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Weisung an die Gemeindeversammlung - Gemeinde Hirzel

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4. Privater Gestaltungspl<strong>an</strong> Krone<br />

Be<strong>an</strong>tragter Beschluss:<br />

1. Dem privaten Gestaltungspl<strong>an</strong> Krone mit öffentlich-rechtlicher Wirkung wird<br />

zugestimmt.<br />

2. Vom Bericht zum Gestaltungspl<strong>an</strong> wird in zustimmendem Sinne Kenntnis genommen.<br />

3. Der Baudirektion des K<strong>an</strong>tons Zürich wird, gestützt auf § 89 PBG, be<strong>an</strong>tragt,<br />

den privaten Gestaltungspl<strong>an</strong> Krone zu genehmigen.<br />

4. Der <strong>Gemeinde</strong>rat wird ermächtigt, Änderungen am privaten Gestaltungspl<strong>an</strong><br />

namens der <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong> zuzustimmen, sofern sich <strong>die</strong>se als Folge<br />

von Rechtsmittelentscheiden oder im Genehmigungsverfahren als notwendig<br />

erweisen.<br />

a) Ausg<strong>an</strong>gslage<br />

Das Restaur<strong>an</strong>t Krone ist ein traditionsreicher Betrieb. Bereits 1776 konnten<br />

sich <strong>die</strong> Reisenden in der Taverne <strong>an</strong> der Sihlbrugg stärken und verpflegen.<br />

Der Gasthof Krone, <strong>die</strong> Depend<strong>an</strong>ce zum Gasthof und <strong>die</strong> ehemalige Wäscherei<br />

sind im Inventar der überkommunalen Schutzobjekte aufgeführt und<br />

nach 13 Generationen immer noch im gleichen Familienbesitz. Südlich der<br />

Zugerstrasse befindet sich das Dukes. Dieser Club befindet sich ebenfalls im<br />

Eigentum der Familie Huber. Die Grundeigentümer möchten den bestehenden<br />

Eventbetrieb Dukes sowie den Gastronomiebetrieb Krone den geänderten betrieblichen<br />

Bedürfnissen <strong>an</strong>passen. Der Betreiber des Gasthofs Krone möchte<br />

mittelfristig <strong>die</strong> Hotellerie als zusätzliches St<strong>an</strong>dbein zur „GaultMillau-Küche“<br />

ausbauen. Der Betreiber des Dukes möchte innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens<br />

<strong>an</strong>stelle der gewerblichen Nutzfläche ein Restaur<strong>an</strong>t eröffnen.<br />

Die entsprechenden Grundstücke liegen im Dorfteil Sihlbrugg, links und rechts<br />

der Zugerstrasse, in der L<strong>an</strong>dwirtschaftszone. Die bisherigen Bestrebungen<br />

der Grundeigentümer, den Dukes Club im Baubewilligungsverfahren umstrukturieren<br />

zu können, waren nicht zielführend.<br />

Daher sollen mit einem privaten Gestaltungspl<strong>an</strong> <strong>die</strong> pl<strong>an</strong>ungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

für <strong>die</strong> baulichen Erweiterungen und <strong>die</strong> Nutzungsabsichten<br />

geschaffen werden. Dieser Gestaltungspl<strong>an</strong> bedarf der Zustimmung durch <strong>die</strong><br />

<strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong>.<br />

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