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zahlreichen Gesetzgebungsverfahren für eine Berücksichtigung kommunaler Belange<br />

eingesetzt.<br />

Gesetzliche Neuregelungen im SGB II<br />

Im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik bildete im Berichtszeitraum erneut die<br />

Umsetzung des SGB II einen wichtigen Arbeitsschwerpunkt des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es.<br />

Zum einen hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 20.12.2007 eine<br />

Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II gefordert. Zum anderen hatte<br />

das Gericht der Politik mit Urteil vom 9.2.2010 eine Neuberechnung der Regelleistungen<br />

im SGB II und im SGB XII aufgegeben, da die bisherige Berechnungsmethode der<br />

Regelsätze nach Auffassung des Gerichts nicht dem verfassungsmäßigen Anspruch an<br />

die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums entsprach.<br />

Hinsichtlich der Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II kam es nach<br />

langwierigen und intensiven Diskussionen schließlich zu einer grundsätzlichen Einigung<br />

zwischen der Bundesarbeitsministerin und den Bundesländern auf eine verfassungsrechtliche<br />

Absicherung der Arbeitsgemeinschaften und der Optionskommunen im<br />

Grundgesetz. Auf eine Absicherung in eigenen Anstalten des öffentlichen Rechts<br />

mit eigenem Haushalt und eigenem Personalkörper wurde jedoch verzichtet. Dieser<br />

Vorschlag bekam die für eine Verfassungsänderung notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit<br />

in Bundestag und Bundesrat. Der Deutsche <strong>Städtetag</strong> hatte sich bereits im Mai<br />

2009 für eine solche verfassungsrechtliche Absicherung der Mischverwaltung in den<br />

Arbeitsgemeinschaften ausgesprochen.<br />

Mit der verfassungsrechtlichen Absicherung der Mischverwaltung wurde auch das<br />

Optionsmodell verfassungsrechtlich abgesichert und um weitere 41 Kommunen ausgeweitet.<br />

Angesichts der notwendigen Vorbereitungszeit wurde die Zulassung der<br />

neuen kommunalen Träger für den 1.1.2012 vorgesehen. Die Hauptgeschäftsstelle des<br />

Deutschen <strong>Städtetag</strong>es hat sich im Laufe des Jahres 2010 intensiv in die Vorbereitung<br />

der Neuorganisation der Arbeitsgemeinschaften als Jobcenter aus Kommunen<br />

und Agenturen für Arbeit eingebracht und an der Erstellung von Checklisten durch<br />

das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitgewirkt. Des Weiteren hat die<br />

Hauptgeschäftsstelle die Vorbereitung der Auswahl und des Zulassungsverfahrens<br />

weiterer Optionskommunen intensiv begleitet.<br />

Auch in den Prozess der Neubemessung der Regelleistungen im SGB II und SGB XII<br />

hat sich der Deutsche <strong>Städtetag</strong> mit mehreren Stellungnahmen sowie durch eine konstruktive<br />

Mitarbeit in den Erörterungen mit Bund und Ländern eingebracht. Dabei war es<br />

dem Deutschen <strong>Städtetag</strong> besonders wichtig darauf hinzuweisen, dass insbesondere<br />

die Bildungs- und Teilhabebedarfe von Kindern und Jugendlichen nicht nur bei diesen<br />

ankommen müssen, sondern dass sie auch in einem unbürokratischen Verfahren zur<br />

Verfügung gestellt werden müssen. Ein weiteres Ziel des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es war<br />

10 Die Arbeit des Deutschen <strong>Städtetag</strong>es 2009/2010 in Schwerpunkten

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