Download (190 kB) - Deutscher Städtetag
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mit der Einführung des Programms „Soziale Stadt“ das ganzheitliche, integrierte sozialräumliche<br />
Denken und Handeln wesentlich gefördert worden. Der Deutsche <strong>Städtetag</strong><br />
erwartet, dass das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag tatsächlich eingehalten wird,<br />
die Städtebauförderung zu verstetigen. Angesichts der aktuellen Herausforderungen in<br />
der Stadtentwicklungspolitik sowie beim Klimaschutz benötigen die Kommunen dringend<br />
Planungssicherheit.<br />
ÖPNV-Verordnung der EU<br />
Am 3.12.2009 ist die neue ÖPNV-Verordnung der EU in Kraft getreten. Sie ersetzt<br />
den bisherigen Rechtsrahmen für den ÖPNV, ist in allen Teilen unmittelbar verbindlich<br />
und bedarf insofern nicht der Umsetzung in nationales Recht. Gleichwohl ist<br />
eine Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) angezeigt, um<br />
Regelungswidersprüche und damit letztlich Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Dies<br />
gilt insbesondere im Hinblick auf die vom Präsidium des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es wiederholt<br />
beschlossenen Forderungen nach einer stärkeren rechtlichen Verankerung des<br />
Nahverkehrsplans als strategisches Steuerungsinstrument der Aufgabenträger, der<br />
Stärkung der Städte und Kreise als Aufgabenträger des ÖPNV, auch im Hinblick auf<br />
die Gewährung des Marktzugangs für die Verkehrsunternehmen (Liniengenehmigung)<br />
sowie der Anwendbarkeit der Verordnung auf alle Nahverkehrsleistungen.<br />
Nachdem in der vorigen Legislaturperiode eine Anpassung des PBefG an die neue<br />
Verordnung auch aufgrund des Widerstandes der kommunalen Spitzenverbände nicht<br />
zu Stande gekommen war, kündigten CDU, CSU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag<br />
vom Oktober 2009 an, unverzüglich das PBefG novellieren und an den europäischen<br />
Rechtsrahmen anpassen zu wollen. Leitbild ist dabei ein unternehmerisch und wettbewerblich<br />
ausgerichteter ÖPNV. Dabei soll der Vorrang kommerzieller Verkehre<br />
gewährleistet bleiben und die Aufgabenträgerfunktion weiterhin bei den Kommunen<br />
liegen.<br />
Aus kommunaler Sicht entscheidend ist die Frage, wie trotz eines Vorrangs kommerzieller<br />
Verkehre ein Rosinenpicken zu Lasten des staatlichen Daseinsvorsorgeauftrages<br />
für ein fl ächendeckendes und bezahlbares ÖPNV-Angebot verhindert werden kann.<br />
Gerade dann, wenn es bei der Dualität von staatlicher Genehmigungsbehörde (für<br />
die Linienverkehrsgenehmigung als Marktzugang) und kommunalem Aufgabenträger<br />
(für Planung und Finanzierung des ÖPNV) bleibt, ist der Nahverkehrsplan das<br />
einzige Steuerungsinstrument des Aufgabenträgers; ihm fehlt es bislang im<br />
Genehmigungsverfahren aber an einer ausreichenden rechtlichen Bindungswirkung.<br />
Umso erfreulicher ist daher aus kommunaler Sicht, dass in einem Arbeitsentwurf<br />
des BMVBS vom 1.9.2010, der insoweit den Diskussionsstand im Bund-Länder-<br />
Fachausschuss wiedergibt, der Nahverkehrsplan rechtlich stärker verankert werden<br />
soll und dass dabei insbesondere ein so genanntes Rosinenpicken verhindert werden<br />
soll. Der Deutsche <strong>Städtetag</strong> wird weiterhin mit Nachdruck darauf drängen, dass sich<br />
14 Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten