22.01.2013 Aufrufe

Download (190 kB) - Deutscher Städtetag

Download (190 kB) - Deutscher Städtetag

Download (190 kB) - Deutscher Städtetag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

mit der Einführung des Programms „Soziale Stadt“ das ganzheitliche, integrierte sozialräumliche<br />

Denken und Handeln wesentlich gefördert worden. Der Deutsche <strong>Städtetag</strong><br />

erwartet, dass das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag tatsächlich eingehalten wird,<br />

die Städtebauförderung zu verstetigen. Angesichts der aktuellen Herausforderungen in<br />

der Stadtentwicklungspolitik sowie beim Klimaschutz benötigen die Kommunen dringend<br />

Planungssicherheit.<br />

ÖPNV-Verordnung der EU<br />

Am 3.12.2009 ist die neue ÖPNV-Verordnung der EU in Kraft getreten. Sie ersetzt<br />

den bisherigen Rechtsrahmen für den ÖPNV, ist in allen Teilen unmittelbar verbindlich<br />

und bedarf insofern nicht der Umsetzung in nationales Recht. Gleichwohl ist<br />

eine Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) angezeigt, um<br />

Regelungswidersprüche und damit letztlich Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Dies<br />

gilt insbesondere im Hinblick auf die vom Präsidium des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es wiederholt<br />

beschlossenen Forderungen nach einer stärkeren rechtlichen Verankerung des<br />

Nahverkehrsplans als strategisches Steuerungsinstrument der Aufgabenträger, der<br />

Stärkung der Städte und Kreise als Aufgabenträger des ÖPNV, auch im Hinblick auf<br />

die Gewährung des Marktzugangs für die Verkehrsunternehmen (Liniengenehmigung)<br />

sowie der Anwendbarkeit der Verordnung auf alle Nahverkehrsleistungen.<br />

Nachdem in der vorigen Legislaturperiode eine Anpassung des PBefG an die neue<br />

Verordnung auch aufgrund des Widerstandes der kommunalen Spitzenverbände nicht<br />

zu Stande gekommen war, kündigten CDU, CSU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag<br />

vom Oktober 2009 an, unverzüglich das PBefG novellieren und an den europäischen<br />

Rechtsrahmen anpassen zu wollen. Leitbild ist dabei ein unternehmerisch und wettbewerblich<br />

ausgerichteter ÖPNV. Dabei soll der Vorrang kommerzieller Verkehre<br />

gewährleistet bleiben und die Aufgabenträgerfunktion weiterhin bei den Kommunen<br />

liegen.<br />

Aus kommunaler Sicht entscheidend ist die Frage, wie trotz eines Vorrangs kommerzieller<br />

Verkehre ein Rosinenpicken zu Lasten des staatlichen Daseinsvorsorgeauftrages<br />

für ein fl ächendeckendes und bezahlbares ÖPNV-Angebot verhindert werden kann.<br />

Gerade dann, wenn es bei der Dualität von staatlicher Genehmigungsbehörde (für<br />

die Linienverkehrsgenehmigung als Marktzugang) und kommunalem Aufgabenträger<br />

(für Planung und Finanzierung des ÖPNV) bleibt, ist der Nahverkehrsplan das<br />

einzige Steuerungsinstrument des Aufgabenträgers; ihm fehlt es bislang im<br />

Genehmigungsverfahren aber an einer ausreichenden rechtlichen Bindungswirkung.<br />

Umso erfreulicher ist daher aus kommunaler Sicht, dass in einem Arbeitsentwurf<br />

des BMVBS vom 1.9.2010, der insoweit den Diskussionsstand im Bund-Länder-<br />

Fachausschuss wiedergibt, der Nahverkehrsplan rechtlich stärker verankert werden<br />

soll und dass dabei insbesondere ein so genanntes Rosinenpicken verhindert werden<br />

soll. Der Deutsche <strong>Städtetag</strong> wird weiterhin mit Nachdruck darauf drängen, dass sich<br />

14 Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!