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Weisung an die Gemeindeversammlung - Gemeinde Hirzel

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Anbaus abgebrochen werden müssen. Zudem darf zulasten des heutigen<br />

Aussenparkplatzes eine offene Gartenterasse erstellt werden. Diese hat auf<br />

das Niveau des Erdgeschosses Bezug zu nehmen. Die Kote 535.7 m.ü.M.<br />

darf nicht überschritten werden<br />

Das bestehende Wohnhaus im Baubereich D besitzt ebenfalls Best<strong>an</strong>desgar<strong>an</strong>tie.<br />

Allfällige Erweiterungen sind nach den Bestimmungen für <strong>die</strong> L<strong>an</strong>dwirtschaftszone<br />

(Art. 24c oder Art. 24d Abs. 1 RPG) zu beurteilen.<br />

Entl<strong>an</strong>g der Sihl wird ein mindestens 6’000m2 grosser Vernetzungskorridor<br />

geschaffen der es erlaubt, das Sihlufer aufzuwerten und naturnaher zu gestalten.<br />

Es erfolgt eine l<strong>an</strong>dschaftliche Aufwertung des Sihlufers. Der Vernetzungskorridor<br />

geht ins Eigentum des K<strong>an</strong>tons über.<br />

Mit dem Gestaltungspl<strong>an</strong> wird <strong>die</strong> pl<strong>an</strong>ungsrechtliche Grundlage geschaffen,<br />

damit das bestehende Gastronomie<strong>an</strong>gebot <strong>an</strong> <strong>die</strong>ser Lage erhalten und erweitert<br />

werden k<strong>an</strong>n. In den Baubereichen A und B wird <strong>die</strong> zulässige Nutzweise<br />

auf <strong>die</strong> Gastronomie- und Hotelleriebr<strong>an</strong>che beschränkt. Analog der<br />

heute vorh<strong>an</strong>denen und bewilligten Nutzweise, sind im Baubereich C mässig<br />

störende, produzierende Gewerbe- und Eventbetriebe zulässig. Zudem ermöglicht<br />

der Gestaltungspl<strong>an</strong> den Betrieb eines Restaur<strong>an</strong>ts. Die Nutzungsverteilung<br />

ist innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens frei wählbar. Im<br />

Baubereich D ist Wohnen und nicht störendes Gewerbe zulässig. Der Gestaltungspl<strong>an</strong><br />

schafft damit Rechtssicherheit für <strong>die</strong> bereits heute bestehenden<br />

und bewilligten Nutzungen und gewährleistet einen <strong>an</strong>gemessenen Entwicklungsspielraum<br />

d) Öffentliche Auflage, Anhörung und Vorprüfung<br />

Die öffentliche Auflage im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG hat vom 2. Oktober<br />

2009 bis 1. Dezember 2009 bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung stattgefunden. Die<br />

über- und nebengeordneten Pl<strong>an</strong>ungsträger sind ebenfalls <strong>an</strong>gehört worden,<br />

wie auch <strong>die</strong> k<strong>an</strong>tonale Vorprüfung. Das Ergebnis des Mitwirkungsverfahrens<br />

inklusive dem Bericht über <strong>die</strong> nicht berücksichtigten Einwände ist im Bericht<br />

zum Gestaltungspl<strong>an</strong> enthalten. In jenem Bericht ist auch dargelegt, welche<br />

Auflagen aus der Vorprüfung durch <strong>die</strong> K<strong>an</strong>tonale Baudirektion mit welcher<br />

Begründung nicht erfüllt wurden.<br />

e) Schlussbemerkung<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat be<strong>an</strong>tragt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern dem<br />

privaten Gestaltungspl<strong>an</strong> Krone zuzustimmen.<br />

Die <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong> k<strong>an</strong>n den Gestaltungspl<strong>an</strong> nur als g<strong>an</strong>zes genehmigen<br />

oder ablehnen. Sie k<strong>an</strong>n keine punktuellen Korrekturen vornehmen.<br />

Die weiteren Unterlagen können in der Aktenauflage oder unter<br />

www.hirzel.ch/politik/gemeindeversammlung eingesehen werden.<br />

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