungen auf die Kommunen im<br />
Vergleich zur Rechtslage vor Einführung des strikten Konnexitätsprinzips deutlich<br />
erschwert worden sind. Die Hoffnung, dass dieses Verfassungsprinzip eine fühlbare<br />
Präventivwirkung entfalten würde, scheint sich daher zu erfüllen. Die Herausforderung<br />
der Gesetzgebungspraxis besteht nun darin, den erforderlichen Kostenausgleich effektiv<br />
umzusetzen und belastbare und unstrittige Verfahrensweisen zu etablieren.<br />
Der Deutsche <strong>Städtetag</strong> hat daher den im Jahr 2008 erstmals einberufenen Arbeitskreis<br />
seiner Mitgliedsverbände zum Thema Konnexitätsprinzip im Berichtszeitraum weiter<br />
fortgeführt. Vor dem Hintergrund, dass in den Bundesländern unterschiedliche<br />
Konnexitätsregelungen existieren und daher auch verschiedene Strategien in Bezug<br />
auf den Umgang mit Konnexitätsfragen verfolgt werden, soll dieser Arbeitskreis den<br />
Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedsverbänden erleichtern.<br />
Sparkassen und Landesbanken<br />
Mit aller Schärfe ist im Zuge der Finanz- und Bankenkrise offensichtlich geworden, dass<br />
die von Seiten des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es seit langem angemahnte Konsolidierung im<br />
Bereich der Landesbanken überfällig ist. Als Anteilseigner der Landesbanken, über das<br />
Verbundgeschäft und den Haftungsverbund sind auch die kommunalen Sparkassen<br />
und ihre Träger von den Verwerfungen im Landesbankensektor erheblich betroffen. Die<br />
erforderlich gewordenen Stützungsmaßnahmen und Bewertungsverluste belasten die<br />
Eigenkapitalbasis der kommunalen Sparkassen und verringern die Spielräume für eine<br />
Kreditvergabe zu Gunsten der mittelständischen Wirtschaft. Der Deutsche <strong>Städtetag</strong> hat<br />
sich daher im Berichtszeitraum mehrfach nachdrücklich dafür ausgesprochen, dass der<br />
Konsolidierungsprozess im Landesbankensektor durch eine deutliche Reduzierung der<br />
Anzahl der Landesbanken nun endlich ernsthaft vorangetrieben wird. Für die deutschen<br />
Städte hat dabei der Schutz der Sparkassen Vorrang vor der Bestandssicherung einzelner<br />
Landesbanken. Der Deutsche <strong>Städtetag</strong> lehnt eine Beteiligung und Schwächung<br />
der Sparkassen – etwa über vertikale Fusionen von Sparkassen und Landesbanken<br />
– strikt ab. Eine Übernahme von Sparkassen durch Landesbanken (so genannte<br />
Vertikalisierung) würde weder im Rating noch im Zugang zum Retailgeschäft neue und<br />
tragfähige Perspektiven für die Landesbanken schaffen. Gleichzeitig würden aber die<br />
genuinen Stärken der kommunalen Sparkassen, ihre Selbständigkeit, ihre Dezentralität<br />
und ihre Orts- und Kundennähe, mit einem solchen Schritt massiv gefährdet. Gerade<br />
aufgrund dieser Stärken hat sich das Geschäftsmodell der Sparkassen in der Krise<br />
bewährt und stabilisierend gewirkt.<br />
Um zu verhindern, dass kurzfristig erforderlich werdende Stützungs- und Stabili sierungsmaßnahmen<br />
zu einer rechtlich unzulässigen Strukturpolitik zu Lasten der kommunalen<br />
Sparkassen genutzt werden, hat der Deutsche <strong>Städtetag</strong> den Diskussionsprozess zur<br />
Frage der Finanzmarktstabilisierung im Berichtszeitraum intensiv begleitet und sich in<br />
Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten<br />
9
zahlreichen Gesetzgebungsverfahren für eine Berücksichtigung kommunaler Belange<br />
eingesetzt.<br />
Gesetzliche Neuregelungen im SGB II<br />
Im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik bildete im Berichtszeitraum erneut die<br />
Umsetzung des SGB II einen wichtigen Arbeitsschwerpunkt des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es.<br />
Zum einen hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 20.12.2007 eine<br />
Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II gefordert. Zum anderen hatte<br />
das Gericht der Politik mit Urteil vom 9.2.2010 eine Neuberechnung der Regelleistungen<br />
im SGB II und im SGB XII aufgegeben, da die bisherige Berechnungsmethode der<br />
Regelsätze nach Auffassung des Gerichts nicht dem verfassungsmäßigen Anspruch an<br />
die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums entsprach.<br />
Hinsichtlich der Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II kam es nach<br />
langwierigen und intensiven Diskussionen schließlich zu einer grundsätzlichen Einigung<br />
zwischen der Bundesarbeitsministerin und den Bundesländern auf eine verfassungsrechtliche<br />
Absicherung der Arbeitsgemeinschaften und der Optionskommunen im<br />
Grundgesetz. Auf eine Absicherung in eigenen Anstalten des öffentlichen Rechts<br />
mit eigenem Haushalt und eigenem Personalkörper wurde jedoch verzichtet. Dieser<br />
Vorschlag bekam die für eine Verfassungsänderung notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit<br />
in Bundestag und Bundesrat. Der Deutsche <strong>Städtetag</strong> hatte sich bereits im Mai<br />
2009 für eine solche verfassungsrechtliche Absicherung der Mischverwaltung in den<br />
Arbeitsgemeinschaften ausgesprochen.<br />
Mit der verfassungsrechtlichen Absicherung der Mischverwaltung wurde auch das<br />
Optionsmodell verfassungsrechtlich abgesichert und um weitere 41 Kommunen ausgeweitet.<br />
Angesichts der notwendigen Vorbereitungszeit wurde die Zulassung der<br />
neuen kommunalen Träger für den 1.1.2012 vorgesehen. Die Hauptgeschäftsstelle des<br />
Deutschen <strong>Städtetag</strong>es hat sich im Laufe des Jahres 2010 intensiv in die Vorbereitung<br />
der Neuorganisation der Arbeitsgemeinschaften als Jobcenter aus Kommunen<br />
und Agenturen für Arbeit eingebracht und an der Erstellung von Checklisten durch<br />
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitgewirkt. Des Weiteren hat die<br />
Hauptgeschäftsstelle die Vorbereitung der Auswahl und des Zulassungsverfahrens<br />
weiterer Optionskommunen intensiv begleitet.<br />
Auch in den Prozess der Neubemessung der Regelleistungen im SGB II und SGB XII<br />
hat sich der Deutsche <strong>Städtetag</strong> mit mehreren Stellungnahmen sowie durch eine konstruktive<br />
Mitarbeit in den Erörterungen mit Bund und Ländern eingebracht. Dabei war es<br />
dem Deutschen <strong>Städtetag</strong> besonders wichtig darauf hinzuweisen, dass insbesondere<br />
die Bildungs- und Teilhabebedarfe von Kindern und Jugendlichen nicht nur bei diesen<br />
ankommen müssen, sondern dass sie auch in einem unbürokratischen Verfahren zur<br />
Verfügung gestellt werden müssen. Ein weiteres Ziel des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es war<br />
10 Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten
es darüber hinaus, eine Kompensation für kommunale Mehrausgaben infolge der neuen<br />
Regelungen zu erreichen. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts<br />
konnte das Gesetzgebungsverfahren nicht bis zum 31.12.2010 abgeschlossen werden.<br />
Nach einem langwierigen und äußerst kontroversen Vermittlungsverfahren beschlossen<br />
Bundestag und Bundesrat in ihren Sitzungen am 25.2.2011 die erforderlich gewordenen<br />
Neuregelungen. Die Entscheidungen des Bundesgesetzgebers stießen beim<br />
Deutschen <strong>Städtetag</strong> vor allem aus zwei Gründen auf positive Resonanz: Zum einen<br />
wurde festgelegt, dass das so genannte Bildungs- und Teilhabegesetz entgegen den<br />
ursprünglichen Plänen des Bundes nicht von der Bundesagentur für Arbeit, sondern<br />
von den Kommunen umgesetzt werden soll. Zum anderen verständigten sich Bund und<br />
Länder im Zuge des Vermittlungsverfahrens darauf, die Kommunen ab dem Jahr 2012<br />
in drei Schritten von den zuletzt äußerst dynamisch angewachsenen Kosten für die<br />
Grundsicherung im Alter zu entlasten. Diese Forderung hatte der Deutsche <strong>Städtetag</strong><br />
zuvor mit Blick auf den dramatischen Anstieg der kommunalen Sozialausgaben im<br />
Zusammenhang mit den Beratungen in der Gemeindefi nanzkommission erhoben.<br />
Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren<br />
Wie bereits in den Vorjahren lag ein deutlicher Schwerpunkt der Arbeit des Deutschen<br />
<strong>Städtetag</strong>es im Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Das am<br />
16.12.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren<br />
in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespfl ege (KiföG) bildet die gesetzliche<br />
Grundlage dafür, bis 2013 für bundesweit im Durchschnitt 35 Prozent der Kinder unter<br />
drei Jahren Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespfl ege<br />
zur Verfügung zu stellen. Der Deutsche <strong>Städtetag</strong> hatte die Verabschiedung des<br />
Kinderförderungsgesetzes begrüßt und ausdrücklich betont, dass die mit dem<br />
Kinderförderungsgesetz verbundenen Leistungsausweitungen, wie die Erweiterung<br />
der Bedarfskriterien und die Verankerung eines Rechtsanspruches für einjährige<br />
Kinder ab dem Jahr 2013, von den Ländern umzusetzen sind, da der Bund nach der<br />
Föderalismusreform I die Kommunen nicht mehr direkt verpfl ichten kann. Dadurch<br />
würden die landesrechtlichen Konnexitätsregelungen zum Schutz der Kommunen ausgelöst.<br />
Die Länder wurden daher aufgefordert, den Kommunen die für die Umsetzung<br />
des Kinderförderungsgesetzes notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit<br />
die fehlenden Plätze für einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten<br />
Lebensjahr zum Jahr 2013 überhaupt geschaffen werden können.<br />
Bereits jetzt ist absehbar, dass insbesondere in den Ballungsräumen Betreuungsquoten<br />
von weit über 35 Prozent erforderlich sein werden, um den Rechtsanspruch auch tatsächlich<br />
verwirklichen zu können. In den Großstädten wird mit Betreuungsquoten von<br />
50 bis 60 Prozent gerechnet, was in etwa den aktuellen Verhältnissen in den Großstädten<br />
in den neuen Bundesländern entspricht. Der Deutsche <strong>Städtetag</strong> hat daher wiederholt<br />
darauf hingewiesen, dass die Erfüllung des Rechtsanspruches gefährdet ist, sollten<br />
Bund und Länder die Kommunen nicht stärker beim Ausbau der Betreuungsplätze<br />
Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten<br />
11
für Kinder unter drei Jahren unterstützen. Gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden<br />
in den Ländern drängt der Deutsche <strong>Städtetag</strong> darauf, dass die Länder sich ihrer<br />
Verantwortung stellen, die sich aufgrund der Konnexitätsbestimmungen in den<br />
Landesverfassungen beim Ausbau der Kinderbetreuung ergibt. Nach Auffassung des<br />
Deutschen <strong>Städtetag</strong>es kommt vor diesem Hintergrund dem bereits erwähnten Urteil<br />
des Verfassungsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen vom 12.10.2010 eine richtungsweisende<br />
Bedeutung zu.<br />
Kommunale Bildungslandschaften<br />
Die Diskussion über die Weiterentwicklung des Bildungssystems in Deutschland<br />
wurde während des gesamten Berichtszeitraums auch vor dem Hintergrund der von<br />
den internationalen Bildungsstudien festgestellten Qualitätsmängel und der hohen<br />
Selektivität des deutschen Bildungswesens auf den verschiedenen Ebenen fortgesetzt.<br />
Bildung hat eine Schlüsselfunktion für die kommunale Ebene; die Kommunen<br />
sollten deshalb vor Ort eine größere Verantwortung für gelingende Bildungsprozesse<br />
erhalten. Im Schulbereich plädiert der Deutsche <strong>Städtetag</strong> seit langem für eine „erweiterte<br />
Schulträgerschaft“. Diese beinhaltet eine größere gestalterische Rolle der<br />
Kommunen auf Bildungsprozesse, anstatt sich wie in der Vergangenheit auf eine reine<br />
Sachaufwandsträgerschaft und „Verwaltung“ von Schulen zu beschränken. Ferner<br />
haben die Städte das Leitbild der „kommunalen Bildungslandschaft“ im Sinne eines<br />
vernetzten Systems von Erziehung, Bildung und Betreuung im Berichtszeitraum intensiv<br />
fortentwickelt. Dieser Ansatz geht von einer institutionalisierten und dauerhaften<br />
Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungsakteure vor Ort sowie von einem ganzheitlichen<br />
Bildungsverständnis unter Einschluss kultureller Bildung aus. Ausgangspunkt<br />
hierfür war die „Aachener Erklärung“, die im Rahmen des vom Deutschen <strong>Städtetag</strong> im<br />
Herbst 2007 in Aachen veranstalteten Kongresses „Bildung in der Stadt“ erarbeitet<br />
worden war.<br />
Probleme föderaler Zusammenarbeit in der Bildung<br />
Die sich allenthalben abzeichnenden Probleme föderaler Zusammenarbeit in der<br />
Bildung hat der Deutsche <strong>Städtetag</strong> im Berichtszeitraum intensiv in den Blick genommen,<br />
Defi zite analysiert und Lösungsvorschläge erarbeitet. Als Schwächen föderaler<br />
Zusammenarbeit in der Bildung wurden folgende Bereiche ausgemacht:<br />
- Uneinheitlichkeit als Mobilitätshindernis,<br />
- Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern,<br />
- praxisfremde Zuständigkeitsverteilung im Schulwesen,<br />
- Einschränkung von Bildungschancen durch die Situation der Kommunalhaushalte,<br />
- mangelnde Kooperation in der frühkindlichen Bildung,<br />
- Probleme bei Bildungsübergängen ,<br />
12 Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten
- mangelnde Integration kultureller Bildung,<br />
- Intransparenz und unterschiedliche Verhältnisse in der Weiterbildung.<br />
Als Lösungsansätze wurden folgende Vorschläge entwickelt:<br />
- Kooperation zwischen Bund und Ländern ermöglichen.<br />
- Abhängigkeit zwischen sozialem Status und Bildungschancen bekämpfen,<br />
- frühkindliche Bildung stärken und fi nanziell sichern,<br />
- Verantwortungsgemeinschaft Länder-Kommunen im Schulwesen weiterentwickeln,<br />
- systematisches lokales Übergangsmanagement institutionalisieren,<br />
- kulturelle Bildung integrieren und sichern,<br />
- Weiterbildung und Weiterbildungsteilnahme fördern.<br />
Nach Auffassung des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es stellt Bildung eine gesamtstaat liche<br />
Aufgabe dar, die von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen der föderalen<br />
Zuständigkeitsregelungen wahrzunehmen ist. Der Deutsche <strong>Städtetag</strong> spricht sich für<br />
die Wiederherstellung der notwendigen Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund<br />
und Ländern in Schule und Bildung und deren Weiterentwicklung im Sinne eines „kooperativen<br />
Föderalismus“ aus. Der Bund muss in die Lage versetzt werden, sich im<br />
Bereich Bildung fi nanziell engagieren zu können. Bund und Länder sollten baldmöglichst<br />
durch eine Grundgesetzänderung die verfassungsrechtlichen Grundlagen dafür<br />
schaffen.<br />
Sicherung der Städtebauförderung<br />
Die Städtebauförderung ist eine wichtige Aufgabe und ein zentrales Instrument nachhaltiger<br />
Stadtentwicklung, dem zugleich ein hoher städtebaulicher, ökonomischer,<br />
ökologischer und sozialpolitischer Stellenwert zukommt. Die städtebauliche Sanierung<br />
und Entwicklung als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden ist – auch<br />
und gerade in Zeiten angespannter Haushalte – eine strategische Zukunftsaufgabe.<br />
Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche <strong>Städtetag</strong> im September 2010 die von der<br />
Bundesregierung zunächst beabsichtigte Halbierung der Städtebaufördermittel ab<br />
dem Jahr 2011 von 610 auf 305 Millionen Euro stark kritisiert. Auch die schließlich<br />
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 12.11.2010 beschlossene<br />
geringere Kürzung der Städtebauförderung auf 455 Millionen Euro für 2011 ist aus<br />
Sicht des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es verfehlt. Die damit zur Verfügung stehenden Mittel<br />
liegen immer noch um 155 Millionen Euro unter den bisher zur Verfügung stehenden<br />
Mitteln. Insbesondere gefährden die erheblichen Kürzungen der Haushaltsmittel<br />
für das Programm „Soziale Stadt“ von 95 Millionen Euro auf 28 Millionen Euro und<br />
ihre Verwendung auf rein baulich-investive Maßnahmen Projekte, die die Sicherung<br />
der sozialen Stabilität in den Stadtquartieren zum Ziel haben. Vor allem die Bündelung<br />
von Maßnahmen der baulichen Erneuerung, der Bildung, der Integration und<br />
Arbeitsplatzbeschaffung erweist sich als nachhaltiger Erfolgsfaktor. In den Städten ist<br />
Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten<br />
13
mit der Einführung des Programms „Soziale Stadt“ das ganzheitliche, integrierte sozialräumliche<br />
Denken und Handeln wesentlich gefördert worden. Der Deutsche <strong>Städtetag</strong><br />
erwartet, dass das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag tatsächlich eingehalten wird,<br />
die Städtebauförderung zu verstetigen. Angesichts der aktuellen Herausforderungen in<br />
der Stadtentwicklungspolitik sowie beim Klimaschutz benötigen die Kommunen dringend<br />
Planungssicherheit.<br />
ÖPNV-Verordnung der EU<br />
Am 3.12.2009 ist die neue ÖPNV-Verordnung der EU in Kraft getreten. Sie ersetzt<br />
den bisherigen Rechtsrahmen für den ÖPNV, ist in allen Teilen unmittelbar verbindlich<br />
und bedarf insofern nicht der Umsetzung in nationales Recht. Gleichwohl ist<br />
eine Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) angezeigt, um<br />
Regelungswidersprüche und damit letztlich Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Dies<br />
gilt insbesondere im Hinblick auf die vom Präsidium des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es wiederholt<br />
beschlossenen Forderungen nach einer stärkeren rechtlichen Verankerung des<br />
Nahverkehrsplans als strategisches Steuerungsinstrument der Aufgabenträger, der<br />
Stärkung der Städte und Kreise als Aufgabenträger des ÖPNV, auch im Hinblick auf<br />
die Gewährung des Marktzugangs für die Verkehrsunternehmen (Liniengenehmigung)<br />
sowie der Anwendbarkeit der Verordnung auf alle Nahverkehrsleistungen.<br />
Nachdem in der vorigen Legislaturperiode eine Anpassung des PBefG an die neue<br />
Verordnung auch aufgrund des Widerstandes der kommunalen Spitzenverbände nicht<br />
zu Stande gekommen war, kündigten CDU, CSU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag<br />
vom Oktober 2009 an, unverzüglich das PBefG novellieren und an den europäischen<br />
Rechtsrahmen anpassen zu wollen. Leitbild ist dabei ein unternehmerisch und wettbewerblich<br />
ausgerichteter ÖPNV. Dabei soll der Vorrang kommerzieller Verkehre<br />
gewährleistet bleiben und die Aufgabenträgerfunktion weiterhin bei den Kommunen<br />
liegen.<br />
Aus kommunaler Sicht entscheidend ist die Frage, wie trotz eines Vorrangs kommerzieller<br />
Verkehre ein Rosinenpicken zu Lasten des staatlichen Daseinsvorsorgeauftrages<br />
für ein fl ächendeckendes und bezahlbares ÖPNV-Angebot verhindert werden kann.<br />
Gerade dann, wenn es bei der Dualität von staatlicher Genehmigungsbehörde (für<br />
die Linienverkehrsgenehmigung als Marktzugang) und kommunalem Aufgabenträger<br />
(für Planung und Finanzierung des ÖPNV) bleibt, ist der Nahverkehrsplan das<br />
einzige Steuerungsinstrument des Aufgabenträgers; ihm fehlt es bislang im<br />
Genehmigungsverfahren aber an einer ausreichenden rechtlichen Bindungswirkung.<br />
Umso erfreulicher ist daher aus kommunaler Sicht, dass in einem Arbeitsentwurf<br />
des BMVBS vom 1.9.2010, der insoweit den Diskussionsstand im Bund-Länder-<br />
Fachausschuss wiedergibt, der Nahverkehrsplan rechtlich stärker verankert werden<br />
soll und dass dabei insbesondere ein so genanntes Rosinenpicken verhindert werden<br />
soll. Der Deutsche <strong>Städtetag</strong> wird weiterhin mit Nachdruck darauf drängen, dass sich<br />
14 Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten
die kommunalen Vorstellungen im Gesetzgebungsverfahren für eine PBefG-Novelle,<br />
die zum 1.1.2012 in Kraft treten soll, wiederfi nden werden.<br />
Energiekonzept der Bundesregierung<br />
Der Deutsche <strong>Städtetag</strong> hat sich im Berichtszeitraum intensiv mit dem Energiekonzept<br />
der Bundesregierung auseinander gesetzt. Mit diesem im September 2010 verabschiedeten<br />
Konzept will die Bundesregierung die deutsche Energieversorgung in den<br />
nächsten 40 Jahren komplett ändern. Der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid<br />
(CO 2 ) soll bis 2050 um 80 Prozent gegenüber 1990 sinken. Die Energieerzeugung soll auf<br />
erneuerbare Energien umgestellt werden. Das Energiekonzept will mit neuen Punkten<br />
Leitlinien für eine umweltschonende, zuverlässige bezahlbare Energieversorgung aufzeigen.<br />
Diesem Ziel wird es allerdings nicht gerecht und geht aus Sicht der Städte in<br />
die falsche Richtung.<br />
Neben positiven Aspekten wie der Unterstützung der Kommunen bei der Entwicklung<br />
kommunaler Effi zienzmaßnahmen, der Aufstockung des Marktanreizprogramms zur<br />
Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien und der Aufstockung der Mittel für<br />
die nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums bedeutet die<br />
Verlängerung der Laufzeiten für Kernkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre eine<br />
erhebliche Verschlechterung der Investitionsbedingungen insbesondere kommunaler<br />
Unternehmen in dezentrale umweltfreundliche Energieerzeugungsanlagen. Dies gilt<br />
zunächst unmittelbar für KWK-Anlagen. Investoren, die bisher bereit waren, derartige<br />
Projekte zu fördern, lehnen dieses zur Zeit ab, da sich eine Wirtschaftlichkeit nicht<br />
nachweisen lässt. Damit sind auch die Energiekonzepte der einzelnen Kommunen in<br />
Gefahr; erhebliche fi nanzielle Einbußen sind zu befürchten.<br />
Darüber hinaus nimmt bei einem über 2025 weiter im Markt gehaltenen Segment<br />
von Kernkraftwerken, deren Anteil an der Stromerzeugung derzeit bei etwa einem<br />
Viertel liegt, der wirtschaftliche Druck auf eine Absenkung der Einspeisevergütungen<br />
für regenerativ erzeugten Strom zu. Dementsprechend sieht das Energiekonzept der<br />
Bundesregierung eine Überprüfung des Systems der Einspeisevergütungen vor. Dies<br />
dürfte schon jetzt den Anreiz für Investitionen in Anlagen zur Nutzung regenerativer<br />
Energien erheblich senken.<br />
Eine Abmilderung dieser verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für<br />
kommunale Investitionen im Energiebereich ließe sich nur durch einen angemessenen<br />
fi nanziellen oder – etwa durch Stilllegung alter Kohlekraftwerke der Kernkraftwerk-<br />
Betreiber – anderweitigen Ausgleich zu Gunsten der Stadtwerke erreichen. Aus<br />
diesem Grund hat der Deutsche <strong>Städtetag</strong> nach der Entscheidung der Koalition zur<br />
Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke mit Beschluss des Hauptausschusses am<br />
16.6.2010 Ausgleichszahlungen zu Gunsten kommunaler Energieversorger gefordert,<br />
um den Klimaschutz zu fördern und faire Rahmenbedingungen für die Stadtwerke<br />
Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten<br />
15
zu schaffen. Unabhängig davon ist dringend eine belastbare und nachhaltige fi nanzielle<br />
Unterlegung der im Energiekonzept getroffenen pauschalen Aussagen zur<br />
Unterstützung der Kommunen bei ihren Klimaschutzmaßnahmen erforderlich.<br />
Tarifverhandlungen 2010<br />
In den Gremien des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es spielten erneut die Tarifverhandlungen eine<br />
große Rolle. Letztlich haben sich die Tarifvertragsparteien im Februar 2010 auf einen<br />
Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen geeinigt. Der einvernehmlich<br />
zustande gekommene Schlichterspruch war vorprägend für die Einigung<br />
im Rahmen der wieder aufgenommenen Tarifverhandlungen. Der Tarifabschluss war für<br />
die Städte angesichts der kritischen Haushaltslage ein Kompromiss in schwieriger Zeit.<br />
Die linearen Erhöhungen und die anstehende Einmalzahlung im Jahr 2011 gehen an<br />
die Grenze des Machbaren in den Kommunen. Immerhin konnte ein fl ächendeckender<br />
Streik mit seinen negativen Auswirkungen abgewendet werden. Positiv zu bewerten ist<br />
die lange Laufzeit des Tarifabschlusses bis Ende Februar 2012.<br />
Ebenfalls positiv ist, dass die Tarifeinigung eine stufenweise Erhöhung der leistungsorientierten<br />
Bezahlung von einem Prozent auf insgesamt zwei Prozent bis zum Jahr 2013<br />
vorsieht. Damit ist es gelungen, die leistungsorientierte Bezahlung voranzubringen und<br />
den Weg der Modernisierung des TVöD weiterzugehen.<br />
Bürgerschaftliches Engagement<br />
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) will im<br />
Rahmen seiner Initiative „Zivilengagement“ eine abgestimmte, ressortübergreifende<br />
Strategie der Bundesregierung zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements<br />
entwickeln. Wesentliches Element zur Entwicklung dieser Strategie ist das „Nationale<br />
Forum für Engagement und Partizipation (NFEP)“.<br />
Ziel der Initiative des BMFSFJ ist es, das Politikfeld der Engagementpolitik in seinen<br />
ressortspezifi schen und ressortübergreifenden Anforderungen und Bedürfnissen<br />
zu stärken. In zwei Fachkongressen im April und Mai 2009 ging es darum, einen<br />
Handlungsrahmen für die Bundesregierung aufzustellen, in den die einzelnen<br />
Maßnahmen der Bundesministerien eingebunden sind und sich in einem gemeinsamen<br />
Leitbild wiederfi nden.<br />
Unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und weiterer Vertreter aus<br />
gesellschaftlichen Organisationen wurde in zehn Dialogforen über alle Aspekte<br />
des bürgerschaftlichen Engagements diskutiert. Unabhängig von dieser breiten<br />
Herangehensweise hat die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es<br />
gegenüber dem BMFSFJ deutlich gemacht, dass es vor einer Beschlussfassung im<br />
16 Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten
Bundeskabinett noch einer förmlichen Anhörung und Beteiligung der kommunalen<br />
Spitzenverbände zu einer Nationalen Strategie für das bürgerschaftliche Engagement<br />
bedarf.<br />
Einkaufsgemeinschaft kommunaler Verwaltungen im Deutschen<br />
<strong>Städtetag</strong><br />
Im Berichtszeitraum hat die Hauptgeschäftsstelle die Gründung einer Einkaufsgemeinschaft<br />
kommunaler Verwaltungen im Deutschen <strong>Städtetag</strong> eG vorbereitet. Die<br />
Gründungsversammlung dieser als Genossenschaft organisierten Einkaufsgemeinschaft<br />
fand am 20.1.2011 in Köln statt. Die neu gegründete Einkaufsgemeinschaft soll ihren<br />
Mitgliedern nach dem Vorbild der überaus erfolgreichen Einkaufsgemeinschaft kommunaler<br />
Krankenhäuser im Deutschen <strong>Städtetag</strong> (EKK eG) Sparpotenziale bei der<br />
Beschaffung von Dienstleistungen und Produkten des Verwaltungsbedarfs erschließen.<br />
Aufnahmefähig sind grundsätzlich die Mitglieder des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es, insbesondere<br />
kommunale Gebietskörperschaften und Gesellschaften mit mehrheitlicher<br />
Beteiligung von Mitgliedern des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es.<br />
Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten<br />
17