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die kommunalen Vorstellungen im Gesetzgebungsverfahren für eine PBefG-Novelle,<br />

die zum 1.1.2012 in Kraft treten soll, wiederfi nden werden.<br />

Energiekonzept der Bundesregierung<br />

Der Deutsche <strong>Städtetag</strong> hat sich im Berichtszeitraum intensiv mit dem Energiekonzept<br />

der Bundesregierung auseinander gesetzt. Mit diesem im September 2010 verabschiedeten<br />

Konzept will die Bundesregierung die deutsche Energieversorgung in den<br />

nächsten 40 Jahren komplett ändern. Der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid<br />

(CO 2 ) soll bis 2050 um 80 Prozent gegenüber 1990 sinken. Die Energieerzeugung soll auf<br />

erneuerbare Energien umgestellt werden. Das Energiekonzept will mit neuen Punkten<br />

Leitlinien für eine umweltschonende, zuverlässige bezahlbare Energieversorgung aufzeigen.<br />

Diesem Ziel wird es allerdings nicht gerecht und geht aus Sicht der Städte in<br />

die falsche Richtung.<br />

Neben positiven Aspekten wie der Unterstützung der Kommunen bei der Entwicklung<br />

kommunaler Effi zienzmaßnahmen, der Aufstockung des Marktanreizprogramms zur<br />

Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien und der Aufstockung der Mittel für<br />

die nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums bedeutet die<br />

Verlängerung der Laufzeiten für Kernkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre eine<br />

erhebliche Verschlechterung der Investitionsbedingungen insbesondere kommunaler<br />

Unternehmen in dezentrale umweltfreundliche Energieerzeugungsanlagen. Dies gilt<br />

zunächst unmittelbar für KWK-Anlagen. Investoren, die bisher bereit waren, derartige<br />

Projekte zu fördern, lehnen dieses zur Zeit ab, da sich eine Wirtschaftlichkeit nicht<br />

nachweisen lässt. Damit sind auch die Energiekonzepte der einzelnen Kommunen in<br />

Gefahr; erhebliche fi nanzielle Einbußen sind zu befürchten.<br />

Darüber hinaus nimmt bei einem über 2025 weiter im Markt gehaltenen Segment<br />

von Kernkraftwerken, deren Anteil an der Stromerzeugung derzeit bei etwa einem<br />

Viertel liegt, der wirtschaftliche Druck auf eine Absenkung der Einspeisevergütungen<br />

für regenerativ erzeugten Strom zu. Dementsprechend sieht das Energiekonzept der<br />

Bundesregierung eine Überprüfung des Systems der Einspeisevergütungen vor. Dies<br />

dürfte schon jetzt den Anreiz für Investitionen in Anlagen zur Nutzung regenerativer<br />

Energien erheblich senken.<br />

Eine Abmilderung dieser verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für<br />

kommunale Investitionen im Energiebereich ließe sich nur durch einen angemessenen<br />

fi nanziellen oder – etwa durch Stilllegung alter Kohlekraftwerke der Kernkraftwerk-<br />

Betreiber – anderweitigen Ausgleich zu Gunsten der Stadtwerke erreichen. Aus<br />

diesem Grund hat der Deutsche <strong>Städtetag</strong> nach der Entscheidung der Koalition zur<br />

Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke mit Beschluss des Hauptausschusses am<br />

16.6.2010 Ausgleichszahlungen zu Gunsten kommunaler Energieversorger gefordert,<br />

um den Klimaschutz zu fördern und faire Rahmenbedingungen für die Stadtwerke<br />

Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten<br />

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