Download (190 kB) - Deutscher Städtetag
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in den Blick genommen wurde. Auch eine bessere Einbindung der Kommunen in<br />
die Gesetzgebung auf Ebene des Bundes und der Europäischen Union wird in der<br />
Kommission behandelt.<br />
Präsidium und Hauptausschuss des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es haben sich im Jahr 2010<br />
in nahezu jeder Sitzung mit der Arbeit der Gemeindefi nanzkommission beschäftigt und<br />
immer wieder deutlich gemacht, dass auch aktuell keine Alternative zur Gewerbesteuer<br />
auf dem Tisch liege und eine Verbesserung der Einnahmesituation im Gegenteil durch<br />
eine Stärkung der Gewerbesteuer erreicht werden könne. Neben der kontinuierlichen<br />
Mitgliederinformation wurden diese Positionen der deutschen Städte sowohl in regelmäßig<br />
erscheinenden Publikationen (insbesondere im Gemeindefi nanzbericht)<br />
als auch in Sonderpublikationen wie der Broschüre „Die Gewerbesteuer – eine gute<br />
Gemeindesteuer“ und mit Hintergrundpapieren wie „Die Hinzurechnungen bei der<br />
Gewerbesteuer – steuersystematisch sinnvoll und unverzichtbar“ sowie „Zur aktuellen<br />
Diskussion um die Risiken für das Gewerbesteueraufkommen durch die neuere BFH-<br />
Rechtsprechung zur Begrenzung der Verlustvorträge“ fachlich begründet und deutlich<br />
gemacht. Versuche der Regierung, eine sachlich nicht zu rechtfertigende Verknüpfung<br />
von Erleichterungen für die Kommunen bei den Sozialausgaben und Änderungen auf<br />
der Steuerseite vorzunehmen, wurden von den Kommunen strikt abgelehnt.<br />
Ebenso hat der Deutsche <strong>Städtetag</strong> intensiv in den jeweiligen Arbeitsgruppen der<br />
Gemeindefi nanzkommission mitgewirkt. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses<br />
Geschäftsberichts war der weitere Verlauf der Diskussionen in der Kommission offen.<br />
Konnexitätsprinzip<br />
Mit dem Begriff der „Konnexität“ – nach dem Motto „Wer bestellt, bezahlt!“ – war<br />
die Erwartung auf eine Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung verbunden.<br />
Nachdem ein Durchgriff des Bundes auf die Kommunen mit dem – im Zuge der<br />
Föderalismusreform I verankerten – Aufgabenübertragungsverbot (Art. 84 Abs. 1 S. 7<br />
GG) seit 2006 verfassungsrechtlich unzulässig ist, sollte auf Länderebene das in den<br />
jeweiligen Landesverfassungen verankerte Konnexitätsprinzip Aufgabenübertragungen<br />
ohne ausreichenden Kostenausgleich ausschließen.<br />
Die Einhaltung der landesverfassungsrechtlichen Konnexitätsregelungen war daher<br />
im Berichtszeitraum mehrfach Gegenstand landesverfassungsgerichtlicher<br />
Streitverfahren und kontroverser Diskussionen. Als wegweisend kann dabei das Urteil<br />
des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen vom 12.10.2010 zur Umsetzung<br />
des Kinderförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen angesehen werden, das ausdrücklich<br />
die Konnexitätsverpfl ichtung des Landesgesetzgebers beim Ausbau der<br />
U-3-Betreuung unterstrichen hat. Dieses Verfahren war vom <strong>Städtetag</strong> Nordrhein-<br />
Westfalen initiiert und juristisch begleitet worden.<br />
8 Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten