Gemeindevertretungsprotokoll der 4. Sitzung - Gemeinde Lech
Gemeindevertretungsprotokoll der 4. Sitzung - Gemeinde Lech
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Verhandlungsschrift<br />
über die <strong>4.</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
am 1<strong>4.</strong> September 2010 im <strong>Sitzung</strong>ssaal des <strong>Gemeinde</strong>amtes <strong>Lech</strong><br />
Beginn: 16.00 Uhr<br />
<strong>Lech</strong>, am 1<strong>4.</strong> September 2010<br />
Zahl 004-1 /2010 - 515824 kgr<br />
Auskunft Mag. Elmar Prantauer<br />
elmar.prantauer@gemeinde.lech.at<br />
Anwesend: Bürgermeister Ludwig Muxel, Vizebürgermeister Stefan Schnei<strong>der</strong>,<br />
Gemein<strong>der</strong>at Dr. Elmar Beiser, Brigitte Birk, Mag. Thomas Eggler,<br />
Clemens Walch, Mag. Christoph Pfefferkorn, Stefan Jochum, Peter<br />
Jochum, Gebhard Jochum, Michael Schwärzler, Wolfgang Huber, Stefan<br />
Burger, Gregor Hoch<br />
Entschuldigt: Gemein<strong>der</strong>at Stefan Bischof, Stefan Muxel, Georg Strolz, Peter Scrivener<br />
Schriftführer: Mag. Elmar Prantauer<br />
Tagesordnung<br />
1) Genehmigung <strong>der</strong> Verhandlungsschrift über die 3. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung am 19.07.2010<br />
2) Beratung und Beschlussfassung über einen Dienstbarkeitsvertrag zur Errichtung und Betrieb des<br />
Golfplatzes <strong>Lech</strong><br />
3) Beratung und Beschlussfassung über den Dienstbarkeitsvertrag für die Zufahrt Golfplatz <strong>Lech</strong><br />
4) Beratung und Beschlussfassung über eine Vereinbarung mit <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Klösterle betreffend<br />
Waldweideflächen und Servitutsfreistellung<br />
5) Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur Rodung und/o<strong>der</strong> Schwendung von<br />
Teilflächen des Grundstücks Gst.Nr. 2079/1 GB Dalaas<br />
6) Beratung und Beschlussfassung über die Übernahme einer Ausfallshaftung für die Kosten des UVP-<br />
Verfahrens Golfprojekt <strong>Lech</strong><br />
7) Beratung und Beschlussfassung über Projekt Beheizung Tannbergstraße<br />
8) Beratung und Beschlussfassung über den Antrag von Veronika Walch auf Umwidmung einer Teilfläche<br />
des Grundstücks Gst.Nr. 574/8 GB <strong>Lech</strong> von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-Wohngebiet<br />
9) Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag <strong>der</strong> Berger Alpe auf Umwidmung einer Teilfläche des<br />
Grundstücks Gst.Nr. 451/9 GB <strong>Lech</strong> in Oberlech von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Verkehrsfläche<br />
10) Beratung und Beschlussfassung über den Antrag von Stefan Bischof, Bernd Bischof und Barbara<br />
Futterknecht auf Umwidmung von Teilflächen <strong>der</strong> Grundstücke Gst.Nrn. 147/3, 147/4 und 149/1 GB<br />
<strong>Lech</strong> in Oberlech von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Freifläche-Son<strong>der</strong>gebiet „unterirdische<br />
Tiefgarage“<br />
11) Beratung und Beschlussfassung über den Antrag von Heinrich Egger auf Freilassung einer Teilfläche des<br />
Grundstücks Gst.Nr. 144/1 GB <strong>Lech</strong> in Oberlech vom Bau- und Bestockungsverbot zur Errichtung eines<br />
landwirtschaftlichen Gebäudes<br />
12) Beratung und Beschlussfassung über den Antrag von Heinrich Egger auf Erlassung eines<br />
Teilbebauungsplanes zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes auf dem Grundstück Gst.Nr.<br />
144/1 GB <strong>Lech</strong> in Oberlech<br />
13) Beratung und Beschlussfassung über den Antrag von Heinrich Egger auf Umwidmung einer Teilfläche<br />
<strong>der</strong> Grundstücke Gst.Nrn. 144/1 und 144/10 GB <strong>Lech</strong> in Oberlech in Freifläche-Son<strong>der</strong>gebiet
„unterirdischer Verbindungstunnel“ und einer Teilfläche <strong>der</strong> Grundstücke Gst.Nrn. 144/1 und 144/9<br />
GB <strong>Lech</strong> in Oberlech in Freifläche-Son<strong>der</strong>gebiet „unterirdische Bebauung, Lager, Maschinenraum,<br />
Garage“<br />
14) Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Bewilligung für Zu- und Umbaumaßnahmen<br />
von Ferienwohnungen im Alpenhotel Valluga im Zuge eines Nutzungstausches<br />
15) Allfälliges<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass sämtliche <strong>Gemeinde</strong>vertreter<br />
zur heutigen <strong>Sitzung</strong> ordnungsgemäß geladen wurden und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Vor<br />
Eingang in die Tagesordnung wird gemäß § 41 Abs. 3 des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes einstimmig beschlossen, den<br />
Dringlichkeitsantrag zur Entsendung je eines Mitgliedes und Bestellung je eines Ersatzmitgliedes in die<br />
Jagdgenossenschaft <strong>Lech</strong> I, II und III unter Tagesordnungspunkt 15) vor dem Punkt Allfälliges zu<br />
behandeln.<br />
Beratungen und Beschlüsse<br />
1) Genehmigung <strong>der</strong> Verhandlungsschrift über die 3. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung am 19.07.2010<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel stellt fest, dass bisher we<strong>der</strong> mündlich noch schriftlich Einwendungen gegen<br />
die Verhandlungsschrift über die 3. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung vom 19.07.2010 erhoben wurden und<br />
dass daher die Verhandlungsschrift gemäß § 47 Abs. 5 des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes als genehmigt gilt.<br />
2) Beratung und Beschlussfassung über einen Dienstbarkeitsvertrag zur Errichtung und Betrieb des<br />
Golfplatzes <strong>Lech</strong><br />
Bürgermeister Ludwig Muxel stellt einleitend fest, dass die Tagesordnungspunkte 2) – 6) das Thema<br />
Golfprojekt <strong>Lech</strong> betreffen. Dazu begrüßt Bürgermeister Ludwig Muxel die Auskunftspersonen DI Andreas<br />
Falch, DI Michael Duiner (beide Raumplanungsbüro Falch) und die Rechtsanwälte Dr. Adolf Concin und<br />
Frau Mag. Claudia Scheier, welche Vorarbeiten für das Golfprojekt <strong>Lech</strong> getätigt haben. Bürgermeister<br />
Ludwig Muxel ersucht den Präsidenten des Golfclub <strong>Lech</strong> Clemens Walch das Golfprojekt <strong>Lech</strong> zu<br />
erläutern.<br />
Clemens Walch gibt einen Überblick über die Vorarbeiten, den Planungsstand und Detailprojekte des<br />
Golfprojektes <strong>Lech</strong> ab. Das Projekt umfasst eine Fläche von ca. 19 ha. Unmittelbar für den Spielbetrieb<br />
werden ca. 9 ha benötigt. Dies betrifft neun Spielbahnen, eine kleine Übungsranch sowie das Clubhaus mit<br />
30 Parkplätzen. Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erstellung des Golfprojektes wurde eine Wegeplanung für<br />
Sommer und Winter erstellt. Zusätzlich wird <strong>der</strong> Bau des Altarm vom <strong>Lech</strong>bach erklärt, welcher bei<br />
Hochwasser zu einer Verbesserung führen soll.<br />
DI Andreas Falch gibt einen Überblick über die Raumplanung und Fachplanung Golfprojekt <strong>Lech</strong>. Für das<br />
Golfprojekt <strong>Lech</strong> ist eine Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes erfor<strong>der</strong>lich, wobei im Zuge des<br />
Widmungsverfahrens eine strategische Umweltprüfung vorgenommen werden muss. Für das<br />
Projektverfahren ist eine UVP erfor<strong>der</strong>lich. Wenn <strong>der</strong> Umweltbericht zur UVP vorliegt, wird das<br />
Raumplanungsverfahren zur Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes einzuleiten sein.<br />
Über eine Frage von Gemein<strong>der</strong>at Dr. Elmar Beiser erklärt Rechtsanwalt Dr. Adolf Concin, dass ein<br />
Zeitrahmen für das UVP-Verfahren schwer einschätzbar ist und mit mindestens einem Jahr zu rechnen ist,<br />
da es ein komplexes umfangreiches Verfahren darstellt.<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel ersucht Rechtsanwalt Dr. Adolf Concin den vorliegenden<br />
Dienstbarkeitsvertrag zwischen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> und Clemens Walch als Initiator <strong>der</strong> Golfanlage <strong>Lech</strong> zu<br />
erläutern.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> ist Alleineigentümerin <strong>der</strong> Liegenschaften Gst.Nr. 2079/1 GB Dalaas und Gst.Nr. 314/1<br />
GB <strong>Lech</strong>. Gegenstand des Vertrages bildet die Einräumung <strong>der</strong> Dienstbarkeit, <strong>der</strong> Errichtung und des<br />
Betriebes des Golfplatzes auf <strong>der</strong> Liegenschaft Gst.Nr. 314/1 GB <strong>Lech</strong> und auf Teilflächen <strong>der</strong> Liegenschaft<br />
Gst.Nr. 2079/1 GB Dalaas im Ausmaß von 29.776 m2. Von diesem Recht ist weiters das Recht umfasst auf <strong>der</strong><br />
Liegenschaft Gst.Nr. 314/1 GB <strong>Lech</strong> die behördlich vorgeschriebene Anzahl von Stellplätzen und ein<br />
Clubhaus zu errichten. Der Dienstbarkeitsvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, mit einem<br />
Kündigungsverzicht vorerst auf 30 Jahren. Das Clubhaus wäre vom Dienstbarkeitsberechtigten nach Ablauf<br />
des Vertrages und Einstellung des Golfbetriebes wie<strong>der</strong> abzubauen und <strong>der</strong> vorherige Zustand wie<strong>der</strong><br />
herzustellen. Als Entgelt ist ab Baubeginn bis zum Spielbeginn <strong>der</strong> Golfanlage ein Betrag von Euro 0,10 pro<br />
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m2 Weideflächen bzw. Euro 0,20 pro m2 zweischnittigen Wiesen, ab Spielbeginn ein Betrag von Euro 0,15<br />
pro m2 Weideflächen bzw. Euro 0,25 pro m2 zweischnittigen Wiesen vorgesehen. Für den Dienstvertrag ist<br />
die aufschiebende Bedingung <strong>der</strong> entsprechenden Widmung als Freifläche-Son<strong>der</strong>gebiet „Golf“ und als<br />
Freifläche-Son<strong>der</strong>gebiet „Clubhaus“ bzw. Freifläche-Son<strong>der</strong>gebiet „Parkplatz“ vorgesehen. Die<br />
Umwidmungen sind wesentliche Grundlage des Vertrages. Als auflösende Bedingung für den<br />
gegenständlichen Dienstbarkeitsvertrag werden die Nichterrichtung <strong>der</strong> Golfanlage bis spätestens<br />
31.12.2017 o<strong>der</strong> die gänzliche Einstellung des Golfbetriebes normiert.<br />
Über eine Frage von Gemein<strong>der</strong>at Dr. Elmar Beiser erklärt Clemens Walch, dass für die Übungsranch keine<br />
Bauten vorgesehen sind.<br />
Über eine Frage von Peter Jochum erklärt Vizebürgermeister Stefan Schnei<strong>der</strong>, dass die Liegenschaft Gst.Nr.<br />
314/1 GB <strong>Lech</strong> seit jeher abwechslungsweise von den Zuger Bauern bewirtschaftet wurde.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt mehrstimmig, den Dienstbarkeitsvertrag, abgeschlossen zwischen <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> und Clemens Walch betreffend <strong>der</strong> Einräumung <strong>der</strong> Dienstbarkeit <strong>der</strong> Errichtung und des<br />
Betriebes des Golfplatzes auf <strong>der</strong> Liegenschaft Gst.Nr. 314/1 GB <strong>Lech</strong> und auf Teilflächen <strong>der</strong> Liegenschaft<br />
Gst.Nr. 2079/1 GB Dalaas zu genehmigen (befangen Clemens Walch, eine Gegenstimme).<br />
3) Beratung und Beschlussfassung über den Dienstbarkeitsvertrag für die Zufahrt Golfplatz <strong>Lech</strong><br />
Rechtsanwalt Dr. Adolf Concin erläutert den Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen zwischen einerseits<br />
Heinrich Walch, Anna Maria Kaufmann-Walch, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong>, Biomasse Heizwerk Zug GmbH & Co KG<br />
als Eigentümer und Dienstbarkeitsverpflichtete und an<strong>der</strong>erseits Clemens Walch als Berechtigter. In dieser<br />
Vereinbarung geht es um die Zufahrt für den geplanten Golfplatz <strong>Lech</strong>. Abzweigend von <strong>der</strong> Zugerstraße<br />
zum Heizwerk Zug besteht bereits eine befestigte Straße. Es wird ein Servitutsplan erläutert, wo die<br />
Dienstbarkeitstrasse dargestellt ist. Darin sind die entsprechenden Wegverbindungen zwischen dem<br />
öffentlichen Weg und dem Clubhaus sowie dem Golfplatz dargestellt. Auf dieser Trasse werden die<br />
Dienstbarkeiten des Gehens und Fahrens für die Errichtung und den Betrieb des Golfplatzes eingeräumt.<br />
Von dieser Dienstbarkeitstrasse sind auch die Liegenschaften <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> Gst.Nrn. 330/3 und 314/5<br />
GB <strong>Lech</strong> betroffen. Im Vertrag ist keine aufschiebende Bedingung vorgesehen, d.h. <strong>der</strong> Vertrag wird sofort<br />
in Rechtskraft treten. Das ist notwendig, damit die Behördenverfahren durchgeführt werden können. Als<br />
auflösende Bedingung für den gegenständlichen Dienstbarkeitsvertrag werden die Nichterrichtung <strong>der</strong><br />
Golfanlage bis spätestens 31.12.2017 o<strong>der</strong> die Einstellung des Golfbetriebes normiert.<br />
Über eine Frage von Wolfgang Huber wird mitgeteilt, dass PKW’s grundsätzlich nur bis zum vorgesehenen<br />
Parkplatz fahren und sichergestellt wird, dass <strong>der</strong> Betrieb des Heizwerkes Zug nicht beeinträchtigt wird. Es<br />
ist auch eine Abschrankung vorgesehen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt einstimmig, den vorliegenden Dienstbarkeitsvertrag, abgeschlossen<br />
zwischen Heinrich Walch, Anna Maria Kaufmann-Walch, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong>, Biomasse Heizwerk Zug GmbH<br />
& Co KG und Clemens Walch, betreffend Einräumung <strong>der</strong> Dienstbarkeiten für die Zufahrt Golfplatz <strong>Lech</strong><br />
zu genehmigen (befangen Clemens Walch).<br />
4) Beratung und Beschlussfassung über eine Vereinbarung mit <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Klösterle betreffend<br />
Waldweideflächen und Servitutsfreistellung<br />
Rechtsanwalt Dr. Adolf Concin erläutert die Vereinbarung, abgeschlossen zwischen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> und<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Klösterle, betreffend Waldweideflächen und Servitutsfreistellung. Gegenstand dieser<br />
Vereinbarung bildet eine Teilfläche aus <strong>der</strong> Liegenschaft Gst.Nr. 368/9 GB <strong>Lech</strong> im Ausmaß von 5,51 ha. Bei<br />
dieser Teilfläche handelt es sich <strong>der</strong>zeit um einen weidefreigestellten Wald. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> als<br />
Holzbezugsberechtigte soll mit <strong>der</strong> Schaffung von Waldweideflächen im Umfang von 5,51 ha entlang des<br />
Flusses bis in Höhe <strong>der</strong> Erschließungsstraße auf Liegenschaft Gst.Nr. 368/9 GB <strong>Lech</strong> einverstanden sein. Es<br />
erfolgt demnach eine Reaktivierung <strong>der</strong> Waldweide. Dies betrifft die Aulandschaft entlang des <strong>Lech</strong>flusses.<br />
Gegenstand dieser Vereinbarung bildet weiters eine Teilfläche im Ausmaß von rund 2,98 ha aus <strong>der</strong><br />
Liegenschaft Gst.Nr. 368/6 GB <strong>Lech</strong>. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> soll hinsichtlich dieser Teilfläche auf das<br />
Holzbezugsrecht verzichten.<br />
Vizebürgermeister Stefan Schnei<strong>der</strong> erklärt, dass vom bestehenden Forstweg Johannatal abwärts bis zum<br />
<strong>Lech</strong>bach sich eine Art Aulandschaft befindet, die laut DI Karl Stu<strong>der</strong> (Forstabteilung <strong>der</strong><br />
Bezirkshauptmannschaft Bludenz) forstwirtschaftlich und für die Wie<strong>der</strong>aufforstung nicht von großer<br />
Bedeutung ist. Diese Fläche soll zur Beweidung freigegeben werden. Das Holzbezugsrecht <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Lech</strong> bleibt auf dieser Fläche weiterhin aufrecht. Es wird lediglich die Schonung aufgelassen. Weiters soll<br />
eine Fläche von 2,98 ha vom Johannatalforstweg Richtung Älpele Hof als Ersatzweidefläche <strong>der</strong> Alpe Älpele<br />
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zur Verfügung stehen. Dieses Waldstück ist relativ licht bewaldet. Auf dieser Fläche verzichtet die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> auf das Holzbezugsrecht.<br />
Peter Jochum erklärt, dass auf Grund <strong>der</strong> Auflassung <strong>der</strong> Schonung ein Weidezaun errichtet werden muss<br />
und dieser Aufwand von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> getragen werden muss.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt mehrstimmig, die Vereinbarung mit <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Klösterle<br />
betreffend Waldweideflächen und Servitutsfreistellung zu genehmigen (befangen Clemens Walch, zwei<br />
Gegenstimmen).<br />
5) Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur Rodung und/o<strong>der</strong> Schwendung von<br />
Teilflächen des Grundstücks Gst.Nr. 2079/1 GB Dalaas<br />
Rechtsanwalt Dr. Adolf Concin erläutert den Optionsvertrag abgeschlossen zwischen <strong>der</strong><br />
Agrargemeinschaft Alpe Spullers-Brazer Stafel, Stadt Bludenz, <strong>Gemeinde</strong> Innerbraz und Clemens Walch.<br />
Mit diesem Optionsvertrag räumen die Agrargemeinschaft Alpe Spullers-Brazer Stafel als bücherliche<br />
Eigentümer und die Stadt Bludenz sowie die <strong>Gemeinde</strong> Innerbraz Clemens Walch das Recht zum<br />
Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages für die Errichtung und den Betrieb des Golfplatzes auf einer<br />
Teilfläche <strong>der</strong> Liegenschaft Gst.Nr. 2078 GB Dalaas ein. Als eine <strong>der</strong> Gegenleistungen ist vorgesehen, dass<br />
Teilflächen aus <strong>der</strong> Liegenschaft Gst.Nr. 2079/1 GB Dalaas, welche im Alleineigentum <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong><br />
steht, gerodet bzw. geschwendet wird, um damit die Ausübung des Nutzungsrechtes <strong>der</strong> Weide durch die<br />
Agrargemeinschaft Alpe Spuller-Brazer Stafel zu ermöglichen.<br />
Über eine Frage von Peter Jochum wird mitgeteilt, dass die Rodung und Schwendung auf Kosten <strong>der</strong><br />
Golfbetreiber erfolgt.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt einstimmig, <strong>der</strong> Rodung und/o<strong>der</strong> Schwendung von Teilflächen des<br />
Grundstücks Gst.Nr. 2079/1 GB <strong>Lech</strong> gemäß dem vorgetragenen Optionsvertrag zuzustimmen (befangen<br />
Clemens Walch).<br />
6) Beratung und Beschlussfassung über die Übernahme einer Ausfallshaftung für die Kosten des UVP-<br />
Verfahrens Golfprojekt <strong>Lech</strong><br />
Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass <strong>der</strong> Golfclub <strong>Lech</strong> , vertreten durch Präsident Clemens Walch,<br />
die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> ersucht hat, sollte das UVP-Verfahren für den geplanten Golfplatz nicht positiv<br />
abgewickelt werden, eine Ausfallshaftung für die Kosten <strong>der</strong> UVP zu übernehmen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand hat sich mit diesem Ersuchen befasst und hat vorbehaltlich <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretung erklärt, dass es vorstellbar ist, dass sich die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> an einer Ausfallshaftung zu<br />
75 % beteiligt, wenn <strong>der</strong> Vorstand des Golfclubs <strong>Lech</strong> rechtsverbindlich erklärt, dass 25 % <strong>der</strong><br />
Ausfallshaftung vom Golfclub <strong>Lech</strong> getragen werden. Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand wollte, dass <strong>der</strong> Golfclub an<br />
einer Ausfallshaftung beteiligt ist. Eine rechtsverbindliche Erklärung des Golfclubs für die Übernahme von<br />
25 % <strong>der</strong> Ausfallshaftung liegt vor.<br />
Über eine Frage wird mitgeteilt, dass für die UVP mit einem Kostenrahmen von ca. Euro 150.000,-- bis<br />
200.000,-- zu rechnen ist.<br />
Über eine Frage teilen die Auskunftspersonen mit, dass das UVP-Verfahren sehr gut vorbereitet ist, aber<br />
keine Garantie für einen Ausgang des Verfahrens gegeben werden kann.<br />
Über eine Frage von Wolfgang Huber betreffend UVP-Verfahren wird mitgeteilt, dass ausschließlich das<br />
vorgestellte Projekt Gegenstand des UVP-Verfahrens ist.<br />
Über eine Frage von Brigitte Birk teilt Clemens Walch mit, dass mit allen Grundeigentümern<br />
Optionsverträge abgeschlossen wurden.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt mehrstimmig eine Ausfallshaftung im Ausmaß von 75 % für die<br />
Kosten des UVP-Verfahrens ( Kostenrahmen von Euro 150.000,-- bis 200.000,-- ) zu übernehmen, sollte das<br />
UVP-Verfahren nicht positiv abgewickelt werden (befangen Clemens Walch, 1 Gegenstimme).<br />
7) Beratung und Beschlussfassung über Projekt Beheizung Tannbergstraße<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass es bereits im Jahre 1983 Wunsch <strong>der</strong> Anrainer <strong>der</strong><br />
Tannbergstrasse war, im Bereich des Steilstückes Hotel Almhof Schnei<strong>der</strong>, Haus Odo, Gasthaus<br />
Madlochblick eine Beheizung <strong>der</strong> Straße durchzuführen. In den letzten Jahren ist dieses Thema wie<strong>der</strong> zur<br />
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Sprache gekommen und die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat in diesem Zusammenhang erklärt, dass die Erhaltung<br />
und <strong>der</strong> Betrieb einer Straßenheizung von den Anrainern zur Gänze übernommen werden muss und ein<br />
Zuschuss <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu den Baukosten vorstellbar ist.<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel bringt <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung eine Stellungnahme des Büros M+G<br />
Ingenieure zum Thema Straßenbeheizung Tannberg vollinhaltlich zur Kenntnis. Der<br />
Ausführungsvorschlag sieht die Beheizung <strong>der</strong> Straße vollflächig, Fahrbahn und Gehsteig, auf einer Länge<br />
von ca. 150 m vor. Dabei sind Gesamtkosten für das Heizsystem von ca. netto Euro 46.500,-- vorgesehen. Bei<br />
<strong>der</strong> Verlegung des Heizungssystems muss ein entsprechen<strong>der</strong> Straßenaufbau vorgenommen werden. Die<br />
Kosten dafür belaufen sich auf ca. netto Euro 112.750,--. Als Gesamtbaukosten für den Ausbau <strong>der</strong><br />
Tannbergstraße mit Verlegung <strong>der</strong> Kanalisationsanlagen, Straßenbau und Straßenbeheizung wird ein<br />
Nettobetrag von ca. Euro 300.000,-- angegeben. Nebenkosten und Kosten für Unvorhergesehenes wurden<br />
mit ca. netto Euro 50.000,-- angesetzt, sodass die Gesamtkosten sich auf ca. netto Euro 350.000,-- belaufen.<br />
Mit den betroffenen Anrainern wurde bereits ein Gespräch geführt. Dabei wird von den Anrainern davon<br />
ausgegangen, dass die Errichtungskosten seitens <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> übernommen werden und die<br />
Erhaltungskosten (Betrieb) auf die betroffenen Anrainer aufgeteilt werden.<br />
Über eine Frage von Clemens Walch teilt Bürgermeister Ludwig Muxel mit, dass von den betroffenen<br />
Anrainern die Bereitschaft erklärt wurde, die Erhaltungskosten (Betrieb) zu übernehmen. Hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Problematik <strong>der</strong> Übergänge bei Rampenheizungen erklärt Vizebürgermeister Stefan Schnei<strong>der</strong>, dass es bei<br />
Rampenheizungen bei den Übergängen häufig zu Problemen (Vereisungen, Absätze) kommt.<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel erklärt, dass dies technisch abzuklären wäre.<br />
Über eine Frage von Stefan Burger teilt Bürgermeister Ludwig Muxel mit, dass die Tannbergstraße<br />
unabhängig von <strong>der</strong> Straßenbeheizung saniert werden muss.<br />
In diesem Zusammenhang wird angesprochen, dass es in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> mehrere Steilstücke gibt<br />
(Lehmeggle, Stubenbach etc.) und Folgewirkungen zu berücksichtigen sind.<br />
Clemens Walch weist darauf hin, dass in diesem Bereich sehr viel Personenverkehr wie auch Straßenverkehr<br />
ist und in den Wintermonaten eine ausgesprochene Gefahrenstelle vorherrscht. Insbeson<strong>der</strong>e für<br />
Fußgänger gäbe es keine vergleichbare Gefahrenstelle.<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel hält fest, dass nächstes Jahr jedenfalls die Tannbergstraße saniert werden<br />
muss und in diesem Zug von Gerold Schnei<strong>der</strong> im Bereich Hotel Almhof eine Untertunnelung <strong>der</strong><br />
Tannbergstraße vorgenommen wird.<br />
Nach eingehen<strong>der</strong> Diskussion wird dieser Tagesordnungspunkt zur detaillierten Prüfung hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Detailkosten vertagt.<br />
8) Beratung und Beschlussfassung über den Antrag von Veronika Walch auf Umwidmung einer<br />
Teilfläche des Grundstücks Gst.Nr. 574/8 GB <strong>Lech</strong> von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-<br />
Wohngebiet<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass die <strong>Gemeinde</strong>vertretung in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 19.07.2010 einen<br />
Entwurf über die Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes beschlossen hat, wonach eine Teilfläche des<br />
Grundstücks Gst.Nr. 574/8 GB <strong>Lech</strong> von <strong>der</strong>zeit Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-Wohngebiet<br />
umgewidmet werden soll. Grund für die vorgeschlagene Umwidmung ist jener, dass <strong>der</strong> ursprüngliche<br />
Zweck zur Freihaltung dieser Fläche für den Schilift und die Schidurchfahrt in Stubenbach weggefallen ist.<br />
Gemäß § 23 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996 i.d.g.F.,<br />
wurde dieser Entwurf über eine Än<strong>der</strong>ung des Flächewidmungsplanes im <strong>Gemeinde</strong>amt einen Monat zur<br />
allgemeinen Einsicht aufgelegt und es sind keine Än<strong>der</strong>ungsvorschläge und Stellungnahmen eingegangen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt einstimmig, die Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes vorzunehmen<br />
und die Teilfläche des Grundstücks Gst.Nr. 574/8 GB <strong>Lech</strong> von <strong>der</strong>zeit Freifläche-Freihaltegebiet in<br />
Baufläche-Wohngebiet umzuwidmen (befangen Clemens Walch).<br />
9) Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag <strong>der</strong> Berger Alpe auf Umwidmung einer<br />
Teilfläche des Grundstücks Gst.Nr. 451/9 GB <strong>Lech</strong> in Oberlech von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in<br />
Verkehrsfläche<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass für das geplante Erschließungsprojekt Tiefgarage und<br />
Erschließungsflächen Spitzenegg die <strong>Gemeinde</strong>vertretung in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 19.07.2010 über Antrag <strong>der</strong><br />
Berger Alpe einen Entwurf zur Umwidmung einer Teilfläche des Grundstücks Gst.Nr. 451/9 GB <strong>Lech</strong> von<br />
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Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Verkehrsfläche beschlossen hat. Der beschlossene Entwurf dieser<br />
Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes wurde während einem Monat im <strong>Gemeinde</strong>amt zur allgemeinen<br />
Einsicht aufgelegt. Die Auflage wurde ortsüblich kundgemacht. Während <strong>der</strong> Auflagefrist sind keine<br />
Än<strong>der</strong>ungsvorschläge und Stellungnahmen zum Entwurf eingelangt.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt einstimmig, die im vorgelegten Lageplan dargestellte Teilfläche des<br />
Grundstücks Gst.Nr. 451/9 GB <strong>Lech</strong> in Oberlech von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Verkehrsfläche<br />
umzuwidmen.<br />
10) Beratung und Beschlussfassung über den Antrag von Stefan Bischof, Bernd Bischof und Barbara<br />
Futterknecht auf Umwidmung von Teilflächen <strong>der</strong> Grundstücke Gst.Nrn. 147/3, 147/4 und 149/1 GB<br />
<strong>Lech</strong> in Oberlech von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Freifläche-Son<strong>der</strong>gebiet „unterirdische<br />
Tiefgarage“<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel teilt mit, dass die <strong>Gemeinde</strong>vertretung in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 19.07.2010 den<br />
Entwurf einer Umwidmung von Teilflächen <strong>der</strong> Grundstücke Gst.Nrn. 147/3, 147/4 und 149/1 GB <strong>Lech</strong> in<br />
Oberlech von <strong>der</strong>zeit Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Freifläche-Son<strong>der</strong>gebiet „unterirdische<br />
Tiefgarage“ beschlossen hat. Der Entwurf dieser Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes wurde einen<br />
Monat innerhalb <strong>der</strong> Amtsstunden im <strong>Gemeinde</strong>amt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Die Auflage<br />
wurde ortsüblich kundgemacht. Während <strong>der</strong> Auflagefrist sind keine Stellungnahmen bzw.<br />
Än<strong>der</strong>ungsvorschläge eingelangt.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt einstimmig, die beantragten Teilflächen <strong>der</strong> Grundstücke Gst.Nrn.<br />
147/3, 147/4 und 149/1 GB <strong>Lech</strong> in Oberlech von <strong>der</strong>zeit Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Freifläche-<br />
Son<strong>der</strong>gebiet „unterirdische Tiefgarage“ umzuwidmen.<br />
11) Beratung und Beschlussfassung über den Antrag von Heinrich Egger auf Freilassung einer<br />
Teilfläche des Grundstücks Gst.Nr. 144/1 GB <strong>Lech</strong> in Oberlech vom Bau- und Bestockungsverbot zur<br />
Errichtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass von Heinrich Egger ein Antrag auf Freilassung einer<br />
Teilfläche des Grundstücks Gst. Nr. 144/1 GB <strong>Lech</strong> in Oberlech vom Bau- und Bestockungsverbot für den<br />
Bau eines landwirtschaftlichen Gebäudes zur Unterbringung von landwirtschaftlichen Geräten vorgelegt<br />
wurde. Auf dem Grundstück Gst.Nr. 144/1 GB <strong>Lech</strong> besteht aus dem Jahre 1976 ein Bau- und<br />
Bestockungsverbot zu Gunsten <strong>der</strong> Skilifte <strong>Lech</strong> sowie <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong>. Es ist nun geplant, auf diesem<br />
Grundstück ein landwirtschaftliches Gebäude zu errichten. Bürgermeister Ludwig Muxel teilt mit, dass mit<br />
Heinrich Egger die offenen Angelegenheiten (Wöldeleweg, landwirtschaftliche Nutzung auf dem<br />
gemeindeeigenen Wöldelegrundstück) geregelt wurden und von Heinrich Egger die entsprechende<br />
Vereinbarung vorbehaltlos unterschrieben wurde.<br />
Über eine Frage teilt Mag. Christoph Pfefferkorn mit, dass sich die Skilifte <strong>Lech</strong> Ing. Bildstein GmbH <strong>der</strong><br />
Entscheidung über die Freilassung vom Bau- und Bestockungsverbot <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> anschließen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt einstimmig, die für die Errichtung des geplanten landwirtschaftlichen<br />
Gebäudes benötigte Grundfläche vom Bau- und Bestockungsverbot freizulassen. Die Situierung des<br />
geplanten Wirtschaftsgebäudes soll so erfolgen, dass <strong>der</strong> Schibetrieb in keiner Weise beeinträchtigt wird.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand wird beauftragt, die Situierung zu überprüfen und über eine Ablöse zu<br />
entscheiden.<br />
12) Beratung und Beschlussfassung über den Antrag von Heinrich Egger auf Erlassung eines<br />
Teilbebauungsplanes zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes auf dem Grundstück<br />
Gst.Nr. 144/1 GB <strong>Lech</strong> in Oberlech<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass Heinrich Egger einen Antrag auf Erlassung eines<br />
Teilbebauungsplanes zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes auf dem Grundstück Gst.Nr.<br />
144/1 GB <strong>Lech</strong> in Oberlech gestellt hat. Für das geplante landwirtschaftliche Gebäude ist im Erdgeschoss<br />
ein Maschinenabstellraum aus Vollbeton und im oberen Geschoss ein Lagerraum in Holzbauweise für Heu,<br />
Stroh und Holz vorgesehen. Gemäß § 2 lit. e des Gesamtbebauungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> ist für<br />
Bauvorhaben in Freifläche ein Teilbebauungsplan zu erlassen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt einstimmig, für die Errichtung des landwirtschaftlichen Gebäudes auf<br />
dem Grundstück Gst.Nr. 144/1 GB <strong>Lech</strong> einen Teilbebauungsplan zu erlassen. Die genaue Situierung des<br />
geplanten landwirtschaftlichen Gebäudes soll vom <strong>Gemeinde</strong>vorstand geprüft und festgelegt werden.<br />
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13) Beratung und Beschlussfassung über den Antrag von Heinrich Egger auf Umwidmung einer<br />
Teilfläche <strong>der</strong> Grundstücke Gst.Nrn. 144/1 und 144/10 GB <strong>Lech</strong> in Oberlech in Freifläche-Son<strong>der</strong>gebiet<br />
„unterirdischer Verbindungstunnel“ und einer Teilfläche <strong>der</strong> Grundstücke Gst.Nrn. 144/1 und 144/9<br />
GB <strong>Lech</strong> in Oberlech in Freifläche-Son<strong>der</strong>gebiet „unterirdische Bebauung, Lager, Maschinenraum,<br />
Garage“<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel erklärt, dass im Hinblick auf das Gesamtprojekt Tiefgarage und<br />
Erschließungsflächen „Spitzenegg/Egger in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 19.07.2010 die Widmung für den<br />
unterirdischen Tunnel zum Grundstück Gst.Nr. 144/10 GB <strong>Lech</strong> in Oberlech im Eigentum von Heinrich<br />
Egger bzw. die Widmung für die unterirdische Bebauung Lager, Maschinenraum vertagt wurde, da noch<br />
eine Vereinbarung mit Heinrich Egger ausständig war. Diese Vereinbarung wurde nun von Heinrich Egger<br />
unterfertigt vorgelegt. Im Übrigen haben alle betroffenen Grundeigentümer zugestimmt und es wurde ein<br />
Servitutsvertrag betreffend Tiefgaragen- und Erschließungsprojekt „Spitzenegg/Egger“ unterzeichnet.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt einstimmig, die beantragten Teilflächen <strong>der</strong> Grundstücke Gst.Nrn.<br />
144/1, 144/10 und 149/1 GB <strong>Lech</strong> in Oberlech von <strong>der</strong>zeit Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Freifläche-<br />
Son<strong>der</strong>gebiet „unterirdischer Verbindungstunnel sowie Teilflächen <strong>der</strong> Grundstücke Gst.Nrn. 144/9 und<br />
144/1 GB <strong>Lech</strong> in Oberlech von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Freifläche-Son<strong>der</strong>gebiet „unterirdische<br />
Bebauung, Lager, Maschinenraum, Garage“ umzuwidmen.<br />
14) Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Bewilligung für Zu- und<br />
Umbaumaßnahmen von Ferienwohnungen im Alpenhotel Valluga im Zuge eines Nutzungstausches<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass im Namen und Auftrag <strong>der</strong> Hefel Wohnbau AG und <strong>der</strong><br />
jeweiligen Miteigentümer <strong>der</strong> Liegenschaft Alpenhotel Valluga von Notar Dr. Daniel Malin ein Antrag im<br />
Sinne eines Ferienwohnungsnutzungstausches im Rahmen eines geplanten Umbaues und Konzeptes zur<br />
Neustrukturierung des Alpenhotel Valluga gestellt wurde. Danach sollen unter Verzicht von bewilligten<br />
Ferienwohnungsnutzungen im Erdgeschoss (vier Ferienwohnungen) Bewilligungen von<br />
Ferienwohnungsnutzungen im ersten Obergeschoss und Dachgeschoss erteilt werden.<br />
Auf Grund <strong>der</strong> Übergangsbestimmungen des Raumplanungsgesetzes aus dem Jahr 1993 sind fast die<br />
gesamten Wohneinheiten des Alpenhotels Vallluga mit einer Ferienwohnungsnutzung belegt. Im Zuge<br />
von Umbaumaßnahmen soll das Dachgeschoss um ca. 50 cm angehoben und eine Verglasung von<br />
bestehenden Dachterrassen, die bereits bisher Bestandteil von als Ferienwohnungen nutzbaren<br />
Wohnungen waren, vorgenommen werden. Im Übrigen sollen in den Obergeschossen Gangflächen den<br />
bestehenden Wohnungseinheiten zugeschlagen werden. Dadurch würden sich im Alpenhotel Valluga die<br />
als Ferienwohnung nutzbaren Wohnflächen um ca. 3 m2 reduzieren.<br />
Über eine Frage von Clemens Walch wird mitgeteilt, dass im Erdgeschoss von den bestehenden sieben<br />
Ferienwohnungseinheiten drei Ferienwohnungseinheiten verbleiben würden.<br />
Vizebürgermeister Stefan Schnei<strong>der</strong> weist darauf hin, dass auf Grund <strong>der</strong> bestehenden<br />
Ferienwohnungsnutzungen man davon ausgehen muss, dass das Alpenhotel Valluga in Zukunft kein Hotel<br />
mehr sein wird. Im <strong>Gemeinde</strong>vorstand war daher bei <strong>der</strong> Beratung <strong>der</strong> Gedanke, dass es gut wäre, wenn die<br />
Räumlichkeiten im Erdgeschoss gewerblich genutzt werden und allgemein zugänglich sind.<br />
Mag. Thomas Eggler bringt vor, dass die Verlegung <strong>der</strong> Ferienwohnungsnutzung vom Erdgeschoss ins<br />
Dachgeschoss eine Wertsteigerung <strong>der</strong> gesamten Immobilie bedeutet und daher von <strong>der</strong><br />
Betreibergesellschaft ein Entgegenkommen stattfinden muss.<br />
In <strong>der</strong> Diskussion kommt zum Ausdruck, dass von <strong>der</strong> Betreibergesellschaft ein Vorschlag vorgelegt werden<br />
soll, womit einerseits gesichert ist, dass die Restaurant- und Geschäftsflächen im Erdgeschoss tatsächlich<br />
einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. An<strong>der</strong>erseits wird seitens <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> ein<br />
Entgegenkommen von <strong>der</strong> Betreibergesellschaft erwartet (z.B. Auflassung <strong>der</strong> gesamten<br />
Ferienwohnungsnutzungen im Erdgeschoss). Dieser Tagesordnungspunkt wird daher einstimmig vertagt.<br />
15) Entsendung je eines Mitgliedes und Bestellung je eines Ersatzmitgliedes in die Jagdgenossenschaft<br />
<strong>Lech</strong> I, II und III<br />
Gemäß § 13 Abs. 1 des Jagdgesetzes werden in den Jagdausschuss <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft I Peter Jochum, in<br />
den Jagdausschuss <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft II Paul Pfefferkorn und den Jagdausschuss <strong>der</strong><br />
Jagdgenossenschaft III Gemein<strong>der</strong>at Dr. Elmar Beiser einstimmig entsandt. Als Ersatzmitglied für die<br />
Jagdausschüsse <strong>der</strong> Jagdgenossenschaften I, II und III wird Vizebürgermeister Stefan Schnei<strong>der</strong> bestellt.<br />
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16) Allfälliges<br />
a) Über eine Anfrage von Gebhard Jochum betreffend Sozialversicherung <strong>der</strong> Schilehrer teilt<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel mit, dass in dieser Thematik von den Tourismusbürgermeistern ein Brief<br />
an den Landeshauptmann übermittelt wird, um im Rahmen <strong>der</strong> Möglichkeiten eine Lösung im Sinne<br />
<strong>der</strong> Schischulen zu erzielen.<br />
b) Über eine Anfrage von Gregor Hoch teilt Bürgermeister Ludwig Muxel mit, dass über das Thema<br />
Sanierung Kin<strong>der</strong>garten und Sanierung Volks- und Hauptschule in einer <strong>der</strong> nächsten<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretungssitzungen beraten wird.<br />
c) Stefan Jochum informiert die <strong>Gemeinde</strong>vertretung, dass am 7.12. und 8.12.2010<br />
Weltcupveranstaltungen für Boar<strong>der</strong>cross in <strong>Lech</strong> stattfinden.<br />
Gemäß § 47 Abs. 5 <strong>Gemeinde</strong>gesetz steht es den <strong>Gemeinde</strong>vertretern frei, wegen Unrichtigkeit o<strong>der</strong><br />
Unvollständigkeit <strong>der</strong> Verhandlungsschrift mündlich o<strong>der</strong> schriftlich, spätestens in <strong>der</strong> nächsten <strong>Sitzung</strong><br />
Einwendungen zu erheben, worüber in dieser <strong>Sitzung</strong> zu beschließen wäre. Werden keine Einwendungen<br />
erhoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.<br />
Ende <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong>: 18.50 Uhr<br />
Der Schriftführer Der Bürgermeister<br />
Mag. Elmar Prantauer Ludwig Muxel<br />
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