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in den Blick genommen wurde. Auch eine bessere Einbindung der Kommunen in<br />

die Gesetzgebung auf Ebene des Bundes und der Europäischen Union wird in der<br />

Kommission behandelt.<br />

Präsidium und Hauptausschuss des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es haben sich im Jahr 2010<br />

in nahezu jeder Sitzung mit der Arbeit der Gemeindefi nanzkommission beschäftigt und<br />

immer wieder deutlich gemacht, dass auch aktuell keine Alternative zur Gewerbesteuer<br />

auf dem Tisch liege und eine Verbesserung der Einnahmesituation im Gegenteil durch<br />

eine Stärkung der Gewerbesteuer erreicht werden könne. Neben der kontinuierlichen<br />

Mitgliederinformation wurden diese Positionen der deutschen Städte sowohl in regelmäßig<br />

erscheinenden Publikationen (insbesondere im Gemeindefi nanzbericht)<br />

als auch in Sonderpublikationen wie der Broschüre „Die Gewerbesteuer – eine gute<br />

Gemeindesteuer“ und mit Hintergrundpapieren wie „Die Hinzurechnungen bei der<br />

Gewerbesteuer – steuersystematisch sinnvoll und unverzichtbar“ sowie „Zur aktuellen<br />

Diskussion um die Risiken für das Gewerbesteueraufkommen durch die neuere BFH-<br />

Rechtsprechung zur Begrenzung der Verlustvorträge“ fachlich begründet und deutlich<br />

gemacht. Versuche der Regierung, eine sachlich nicht zu rechtfertigende Verknüpfung<br />

von Erleichterungen für die Kommunen bei den Sozialausgaben und Änderungen auf<br />

der Steuerseite vorzunehmen, wurden von den Kommunen strikt abgelehnt.<br />

Ebenso hat der Deutsche <strong>Städtetag</strong> intensiv in den jeweiligen Arbeitsgruppen der<br />

Gemeindefi nanzkommission mitgewirkt. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses<br />

Geschäftsberichts war der weitere Verlauf der Diskussionen in der Kommission offen.<br />

Konnexitätsprinzip<br />

Mit dem Begriff der „Konnexität“ – nach dem Motto „Wer bestellt, bezahlt!“ – war<br />

die Erwartung auf eine Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung verbunden.<br />

Nachdem ein Durchgriff des Bundes auf die Kommunen mit dem – im Zuge der<br />

Föderalismusreform I verankerten – Aufgabenübertragungsverbot (Art. 84 Abs. 1 S. 7<br />

GG) seit 2006 verfassungsrechtlich unzulässig ist, sollte auf Länderebene das in den<br />

jeweiligen Landesverfassungen verankerte Konnexitätsprinzip Aufgabenübertragungen<br />

ohne ausreichenden Kostenausgleich ausschließen.<br />

Die Einhaltung der landesverfassungsrechtlichen Konnexitätsregelungen war daher<br />

im Berichtszeitraum mehrfach Gegenstand landesverfassungsgerichtlicher<br />

Streitverfahren und kontroverser Diskussionen. Als wegweisend kann dabei das Urteil<br />

des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen vom 12.10.2010 zur Umsetzung<br />

des Kinderförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen angesehen werden, das ausdrücklich<br />

die Konnexitätsverpfl ichtung des Landesgesetzgebers beim Ausbau der<br />

U-3-Betreuung unterstrichen hat. Dieses Verfahren war vom <strong>Städtetag</strong> Nordrhein-<br />

Westfalen initiiert und juristisch begleitet worden.<br />

8 Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten

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