Weisung an die Gemeindeversammlung - Gemeinde Hirzel
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Anbaus abgebrochen werden müssen. Zudem darf zulasten des heutigen<br />
Aussenparkplatzes eine offene Gartenterasse erstellt werden. Diese hat auf<br />
das Niveau des Erdgeschosses Bezug zu nehmen. Die Kote 535.7 m.ü.M.<br />
darf nicht überschritten werden<br />
Das bestehende Wohnhaus im Baubereich D besitzt ebenfalls Best<strong>an</strong>desgar<strong>an</strong>tie.<br />
Allfällige Erweiterungen sind nach den Bestimmungen für <strong>die</strong> L<strong>an</strong>dwirtschaftszone<br />
(Art. 24c oder Art. 24d Abs. 1 RPG) zu beurteilen.<br />
Entl<strong>an</strong>g der Sihl wird ein mindestens 6’000m2 grosser Vernetzungskorridor<br />
geschaffen der es erlaubt, das Sihlufer aufzuwerten und naturnaher zu gestalten.<br />
Es erfolgt eine l<strong>an</strong>dschaftliche Aufwertung des Sihlufers. Der Vernetzungskorridor<br />
geht ins Eigentum des K<strong>an</strong>tons über.<br />
Mit dem Gestaltungspl<strong>an</strong> wird <strong>die</strong> pl<strong>an</strong>ungsrechtliche Grundlage geschaffen,<br />
damit das bestehende Gastronomie<strong>an</strong>gebot <strong>an</strong> <strong>die</strong>ser Lage erhalten und erweitert<br />
werden k<strong>an</strong>n. In den Baubereichen A und B wird <strong>die</strong> zulässige Nutzweise<br />
auf <strong>die</strong> Gastronomie- und Hotelleriebr<strong>an</strong>che beschränkt. Analog der<br />
heute vorh<strong>an</strong>denen und bewilligten Nutzweise, sind im Baubereich C mässig<br />
störende, produzierende Gewerbe- und Eventbetriebe zulässig. Zudem ermöglicht<br />
der Gestaltungspl<strong>an</strong> den Betrieb eines Restaur<strong>an</strong>ts. Die Nutzungsverteilung<br />
ist innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens frei wählbar. Im<br />
Baubereich D ist Wohnen und nicht störendes Gewerbe zulässig. Der Gestaltungspl<strong>an</strong><br />
schafft damit Rechtssicherheit für <strong>die</strong> bereits heute bestehenden<br />
und bewilligten Nutzungen und gewährleistet einen <strong>an</strong>gemessenen Entwicklungsspielraum<br />
d) Öffentliche Auflage, Anhörung und Vorprüfung<br />
Die öffentliche Auflage im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG hat vom 2. Oktober<br />
2009 bis 1. Dezember 2009 bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung stattgefunden. Die<br />
über- und nebengeordneten Pl<strong>an</strong>ungsträger sind ebenfalls <strong>an</strong>gehört worden,<br />
wie auch <strong>die</strong> k<strong>an</strong>tonale Vorprüfung. Das Ergebnis des Mitwirkungsverfahrens<br />
inklusive dem Bericht über <strong>die</strong> nicht berücksichtigten Einwände ist im Bericht<br />
zum Gestaltungspl<strong>an</strong> enthalten. In jenem Bericht ist auch dargelegt, welche<br />
Auflagen aus der Vorprüfung durch <strong>die</strong> K<strong>an</strong>tonale Baudirektion mit welcher<br />
Begründung nicht erfüllt wurden.<br />
e) Schlussbemerkung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat be<strong>an</strong>tragt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern dem<br />
privaten Gestaltungspl<strong>an</strong> Krone zuzustimmen.<br />
Die <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong> k<strong>an</strong>n den Gestaltungspl<strong>an</strong> nur als g<strong>an</strong>zes genehmigen<br />
oder ablehnen. Sie k<strong>an</strong>n keine punktuellen Korrekturen vornehmen.<br />
Die weiteren Unterlagen können in der Aktenauflage oder unter<br />
www.hirzel.ch/politik/gemeindeversammlung eingesehen werden.<br />
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