Gemeindevertretungsprotokoll der 10. Sitzung - Gemeinde Lech
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Verhandlungsschrift<br />
über die <strong>10.</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
am 18. Juli 2011 im <strong>Sitzung</strong>ssaal des <strong>Gemeinde</strong>amtes <strong>Lech</strong><br />
Beginn: 17.00 Uhr<br />
<strong>Lech</strong>, am 18. Juli 2011<br />
Zahl 004-1/2011 - 585178 kgr<br />
Auskunft Mag. Elmar Prantauer<br />
elmar.prantauer@gemeinde.lech.at<br />
Anwesend: Bürgermeister Ludwig Muxel, Vizebürgermeister Stefan Schnei<strong>der</strong>,<br />
Gemein<strong>der</strong>at Stefan Bischof, Gemein<strong>der</strong>at Dr. Elmar Beiser, Brigitte<br />
Birk, Stefan Muxel, Mag. Thomas Eggler, Clemens Walch (nicht<br />
anwesend bei Tagesordnungspunkt 5), 6) und 7), Georg Strolz, Mag.<br />
Christoph Pfefferkorn, Stefan Jochum, Michael Schwärzler, Wolfgang<br />
Huber, Martin Prodinger, Stefan Burger<br />
Entschuldigt: Peter Scrivener, Gebhard Jochum, Peter Jochum<br />
Schriftführer: Mag. Elmar Prantauer<br />
Tagesordnung<br />
1) Genehmigung <strong>der</strong> Verhandlungsschrift über die 9. <strong>Sitzung</strong> am 11.04.2011<br />
2) Beratung und Beschlussfassung über das Projekt „Skigebietsverbindung <strong>Lech</strong>/Warth/Schröcken“<br />
3) Beratung und Beschlussfassung über die geplante Errichtung einer Schihütte auf dem Grundstück<br />
Gst.Nr. 188/1<br />
4) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe Kanalzustandsuntersuchung<br />
5) Beratung und Beschlussfassung über ein Ansuchen <strong>der</strong> Burg Vital Hotel GmbH, vertreten durch<br />
Architekt Willi F. Ramersdorfer, um Erlassung eines Teilbebauungsplanes und Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
bestehenden Widmung einer Teilfläche des Grundstücks Gst.nr. 158/1 GB <strong>Lech</strong> in Oberlech zur<br />
Errichtung eines geplanten öffentlichen Skikin<strong>der</strong>gartens<br />
6) Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung einer Verordnung gemäß § 37 Raumplanungsgesetz<br />
zur Anpassung des Gesamtbebauungsplanes an die Baubemessungsverordnung<br />
7) Allfälliges<br />
In nicht öffentlicher <strong>Sitzung</strong> werden Grundstücksangelegenheiten behandelt.<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel stellt fest, dass sämtliche <strong>Gemeinde</strong>vertreter zur heutigen <strong>Sitzung</strong><br />
ordnungsgemäß geladen wurden und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />
Beratungen und Beschlüsse<br />
1) Genehmigung <strong>der</strong> Verhandlungsschrift über die 9. <strong>Sitzung</strong> am 11.04.2011<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass Georg Strolz per Email mitgeteilt hat, zur<br />
Verhandlungsschrift <strong>der</strong> 9. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung vom 11.4.2011 folgende Ergänzungen<br />
festzuhalten:
Über eine Anfrage betreffend geplante Schihütte von Christian Wolf hat Bürgermeister Ludwig Muxel<br />
mitgeteilt, dass die Angelegenheit auf die Tagesordnung <strong>der</strong> nächsten <strong>Gemeinde</strong>vertretungssitzung<br />
kommt. Über eine Anfrage wie beim Sparen vorgegangen wird, hat Bürgermeister Ludwig Muxel<br />
mitgeteilt, dass von Mag. Biwald Maßnahmen vorgeschlagen werden. Die Wortmeldung betreffend<br />
Beteiligung Kraftwerk <strong>Lech</strong>bach wurde in <strong>der</strong> Verhandlungsschrift vom 11.4.2011 berücksichtigt.<br />
Im Übrigen wurden we<strong>der</strong> mündlich noch schriftlich Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift über<br />
die 9. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung vom 11.04.2011 eingebracht. Die Verhandlungsschrift über die<br />
9. <strong>Sitzung</strong> vom 11.04.2011 wird unter Berücksichtigung <strong>der</strong> dargelegten Ergänzungen gemäß § 47 Abs. 5 des<br />
<strong>Gemeinde</strong>gesetzes genehmigt.<br />
2) Beratung und Beschlussfassung über das Projekt „Skigebietsverbindung <strong>Lech</strong>/Warth/Schröcken“<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass die <strong>Gemeinde</strong>vertretung am 22. 06.2011 mit Landesrat Mag.<br />
Karlheinz Rüdisser und Bezirkshauptmann Dr. Johannes Nöbl das Thema Skigebietsverbindungen<br />
besprochen hat. Von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung wurde bekanntlich ein Tourismusleitbild beschlossen,<br />
wobei sich die <strong>Gemeinde</strong>vertretung in einem Grundsatzbeschluss für die „Skigebietsverbindung<br />
<strong>Lech</strong>/Warth/Schröcken“ unter begleitenden Maßnahmen ausgesprochen hat. Als Voraussetzung wurden in<br />
diesem Zusammenhang eine Limitierung <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> Schifahrer aber auch eine Wintersperre<br />
<strong>Lech</strong>/Warth festgelegt. In <strong>der</strong> Besprechung vom 22.06.2011 wurde festgehalten, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> eine<br />
Wintersperre <strong>der</strong> Straße L 198 zwischen <strong>Lech</strong> und Warth aus Sicherheitsgründen anstrebt und ein<br />
diesbezügliches Ermittlungsverfahren umgehend eingeleitet werden soll. Eine Befürwortung <strong>der</strong><br />
Skigebietsverbindung soll nicht mit einer Wintersperre in Verbindung gebracht werden. Es soll daher in<br />
Abän<strong>der</strong>ung des Grundsatzbeschlusses eine Beschlussfassung über das Projekt „Skigebietsverbindung<br />
<strong>Lech</strong>/Warth/Schröcken“ erfolgen.<br />
Das Thema „Skigebietsverbindung <strong>Lech</strong>/Warth/Schröcken“ wurde in den letzten Jahren mehrmals<br />
diskutiert. Man hat dabei über Vor- und Nachteile beraten. Eine Beschlussfassung gibt es lediglich<br />
dahingehend, dass im touristischen Leitbild eine Skigebietsverbindung unter den erwähnten<br />
Begleitmaßnahmen befürwortet wird.<br />
Über eine Frage von Georg Strolz, ob bei den Diskussionen und Beratungen auch die Auswirkungen auf die<br />
Pensionen angeschaut wurden, erklärt Bürgermeister Ludwig Muxel, dass man dazu Erfahrungswerte <strong>der</strong><br />
Projekte „Bürserberg/Brand“ und <strong>der</strong> Verbindung „Fiss/Serfaus“ eingeholt hat und diese Thematik auch in<br />
<strong>der</strong> Studie von Prof. Haimayer untersucht wurde. Hinsichtlich <strong>der</strong> Schifahrerströme wurde ebenfalls eine<br />
detaillierte Untersuchung in <strong>der</strong> Studie von Prof. Haimayer gemacht.<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass mit dem <strong>Gemeinde</strong>vorstand <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Warth ein<br />
Gespräch stattgefunden hat, wobei sich die <strong>Gemeinde</strong>vorstandsmitglie<strong>der</strong> für eine Wintersperre <strong>der</strong> L 198<br />
zwischen <strong>Lech</strong> und Warth ausgesprochen haben und auf einen Beschluss <strong>der</strong> Warther <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
aus dem Jahr 2007 hingewiesen haben.<br />
Über eine Frage von Michael Schwärzler teilt Bürgermeister Ludwig Muxel mit, dass die<br />
Skigebietsverbindung keine Bedeutung für eine anzustrebende Wintersperre haben darf. Für die geplante<br />
Verordnung sind ausschließlich Sicherheitsaspekte ins Treffen zu führen. Eine Verordnung nach § 44 StVo<br />
ist eine vorbereitende Sicherungsmaßnahme, die immer eintritt und unabhängig von <strong>der</strong> Schneelage<br />
einzuhalten ist. Auf <strong>der</strong> Landesstraße L 198 zwischen <strong>Lech</strong> und Warth werden in einem Bereich von ca.<br />
140 m vor Wintereinbruch die Leitplanken vom Straßenbauamt abmontiert. Aus sicherheitstechnischen<br />
Gründen ist es daher erfor<strong>der</strong>lich eine Wintersperre zu erlassen.<br />
Vizebürgermeister Stefan Schnei<strong>der</strong> stellt klar, dass man zwei Arten <strong>der</strong> Sperre unterscheiden muss. Das<br />
eine ist die Straßensperre bei Lawinengefahr, welche weiterhin durch die Lawinenkommissionen <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>n <strong>Lech</strong> und Warth bestimmt wird. An<strong>der</strong>erseits gibt es das Bestreben nach einer generellen<br />
Wintersperre analog Silvretta, Furkajoch usw. Eine <strong>der</strong>artige Wintersperre kann nur auf Grund von<br />
sicherheitstechnischen Aspekten erlassen werden.<br />
Über eine Frage wird mitgeteilt, dass ein Ermittlungsverfahren ca. 1/2 Jahr dauern wird. Über eine Frage<br />
von Gemein<strong>der</strong>at Stefan Bischof teilt Bürgermeister Ludwig Muxel mit, dass die Limitierungen <strong>der</strong><br />
Skifahrer in einem Übereinkommen festgelegt wurden. Die Limitierungszahlen können gegebenenfalls<br />
nur mit Zustimmung <strong>der</strong> drei <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Lech</strong>, Warth und Schröcken und <strong>der</strong> Regio Bregenzerwald an<br />
künftige Entwicklungen angepasst werden. Damit nicht Wintersportler, welche aus einem <strong>der</strong> beiden<br />
verbundenen Skigebieten kommen, die Limitierungszahl im an<strong>der</strong>en Skigebiet überschreiten lassen,<br />
werden die Wechslerzahlen automatisch auf die Limitierungen auf- bzw. abgerechnet. Bei Annäherung an<br />
2
die Limitierungszahl in einem Skigebiet wird <strong>der</strong> Verkauf an Tageskarten, gültig für beide Skigebiete, im<br />
an<strong>der</strong>en Skigebiet nach dem Beispiel Arlberg West/Arlberg Ost eingestellt. Eine Erweiterung <strong>der</strong><br />
Parkplatzkapazitäten in den <strong>Gemeinde</strong>n Schröcken und Warth könnte gegebenenfalls nur mit<br />
Zustimmung <strong>der</strong> drei <strong>Gemeinde</strong>n und <strong>der</strong> Regio Bregenzerwald erfolgen.<br />
Stefan Muxel erklärt, dass es auch für die Bevölkerung nachvollziehbar sein muss, dass die Limitierung von<br />
8.000 Skifahrern im Skigebiet Schröcken und Warth und 14.000 Skifahrern im Skigebiet <strong>Lech</strong>/Zürs<br />
eingehalten wird. Dazu erklärt Mag. Thomas Eggler, dass es das einfachste wäre, wenn man die<br />
Skifahrerzahlen im Internet darstellt, sodass die Limitierung für jeden nachvollziehbar ist.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Diskussion wird festgehalten, dass seitens <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> eine Wintersperre aus<br />
sicherheitstechnischen Aspekten angestrebt wird. Dabei wird eine positive Äußerung im Verfahren zur<br />
Erlangung einer Wintersperre auch seitens <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Warth erwartet. Die <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Lech</strong> und Warth<br />
sollen daher in einem gemeinsamen Übereinkommen sich für eine Wintersperre aus<br />
sicherheitstechnischen Gründen aussprechen. Im Zuge <strong>der</strong> Diskussion kommt auch zum Ausdruck, dass<br />
für eine endgültige Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> zur Skigebietsverbindung ein Signal über eine<br />
Einigung <strong>der</strong> Grundbesitzer vorliegen sollte.<br />
Nach eingehen<strong>der</strong> Diskussion wird dieser Tagesordnungspunkt einstimmig vertagt.<br />
3) Beratung und Beschlussfassung über die geplante Errichtung einer Schihütte auf dem Grundstück<br />
Gst.Nr. 188/1<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel bringt <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung den Brief von Christian Wolf betreffend<br />
Skihütte am Petersboden vollinhaltlich zur Kenntnis. Darin weist er unter an<strong>der</strong>em darauf hin, dass mit<br />
den Skiliften <strong>Lech</strong> eine Vereinbarung besteht, das Gelände auf dem Grundstück Gst.Nr. 188/1 so zu<br />
gestalten, dass ein bestmöglicher Betrieb für alle Nutzer gewährleistet ist.<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel erinnert an die <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>vertretung vom 19.07.2010, wo diese<br />
Angelegenheit mit <strong>der</strong> Begründung vertagt wurde, dass man die Auswirkungen einer <strong>der</strong>artigen Skihütte<br />
hinterfragen sollte, wenn man genau weiß, wo die neue Bergstation <strong>der</strong> Weibermahdbahn situiert wird<br />
und ob genug Platz für die in diesem Bereich vorhandenen Schifahrerströme gegeben ist. Dabei wurde auch<br />
erklärt, dass es sich hier um einen neuralgischen Punkt handelt, wobei im Zuge von neuen Entwicklungen<br />
(Skigebietsverbindung Warth/Schröcken) auch neue Erkenntnisse im Hinblick auf das Hüttenkonzept<br />
gewonnen werden können.<br />
An Hand eines Planes wird die Situierung <strong>der</strong> neuen Weibermahdbergstation sowie <strong>der</strong> geplanten Skihütte<br />
dargestellt. Dabei ist erkennbar, dass die alte Bergstation <strong>der</strong> Weibermahdbahn sich weiter weg vom<br />
geplanten Hüttenstandort befunden hat. Hinsichtlich des Ausgangsbereiches <strong>der</strong> neuen<br />
Weibermahdbahnbergstation wird erklärt, dass eine Geländeaufschüttung erfor<strong>der</strong>lich wird. Mag.<br />
Christoph Pfefferkorn erklärt dazu, dass dies vorerst mit Schnee aufgeschüttet werden wird.<br />
Vizebürgermeister Stefan Schnei<strong>der</strong> erklärt an Hand des Lageplanes die Schipistenverläufe und den<br />
Kreuzungspunkt <strong>der</strong> Skifahrerströme von Kriegeralpe und Petersboden.<br />
Michael Schwärzler erklärt, dass hier ein neuralgischer Punkt ist und es wichtig wäre, einen Gesamtplan<br />
vorzulegen, wo die Skipisten, <strong>der</strong> Wan<strong>der</strong>weg, die neue Bergstation und <strong>der</strong> geplante Hüttenstandort<br />
dargestellt sind.<br />
Gemein<strong>der</strong>at Dr. Elmar Beiser bringt vor, dass sich die Situation für einen Hüttenstandort auf Grund <strong>der</strong><br />
neuen Situierung <strong>der</strong> Weibermahdbahnbergstation insgesamt verschlechtert hat und jetzt weniger Platz<br />
für die Skifahrerströme vorhanden ist.<br />
Wolfgang Huber erklärt dazu, dass er eher ein Problem darin sieht, wie die Skifahrer vom Ausstieg <strong>der</strong><br />
neuen Bergstation Weibermahdbahn zurück zum Hasensprunglift und Rotschrofenlift gelangen. Dieses<br />
Problem ist jedenfalls durch eine entsprechende Geländeaufschüttung einer Lösung zuzuführen. Der<br />
Hüttenstandort müsste dann soweit wie möglich Richtung Skipiste Petersboden gerückt werden. Dazu<br />
wäre seines Erachtens Platz genug vorhanden.<br />
Clemens Walch weist darauf hin, dass auf jeden Fall genug Platz vorhanden sein muss, dass gewährleistet<br />
ist, dass die Skifahrer, die bei <strong>der</strong> neuen Weibermahdbahnbergstation aussteigen, ungehin<strong>der</strong>t zu den<br />
Liften Hasensprung und Rotschrofen bzw. Petersboden kommen. Dies ist insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf die<br />
3
Skigebietsverbindung <strong>Lech</strong>/Warth zu berücksichtigen, da jene Skifahrer, die von Warth kommen, in<br />
diesem Bereich ins Skigebiet <strong>Lech</strong> einsteigen.<br />
Gemein<strong>der</strong>at Stefan Bischof weist auch darauf hin, dass in diesem Bereich ein Winterwan<strong>der</strong>weg führt und<br />
daher auch die Fußgängerströme zu berücksichtigen wären.<br />
Es wird vorgeschlagen, dass im Winter ein Lokalaugenschein vorgenommen wird, wo die Skifahrerströme<br />
und <strong>der</strong> Ablauf in diesem Bereich im Zusammenhang mit <strong>der</strong> neuen Weibermahdbahnbergstation vor Ort<br />
genau angeschaut werden sollte.<br />
Mag. Thomas Eggler erklärt dazu, dass zuerst eine Grundsatzentscheidung, ob eine Hütte in diesem<br />
Bereich überhaupt vorstellbar ist, getroffen werden sollte. Da es sich hier um einen neuralgischen Punkt<br />
handelt, wäre dann die Situierung <strong>der</strong> geplanten Skihütte auf Grund eines Lokalaugenscheines unter<br />
Beachtung <strong>der</strong> Skifahrerströme und Kreuzungspunkte bestmöglich fest zu legen.<br />
Clemens Walch weist darauf hin, dass im Hüttenkonzept klar festgelegt ist, dass <strong>der</strong> Standort einer Hütte<br />
aus Sicht <strong>der</strong> Skipiste nicht hin<strong>der</strong>lich sein darf.<br />
Nach eingehen<strong>der</strong> Diskussion wird mehrstimmig beschlossen, dass eine Hütte in diesem Bereich<br />
grundsätzlich vorstellbar ist. Die genaue Situierung soll nach Durchführung eines Lokalaugenscheines im<br />
Laufe des nächsten Winters festgelegt werden (vier Gegenstimmen). Es sind dann entsprechende<br />
Projektunterlagen mit Darstellung <strong>der</strong> Gesamtsituation (Skipiste, Winterwan<strong>der</strong>weg etc.) vorzulegen,<br />
damit das Widmungsverfahren eingeleitet werden kann.<br />
Vizebürgermeister Stefan Schnei<strong>der</strong> erklärt, dass das Hüttenkonzept nun hinfällig ist. Dazu bringt Martin<br />
Prodinger vor, dass sich Än<strong>der</strong>ungen dahingehend ergeben haben, dass die Skigebietsverbindung<br />
<strong>Lech</strong>/Warth kommen wird und in rechtlicher Hinsicht die <strong>Gemeinde</strong>n zur Vertragsraumordnung<br />
ermächtigt wurden. Stefan Muxel erklärt abschließend, dass das Hüttenkonzept mit <strong>der</strong><br />
Vertragsraumordnung nichts zu tun hat und durch diesen Beschluss, das im November 2008 beschlossene<br />
Hüttenkonzept ad absurdum geführt wird. Er erklärt, dass es schade ist, dass Beschlüsse nicht länger als 2<br />
Jahre halten.<br />
4) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe Kanalzustandsuntersuchung<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> grundsätzlich verpflichtet ist, im<br />
Abstand von 5 Jahren den Kanalzustand zu überprüfen. Es sind auch Druckproben, insbeson<strong>der</strong>e bei den<br />
Schächten, durchzuführen. Es ist nun geplant, jene Kanalstränge zu befahren, die vor fünf Jahren nicht<br />
angeschaut wurden. Bürgermeister Ludwig Muxel erklärt, dass die Kanalzustandsuntersuchung vom Büro<br />
M+G Ingenieure ausgeschrieben wurde und die Fa. Fetzel GmbH Reinigungstechnik zu einem Preis von<br />
Euro 137.684,40 inkl. Mwst. Bestbieter ist.<br />
Vizebürgermeister Stefan Schnei<strong>der</strong> weist auf die Mängel im bestehenden Kanalnetz hin und erklärt, dass<br />
es notwendig ist, diese Kanalzustandsuntersuchung durchzuführen. Es gibt insbeson<strong>der</strong>e Probleme mit<br />
Fremdwassereintritt, die durch eine <strong>der</strong>artige Untersuchung zu orten sind. Dieser Fremdwassereintritt<br />
verursacht Kosten bei <strong>der</strong> Kläranlage.<br />
Nach eingehen<strong>der</strong> Diskussion wird einstimmig beschlossen, an die Fa. Fetzel GmbH Reinigungstechnik,<br />
6824 Schlins, den Auftrag für die Kanalzustandsuntersuchung mit <strong>der</strong> Auftragssumme in Höhe von Euro<br />
137.684,40 brutto zu vergeben.<br />
5) Beratung und Beschlussfassung über ein Ansuchen <strong>der</strong> Burg Vital Hotel GmbH, vertreten durch<br />
Architekt Willi F. Ramersdorfer, um Erlassung eines Teilbebauungsplanes und Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
bestehenden Widmung einer Teilfläche des Grundstücks Gst.Nr. 158/1 GB <strong>Lech</strong> in Oberlech zur<br />
Errichtung eines geplanten öffentlichen Skikin<strong>der</strong>gartens<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass die <strong>Gemeinde</strong>vertretung in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 11.04.2011 einen<br />
Entwurf über eine Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> betreffend Umwidmungen<br />
von Teilflächen des Grundstücks Gst.Nr. 158/1 GB <strong>Lech</strong> in Oberlech von <strong>der</strong>zeit Freifläche-Son<strong>der</strong>gebiet<br />
„Skilifthütte mit öffentlichem Skikin<strong>der</strong>garten“ in Freifläche-Freihaltegebiet und Umwidmung einer<br />
Teilfläche im Ausmaß des geplanten Skikin<strong>der</strong>gartens in Freifläche-Son<strong>der</strong>gebiet „öffentlicher<br />
Skikin<strong>der</strong>garten“ sowie die Widmung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Teilflächen zur Anbindung an das bestehende<br />
Versorgungssystem bzw. an die bestehende Tiefgarage von <strong>der</strong>zeit Freifläche-Freihaltegebiet in Freifläche-<br />
Son<strong>der</strong>gebiet „Versorgungstunnel“ beschlossen hat. Weiters wurde <strong>der</strong> Entwurf zur Erlassung eines<br />
4
Teilbebauungsplanes zur Errichtung eines öffentlichen Skikin<strong>der</strong>gartens auf dem Grundstück Gst.Nr.<br />
158/1 GB <strong>Lech</strong> in Oberlech beschlossen.<br />
Gemäß § 23 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996 i.d.g.F.,<br />
wurde <strong>der</strong> Entwurf über eine Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Lech</strong> einen Monat<br />
zur allgemeinen Einsicht aufgelegt und es sind keine Än<strong>der</strong>ungsvorschläge und Stellungnahmen<br />
eingegangen.<br />
Gemäß § 30 Abs. 2 in Verbindung mit § 29 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes LGBl. Nr. 39/1996 i.d.g.F.,<br />
wurde <strong>der</strong> beschlossene Entwurf eines Teilbebauungsplanes einen Monat zur allgemeinen Einsicht<br />
aufgelegt und es sind dazu ebenfalls keine Än<strong>der</strong>ungsvorschläge und Stellungnahmen eingelangt.<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel bringt in diesem Zusammenhang vor, dass vom Betreiber des öffentlichen<br />
Skikin<strong>der</strong>gartens eine Vereinbarung mit <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> geschlossen wurde, womit ausdrücklich<br />
festgehalten ist, dass <strong>der</strong> Skikin<strong>der</strong>garten als öffentlicher Skikin<strong>der</strong>garten betrieben wird, <strong>der</strong> für alle<br />
gleichermaßen zugänglich ist.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt einstimmig, die Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes vorzunehmen<br />
und Teilflächen des Grundstücks Gst.Nr. 158/1 GB <strong>Lech</strong> in Oberlech von <strong>der</strong>zeit Freifläche-Son<strong>der</strong>gebiet<br />
„Skilifthütte mit öffentlichem Skikin<strong>der</strong>garten“ in Freifläche-Freihaltegebiet und eine Teilfläche im<br />
Ausmaß des geplanten Skikin<strong>der</strong>gartens in Freifläche-Son<strong>der</strong>gebiet „öffentlicher Skikin<strong>der</strong>garten“<br />
umzuwidmen sowie die Widmung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Teilflächen zur Anbindung an das bestehende<br />
Tunnelsystem bzw. die bestehende Tiefgarage von <strong>der</strong>zeit Freifläche-Freihaltegebiet in Freifläche-<br />
Son<strong>der</strong>gebiet „Versorgungstunnel“ vorzunehmen und den entsprechenden Teilbebauungsplan zu erlassen.<br />
6) Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung einer Verordnung gemäß § 37<br />
Raumplanungsgesetz zur Anpassung des Gesamtbebauungsplanes an die Baubemessungsverordnung<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel bringt vor, dass im Jahr 2010 eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Baubemessungsverordnung<br />
vorgenommen wurde. Der Bebauungsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> ist hinsichtlich <strong>der</strong> Erschließungsflächen<br />
von Wohnungen in Häusern mit mehr als drei Wohnungen bisher an die neue Baubemessungsverordnung<br />
noch nicht angepasst worden. Auf Grund <strong>der</strong> Novelle <strong>der</strong> Baubemessungsverordnung ist es <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Lech</strong> nicht mehr möglich - wie bisher bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Gesamtgeschossfläche - innenliegende<br />
Flächen, die <strong>der</strong> Erschließung von Wohnungen in Häusern mit mehr als drei Wohnungen dienen, mit<br />
heranzuziehen. Es wurden nun in dieser Angelegenheit Gespräche mit <strong>der</strong> Raumplanungsstelle des Amtes<br />
<strong>der</strong> Vorarlberger Landesregierung geführt. DI Andreas Falch hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> in dieser Angelegenheit<br />
maßgeblich unterstützt und mit <strong>der</strong> Raumplanungsabteilung des Landes Vorarlberg Gespräche geführt.<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel begrüßt DI Andreas Falch und ersucht ihn, diese Angelegenheit zu erläutern.<br />
DI Andreas Falch erklärt, dass auf Grund <strong>der</strong> Novelle zur Baubemessungsverordnung es <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong><br />
nicht mehr möglich ist, wie bisher bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Gesamtgeschossfläche innen liegende<br />
Erschließungsflächen bei Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen heranzuziehen. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> hat<br />
bisher im Bebauungsplan festgelegt, dass <strong>der</strong>artige Erschließungsflächen bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong><br />
Gesamtgeschossfläche herangezogen werden. Die Erschließungsflächendefinition ist mit<br />
Auslegungsspielräumen verbunden und eröffnet viele Diskussionsmöglichkeiten. Zweck <strong>der</strong> seitens <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> angewandten Berechnungsmethodik ist eine geordnete Baumassenentwicklung im<br />
gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet, die Erhaltung des dörflichen Charakters von <strong>Lech</strong> sowie die Vermeidung <strong>der</strong><br />
mit <strong>der</strong> Definition von Erschließungsflächen verbundenen Auslegungsspielräume. Mit <strong>der</strong><br />
Bebauungsplanung und Baumassenentwicklung in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> verfolgt man konkrete Ziele. Das<br />
Planungsziel einer geordneten Baumassenentwicklung soll seitens <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> weiterhin<br />
aufrechterhalten werden. Um dieses Ziel im Rahmen <strong>der</strong> neuen gesetzlichen Regelung umzusetzen, ist eine<br />
Anpassung und Neuerlassung des Bebauungsplanes erfor<strong>der</strong>lich. Es gibt den Vorschlag, dass man den<br />
Bebauungsplan neu erlässt, wobei die Baumassen so definiert werden, dass am Ende dieselbe<br />
Berechnungsmethodik angewandt werden kann, die bisher gegolten hat. Um dabei das Maß an<br />
Vergleichbarkeit zwischen den Grundeigentümern sowie eine Planungskontinuität zu gewährleisten, wird<br />
es erfor<strong>der</strong>lich sein, alle Gebäude in <strong>Lech</strong> in Bezug auf Erschließungsflächen zu analysieren und darauf<br />
fachlich vertretbare neue Richtwerte bzw. Nutzungszahlen festzulegen, um eine neue Regelung zu<br />
erlassen. Um eine Regelung zu erlassen, die <strong>der</strong> bisherigen Praxis entspricht, ist es erfor<strong>der</strong>lich, eine<br />
Verordnung gemäß § 37 Vorarlberger Raumplanungsgesetz zu erlassen, die es <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong><br />
ermöglicht, Bauvorhaben weiterhin nach <strong>der</strong> bisherigen Berechnungsmethodik zu genehmigen. Dadurch<br />
kann man sich genügend Zeit verschaffen, um eine entsprechende Regelung festzulegen und mit <strong>der</strong><br />
Raumplanungsstelle des Amtes <strong>der</strong> Vorarlberger Landesregierung Gespräche zu führen.<br />
5
Um die bisherige Regelung <strong>der</strong> Baunutzung weiter anwenden zu können, ist die Erlassung einer Bausperre<br />
zur Anpassung des Bebauungsplanes erfor<strong>der</strong>lich. Das bedeutet, dass Baubewilligungen zulässig sind,<br />
wenn das geplante Bauvorhaben den Zweck <strong>der</strong> Bausperre nicht beeinträchtigt. Dies ist insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong><br />
Fall, wenn das Einreichprojekt <strong>der</strong> zulässigen Baumassenentwicklung entspricht. Die Baubehörde hat bis<br />
zur Erlassung des neuen Bebauungsplanes jedes Bauvorhaben auf Basis <strong>der</strong> bisher geltenden<br />
Berechnungsmethodik zu prüfen. Bauvorhaben, die unter Anwendung <strong>der</strong> bisher geltenden<br />
Berechnungsmethodik die im Bebauungsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> festgelegten Baunutzungszahlen<br />
erfüllen, können weiterhin unabhängig von <strong>der</strong> Bausperre unter Einhaltung <strong>der</strong> sonstigen bau- und<br />
raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen genehmigt werden. Die Bausperre kann per Gesetz für einen<br />
Zeitraum von zwei Jahren festgelegt werden und könnte theoretisch um ein weiteres Jahr verlängert<br />
werden. Es sollte jedoch die Thematik innerhalb von zwei Jahren abgearbeitet werden, um entwe<strong>der</strong> auf<br />
eine neue entsprechende gesetzliche Grundlage zurückgreifen zu können o<strong>der</strong> den Bebauungsplan<br />
entsprechend anzupassen. Man wird jedes einzelne Objekt in <strong>Lech</strong> in Bezug auf Erschließungsflächen<br />
analysieren müssen, um eine Definition zu erarbeiten, die mit <strong>der</strong> bisherigen Vorgehensweise vergleichbar<br />
ist. Es soll eine ordentliche fundierte und gerechte Regelung im Sinne <strong>der</strong> bisherigen Bestimmungen des<br />
Bebauungsplanes für das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Lech</strong> erarbeitet werden.<br />
Über eine Frage von Stefan Burger erklärt DI Andreas Falch, dass es im Rahmen <strong>der</strong> Bausperrenverordnung<br />
eine klare Definition über die Planungsziele gibt. Die Planungsziele sind, dass man die bisherige<br />
Baumassenentwicklung in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> aufrecht erhält und Projekte, die dem <strong>der</strong>zeit bestehenden<br />
Bebauungsplan entsprechen weiterhin genehmigt werden.<br />
Über eine Frage von Mag. Thomas Eggler erklärt DI Andreas Falch, dass die Definition <strong>der</strong><br />
Baubemessungsverordnung von innen liegenden Erschließungsflächen für alle Gebäude mit mehr als drei<br />
Wohnungen gilt, egal ob die Wohnungen parifiziert sind o<strong>der</strong> nicht.<br />
Über eine Frage von Georg Strolz wird mitgeteilt, dass es auf Grund <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Baubemessungsverordnung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> nicht mehr möglich ist, wie bisher bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong><br />
Gesamtgeschossfläche innen liegende Flächen, die <strong>der</strong> Erschließung von Wohnungen in Gebäuden mit<br />
mehr als drei Wohnungen dienen, mit heranzuziehen. Diese Ermächtigung hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> bisher<br />
gehabt und hat dies im <strong>der</strong>zeit gültigen Bebauungsplan so festgelegt. Da diese Ermächtigung an die<br />
<strong>Gemeinde</strong>n durch die Novelle <strong>der</strong> Baubemessungsverordnung gefallen ist, ist nun eine Maßnahme zu<br />
treffen, um den Bebauungsplan dahin gehend anzupassen, damit eine aus Gründen <strong>der</strong><br />
Planungskontinuität nachvollziehbare vergleichbare Regelung erzielt werden kann, die dem entspricht,<br />
was <strong>der</strong>zeit im Gesamtbebauungsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> festgelegt ist.<br />
Über eine Frage von Michael Schwärzler erklärt DI Andreas Falch, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> ihren<br />
Bebauungsplan so anzupassen hat, dass er den gesetzlichen Vorgaben des Landes entspricht. Man sollte die<br />
Zeit auch nutzen, um Gespräche mit <strong>der</strong> Raumplanung des Landes zu führen.<br />
Stefan Muxel erklärt, dass die Definition in <strong>der</strong> Baubemessungsverordnung viele Auslegungsspielräume<br />
offen lässt und daher zu Ungerechtigkeiten führen kann. DI Andreas Falch erklärt, dass die<br />
Bausperrenverordnung gemäß § 37 das richtige Instrumentarium dafür ist, um eine Lösung innerhalb von<br />
zwei Jahren herbeizuführen.<br />
Über eine Frage von Mag. Christoph Pfefferkorn erklärt DI Andreas Falch, dass mit diesem<br />
Instrumentarium die Problematik <strong>der</strong> „kalten Betten“ nicht gelöst werden kann. Dieses Instrumentarium<br />
dient dazu, die bisherige Baumassenentwicklung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong>, die sich bewährt hat, weiterhin sicher<br />
zu stellen.<br />
Über eine Frage von Mag. Thomas Eggler erklärt DI Andreas Falch, dass man sich für eine Lösung mit einer<br />
repräsentativen Anzahl von Objekten in <strong>Lech</strong> beschäftigen sollte und das Problem <strong>der</strong><br />
Raumplanungsabteilung des Landes dokumentieren sollte.<br />
Gemein<strong>der</strong>at Stefan Bischof erklärt, dass diese Problematik nicht dadurch gelöst werden kann, dass die<br />
BNZ entsprechend herabgesetzt wird, da dies zu Ungerechtigkeiten führen würde. Es soll eine saubere,<br />
gerechte Regelung für das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet wie bisher erarbeitet werden.<br />
Über eine Frage von Michael Schwärzler erklärt DI Andreas Falch, dass man bei intensivem Nachdenken<br />
eine einfache Lösung finden kann, die allerdings nicht im Wirkungsbereich <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> liegt. Wenn<br />
man sich den Zweck <strong>der</strong> Definition dieser Erschließungsflächen in <strong>der</strong> Baubemessungsverordnung ansieht,<br />
dann ist es dem Gesetzgeber eigentlich um den sozialen Wohnbau gegangen. Es könnte z.B. angeregt<br />
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werden, dass diese Definition nur für Wohnbauprojekte im Rahmen <strong>der</strong> Wohnbauför<strong>der</strong>ung des Landes<br />
Vorarlberg gilt. Dies liegt jedoch nicht im Wirkungsbereich <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong>. Diesbezüglich wäre eine<br />
Diskussion mit dem Land zu führen.<br />
Nach eingehen<strong>der</strong> Diskussion beschließt die <strong>Gemeinde</strong>vertretung einstimmig, nachstehende Verordnung<br />
zu erlassen:<br />
§ 1 Bausperre<br />
Zur Erlassung eines Bebauungsplanes gemäß § 28 RPG LGBl.Nr. 39/1996 idgF wird für jene Teile <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong>, welche laut Bebauungsplan eine BNZ größer 45 haben, eine Bausperre erlassen.<br />
§ 2 Zweck <strong>der</strong> Bausperre<br />
Zur Sicherung <strong>der</strong> Entwicklungsziele aus dem räumlichen Entwicklungskonzept <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> ist es<br />
erfor<strong>der</strong>lich, den Bebauungsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> in den oben angeführten Bereichen zu überarbeiten<br />
und neu zu erlassen. Diese Ziele sind insbeson<strong>der</strong>e die Erhaltung <strong>der</strong> dörflichen Struktur, die Erhaltung<br />
und Pflege des Ortsbildes und <strong>der</strong> damit zusammenhängenden ortstypischen Erscheinungsbil<strong>der</strong>, die<br />
Sicherung <strong>der</strong> touristischen Strukturen und <strong>der</strong> geordneten räumlichen Entwicklung im Sinne dieser Ziele.<br />
Die geän<strong>der</strong>ten raumordnungsfachlichen und rechtlichen Voraussetzungen im Hinblick auf die geordnete<br />
bauliche Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> geben nunmehr Anlass zur Än<strong>der</strong>ung bzw. Neuerlassung eines<br />
Bebauungsplanes um insbeson<strong>der</strong>e die Baumassenentwicklung und den im räumlichen<br />
Entwicklungskonzept als Planungsziel definierten dörflichen Charakter von <strong>Lech</strong> aufrecht zu erhalten. Es<br />
sind für die Sicherstellung und für die Absicherung <strong>der</strong> oben genannten Ziele auch weiterhin jedenfalls die<br />
bisher maximal zulässigen Baumassenentwicklungen abzusichern. Eine direkte Regelung <strong>der</strong> zulässigen<br />
Baumassen liegt laut Bebauungsplan <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> <strong>der</strong>zeit nicht vor. Dabei ist auch die aufgrund <strong>der</strong><br />
mit LGBl. Nr. 29/2010 vom 24.06.2010 erfolgten Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> gesetzlichen Grundlagen über die<br />
Bemessungszahlen für das Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung und <strong>der</strong>en Anwendung<br />
(Baubemessungsverordnung – BBV) zu berücksichtigen.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Raumplanungsziele <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> liegen sowohl aufgrund <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> maßgebenden<br />
Rechtslage als auch durch die damit verbundene wesentliche Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> für eine zweckmäßige<br />
Bebauung bedeutsamen Verhältnisse wichtige Gründe für die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes gemäß § 30<br />
des Raumplanungsgesetzes LGBl.Nr. 39/1996 i.d.F. LGBl.Nr. 28/2011 vor.<br />
§ 3 Beabsichtigte Planungsfestlegungen<br />
Das Planungsziel <strong>der</strong> geordneten Baumassenentwicklung im oben angeführten Ausmaß unter<br />
Berücksichtigung des § 2 RPG ist sicherzustellen.<br />
Es sind daher zielkonforme und fachlich vertretbare neue Bemessungszahlen für das Maß <strong>der</strong> baulichen<br />
Nutzung (BMZ, BNZ) gebietsweise festzulegen. Die durch die neue gesetzliche Grundlage gemäß LGBl.Nr.<br />
29/2010 vom 24.06.2010 entstehende zusätzliche Baumasse ist dabei soweit zu berücksichtigen, dass<br />
dadurch die oben angeführten Planungsziele (insbeson<strong>der</strong>e die maximal zulässige Baumassenentwicklung)<br />
nicht beeinträchtigt werden. Dazu ist es erfor<strong>der</strong>lich sämtliche Gebäude in <strong>Lech</strong> gebietsweise in Bezug auf<br />
das Verhältnis von Geschossfläche zu Baumasse zu analysieren und sind die neuen Dichtewerte jedenfalls so<br />
festzulegen, dass die sich aus den Festlegungen des Bebauungsplanes <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> vom 28.03.2006<br />
idgF ergebende Baumassenentwicklung nicht überschritten wird.<br />
§ 5 Bauvorhaben<br />
Bauvorhaben die den Planungszielen und den beabsichtigten Festlegungen des Bebauungsplanes<br />
wi<strong>der</strong>sprechen bzw. den Zweck <strong>der</strong> Bausperre beeinträchtigen, können von <strong>der</strong> Baubehörde nicht bewilligt<br />
werden. Dies ist insbeson<strong>der</strong>e dann <strong>der</strong> Fall, wenn das Einreichprojekt obgenannten Planungszielen,<br />
insbeson<strong>der</strong>e in Verbindung mit <strong>der</strong> Baumassenentwicklung und dem damit verbundenen oben<br />
definierten dörflichen Charakter nicht entspricht. Bauanträge, die dem Zweck dieser Bausperre nicht<br />
wi<strong>der</strong>sprechen, können durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> weiterhin unabhängig von dieser Bausperre und unter<br />
Einhaltung <strong>der</strong> sonstigen bau- und raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen genehmigt werden.<br />
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§ 6 Dauer<br />
Die Bausperre wird seitens <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> für einen Zeitraum von 2 Jahren festgelegt. Sobald <strong>der</strong><br />
Grund für die Erlassung <strong>der</strong> Bausperre weggefallen ist bzw. sobald die Überarbeitung des Bebauungsplanes<br />
abgeschlossen ist, tritt die Bausperre zur Gänze bzw. in jenen Bereichen, für die ein Bebauungsplan erlassen<br />
wird, unverzüglich außer Kraft.<br />
§ 7 Inkrafttreten<br />
Die Verordnung tritt gemäß § 32 des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes, LGBl.Nr. 40/1985 i.d.F. LGBl.Nr. 23/2008 mit<br />
Beginn des auf die Kundmachung folgenden Tages in Kraft.<br />
7) Allfälliges<br />
a) Bürgermeister Ludwig Muxel weist darauf hin, dass Beratungen und Beschlussfassungen in nicht<br />
öffentlichen <strong>Sitzung</strong>en vertraulich sind und <strong>der</strong> Amtsverschwiegenheit unterliegen. Er weist<br />
insbeson<strong>der</strong>e darauf hin, dass die Ausschüsse in nicht öffentlicher <strong>Sitzung</strong> tagen.<br />
b) Mag. Christoph Pfefferkorn regt an, dass die Pflastersteine entlang <strong>der</strong> Straße saniert werden sollten.<br />
Bürgermeister Ludwig Muxel erklärt dazu, dass er dies mit dem Straßenmeister besprochen hat. Der<br />
Straßenmeister hat erklärt, dass Sanierungsarbeiten entwe<strong>der</strong> noch heuer o<strong>der</strong> nächstes Jahr im<br />
Frühjahr durchgeführt werden.<br />
c) Über eine Frage von Stefan Muxel erklärt Bürgermeister Ludwig Muxel, dass die L 198 Landesstraße ab<br />
<strong>der</strong> „Landbrugg“ Richtung Warth wenn möglich noch im Herbst (September/Oktober) dieses Jahres<br />
asphaltiert werden sollte.<br />
d) Über eine Frage von Brigitte Birk erklärt Bürgermeister Ludwig Muxel, dass geplant ist, noch dieses Jahr<br />
eine Sanierung <strong>der</strong> Zugerstraße und <strong>der</strong> Tannbergstraße durchzuführen.<br />
e) Georg Strolz bringt vor, dass sehr viel Power in das Projekt Gormley und Grüner Ring investiert wird<br />
und es bedauerlich ist, dass die Bahnen zu Saisonstart nicht geöffnet sind. Bürgermeister Ludwig Muxel<br />
erklärt, dass er dieses Thema in den Gremien <strong>der</strong> Oberlecher Bergbahn und <strong>der</strong> Rüfikopfbahn zur<br />
Sprache gebracht hat.<br />
f) Georg Strolz ersucht Bürgermeister Ludwig Muxel, dass <strong>der</strong> vorgesehene Zeitplan für die Realisierung<br />
des Projektes Schule/Alte Schule eingehalten wird.<br />
g) Über eine Frage von Brigitte Birk erklärt Bürgermeister Ludwig Muxel, dass man hinsichtlich<br />
sport.park.lech mit <strong>der</strong> Projektgruppe und dem <strong>Gemeinde</strong>vorstand in Gesprächen ist.<br />
h) Georg Strolz spricht das Thema illegale Ferienwohnungen/Zweitwohnsitze an und regt an, dass eine<br />
Liste für durchzuführende Kontrollen angefertigt werden soll.<br />
i) Über eine Frage von Michael Schwärzler erklärt Bürgermeister Ludwig Muxel, dass beim Postplatz auf<br />
Wunsch ein Infopoint und eine Station für den Verleih <strong>der</strong> E-Bikes errichtet wurden. Ob diese Station<br />
im Winter bestehen bleibt ist noch nicht geklärt. Vizebürgermeister Stefan Schnei<strong>der</strong> erklärt dazu, dass<br />
dieser Infopoint für den Platz optisch eine Aufwertung bedeutet. Stefan Muxel erklärt, dass man eine<br />
Lösung suchen sollte, dass diese Station auch im Winter bleibt und man gleichzeitig die Möglichkeit<br />
nutzen sollte, Werbung für den Sommer zu machen. Gemein<strong>der</strong>at Stefan Bischof erklärt, dass <strong>der</strong><br />
Infopoint neben <strong>der</strong> optischen Aufwertung auch in organisatorischer Hinsicht eine Aufwertung<br />
bedeutet (Mautkartenverkauf, Kartenverkauf für Ortsbusse, generelle Information etc.). Es ist ein idealer<br />
Platz für den Infopoint, wo sich die Leute die erfor<strong>der</strong>lichen Informationen von <strong>der</strong> LZTG und <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lech</strong> holen können.<br />
j) Über eine Frage von Georg Strolz erklärt Bürgermeister Ludwig Muxel, dass <strong>der</strong> Prüfungsausschuss ein<br />
Ausschuss ist, <strong>der</strong> gemäß <strong>Gemeinde</strong>gesetz zwingend vorgesehen ist.<br />
k) Über eine Frage von Brigitte Birk erklärt Bürgermeister Ludwig Muxel, dass man sich mit dem<br />
Kommunalausschuss öfter mit dem Thema Abfallwirtschaftsentwicklung (Verwertung Biomüll etc.)<br />
befasst hat und vom Kommunalausschuss Möglichkeiten für Lösungsansätze geprüft werden.<br />
l) Brigitte Birk appelliert, dass die ortsansässigen Betriebe (Handwerksbetriebe, Gewerbebetriebe etc.)<br />
nach dem Motto „Fahr nicht fort, kauf im Ort“ mehr unterstützt werden sollten. Dadurch könnte auch<br />
über die Ortstaxe und den Tourismusbeitrag mehr Geld lukriert werden.<br />
m) Über eine Frage von Martin Prodinger erklärt Bürgermeister Ludwig Muxel, dass betreffend PPP-Modell<br />
Postareal weitere Beratungen im Dorfentwicklungsausschuss stattfinden werden.<br />
n) Wolfgang Huber und Stefan Muxel regen an, dass <strong>der</strong> Infopoint auch über die Mittagszeit geöffnet<br />
werden sollte.<br />
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Gemäß § 47 Abs. 5 <strong>Gemeinde</strong>gesetz steht es den <strong>Gemeinde</strong>vertretern frei, wegen Unrichtigkeit o<strong>der</strong><br />
Unvollständigkeit <strong>der</strong> Verhandlungsschrift mündlich o<strong>der</strong> schriftlich, spätestens in <strong>der</strong> nächsten <strong>Sitzung</strong><br />
Einwendungen zu erheben, worüber in dieser <strong>Sitzung</strong> zu beschließen wäre. Werden keine Einwendungen<br />
erhoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.<br />
Ende <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong>: 19.25 Uhr<br />
Der Schriftführer Der Bürgermeister<br />
Mag. Elmar Prantauer Ludwig Muxel<br />
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