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Eingliederungsbericht Salzlandkreis - jobcenter | SGB II Reform

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Jahresbericht<br />

2009<br />

Kommunale Beschäftigungsagentur<br />

Schönebeck (KoBa)<br />

Eigenbetrieb des <strong>Salzlandkreis</strong>es<br />

Grundweg 31<br />

39218 Schönebeck


Inhaltsverzeichnis<br />

Kennzahlen Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2009 Seite<br />

0. Grußwort 3<br />

1. Statistische Auswertungen im Rechtskreis <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> 4- 9<br />

2. Finanzübersicht 10-13<br />

2.1. Gesamtüberblick<br />

2.2. Eingliederungsbudget – aktive Leistungen<br />

2.3. Kosten der Unterkunft und einmalige Beihilfen – passive Leistungen<br />

3. Gesetzesänderung im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> ab dem 01.01.2009 14-17<br />

4. Eingliederungsleistungen 18-47<br />

4.1. Allgemeines<br />

4.2. Eingliederung der 15- bis 25-jährigen<br />

4.3. Eingliederung der 25- bis 50-jährigen<br />

4.4. Eingliederung der über 50-jährigen<br />

4.5. Eingliederung der Zielgruppe der anerkannten Rehabilitanden und<br />

Schwerbehinderten<br />

5. Passive Leistungen 48-53<br />

5.1. Allgemeines<br />

5.2. Zusicherung im Zusammenhang mit einem Wohnwechsel<br />

5.3. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt<br />

5.4. Abweichende Erbringung von Leistungen<br />

5.5. Befristeter Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I<br />

5.6. Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkosten, Umzugskosten<br />

5.7. Übergang von Ansprüchen<br />

6. Sozial- und Bedarfsermittlung 53-59<br />

7. Widersprüche und Klageverfahren 60-61<br />

8. Infopunkte 62-63<br />

9. Entgeltvariante, Schwangerenbetreuung 64-66<br />

9.1. Arbeitsgelegenheiten mit Entgelt<br />

9.2. Kompetenzteam Schwangere<br />

Seite 2 von 67


Grußwort<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Seite 3 von 67<br />

den nachfolgenden Bericht der Kommunalen Beschäftigungsagentur (KoBa) Schönebeck,<br />

Eigenbetrieb des <strong>Salzlandkreis</strong>es, über das fünfte Geschäftsjahr ihres Bestehens stellt die Ergebnisse<br />

unserer Tätigkeit in der Region Schönebeck umfassend dar.<br />

Unabhängig von den schwierigen Rahmenbedingungen, geprägt durch die anhaltende Wirtschafts-<br />

und Finanzkrise und eine unklare Gesetzeslage zur Verstätigung der Option, wurden auch im Jahr<br />

2009 alle Anstrengungen unternommen, um mit abgestimmten, am tatsächlichen Bedarf des<br />

Arbeitsmarktes orientierten Maßnahmen, beachtliche Ergebnisse bei der Arbeitsförderung und<br />

Grundsicherung zu erreichen.<br />

Damit war es möglich, eine erhebliche Senkung der Arbeitslosigkeit im <strong>Salzlandkreis</strong> zu bewirken.<br />

Hierbei unterschied sich die Kommunale Beschäftigungsagentur insbesondere durch den<br />

generalisierten Handlungsansatz, Leistung und Eingliederung aus der Hand eines für die<br />

Bedarfsgemeinschaft verantwortlichen Sachbearbeiters, die konsequente Durchsetzung des Modells<br />

eines persönlichen Ansprechpartners und die Nähe zum Hilfebedürftigen von den meisten<br />

Grundsicherungsstellen.<br />

Zum Fordern und Fördern nach dem <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> ist gleichbedeutend das Führen und Beraten des<br />

Hilfebedürftigen getreten.<br />

Ausdruck der gewollten Nähe zum Hilfebedürftigen ist nach wie vor die flächendeckende Einrichtung<br />

von Informationspunkten und das Arbeitsmarktportal der KoBa.<br />

Durch beharrliche Berater- und Aufklärungstätigkeit der Sachbearbeiter gegenüber dem<br />

Hilfebedürftigen, ist es immer mehr gelungen, die Ziele und die Grundsätze der Arbeitsförderung<br />

bekannt zu machen und durch Überzeugungsarbeit die Betroffenen ein Stück des Weges zu begleiten.<br />

Führen ohne zu gängeln und zu bevormunden sollte das Ziel sein.<br />

Gleichzeitig ist sanktionswürdiges Fehlverhalten konsequent zu verfolgen, wobei die mögliche<br />

Hilfestellung durch die Sanktion in den Mittelpunkt der Bemühungen zu stellen ist.<br />

Hierbei hat die KoBa den Beweis angetreten, dass auch im Interesse der Hilfebedürftigen und der<br />

Mitarbeiter eine gute Verwaltungsarbeit geleistet werden kann; sichtbarer Ausdruck sind die seit<br />

Jahren im Verhältnis zu anderen Grundsicherungsträgern geringen Widerspruchs- und<br />

Klageverfahren.<br />

Darüber hinaus hat sich die Kommunale Beschäftigungsagentur im Jahr 2009 einer umfassenden<br />

Prüfung der zum Einsatz kommenden IT-Systeme, IT-Strukturen und IT-Sicherheitsrichtlinien durch<br />

einen lizenzierten IT-Grundschutz-Auditor gestellt. Dieser hat einen ausführlichen Bericht zur<br />

Erteilung eines Auditor-Testats „Aufbaustufe“ erstellt, das Testat befindet sich auf den Seiten des<br />

Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Es kann festgestellt werden, dass der Umgang<br />

mit den elektronischen Daten in der KoBa höchsten Anforderungen entspricht.<br />

Für das Jahr 2010 erwarten wir, nachdem der Kreistag des <strong>Salzlandkreis</strong>es bereits im November 2008<br />

eine Ausweitung der Option auf den gesamten <strong>Salzlandkreis</strong> beschlossen hat, dass der Gesetzgeber<br />

den Weg der Verstätigung der Option konsequent weiter gehen wird.<br />

Zur Herausforderung der Gestaltung des Arbeitsmarktes im <strong>Salzlandkreis</strong> treten weitere Aufgaben,<br />

wie die Herausbildung einheitlicher Strukturen der Arbeitsförderung und Übernahme des<br />

Aktenbestandes der ARGE Aschersleben-Staßfurt in kommunale Verantwortung, hinzu.


1. Statistische Auswertungen im Rechtskreis <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

+++ Auswertung der T0 - Daten der XSozial –BA – <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> +++<br />

Ausgangspunkt 01.01.2005: 24,5 %<br />

Arbeitslose ( % ) LK Schönebeck n.<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> und <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I :<br />

Bedarfsgemeinschaften<br />

Arbeitslose - Bestand am Zähltag<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

darunter:<br />

Frauen<br />

Jüngere unter 25 Jahren<br />

dar.: Jugendliche unter 20 Jahren<br />

50 Jahre und älter<br />

Mai<br />

2005<br />

Dezember<br />

2005<br />

Dezember<br />

2006<br />

Dezember<br />

2007<br />

Dezember<br />

2008<br />

März<br />

2009<br />

Juni<br />

2009<br />

September<br />

2009<br />

Oktober<br />

2009<br />

November<br />

2009<br />

Seite 4 von 67<br />

19,9 19,2 14,9 11,6 11,6 12,8 11,3 10,7 10,7 10,2 10,5<br />

8.054 7.322 6.807 6.210 6.033 5.995 6.017 6.008 5.930 5.885 5900<br />

4.867 3.553 3.428 2.609 2.541 2.649 2.448 2.285 2.270 2.163 2.119<br />

2.251 1.701 1.664 1.306 1.222 1.259 1.156 1.089 1.092 1.050 1.023<br />

706 430 169 89 12 50 45 68 61 67 20<br />

153 142 27 12 5 2 2 9 9 10 1<br />

1.145 936 863 775 765 783 646 574 600 590 584<br />

dar.: 55 Jahre und älter 514 407 389 342 356 368 269 232 257 257 255<br />

Erwerbsfähige Hilfebedürftige (Alg <strong>II</strong>)<br />

- Bestand am Zähltag<br />

darunter:<br />

Frauen<br />

Jüngere unter 25 Jahren<br />

dar.: Jugendliche unter 20 Jahren<br />

50 Jahre und älter<br />

Dezember<br />

2009<br />

9.938 9.930 8.812 8.696 8.562 8.567 8.538 8.441 8.350 8.379<br />

4.697 4.799 4.319 4.268 4.182 4.174 4.175 4.124 4.078 4.080<br />

2.163 1.947 1.729 1.503 1.441 1.428 1.423 1.372 1.352 1.352<br />

1.031 919 894 737 693 690 687 605 593 607<br />

2.300 2.425 2.320 2.469 2.488 2493 2.509 2.485 2.478 2.498<br />

dar.: 55 Jahre und älter 1.093 1.218 1.217 1.373 1.395 1418 1.426 1.423 1.431 1.446<br />

Regelsatzempfänger Sozialgeld<br />

- Bestand am Zähltag<br />

2.891 2.823 2.365 2.191 1.997 1893 1.872 1.889 1.961 2.014


8.000<br />

7.000<br />

6.000<br />

5.000<br />

4.000<br />

Dez 05<br />

Mrz 06<br />

Jun 06<br />

Sep 06<br />

Dez 06<br />

Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften (BG) nach dem <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Mrz 07<br />

Jun 07<br />

Sep 07<br />

Anz. BG<br />

Dez 07<br />

Mrz 08<br />

Jun 08<br />

Sep 08<br />

Dez 08<br />

Mrz 09<br />

Jun 09<br />

Sep 09<br />

Dez 09<br />

Seite 5 von 67


10.500<br />

10.000<br />

9.500<br />

9.000<br />

8.500<br />

8.000<br />

7.500<br />

Dez 05<br />

Dez 06<br />

Entwicklung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (EHB) nach dem <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Dez. 2007<br />

Dez 08<br />

Mrz 09<br />

Anz. EHB<br />

Jun 09<br />

Sep 09<br />

Okt 09<br />

Nov 09<br />

Dez 09<br />

Seite 6 von 67


5.500<br />

5.000<br />

4.500<br />

4.000<br />

3.500<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

Entwicklung der Arbeitslosen (Alo) nach dem <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Anz. Alo<br />

Mai 05<br />

Jul 05<br />

Sep 05<br />

Nov 05<br />

Jan 06<br />

Mrz 06<br />

Mai 06<br />

Jul 06<br />

Sep 06<br />

Nov 06<br />

Jan 07<br />

Mrz 07<br />

Mai 07<br />

Jul 07<br />

Sep 07<br />

Nov 07<br />

Jan 08<br />

Mrz 08<br />

Mai 08<br />

Jul 08<br />

Sep 08<br />

Nov 08<br />

Jan 09<br />

Mrz 09<br />

Mai 09<br />

Jul 09<br />

Sep 09<br />

Nov 09<br />

Seite 7 von 67


Die Arbeitslosenquote nach dem <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Seite 8 von 67<br />

Die Entwicklung der Arbeitslosenquote 2009 ist wie bereits in den letzten Jahren positiv verlaufen.<br />

So wurde die Arbeitslosigkeit zwischen Jahresbeginn (Stand Januar 2009 - 11,6 %) und<br />

Jahresende (Stand Dezember 2009) auf eine Quote von 10,5 % gesenkt. Erheblichen Anteil an der<br />

Senkung der Arbeitslosigkeit haben Beschäftigungsaufnahmen im Rahmen der Nutzung<br />

arbeitsmarktpolitischer Instrumente.<br />

Arbeitslosigkeit / Bedarfsgemeinschaften (BG)<br />

Im Berichtszeitraum konnten durch Arbeitsaufnahme vorrangig Leistungen eingestellt oder durch<br />

die Erzielung von Arbeitseinkommen zum Teil erheblich verringert werden.<br />

Es wurden 936 erwerbsfähige Hilfebedürftige (eHB) auf dem 1.Arbeitsmarkt (darunter 204 eHB<br />

nicht sv-pflichtig) sowie 213 eHB auf dem 2.Arbeitsmarkt vermittelt.<br />

2.628<br />

5.953<br />

2.649<br />

5.995<br />

2.448<br />

6.017<br />

2.285<br />

6.008<br />

2.119<br />

Jan März Juni Sep Dez<br />

Arbeitslosigkeit unter 25 Jahre<br />

Eine besondere Zielgruppe sind Jugendliche bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Für arbeitslose<br />

Jugendliche führte der Beginn betrieblicher und schulischer Ausbildungen bzw.<br />

berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen zu einer Integration. Seit Januar 2009 wurde so für 143<br />

Jugendliche unter 25 Jahren eine erfolgreiche Lösung als Weg aus der Arbeitslosigkeit gefunden.<br />

32<br />

3<br />

50<br />

2<br />

45<br />

Jan März Juni Sept Dez<br />

2<br />

68<br />

9<br />

20<br />

5.900<br />

1<br />

unter 25 J.<br />

dar. unter 20 J.<br />

Alo<br />

BG


Arbeitslosigkeit über 50 Jahre<br />

Seite 9 von 67<br />

Die Arbeitslosigkeit der über 50 Jahre alten eHB wurde durch intensive Vermittlung seit Januar<br />

2009 zum Jahresende erheblich gesenkt. So konnten 218 eHB im laufenden Jahr in eine<br />

Beschäftigung bzw. in Maßnahmen vermittelt werden.<br />

802<br />

380<br />

783<br />

368<br />

646<br />

269 574<br />

232 584<br />

Jan März Juni Sept. Dez.<br />

255<br />

über 50 J.<br />

dar.55 J.u.älter


2. Finanzübersicht<br />

2.1 Gesamtüberblick<br />

Verwaltungsbudget<br />

Seite 10 von 67<br />

Kapitel Titel Bezeichnung<br />

Verwaltungskosten Bund (84,7<br />

Zuweisung<br />

Tatsächliche<br />

Ausgaben<br />

%) 7.033 T€<br />

1112 636 13 zusätzliche Verteilung 09/2009<br />

Verwaltungsbudget 2008<br />

70 T€<br />

gesamt 7.103 T€ 7.093,17 T€<br />

Verwaltungskostenanteil SLK (12,6 %) 1.024 T€ 1.022,58 T€<br />

Eingliederungsbudget<br />

Kapitel Titel Bezeichnung Zuweisung<br />

Abrechnung<br />

mit BMAS<br />

Eingliederungstitel (klassisch) 12.055,54 T€ 12.052,67 T€<br />

§ 16 e <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> 596,28 T€ 580,42 T€<br />

1112 685 11 § 16 f <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> 335,76 T€ 272,15 T€<br />

Beschäftigungspakte ü58 63,00 T€ 61,57 T€<br />

Summe 13.050,58 T€ 12.966,81 T€<br />

100 % 99,36 %<br />

Anmerkung<br />

Nicht verausgabte Mittel für EGT (klassisch), § 16 e <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, § 16 f <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> und BP ü58 wurden<br />

dem Bund erstattet.<br />

2.2 Eingliederungsbudget - aktive Leistungen<br />

Leistungen an Arbeitnehmer (18,20% des EGT)<br />

davon<br />

Verteilung in<br />

%<br />

2.359,80 T€ 100,00<br />

Leistungen gem. § 45 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I<br />

(Vermittlungsbudget)<br />

134,79 T€ 5,71<br />

Einstiegsgeld gem.<br />

§ 16b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Aktivierung und berufl.<br />

151,22 T€ 6,41<br />

Eingliederung gem. § 46 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I 74,24 T€<br />

(Fahrkosten + Kinderbetreuung)<br />

Mehraufwandsentschädigung<br />

3,15<br />

an TN in AGH gem.<br />

§ 16d <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

1.948,14 T€ 82,55<br />

Leistungen nach § 16f <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> 16,34 T€ 0,69<br />

Sonstige weitere Hilfen 35,07 T€ 1,49


Seite 11 von 67<br />

Leistungen an Arbeitgeber (13,70 % des EGT) 1.777,48 T€<br />

Verteilung in<br />

%<br />

100,00<br />

davon<br />

Eingliederungszuschuss § 218<br />

1.161,55 T€<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I<br />

65,35<br />

EGZ bei Neugründung § 226<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I<br />

31,42 T€ 1,77<br />

EGZ bei Vertretung § 229<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I<br />

0,93 T€ 0,05<br />

Förderung gemäß § 16 e <strong>SGB</strong><br />

<strong>II</strong> (Beschäftigungsförderung)<br />

580,42 T€ 32,65<br />

Sonstige weitere Hilfen 3,16 T€ 0,18


Leistungen an Träger (67,52 % des EGT)<br />

davon<br />

Seite 12 von 67<br />

Verteilung in<br />

%<br />

8.754,83 T€ 100,00<br />

Vermittlungsgutschein § 421<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I<br />

Fallpauschale an Träger für<br />

142,00 T€ 1,62<br />

Umsetzung Arbeitsgelegenheiten 3.613,29 T€<br />

gem. § 16d <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

41,27<br />

Entgeltvarianten § 16d <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> 2.325,63 T€ 26,57<br />

Betriebliche Ausbildung § 241<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I<br />

1.415,55 T€ 16,17<br />

Bildungsgutschein gemäß § 77<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I<br />

401,12 T€ 4,58<br />

Leistungen nach § 16f <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> 255,81 T€ 2,92<br />

Aktivierung und berufl.<br />

519,81 T€<br />

Eingliederung gem. § 46 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I<br />

5,94<br />

Beschäftigungspakte ü58 61,57 T€ 0,70<br />

Sonstige weitere Hilfen 20,05 T€ 0,23<br />

Leistungen bei Reha-Maßnahmen (0,45 % des EGT) 57,71 T€<br />

Leistg. gem. § 16 Abs. 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> - Altfälle nach Nr. 6<br />

Leistungen nach dem Alterteilzeitgesetz (0,13% des EGT) - 16,99 T€<br />

zukünftig auslaufend (weggefallen)<br />

Tatsächliche Ausgaben im Eingliederungstitel 12.966,81 T€


2.3 Kosten der Unterkunft und einmalige Leistungen - passive Leistungen<br />

Zuständigkeit des <strong>Salzlandkreis</strong>es Zuweisung des<br />

SLK<br />

Tatsächliche<br />

Ausgaben<br />

Kosten der Unterkunft gemäß § 22 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> 18.031,10 T€ 17.981,62 T€<br />

Leistungen gemäß § 23 Abs. 3 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I 242,14 T€ 242,14 T€<br />

18.273,24 T€ 18.223,76 T€<br />

Seite 13 von 67<br />

Die Mehrausgaben weichen in Höhe der Einnahmen aus Rückforderungen gegenüber den<br />

Hilfeempfängern ab. Diese resultieren i.d.R. aus Rückforderungen bei nicht oder verspätet<br />

angezeigten Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (Arbeitsaufnahme, Erhöhung von<br />

Entgelten u.ä.)<br />

Zuständigkeit des Bundes Zuweisung Bund Tatsächliche<br />

Ausgaben<br />

Regelleistung / Sozialgeld 25.326,47 T€ 25.326,47 T€<br />

Alg <strong>II</strong>- Zuschlag 356,96 T€ 356,96 T€<br />

Darlehen § 23 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> 32,74 T€ 32,74 T€<br />

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge 9.240,42 T€ 9.240,42 T€<br />

Rentenversicherungsbeiträge 3.405,19 T€ 3.405,19 T€<br />

Zusätzliche Leistungen für die Schule 144,99 T€ 144,99 T€<br />

Passive Leistungen (Bund) gesamt 38.506,79 T€ 38.506,79 T€<br />

Die Zuweisungen des Bundes erfolgen in Höhe der tatsächlichen Ausgaben.<br />

Zusammenfassung<br />

Verteilung in %<br />

Ausgaben im Bereich Passivleistungen Bund 38.506,79 T€ 49,48 %<br />

Ausgaben im Bereich Passivleistungen SLK 18.223,76 T€ 23,42 %<br />

Ausgaben im Bereich Eingliederungsleistungen 12.965,81 T€ 16,67 %<br />

Ausgaben im Bereich Verwaltung der<br />

Grundsicherung 8.115,75 T€ 10,43 %<br />

77.812,11 T€ 100,00 %


3. Gesetzesänderungen im <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> ab dem 01.01.2009<br />

Seite 14 von 67<br />

Für eine korrekte Bearbeitung der Leistungsansprüche nach dem <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> sind derzeit 50<br />

Rechtskreise die Wissensbasis der Bearbeiter. Um nur die wichtigsten zu nennen gehören dazu<br />

neben den Sozialgesetzbüchern das UVG, USG, BVG, AsylblG, AufenthaltsG, KiGG, 48 BMAS-<br />

Anweisungen, 85 Handlungsempfehlungen und Geschäftsanweisungen, 250 Seiten Rundschreiben<br />

der KV, 110 Seiten Rundschreiben RV und natürlich hauseigene Geschäfts- und<br />

Organisationsanweisungen.<br />

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in 2009 wiederum eine Vielzahl von Änderungen für die<br />

Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen, die nachfolgend beschriebene direkte oder<br />

indirekte Auswirkungen auf die Praxis hatten.<br />

Kindergeld ab 01.01.2009<br />

Das Bundeskabinett hat zum 01.01.2009 das Familienleistungsgesetz beschlossen. Danach wurde<br />

das Kindergeld für das<br />

1. ► erste und zweite Kind um jeweils 10 € von 154 € auf 164 €,<br />

2. ► für das dritte Kind um 16 € von 154 € auf 170 €<br />

3. ► sowie für vierte und weitere Kinder um je 16 € von 179 € auf 195 € monatlich<br />

angehoben. Mit der Änderung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags änderten sich auch die<br />

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Die Unterhaltsvorschussleistung ab<br />

01.01.2009 beträgt daher:<br />

1. Altersstufe 0 - 5 Jahre 280 - 164 = 116 € (statt bisher 125)<br />

2. Altersstufe 6 - 11 Jahre 322 - 164 = 158 € (statt bisher 168)<br />

Liegen die Voraussetzungen zur Leistungsgewährung nicht für den gesamten Monat vor, wird die<br />

Unterhaltsleistung nur anteilig angesetzt (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UVG), das volle Kindergeld für ein<br />

erstes Kind ist dann vom anteiligen Betrag abzuziehen.<br />

Regelsätze ab 01.07.2009<br />

Die Höhe der Regelleistung wird jeweils zum 1. Juli eines Jahres um den Vomhundertsatz an-<br />

gepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

verändert. Sie beträgt seit 01.07.2009 bundeseinheitlich 359 €. § 20 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> ist auf das Sozial-<br />

geld mit den ergänzenden Maßgaben des § 28 Abs. 3 S. 3 Nr.1 entsprechend anzuwenden.<br />

Außerdem wurde § 74 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> angefügt, der regelt, dass abweichend von § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 die<br />

Regelleistung ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in der Zeit<br />

vom 01.07.2009 bis 31.12.2011 70 v.H. der nach § 29 Abs. 2 S. 1 maßgebenden Regelleistung<br />

beträgt.


Seite 15 von 67<br />

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit Schreiben vom 18. Mai 2009<br />

den in der Regelleistung enthaltenen Anteil für die Warmwasserbereitung bundeseinheitlich<br />

mit 1,89 % der maßgeblichen Regelleistung festgelegt.<br />

Leistungen nach § 24 a <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Mit der im Januar 2009 neu eingeführten zusätzlichen Leistung für die Schule erfolgt eine<br />

besondere Förderung für die schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen aus Familien, die<br />

ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können. Die<br />

Leistung dient vorrangig dem Erwerb von Gegenständen zur persönlichen Ausstattung für die<br />

Schule (z.B. Schulranzen, Turnzeug, Schulmaterialien). Sie wird als pauschalierte Leistung in<br />

Höhe von 100,- € gezahlt.<br />

Anspruchsberechtigt sind Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Ziel des<br />

Schulbesuchs der Erwerb eines allgemeinbildenden Schulabschlusses ist und sie am 01.08. d. J.<br />

mit mindestens einem hilfebedürftigen Elternteil in einem Haushalt leben oder zum Stichtag selbst<br />

hilfebedürftig sind. Durch das Bürgerentlastungsgesetz wurden nachträglich auch die<br />

Jahrgangsstufe 13 und die berufsbildenden Schulen einbezogen.<br />

Migrationshintergrund<br />

Nach den §§ 51 b Abs. 2 Nr. 1 und 53 Abs. 7 S. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> wird der Migrationshintergrund von<br />

Hilfebedürftigen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhoben.<br />

Nach § 281 Abs. 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I besteht die Verpflichtung, durch eine Rechtsverordnung das Nähere zu<br />

den zu erhebenden Merkmalen des Migrationshintergrundes sowie das damit verbundene<br />

Erhebungsverfahren zu regeln.<br />

Der Entwurf zur Rechtsverordnung sieht folgende Regelungen vor:<br />

Die Merkmale zum Migrationshintergrund sind für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und für<br />

alle Personen, die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft leben, zu erheben.<br />

Der Migrationshintergrund wird anhand von sechs neuen Merkmalen erhoben.<br />

Das Merkmal des Migrationshintergrundes wird durch die Verordnung definiert.<br />

Die Daten sind grundsätzlich nur einmalig für jede Person zu erheben, nur bei Änderung der<br />

Staatsangehörigkeit der Befragungsperson sind die Merkmale des Migrationshintergrundes erneut<br />

zu erheben.<br />

Es handelt sich um eine Befragung aus ausschließlich statistischem Interesse. Die Daten zum<br />

Migrationshintergrund sind getrennt von allen anderen Daten der Person aufzubewahren.<br />

Nach erfolgreicher Übermittlung der Daten zum Migrationshintergrund sind die Daten bei den<br />

erhebenden Stellen zu löschen. Die Informationen dürfen nur für statistische, aber nicht für<br />

operative Zwecke genutzt werden, daher muss eine Löschung im operativen Verfahren<br />

vorgenommen werden.


Änderung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I<br />

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Es wurde § 365 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I- die Stundung von Darlehen- neu gefasst. Wenn die Bundesagentur als<br />

Liquiditätshilfen geleistete Darlehen des Bundes bis zum Schluss des Haushaltsjahres nicht<br />

zurückzahlen kann, gilt die Rückzahlung bis zum Schluss des folgenden Haushaltsjahres als<br />

gestundet.<br />

Ebenso wurde § 421 t <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I – die Sonderregelungen zu Kurzarbeitergeld, Qualifizierung und<br />

Arbeitslosengeld- geändert. Diese Vorschrift regelt erleichterte Voraussetzungen zum Bezug von<br />

Kurzarbeitergeld in den Absätzen 1 bis 3 und zur Qualifizierung in den Absätzen 4 bis 6. Im<br />

Absatz 7 ist eine Folgeregelung zum Kurzarbeitergeld für die Bemessung des Arbeitslosengeldes<br />

enthalten.<br />

Die Voraussetzungen an einen erheblichen Arbeitsausfall bedingen keinen Arbeitsausfall von<br />

einem Drittel der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer. Minusstunden müssen nicht zur<br />

Vermeidung der Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes genutzt werden. Vorübergehende<br />

Änderungen der vertraglichen Arbeitszeit aufgrund kollektivrechtlicher<br />

Beschäftigungssicherungsvereinbarungen bleiben bei der Berechnung von Kurzarbeiter- und<br />

Arbeitslosengeld außer Betracht. Arbeitgebern können Sozialversicherungsbeiträge erstattet<br />

werden, für Zeiten einer Qualifizierung während der Kurzarbeit sogar in voller Höhe.<br />

Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten<br />

gefördert werden, das gilt auch für früher beschäftigte sozialversicherungspflichtige<br />

Leiharbeitnehmer und bei Aufnahme eines Leiharbeitsverhältnisses bei demselben Verleiher.<br />

Berufliche Weiterbildung in Vollzeit kann auch gefördert werden, wenn sie nach dem Alten- oder<br />

Krankenpflegegesetz nicht um mindestens ein Drittel verkürzt werden kann.<br />

Zum 01.08.2009 änderte sich § 421 n <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I (BAE), nachdem in begründeten Ausnahmefällen<br />

bei sozial benachteiligten Jugendlichen vom Erfordernis der vorherigen Teilnahme einer den Beruf<br />

vorbereitenden Maßnahme von mind. 6 Monaten abgesehen werden kann.<br />

Ausbildungsbedingte Kosten<br />

Entsprechend der Rechtssprechung des BSG wurde nun klargestellt, dass der 20% ige Abzug vom<br />

BAFÖG zweckbestimmt, weil ausbildungsbedingter Bedarf ist und vom jeweiligen BaföG-<br />

Höchstsatz zu berechnen ist.<br />

Einkommensbereinigung um die Versicherungspauschale bei minderjährigen Kindern<br />

Nach der Entscheidung des Bundessozialgericht (BSG) ist eine doppelte Berücksichtigung der<br />

Versicherungspauschale bei der Einkommensbereinigung rechtmäßig, so dass das Kindergeld um<br />

30,- € Versicherungspauschale schon als Einkommen vom nicht bedürftigen Kind bereinigt<br />

werden muss. Darüber hinaus ist auch der überschießende Einkommensanteil beim<br />

Kindergeldberechtigten um 30 € Versicherungspauschale zu mindern, soweit die Pauschale noch<br />

nicht anderweitig abgesetzt wurde.


§ 22 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> – Leistungen für Unterkunft und Heizung<br />

Seite 17 von 67<br />

Zum 01.01.2009 wurde klargestellt, dass sich an der bewilligten Höhe der Leistungen für<br />

Unterkunft und Heizung nichts ändert, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige umzieht und<br />

nunmehr zwar noch angemessene, aber höhere Kosten für Unterkunft und Heizung anfallen. Den<br />

Mehrbetrag muss der Hilfebedürftige aus der Regelleistung bestreiten.<br />

§ 73 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> – Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente<br />

Seit dem 01.01.2009 können Inhaber eines Schwerbehindertenausweises die Leistung für den<br />

Mehrbedarf nur noch dann erhalten, wenn sie rentenrechtlich voll erwerbsgemindert sind.<br />

<strong>Reform</strong> des Kontopfändungsschutzes<br />

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats das Gesetz zur <strong>Reform</strong> des<br />

Kontopfändungsschutzes vom 07.07.2009 beschlossen. Für den Bereich der Sozialleistungen von<br />

besonderer Bedeutung ist die Änderung des § 55 <strong>SGB</strong> I. Hier wurde nunmehr geregelt, dass<br />

Geldleistungen für 14 Tage statt bisher nur für 7 Tage unpfändbar sind.<br />

Änderung des § 51 b <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Mit dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 19.06.2009 wurde die Änderung des<br />

§ 51 b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> beschlossen, der nunmehr auch die im Haushalt lebenden Kinder<br />

umfasst, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, weil sie ihren Lebensunterhalt aus eigenem<br />

Einkommen und Vermögen decken können. Diese Kinder unter 25 Jahren werden seither mit allen<br />

Leistungsdaten in der <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>-Statistik berücksichtigt.


4. Eingliederungsleistungen<br />

4.1 Allgemein<br />

Seite 18 von 67<br />

Das Jahr 2009 war von der allgemeinen Finanz- und Wirtschaftskrise geprägt. Dabei muss jedoch<br />

eine deutliche Differenzierung zwischen den bereits bestehenden Dauerarbeitsplätzen und neu<br />

geschaffenen Dauerarbeitsplätzen erfolgen.<br />

Positiv ist zu bewerten, dass der Bestand größtenteils erhalten bleiben konnte und Schwankungen<br />

in der Nachfrage durch Kurzarbeit kompensiert wurden. Allerdings blieb darüber hinaus, gemessen<br />

an den Erfolgen der Jahre 2007 und 2008, die Zahl der neuen Stellen weit hinter den letzten<br />

Jahren zurück.<br />

Arbeitsmarktpolitisch musste demnach über gezielte Bildungs- und Beschäftigungsangebote<br />

offensiv agiert werden. So sollen insbesondere arbeitsmarktnahe Hilfebedürftige ihren<br />

Wissenstand wieder auffrischen und aktualisieren.<br />

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ging im Jahresvergleich um 422 (16,6 Prozent) zurück. Im<br />

Jahresvergleich konnte eine Reduzierung um 133 Bedarfsgemeinschaften (2,2 Prozent) erreicht<br />

werden. Damit verbunden ist ein Rückgang bei den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen um 317<br />

erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (3,65 Prozent) sowie bei den nicht erwerbsfähigen<br />

Hilfebedürftigen, so genannte Sozialgeldempfänger, um 177 (8,08 Prozent).<br />

Finanzen/Organisation<br />

Im Jahr 2009 wurden für die Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Arbeit und<br />

Beschäftigung 12.966,81 T€ eingesetzt. Das entspricht 99,36 Prozent des vom Bund bereit<br />

gestellten Eingliederungsbudgets.<br />

In den Fachteams Arbeitgeber, Reha / Schwerbehinderte, Jugend, Arbeitsgelegenheit mit Entgelt<br />

werden in Verantwortung einzelner Sachgebietsleiter und im Team Arbeitsmarktprojekte mit<br />

Unterstützung weiterer neun Sachbearbeiter spezialisierte Aufgabenstellungen organisiert und<br />

realisiert.<br />

Letzteres Team wurde im IV. Quartal 2009 aus Mitarbeitern aller Sachgebiete rekrutiert, um die<br />

Vorbereitung, Begleitung der Durchführung, Kontrolle und Nachbereitung von<br />

Arbeitsmarktprojekten qualitativ weiter zu verbessern und Arbeitsabläufe zu optimieren.<br />

Vermittlung in Ausbildung und Arbeit<br />

Die positiven Vermittlungsergebnisse im Jahr 2008 haben den Kreis sofort vermittelbarer<br />

Kunden zunehmend ausgedünnt. Darüber hinaus musste zur Kenntnis genommen werden, dass<br />

aufgrund der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise die Zahl der Arbeitsangebote mit<br />

Sozialversicherungspflicht rapide sank.<br />

Desto mehr Bedeutung erlangt die gezielte Qualifizierung von potenziellen Arbeitnehmern, um bei<br />

einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage adäquat und zeitnah auf die Bedarfe der<br />

unterschiedlichen Branchen reagieren zu können.<br />

Bei der Integration von Jugendlichen in Ausbildung und Arbeit konzentriert sich die Kommunale<br />

Beschäftigungsagentur weiterhin auf mehrere Säulen. Dazu zählen die Ausbildungsvermittlung in<br />

Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit in betriebliche Ausbildungsverhältnisse sowie die<br />

überbetrieblichen Angebote des Bundes und Landes. Darüber hinaus bietet die KoBa eigene Plätze


Seite 19 von 67<br />

für die Förderung benachteiligter Jugendlicher an. Nachgefragt ist auch weiterhin die<br />

firmenfinanzierte Umschulung.<br />

Die nicht im Rahmen der unterschiedlichen Ausbildungsangebote berücksichtigten Jugendlichen<br />

unter 25 Jahre werden bis zu Beginn des kommenden Ausbildungsjahres bzw. zur Aufnahme einer<br />

Arbeitstätigkeit in Arbeitsgelegenheiten mit Qualifizierungsanteilen integriert. Diese wurden im<br />

Jahr 2009 nochmals stärker auf die unterschiedlichen Zielgruppen focussiert. Dabei soll nach<br />

Möglichkeit vermieden werden, dass Jugendliche unterschiedlicher Entwicklungsstufen innerhalb<br />

eines Projektes mitwirken.<br />

Neu ist seit 2009 die Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Magdeburg, der Industrie- und<br />

Handelskammer Magdeburg und dem Träger Akademie für Weiterbildung zur Absolvierung von<br />

Ausbildungsbausteinen. In Anlehnung an ein Modell des Bundesministeriums für Bildung und<br />

Forschung erhalten junge Hilfeempfänger die Möglichkeit sich stufenweise einer Zulassung zur<br />

Externenprüfung zu nähern. Bei erfolgreicher Absolvierung eines Ausbildungsabschnittes erfolgt<br />

die Förderung eines weiteren Ausbildungsabschnittes. Insgesamt handelt es sich in der Regel um<br />

verkürzte Ausbildungszeiten.<br />

Insgesamt betrachtet kommt die Kommunale Beschäftigungsagentur in sehr engagierter und<br />

erfolgreicher Weise dem gesetzlichen Auftrag nach, jedem Jugendlichen ein Sofortangebot<br />

unterbreiten zu können. Dies bestätigt der bundesweite Vergleich mit anderen Trägern der<br />

Grundsicherung.<br />

Beschäftigung im sozialen, sportlichen und kulturellen Bereich<br />

Die Angebote im Bereich der Arbeitsgelegenheiten mit Entgelt wurden auch 2009 umfangreich<br />

vorgehalten. Sie stellten eine wichtige Stütze für die Aufrechterhaltung der sozialen, kulturellen<br />

und sportliche Angebotsvielfalt dar und sind häufig erste Vorstufe zur Verbesserung einer<br />

Integration in Arbeit gewesen. Besonders die Angebote für Jugendliche sowie im Bereich<br />

Tourismus bilden eine wichtige Stütze für die jeweiligen Zielgruppen. In der Folge können weiter<br />

gehende Angaben zu einzelnen Projekten zur Kenntnis genommen werden.<br />

Ausblick<br />

Für das Jahr 2010 steht die Zielstellung, trotz weiter anhaltender weltweiter Krise und<br />

Konjunkturschwäche die bisherigen guten Ergebnisse der Kommunalen Beschäftigungsagentur zu<br />

halten, zu stabilisieren und Möglichkeiten zu schaffen auf die neuen Herausforderungen mit<br />

Mitteln der Arbeitsförderung zu reagieren.<br />

Es gilt, die bewährten Strukturen weiter zu stabilisieren und noch intensiver auf die Vorteile einer<br />

stetigen Qualifizierung und Weiterbildung zur Verbesserung von Integrationschancen und<br />

nachhaltigen Integration aufmerksam zu machen.<br />

In enger Zusammenarbeit mit den Bildungs- und Beschäftigungsträgern, sozialen Landschaften,<br />

Kommunalpolitik, Vereinen und Verbänden strebt die Kommunale Beschäftigungsagentur weitere<br />

qualitative Verbesserungen bei der Umsetzung des Eingliederungstitels an. Hierbei rückt<br />

insbesondere die individuelle und globale Dokumentation der Maßnahmeverläufe in den<br />

Mittelpunkt. Sie gewährleistet ein hohes Maß an Transparenz und Qualität.<br />

Die Kommunale Beschäftigungsagentur erwägt mit diesem Schritt, den Qualitätsanforderungen<br />

des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Deutschen Landkreistages, des<br />

Bundesrechnungshofes und der Innenrevision der Agentur für Arbeit zur Verbesserung der


Seite 20 von 67<br />

Darstellung von individuellen Integrationsfortschritten sowie zum internen und externen<br />

Maßnahmecontrolling nachzukommen.<br />

Im Haushalt der Kommunalen Beschäftigungsagentur Schönebeck stehen aus dem<br />

Eingliederungstitel des Bundes 10.573,76 T€ zuzüglich 1.033,90 T€ für Beschäftigungszuschüsse<br />

nach § 16e <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> sowie 1.289,74 T€ für Freie Förderung nach § 16f <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Entscheidungen des<br />

Bundestages und Bundesrates können allerdings noch zu Veränderungen in diesen Größen führen.<br />

Deshalb wurde durch die Bundesregierung eine vorläufige Haushaltsführung festgelegt, die alle für<br />

2010 eingegangen Verpflichtungsermächtigungen ergänzt um 30 Prozent des vorläufigen<br />

Haushaltsansatzes für das laufende Haushaltsjahr berücksichtigen.<br />

4.2 Eingliederung der 15- bis unter 25-Jährigen<br />

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)<br />

Gemäß § 242 ff. <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I können Lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche mit<br />

dieser Form der Ausbildung gefördert werden.<br />

Im Jahr 2009 wurde die Benachteiligtenausbildung durch die KoBa neu ausgeschrieben. Somit<br />

konnten den benachteiligten jugendlichen Hilfeempfängern wieder 36 Plätze in der<br />

Benachteiligtenausbildung zur Verfügung gestellt werden.<br />

Hinzu kamen 11 Ausbildungsplätze im Berufsbild „Straßenwärter“, die lediglich von einem<br />

Bildungsträger in der Region angeboten wird und somit nicht mit in die Ausschreibung<br />

eingeflossen ist.<br />

Somit konnte die KoBa den Jugendlichen in diesem Jahr insgesamt 47 Plätze in der<br />

Benachteiligtenausbildung anbieten.


Aktuelle Übersicht zum Stand der Benachteiligtenausbildung der KoBa<br />

Seite 21 von 67<br />

Ausbildungsberuf 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr<br />

Zerspanungsmechaniker<br />

Straßenwärter<br />

Metallbauer<br />

Anlagenmechaniker<br />

Ausbaufacharbeiter<br />

Maler/Lackierer<br />

Gärtner<br />

Koch<br />

Fachlagerist<br />

Restaurantfachkraft<br />

Gesamt<br />

0<br />

11<br />

0<br />

0<br />

9<br />

0<br />

0<br />

9<br />

9<br />

8<br />

46<br />

Im vergangenen Jahr kam es zu vier Ausbildungsabbrüchen bzw. Kündigungen. Außerdem haben<br />

im letzten Prüfungsrhythmus sieben Jugendliche das Ausbildungsziel nicht erreicht und möchten<br />

an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen. Insgesamt haben 13 Jugendliche ihre Ausbildung<br />

erfolgreich beendet. Hierbei ist anzumerken, dass ein Jugendlicher aus der BaE Straßenwärter<br />

seine Ausbildung als Jahrgangsbester abgeschlossen hat.<br />

Die Zahl der Jugendlichen, die ihre Ausbildung beendigt haben, setzt sich wie folgt zusammen:<br />

4<br />

5<br />

4<br />

3<br />

4<br />

4<br />

2<br />

6<br />

0<br />

7<br />

39<br />

� 5 Straßenwärter<br />

� 1 Systemgastronom<br />

� 3 Gärtner<br />

� 4 Köche<br />

Ein Teil der Jugendlichen ist bereits in Arbeit integriert. Der andere Teil der Jugendlichen soll<br />

durch die Vermittlungsmaßnahmen wie z.B. im GAJL- Programm auf den ersten Arbeitsmarkt<br />

vermittelt oder durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen für den ersten Arbeitsmarkt qualifiziert<br />

werden.<br />

3<br />

5<br />

2<br />

1<br />

0<br />

4<br />

3<br />

3<br />

0<br />

3<br />

24<br />

2<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

2


Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit<br />

Seite 22 von 67<br />

Im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung mit der Agentur für Arbeit waren 516 Jugendliche im<br />

Jahr 2009 bei der Berufsberatung gemeldet. Dies entspricht einer durchschnittlichen Anzahl von<br />

43 Jugendlichen pro Monat. Hiervon wurden im Durchschnitt 25 Jugendliche pro Monat<br />

tatsächlich betreut.<br />

Leider ist die Zahl der Jugendlichen, die die Dienstleistung der Agentur für Arbeit in Anspruch<br />

nehmen rückläufig - trotz diverser Berufsorientierungsveranstaltungen der Agentur für Arbeit.<br />

In Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit wurde ein Schnittstellenpapier erarbeitet, welches<br />

die Durchführung der Berufsorientierung, Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung für<br />

Jugendliche U25 ohne Ausbildung im Rechtskreis <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> regelt.<br />

Für den Arbeitsamtsbezirk Magdeburg waren 331 zusätzliche Ausbildungsplätze in 2009 über<br />

APO/LEP zu besetzen. In diese Plätze konnten auch 14 Jugendliche der KoBa münden.<br />

Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit wurden für Jugendliche ohne Schulabschluss aus dem<br />

Rechtskreis <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> 50 Plätze in „Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) nach § 61<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I“ angeboten.<br />

Diese Maßnahmen sollen auf die Aufnahme einer Ausbildung vorbereiten oder der beruflichen<br />

Eingliederung dienen. Insbesondere soll den Teilnehmenden die Möglichkeit gegeben werden, ihre<br />

Fähigkeiten und Fertigkeiten hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu<br />

bewerten, sich im Spektrum geeigneter Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung<br />

treffen. Weiterhin ist Aufgabe der BvB, den Jugendlichen die erforderlichen Fähigkeiten und<br />

Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung oder - sofern dies nicht möglich ist<br />

- für die Aufnahme einer Beschäftigung zu vermitteln und die Teilnehmenden möglichst<br />

nachhaltig in den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt zu integrieren.<br />

Von den 39 Jugendlichen, die der Maßnahme zugewiesen wurden, haben 11 Jugendliche den<br />

Hauptschulabschluss erworben.<br />

Durch den Träger der Maßnahme konnte der Verlauf der Maßnahme wie folgt dargestellt werden.<br />

Ein großer Teil der Teilnehmer war mit der Art der BvB überfordert. In den ersten zwei Monaten<br />

fünf Tage die Woche Vollzeitunterricht war für Teilnehmer, die den Hauptschulabschluss<br />

erreichen wollten, eine Anforderung, die ihr Leistungsvermögen überstieg.<br />

Auch im Maßnahmeabschnitt der Praktikumsphase war nicht jeder Teilnehmer bereit aktiv<br />

mitzuarbeiten, was sich in einzelnen Aufhebungen von Praktikumsverträgen durch die Betriebe<br />

widerspiegelte. Auf einzelne Teilnehmer traf das mehrmals zu, obwohl sie sich die<br />

Praktikumsbetriebe meist selbst gesucht hatten. Hauptprobleme waren die mangelnde Anwesenheit<br />

und Differenzen mit älteren Arbeitnehmern sowie mangelnde Bereitschaft, Arbeitsaufträge in der<br />

geforderten Qualität umzusetzen.


Seite 23 von 67<br />

Bei ca. 30 % der Teilnehmer bestand keinerlei Interesse an einer Ausbildung, egal in welcher<br />

Form. Einem weiteren Drittel konnte keine Ausbildungsreife bescheinigt werden. Gründe hierfür:<br />

• unzureichende Anwesenheit,<br />

• fehlende persönliche Eignung für eine Ausbildung zum Einen in der Person begründet,<br />

• zum anderen an der fehlenden Lernfähigkeit, um eine Berufsschule erfolgreich zu<br />

besuchen.<br />

• fehlender Wille eine Ausbildung zu beginnen.<br />

Die telefonischen Nachfragen des Trägers bei Abwesenheit der Teilnehmer blieben meist<br />

unbeantwortet. Hinweise auf dem Anrufbeantworter wurden kaum beachtet. Selbst mehrmalige<br />

Hausbesuche des Trägers waren von wenig Erfolg gekrönt. Häufig konnte der Mitarbeiter des<br />

Trägers erkennen, dass jemand in der Wohnung ist, ihm wurde jedoch nur selten geöffnet. Hin und<br />

wieder hatten wir Erfolg mit Hinweisen und Auforderungen in Briefen. In solchen Fällen hielt<br />

jedoch die Wirkung nicht lange an.<br />

Da im Ergebnis 11 Jugendliche die Maßnahme erfolgreich beendet haben, ist die KoBa in<br />

Zusammenarbeit mit diversen Bildungsträgern weiterhin bestrebt, den Jugendlichen die<br />

Notwendigkeit eines Schul- und Berufsabschlusses zu verdeutlichen.<br />

Im Herbst 2009 begann eine erneute berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB). An dieser<br />

nehmen derzeitig 48 Jugendliche der KoBa teil.<br />

Arbeitsgelegenheiten mit Qualifizierungsanteil<br />

Die KoBa bietet für stetig 190 Jugendliche in den unterschiedlichen Regionen des Altlandkreises<br />

Schönebeck und bei verschiedenen Trägern Arbeitsgelegenheiten (AGH) mit Qualifizierungsanteil<br />

an. Die Arbeitsgelegenheiten richten sich nach den unterschiedlichen Zielgruppen der<br />

Jugendlichen (Jugendliche ohne Schul- und Berufsabschluss mit oder ohne multiple<br />

Vermittlungshemmnisse; Jugendliche mit Berufsabschluss; Jugendliche mit Berufsabschluss und<br />

Führerschein).<br />

Die gemeinsame Zielstellung ist, den Jugendlichen durch die aktive Einbeziehung in die<br />

praktischen Tätigkeiten Erfolgserlebnisse zu schaffen, um das Selbstvertrauen, die Team-,<br />

Kommunikations- und Konfliktfähigkeit zu stärken und den Kreislauf von negativen Erfahrungen<br />

und etwaigen Misserfolgen in Ausbildung oder Arbeit zu durchbrechen.<br />

Die Qualifizierungen finden im niedrigschwelligen Bereich u.a. im Bereich Erwerb des PKW-<br />

Führerscheins, Erwerb von Staplerpässen, Erwerb von Kenntnissen PC bzw. MS Office statt.<br />

Insbesondere werden durch die praktischen Tätigkeiten in kleinen Teilprojekten die fachlichen und<br />

sozialen Kompetenzen des Jugendlichen gestärkt. Zu der AGH gehören auch die regelmäßigen<br />

Bewerbungsaktivitäten der Teilnehmer sowie die Unternehmensakquise durch den Träger.<br />

Dabei steht der Erhalt der Arbeitsfähigkeit, das Hinführen auf spezialisierte Förderprogramme des<br />

Bundes, des Landes bzw. der Bundesagentur für Arbeit und die Förderung der Jugendlichen im<br />

Vordergrund.


Firmenfinanzierte Umschulung<br />

Seite 24 von 67<br />

Im November 2007 begannen 13 Teilnehmer wieder eine firmenfinanzierte Ausbildung in den<br />

Berufsfeldern „Kauffrau/-mann im Einzelhandel“ oder „Bürokauffrau/-mann. Es handelt sich<br />

hierbei um eine auf 21 Monate verkürzte Ausbildung im kaufmännischen Bereich, die auf junge<br />

erwerbsfähige Hilfebedürftige gerichtet ist, welche aus unterschiedlichen Gründen Brüche im<br />

Lebenslauf zu verzeichnen hatten (Migration, Ausbildungsabbruch, frühzeitige Schwangerschaft,<br />

zerrüttete Familienverhältnisse etc.). Umgesetzt wird diese Ausbildungsform in Zusammenarbeit<br />

mit einem ansässigen Bildungsträger sowie ausgewählten Firmen aus der Region. Finanziert wird<br />

diese Ausbildung durch die Unternehmen. Zur Absolvierung des praktischen Teils der Ausbildung<br />

befinden sich die Jugendlichen und Jungerwachsenen dreimal wöchentlich im Ausbildungsbetrieb.<br />

An den verbleibenden zwei Tagen findet der theoretische Unterricht beim Träger statt. Die<br />

Lerninhalte der Berufsausbildung entsprechen dem Berufsbild des Ausbildungsberufes.<br />

Von den Teilnehmern haben 8 Jugendliche im Sommer 2009 ihre Ausbildung erfolgreich<br />

abgeschlossen. Eine Jugendliche wird Anfang 2010 eine Wiederholungsprüfung ablegen.<br />

Zwei Jugendliche wurden nach Abschluss der Ausbildung von ihrem Praktikumsbetrieb in eine<br />

Beschäftigung übernommen.<br />

„Ran an die Maus“<br />

Das Projekt richtet sich an Jugendliche mit nachhaltigen sozialen- und Persönlichkeitsdefiziten<br />

(multiple Vermittlungshemmnisse). Die Defizite ergeben sich häufig aus: ungenügender<br />

Schulbildung/fehlender Schulabschluss, fehlende Ausbildungsreife, fehlende/abgebrochene<br />

Ausbildung, Schulden, Suchtprobleme, mangelnde Motivation, Obdachlosigkeit, unzureichende<br />

Sozialkompetenz, Jugendkriminalität, usw.<br />

Hauptziel des mobilen Projektes ist, dass die Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine soziale<br />

Kompetenz entwickeln und ihr Selbstwertgefühl stärken, um an das berufliche Bildungs- und<br />

Beschäftigungssystem mit Hilfe von sozialpädagogischer Beratung und Betreuung herangeführt zu<br />

werden.<br />

Der überwiegende Teil der Jugendlichen beginnt die Maßnahme mit multiplen<br />

Vermittlungshemmnissen, so dass nicht immer eine Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung<br />

angestrebt werden kann. Vielmehr ist es das Ziel, diese Hemmnisse zu reduzieren, ihnen somit<br />

weitere Perspektiven aufzuzeigen und sie im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten fit für den<br />

Berufsalltag zu machen. Dazu gehören das Fördern von Schlüsselqualifikationen und die<br />

Bearbeitung ihrer sozialen Problemlagen. Es wird angestrebt, die Jugendlichen, die bereits<br />

resigniert haben, positiv zu motivieren und für eine Maßnahme zu aktivieren.<br />

Durch den Einsatz mobiler Medien können die Jugendlichen dort aufgesucht werden, wo sie sich<br />

aufhalten. Dies wirkt auch einer Ämtermüdigkeit entgegen.<br />

Unterstützung erhalten die Jugendlichen in folgenden Bereichen:<br />

• bei der Wohnraumbeschaffung- oder -erhaltung,<br />

• Schuldenbearbeitung ggf. mit Hilfe eines Schuldnerberaters,<br />

• Vermittlung zwischen dem Jugendlichen und seinen Angehörigen bei familiären<br />

Problemen<br />

• Suchtproblematiken<br />

• Finanzen/Unterstützung bei Behördenwegen<br />

• Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten


Seite 25 von 67<br />

Im diesem Projekt geht es vorrangig darum, gemeinsam mit dem Jugendlichen die sozialen<br />

Defizite abzubauen und Wege zu erarbeiten, dauerhaft mit den ausbildungs- oder<br />

aufnahmebehindernden Problemen umzugehen. Der Sozialarbeiter hat hierbei die<br />

Vermittlerfunktion zwischen den verschiedenen Institutionen, potentiellen Arbeitgebern und dem<br />

Jugendlichen selbst, um Rahmenbedingungen mit ihnen zu klären und neue Ziele abzustecken.<br />

An diesem Projekt nehmen stetig 25 Jugendliche teil. Im Jahr 2009 haben 77 Jugendliche das<br />

Projekt durchlaufen.<br />

GAJL – Gegen Abwanderung junger Landeskinder<br />

Die durch das Land und ESF-Mitteln kofinanzierte Maßnahme verfolgt das Ziel, Jugendliche unter<br />

25 Jahren mit abgeschlossener Berufsausbildung und ersten Wohnsitz in Sachsen-Anhalt bei ihrer<br />

intensiven Suche nach Arbeit zu unterstützen und auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.<br />

Aus Sicht des Trägers der Maßnahme konnte der Verlauf der Maßnahme wie folgt dargestellt<br />

werden:<br />

Im Vordergrund standen die Erarbeitung einer individuellen Bewerbungsstrategie und die<br />

Befähigung zur intensiven Suche nach geeigneten Arbeitsstellen unter Ausnutzung aller zur<br />

Verfügung stehenden Medienträger. Sehr wichtig für eine erfolgreiche Bewerbungsstrategie war<br />

die Ausbildung von kommunikativen Fähigkeiten mit Blick auf die zu erwartenden<br />

Vorstellungsgespräche. Hierbei wurden den Teilnehmern bisherige Unzugänglichkeiten durch<br />

Nutzung von Videotechnik bewusst gemacht und konnten so abgestellt bzw. das<br />

Gesprächsverhalten optimiert werden.<br />

Mit ersten sich einstellenden Erfolgen machte sich eine zunehmende Motivation der Teilnehmer<br />

bemerkbar. Bereits während der Trainingsmaßnahmen erfolgten eine individuelle,<br />

vermittlungsorientierte Betreuung der Teilnehmer und eine intensive Unternehmensakquise durch<br />

das Vermittlungsteam parallel zur angebotenen Kenntnisvermittlung im Frontalunterricht.<br />

Die Befähigung zum Einsatz des PC´s bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen und bei der<br />

Suche nach Arbeitsstellen über das Internet stand im Mittelpunkt der angebotenen PC-Ausbildung.<br />

Hier wurde auch die Möglichkeit von Online-Bewerbungen für geeignete Berufsbilder geprobt und<br />

für die eigene Bewerbungsstrategie angewendet. Dieses Angebot wurde intensiv genutzt, im<br />

Zusammenhang mit Bewerbungsmöglichkeiten erprobt und im weiteren Verlauf der Mitarbeit im<br />

Projekt angewendet.<br />

Stress- und Konfliktbewältigungsstrategien halfen den Teilnehmern bei der Einordnung ihres<br />

persönlichen Umfeldes in ihrer Strategie zur Jobsuche.<br />

Gemeinsame Akquise von Arbeitsstellen unter Nutzung der bestehenden Kontakte des<br />

Bildungsträgers zu Unternehmen der Privatwirtschaft sowie aus dem Bekanntenkreis der<br />

Teilnehmer, die bisher nicht berücksichtigt wurden, eröffneten neue, den Teilnehmern unbekannte<br />

Möglichkeiten im engeren Einzugsterritorium. Die Nutzung der unterschiedlichsten Medienträger<br />

bei der Suche nach geeigneten Stellenausschreibungen forcierte die Bewerbungstätigkeit der<br />

Teilnehmer, was sich in teilweise sehr hoher Anzahl an Bewerbungen niederschlug.


Seite 26 von 67<br />

Sicher war der Erfolg bei der Vermittlung nur sekundär von der Anzahl der geschriebenen<br />

Bewerbungen abhängig, die Anzahl von Stellenausschreibungen auch berufsbildbedingt<br />

unterschiedlich. Die Teilnehmer arbeiteten aktiv im Projekt mit und nutzten die regelmäßig<br />

angebotenen Termine zum Vermittlungscoaching. Diese wurden planmäßig in einem Abstand von<br />

7 bis 14 Tagen vereinbart. Darüber hinaus hatten die Teilnehmenden Gelegenheiten, sich jederzeit<br />

bei konkreten Bewerbungen beim Bildungsträger Hilfe zu holen. Dieses Hilfsangebot, außerhalb<br />

der verabredeten, regelmäßig durchgeführten Aktivitäten wurde teilweise von einigen<br />

Teilnehmenden sehr stark genutzt. Hierzu bestand in den Räumen des Bildungsträgers ständig die<br />

Möglichkeit, Bewerbungen am PC zu erstellen bzw. das Internet für die Suche nach geeigneten<br />

Stellen zu nutzen.<br />

In den Trainingsmaßnahmen konnte die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per E-Mail zum<br />

potentiellen Arbeitgeber sowie die Durchführung von Initiativbewerbungen auf diesem Weg für<br />

die Teilnehmer genutzt werden. Die Teilnehmenden, die privat über keinen Internetzugang<br />

verfügten, hatten die Möglichkeit, diesen für sie neuen Weg für sich zu erschließen.<br />

Die Arbeitsplatzakquisition war permanenter Maßnahmebestandteil und wurde intensiv durch alle<br />

Projektmitarbeiter betrieben. Neben dem gezielten Aufspüren von Stellenangeboten und der<br />

Telefonakquise wurden die Unternehmen vor Ort aufgesucht und im persönlichen Gespräch für die<br />

Projektteilnahme gewonnen. Dazu musste von den Mitarbeitern oft Überzeugungsarbeit geleistet<br />

werden, da sich die Unternehmen auf Grund der konjunkturellen Situation nur sehr zögerlich zu<br />

Einstellungsabsichten äußerten.<br />

Die Unternehmen wurden zu den Möglichkeiten der Einstellungsförderung intensiv beraten und<br />

erhielten Hilfestellung bei der konkreten Beantragung der Fördermittel.<br />

Vermittlungshemmnis bei einer Vielzahl der Teilnehmenden war die fehlende Mobilität.<br />

Eine weitere Hürde waren die zeitlich eingeschränkten Betreuungsmöglichkeiten für Kinder.<br />

Alleinerziehenden ist es kaum möglich, die u. a. im Handel geforderten Arbeitszeiten bis zum Teil<br />

22.00 Uhr mit der Betreuung ihrer Kinder abzustimmen.<br />

Zum Abschluss der Maßnahme konnten folgende Vermittlungsziele erreicht werden:<br />

Gesamtteilnehmerzahl: 91<br />

Vermittlung auf den 1. Arbeitsmarkt: 36<br />

Wehrdienst: 2<br />

in Ausbildung: 5<br />

geringfügig Beschäftigung: 7<br />

in anderer Maßnahme: 2<br />

Projekt als arbeitsuchend beendet: 39


….neue Wege<br />

Seite 27 von 67<br />

Die KoBa sucht gemeinsam mit den ortsansässigen Bildungsträgern nach neuen Möglichkeiten,<br />

die Jugendlichen, die noch nicht über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen, zu unterstützen<br />

und ihnen das Erlernen eines Berufes zu ermöglichen. Hiermit soll auch einem Fachkräftemangel<br />

in der Region entgegengewirkt werden.<br />

In Anlehnung an die vom Bundesministerium für Forschung und Bildung entwickelten und noch in<br />

modellhafter Erprobung befindlichen „Ausbildungsbausteine“ fand im Herbst 2009 eine<br />

Eignungsfeststellung für 76 Jugendliche statt.<br />

Für nachfolgende Berufsbilder ist die Form der „Ausbildungsbausteine“ in Erprobung:<br />

• Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistungen<br />

• Fachlagerist/-in<br />

• Fachkraft für Lagerlogistik<br />

• Elektroniker/-in für Betriebstechnik<br />

• Industriemechaniker/-in<br />

• Maler/Lackierer<br />

• Bauten- und Objektbeschichter/-in<br />

• Kaufmann/-frau im Einzelhandel<br />

• Verkäufer/in<br />

• Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk<br />

• Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik<br />

• Chemikant/-in<br />

• Elektroniker/-in für Energie- und Gebäudetechnik<br />

• Kraftfahrzeugmechatroniker/-in<br />

Die Jugendlichen konnten entsprechend ihrer Berufswünsche aus drei Berufsbereichen wählen<br />

(kaufmännischer Bereich, handwerklicher Bereich und technischer Bereich).<br />

Während der Eignungsfeststellung sollte erprobt werden, ob die Jugendlichen über die<br />

notwendigen Zugangsvoraussetzungen für eine verkürzte Ausbildung verfügen und in eine o.g.<br />

Form der Ausbildung münden könnten.<br />

Von den 76 Jugendlichen haben im Anschluss an die Eignungsfeststellung 45 Jugendliche mit<br />

einer Ausbildung begonnen (17 im handwerklichen Bereich und 28 im kaufmännischen Bereich).<br />

Dieser innovative Ansatz wird seit Dezember 2009 von der örtlichen Handwerkerschaft und<br />

Handwerkskammer Magdeburg begleitet und weiter optimiert. Junge Menschen ohne<br />

Berufsabschluss, ggf. mit Ausbildungs- oder Studienabbrüchen bzw. mit beruflicher Erfahrung im<br />

praktischen Bereich sollen über diesen Weg eine nachweisbare Qualifikation in Form eines<br />

Berufsabschlusses absolvieren.


Strukturdaten des Bewerberbestandes u 25 der KoBa<br />

Seite 28 von 67<br />

Höchster Schul- und Berufsabschluss der 1.352 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15-25<br />

Jahren im Dezember 2009:<br />

222<br />

736<br />

89<br />

273<br />

Schulabschluss U 25<br />

520 480<br />

Anzahl U 25<br />

5 21 15<br />

1 kein Schulabschluss/in schulischer Ausbildung<br />

2 Sonderschulabschluss<br />

3 Hauptschulabschluss<br />

4 mittlere Reife<br />

5 Fachhochschulreife<br />

6 Abitur/Hochschulreife<br />

7 ausländischer Schulabschluss<br />

Berufsabschluss U 25<br />

49<br />

85<br />

Anzahl U 25<br />

196<br />

2<br />

11<br />

1 kein Abschluss<br />

2 in beruflicher Ausbildung<br />

3 abgeschl. Lehre in einem kaufmännischen Beruf<br />

4 abgeschl. Lehre in gewerbl., technischen o.a. Beruf<br />

5 abgeschl. berufliche Ausbildung<br />

6 Abschluss Fach-,Meister-, Technikerschule, Berufs-Fachakad.<br />

7 ander beruflicher Ausbildungsabschluss


4.3 Eingliederung der 25- bis 50- Jährigen<br />

Vermittlungsstatistik des Arbeitgeberteams<br />

Seite 29 von 67<br />

Trotz der erschwerten Bedingungen hinsichtlich des regionalen Arbeitsmarktes und der zu<br />

vermittelnden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen konnte die Kommunale Beschäftigungsagentur<br />

folgende Vermittlungserfolge erzielen:<br />

1. Arbeitsmarkt sv-pflichtig/1.<br />

Ausbildungsmarkt vermittelte Personen 2. Arbeitsmarkt<br />

• davon Frauen 261 • davon Frauen 68<br />

• davon Männer 471 • davon Männer 145<br />

• darunter: u 25 120 • darunter: u 25 0<br />

gesamt 732 gesamt 213<br />

1. Arbeitsmarkt nicht sv-pflichtig vermittelte Personen<br />

• davon Frauen 112 1.Arbeitsmarkt sv- pflichtig 732<br />

• davon Männer 92 2. Arbeitsmarkt 213<br />

• darunter: u 25 14 1.AM nicht sv- pflichtig 204<br />

gesamt 204 2009 gesamt: 1.149<br />

betriebliche Trainingsmaßnahmen<br />

davon Frauen 41<br />

davon Männer 45<br />

davon unter 25 18<br />

gesamt 86<br />

936 Vermittlungen mit tatsächlicher Integration auf dem 1. Arbeitsmarkt konnten 2009 für<br />

arbeitslose erwerbsfähige Bezieher von Arbeitslosengeld <strong>II</strong> umgesetzt werden.<br />

Die Vermittlungen der Kommunalen Beschäftigungsagentur sind im letzten Jahr offenkundig<br />

zurückgegangen. Es taten sich einige Schwierigkeiten auf, auf deren Ursachen kurz eingegangen<br />

wird.<br />

Nach fünf Jahren Eingliederungsarbeit im Bereich der langzeitarbeitslosen Hilfeempfänger ist das<br />

„Angebot“ der tatsächlich vermittelbaren Kunden stark ausgeschöpft. Ein Großteil unserer Kunden<br />

gehört der Gruppe der Langzeitarbeitslosen an, die in den letzten Jahren nicht oder nur geringfügig<br />

bzw. kurzzeitig auf dem 1. Arbeitsmarkt tätig waren. Die Gründe sind verschiedener Natur.<br />

Besonders Qualifikation und Motivation spielen eine Rolle. Aufgrund der intellektuellen<br />

Voraussetzungen ist eine Qualifikation häufig nicht umsetzbar, so dass die Kunden den<br />

Anforderungen der modernen Arbeitswelt nicht mehr gerecht werden. Die Folge ist eine<br />

andauernde Langzeitarbeitslosigkeit. Man spricht von sehr arbeitsmarktfernen Personen.


Seite 30 von 67<br />

Mögliche individuelle Folgen sind u.a. psychische und gesundheitliche Probleme, Demotivation<br />

sowie gesellschaftliche Isolation. Teilweise münden diese in Suchterkrankungen und wiederum<br />

haben diese Folgen zusätzlich Einfluss auf die Vermittlungsfähigkeit. Somit entsteht ein Kreislauf,<br />

der nur schwer zu durchbrechen ist, da die Mitwirkung des Kunden bei der Vermittlung zwingend<br />

erforderlich ist. Diese ist u.a. durch ständige Misserfolge, aber auch Gewöhnung an die<br />

Lebenssituation häufig nicht vorhanden.<br />

Die fehlende Mitwirkung mittels Sanktionen zu strafen, ist eine uns gegebene Möglichkeit die<br />

künftige Mitarbeit anzuregen. Dennoch ist diese erfahrungsgemäß kein Allheilmittel, welches in<br />

die Integration in den Arbeitsmarkt mündet. Eine ausgesprochene Sanktion, auch wenn sie<br />

zunächst finanzielle Auswirkungen hat, bedeutet nicht zwangsläufig eine Verbesserung der<br />

Integrationschancen bzw. der künftigen Mitwirkung.<br />

Mangelnde Mobilität aufgrund des Fehlens von Führerschein und Fahrzeug sowie nicht optimale<br />

Verkehrsanbindungen in den dörflichen Ortschaften tun ihr Übriges.<br />

Betrachtet man also die Zusammensetzung der Gruppe der Langzeitarbeitslosen, so handelt es sich<br />

vor allem um ältere Arbeitnehmer, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und geringer<br />

beruflicher Qualifikation.<br />

Auch der regionale Arbeitsmarkt spielt bei den Schwierigkeiten in der Vermittlung eine Rolle.<br />

Trotz optimaler infrastruktureller Voraussetzungen blieben große arbeitsplatzschaffende<br />

Ansiedlungen, die zu einem spürbaren Abbau unserer Langzeitarbeitslosen führten, aus.<br />

Dennoch konnten wir die oben in Zahlen ausgedrückten Vermittlungen verzeichnen und diese<br />

kann man gerade bei Betrachtung der eben dargestellten realen Schwierigkeiten als echte Erfolge<br />

werten.<br />

Nicht zuletzt wurden bei der Integration ins Arbeitsleben besondere Förderinstrumente wie<br />

„Kommunal-Kombi“, Eingliederungszuschüsse nach dem <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I und Beschäftigungszuschüsse<br />

nach dem <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> genutzt. Die Integrationen mit den genannten Förderinstrumenten, insbesondere<br />

„Kommunal-Kombi“ und „Beschäftigungszuschuss nach § 16 e <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>“, waren teilweise<br />

erfolgreiche Hilfen. Mit diesen Förderinstrumenten war es uns partiell möglich, besonders<br />

schwierige und arbeitsmarktferne Personengruppen soweit zu aktivieren, dass sie sich an die<br />

Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes langsam und ihren Fähigkeiten entsprechend<br />

gewöhnen können.<br />

Beschäftigungszuschuss gem. § 16 e <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Hier ein kurzer Einblick zum Förderinstrument:<br />

Zum 01. Januar 2009 wurde diese Vorschrift durch das Gesetz zur Neuausrichtung der<br />

arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21.12.2008 als § 16 e in das <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> eingefügt. Die<br />

Regelung war bis 31. Dezember 2008 wortgleich Gegenstand des § 16 a. Dort wurde sie zum<br />

1.10.2007 durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch -<br />

Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen - JobPerspektive -<br />

v. 10.10.2007 in das <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> eingefügt.


Seite 31 von 67<br />

Die Vorschrift regelt die Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse mit<br />

einem Beschäftigungszuschuss und ggf. weiteren Leistungen.<br />

Neben Langzeitarbeitslosigkeit und weiteren Vermittlungshemmnissen soll arbeitsmarktfernen<br />

Personen die Chance gegeben werden wieder am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.<br />

Diese Chancen erhöhen sich offenkundig durch eine Beschäftigung. Zudem werden berufliche<br />

Eingliederungschancen perspektivisch um ein Vielfaches verbessert.<br />

Bei dem Beschäftigungszuschuss handelt es sich um einen Lohnkostenzuschuss, der bis zu 75 %<br />

betragen und bis zu zwei Jahre gewährt werden kann, bei Vorliegen der Voraussetzungen auch<br />

unbefristet.<br />

Grundlage der Vorschrift ist die Überlegung, dass durch die Zusammenlegung der früheren<br />

Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende gerade für Menschen<br />

mit Vermittlungshemmnissen und für Menschen, die noch nie erwerbstätig waren oder seit langer<br />

Zeit keiner Arbeit mehr nachgegangen sind, bessere Integrationsmöglichkeiten in den allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt geschaffen worden sind, weil die Möglichkeiten zur Betreuung und Vermittlung<br />

verbessert worden sind und der Zugang zu allen aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen<br />

eröffnet worden ist. Andererseits sollen die Erfahrungen bei der Umsetzung des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> aber auch<br />

belegen, dass es im Verantwortungsbereich der die Grundsicherung umsetzenden Dienststellen<br />

(Leistungsträger und Arbeitsgemeinschaften) eine nennenswerte Zahl von Menschen gibt, bei<br />

denen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente regelmäßig nicht zu einer Integration in den<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt führen. Die Ursache dafür soll in der besonderen Arbeitsmarktferne<br />

liegen. – Kommentar zum § 16 e <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> Hauffe<br />

Hier muss festgestellt werden, dass aufgrund des Einsatzes dieses Förderinstrumentes kein<br />

realistisches Bild über die „nennenswerte Zahl von Menschen, bei denen die<br />

arbeitsmarktpolitischen Instrumente regelmäßig nicht zu einer Integration in den allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt führen“ erkennbar geworden ist. Die Vermittlungshemmnisse sind teilweise so<br />

schwerwiegend, dass ein Unternehmen auch mit einer so hohen Förderung die Minderleistungen<br />

nicht ausgleichen kann bzw. die Arbeitsplätze, an denen relativ geringe Anforderungen gebunden<br />

sind, nicht existent sind bzw. nicht geschaffen werden.<br />

Insgesamt konnten 32 erwerbsfähige Hilfebedürftige im Jahr 2009 mit Hilfe des<br />

Beschäftigungszuschusses in ein Arbeitsverhältnis vermittelt werden. Davon waren 2 Personen<br />

unter 25 Jahre und 8 Personen über 50 Jahre.<br />

Dieses Eingliederungsinstrument ist perspektivisch weiterhin von Bedeutung, da die<br />

Vermittlungshemmnisse der Klientel im ALG <strong>II</strong> Bezug zukünftig fortbestehen werden.


Kommunal-Kombi<br />

Hier ein kurzer Einblick zum Förderinstrument:<br />

Seite 32 von 67<br />

Hierbei handelt es sich um ein Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen<br />

sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und<br />

verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit geschaffen werden.<br />

Hierdurch soll seit 1. Januar 2008 die Arbeitslosigkeit in Kommunen mit einer besonders hohen<br />

Arbeitslosenquote durch finanzielle Unterstützung aus bundeseigenen Mitteln in Kofinanzierung<br />

mit Bundes- ESF- Mitteln nachhaltig reduziert werden.<br />

Bis zum 31.12.2009 konnten zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsplätze<br />

gefördert werden. Die bis dahin beantragten Arbeitsplätze werden weiterhin durch das<br />

Bundesverwaltungsamt betreut und können längstens bis zum 31.12.2012 gefördert werden.<br />

Neuanträge für das Bundesprogramm Kommunal-Kombi können nicht mehr gestellt werden.<br />

Durch das Bundesprogramm Kommunal-Kombi werden Arbeitsplätze im öffentlichen,<br />

gemeinnützigen Bereich vor allem für die Menschen geschaffen, die derzeit auf dem ersten<br />

Arbeitsmarkt so gut wie chancenlos sind. Die Arbeitsplätze sind sozialversicherungspflichtig und<br />

die Sozialversicherungsbeiträge sind wie bei jedem anderen Arbeitsplatz abzuführen.<br />

Personen, die die Fördervoraussetzungen der zugrundeliegenden Richtlinie erfüllen, erhalten einen<br />

Arbeitsvertrag für die Dauer von bis zu maximal drei Jahren. So sollen soziale und gesundheitliche<br />

Folgen langanhaltender Arbeitslosigkeit gemindert werden. Die Förderung eines Arbeitsplatzes ist<br />

maximal für die Dauer von 3 Jahren, demnach längstens bis zum 31.12.2012 möglich.<br />

Die konkrete Zielgruppe sind Langzeitarbeitslose im Sinne des § 18 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I, die seit mindestens<br />

einem Jahr arbeitslos sind und seit mindestens einem Jahr Arbeitslosengeld <strong>II</strong> beziehen.<br />

Aus dem Zuständigkeitsbereich der Kommunalen Beschäftigungsagentur wurden im Jahr 2009<br />

insgesamt 45 Personen, alle über 50 Jahre, davon 22 Männer und 23 Frauen in ein<br />

Arbeitsverhältnis vermittelt.<br />

Quelle: auszugsweise http://www.bva.bund.de<br />

Eingliederungszuschüsse nach dem <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I<br />

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zum<br />

01.01.2009 wurden auch Änderungen im Bereich der Eingliederungszuschüsse nach dem <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I<br />

vorgenommen.


Seite 33 von 67<br />

Weggefallen sind der Einstellungszuschuss bei Neugründung sowie die Förderung der beruflichen<br />

Weiterbildung durch Vertretung.<br />

Am Wortlaut des Gesetzestextes zu den Eingliederungszuschüssen gem. §§ 217 bis 222 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I<br />

und dem Eingliederungszuschuss für Ältere gem. § 421 f <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I gab es keine Änderungen.<br />

Übersicht über die Gewährung der Eingliederungszuschüsse seit dem 01.01.2009<br />

(Stichtag 31.12.09):<br />

EGZ - Eingliederungszuschuss<br />

EZN - Eingliederungszuschuss bei Neugründung<br />

EGZ – Reha - Eingliederungszuschuss bei besonders<br />

betroffenen schwerbehinderten Menschen<br />

EZV - Eingliederung bei Vertretung<br />

gesamt: 194<br />

davon : EGZ u 50 126<br />

davon : EGZ u 25 21<br />

davon : EGZ ü 50 42<br />

davon : EZN 0<br />

davon : EZV 0<br />

davon : EGZ Reha.ü 25 4<br />

davon : EGZ Reha u 25 1<br />

Der Eingliederungszuschuss, auf seine jeweilige Zielgruppe ausgerichtet, wird zukünftig ein<br />

wichtiges Instrument zur Integration in den 1. Arbeitsmarkt bleiben.<br />

Einstiegsgeld<br />

Die Vorschrift des § 29 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> wurde zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Neuausrichtung der<br />

arbeitsmarktpolitischen Instrumente aufgehoben und ist wortgleich als § 16 b in das <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

eingefügt worden.<br />

Das als Anreiz zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen<br />

Beschäftigung dienende Instrument ist 2009 in 135 Fällen bewilligt worden. Darunter befanden<br />

sich 47 Existenzgründer, die ein Einstiegsgeld gewährt bekamen.<br />

Insbesondere Arbeitsverhältnisse im Niedriglohnsektor werden als Motivation mit einem<br />

Einstiegsgeld gefördert. Diese werden tendenziell auch weiterhin regional unseren Kundenkreis<br />

betreffen.<br />

Vermittlungsaktivitäten über private Arbeitsvermittler 2009<br />

Insgesamt wurden 515 Personen im Jahr 2009 zur Vermittlung zu privaten Arbeitsvermittlern<br />

(PAV) aus der Region um Schönebeck und Magdeburg gemeldet.<br />

Kontakte bestehen derzeit zu ca. 65 Vermittlungsagenturen, wobei nur in wenigen Ausnahmen ein<br />

nicht in der Region ansässiger Vermittler beauftragt wurde. Das zeugt von einer relativ geringen<br />

überregionalen Vermittlungsbereitschaft unserer Kunden.


Seite 34 von 67<br />

Ausgehend von den abgerechneten Gutscheinen wurden 82 Bürger. im Jahr 2009 über einen<br />

Vermittlungsgutschein (150 ausgegeben) vermittelt. 11 der vermittelten Bürger waren unter 25<br />

Jahre (U25).<br />

Die Vermittlungszahlen über PAV sind insgesamt rückläufig, 2007 waren es 166 Personen, davon<br />

23 U25, 2008 wurden 137 Personen (davon 19 U25) über einen Vermittlungsgutschein vermittelt.<br />

Für die Eingliederung über PAV wurden für 2009 am Jahresanfang insgesamt 300.000,00 Euro<br />

vorgemerkt.<br />

Bezahlt wurden für erste Raten der Vermittlungsgutscheine 95.000,00 € (davon 13.000,00 € aus<br />

2008) und für zweite Raten gesamt 46.000,00 €, wobei hiervon noch 29.000,00 € aus 2008 zu<br />

zahlen waren. Weiterhin wurden noch offene Raten aus Vermittlungsvereinbarungen gemäß § 37<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I in Höhe von ca. 18.000,00 € beglichen.<br />

Deutlich wird erkennbar, dass selbst unter Zuhilfenahme eines Arbeitsvermittlers die<br />

Eingliederung unserer Bürger in den ersten Arbeitsmarkt immer schwieriger wird, da neben der<br />

langen Zeit der Arbeitslosigkeit weitere Vermittlungshemmnisse bestehen, die eine sofortige<br />

Arbeitsintegration erheblich erschweren.<br />

Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung<br />

Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung sind ein arbeitsmarktpolitisches Instrument<br />

zur Eingliederung für erwerbsfähige Hilfebedürftige gemäß § 16 d Zweites Buch<br />

Sozialgesetzbuch.<br />

Die Bundesregierung bezeichnet diese Arbeitsgelegenheiten als „Zusatzjobs“, in der Öffentlichkeit<br />

findet zumeist der Begriff „Ein-Euro-Job“ Anwendung.<br />

Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten stellt eine Möglichkeit dar, Arbeitsuchenden Angebote zu<br />

eröffnen, trotz Langzeitarbeitslosigkeit und relativer Chancenlosigkeit auf dem allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt Aktivitäten zu entwickeln, die unmittelbar in eine selbstständige Erwerbstätigkeit,<br />

sozialversicherungspflichtige oder sonstige Beschäftigung einmünden können, in der Regel aber<br />

eine Form von Arbeit darstellen werden, die die Chance auf eine dauerhafte Wiedereingliederung<br />

in den sog. ersten Arbeitsmarkt erhöhen. Subsidiär ist gemeinnützige Arbeit nutzbar zu machen,<br />

wenn und soweit gesellschaftlicher Bedarf besteht, z.B. in Bereichen der Kinderbetreuung- und<br />

Erziehung, der Schule, der Altenpflege und in Bereichen, die bislang daneben durch Zivildienst<br />

abgedeckt wurden.<br />

Dabei sind Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung die letzte Alternative zur<br />

Überwindung von Arbeitslosigkeit und insbesondere nachrangig gegenüber Vermittlung in Arbeit<br />

oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen Instrumenten der Eingliederung.<br />

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Arbeitsgelegenheiten in erster Linie nicht der direkten<br />

Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, sondern dem Erhalt und der Verbesserung der<br />

Beschäftigungsfähigkeit der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen dienen.<br />

Rahmenbedingungen der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung<br />

Analog den gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 261 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I sollen die Arbeitsgelegenheiten<br />

daher gemeinnützig, zusätzlich, arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig und hinreichend bestimmt sein.<br />

Als gemeinnützig gelten Arbeitsgelegenheiten, die unmittelbar den Interessen der Allgemeinheit<br />

dienen.


Seite 35 von 67<br />

Die Arbeiten dürfen nicht privaten, erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienen. Eine<br />

Wettbewerbsverzerrung auf dem Waren- und Dienstleistungsmarkt ist auszuschließen.<br />

Die Durchführung der Arbeitsgelegenheit darf nicht zu Lasten von Organisations- und<br />

Stellenplänen, Pflege- und Betreuungsschlüsseln etc. gehen und nicht die Besetzung freier Stellen<br />

verhindern. Zusätzlich sind Arbeiten, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem<br />

Zeitpunkt verrichtet werden würden.<br />

Die Kommunale Beschäftigungsagentur realisiert die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit<br />

Mehraufwandsentschädigung in einem Antrags- und Bewilligungsverfahren, bei dem sie einen<br />

Förderantrag des Maßnahmenträgers durch Bescheid bewilligt.<br />

Als Maßnahmenträger kommen insbesondere Bildungs- und Beschäftigungsträger, gemeinnützige<br />

Vereine, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Städte, Gemeinden und<br />

Verwaltungsgemeinschaften in Frage.<br />

Umsetzung im Altkreis Schönebeck<br />

Im Jahr 2009 wurden insgesamt 91 Maßnahmen mit verschiedenen Trägern zur Schaffung von<br />

Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung realisiert und umgesetzt.<br />

Dabei konnten monatlich im Durchschnitt über 1.800 Teilnehmerplätze angeboten werden.<br />

Die Betätigungsfelder für TeilnehmerInnen in solchen Maßnahmen reichen dabei von Kinder- und<br />

Jugendeinrichtungen, Kontaktcafes für Ältere, zusätzliche Pflege und Verschönerungsarbeiten an<br />

öffentlichen Einrichtungen und Grünanlagen bis zum Aufbereiten von älteren PCs und das<br />

Installieren von modernen Computerkabinetten in Schulen und Kindereinrichtungen.<br />

Mit dem Eingliederungsinstrument § 16 d <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> wurden im Jahr 2009<br />

5.561.429,33 Euro umgesetzt.<br />

Kontrolle und Kritik<br />

Die Arbeitsgelegenheiten stehen im Focus der öffentlichen Wahrnehmung, da zum Einen die<br />

Arbeiten der Allgemeinheit zugute kommen und somit auch präsent und erkennbar sind. Zum<br />

Anderen stehen die Arbeitsgelegenheiten auch in der Kritik mittelbar reguläre Arbeitsplätze zu<br />

verdrängen bzw. die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen zu verhindern.<br />

Um solche Verdrängungseffekte zu verhindern, hat die Kommunale Beschäftigungsagentur einen<br />

Maßnahmenkontrolldienst installiert, der unangekündigt die einzelnen Projekte anfährt und<br />

hinsichtlich der oben beschriebenen Förderkriterien kontrolliert.<br />

Vereinzelt wurden folgenden Verstößen und Beschwerden aus der Bevölkerung bzw. von<br />

Teilnehmern der Maßnahme nachgegangen:<br />

• Nichteinhalten von arbeitschutzrechtlichen Bestimmungen<br />

• fehlende Beschäftigung der in der Maßnahme zugeführten Teilnehmerinnen und<br />

Teilnehmer<br />

• Ruhestörung<br />

• Ausführen von Tätigkeiten, die nicht im Orientierungskatalog des Landes Sachsen-Anhalt<br />

beschrieben worden sind


Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung<br />

Seite 36 von 67<br />

Gemäß § 46 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I können Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende<br />

und Arbeitslose bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung<br />

durch<br />

unterstützen<br />

1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,<br />

2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,<br />

3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,<br />

4. Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit oder<br />

5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme<br />

Im Jahr 2009 wurden mit diesem Instrument zwei Schwerpunkte gesetzt:<br />

• Maßnahmen für Kunden mit geringfügigen Einkommen<br />

Leistungsgegenstand dieser Maßnahmen war die Aktivierung und berufliche Eingliederung von<br />

Arbeitsuchenden mit geringfügigem Einkommen mit dem Ziel, künftig mehr Eigenverantwortung<br />

und Eigeninitiative zu übernehmen, um eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung<br />

aufzunehmen. Die Maßnahmen boten den Teilnehmern eine jeweilige Standortbestimmung,<br />

Bewerbungstraining, Arbeits- und Sozialrecht und die Vermittlung von EDV Grundlagen.<br />

Insbesondere wurden Selbstvermarktungsstrategien unterrichtet.<br />

Mit diesen Maßnahmen werden den Kunden Angebote unterbreitet, die über reguläre<br />

„Vollzeitmaßnahmen“ nicht oder nicht ausreichend erreicht werden können. Auch sollte dem<br />

Umstand Rechnung getragen werden, dass diesen Kunden Eigenbemühungen zur Reduzierung<br />

oder Beseitigung ihrer Hilfebedürftigkeit abverlangt werden müssen.<br />

• Heranführen an die Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes sowie<br />

berufstheoretische Vermittlung im Modellbau<br />

Mit der Teilnahme an diesen zweiphasigen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen<br />

Eingliederung soll die Arbeitsmarktfähigkeit wiederhergestellt werden, um eine Vermittlung in ein<br />

Beschäftigungsverhältnis anzustreben. Dies soll insbesondere durch Heranführung an die<br />

Anforderungen des Arbeitsmarktes und Stärkung der fachtheoretischen und sozialen Kompetenzen<br />

umgesetzt werden. Weiterhin sollen den Arbeitsuchenden gezielt berufstheoretische Kenntnisse<br />

vermittelt werden, die sie auf die anschließende praktische Projektarbeit vorbereiten.<br />

Neben dieser projektbezogenen Kenntnisvermittlung sollen bei Bedarf fachliche Qualifizierungen<br />

in den Qualifizierungsbereichen angeboten werden, um einen Integrationsfortschritt bei jedem<br />

Einzelnen zu erzielen.<br />

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen ihre erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse der<br />

Aktivierungs- und Orientierungsphase in die Praxis umsetzen und festigen. Ist eine Vermittlung<br />

des Teilnehmers in den regulären Arbeitsmarkt nicht möglich, so ist die Hinführung zu einer<br />

höherwertigeren Qualifikation das Ziel.


Maßnahme gem.<br />

§ 46 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I<br />

"Projekt zur Entw.d.<br />

Vermittlungsfähigkeit der EHB<br />

durch Verbesserung der Mobilität"<br />

"Projekt zur Entw.d.<br />

Vermittlungsfähigkeit der EHB<br />

durch Verbesserung der Mobilität"<br />

Maßnahmedauer<br />

09.02.2009 -<br />

16.02.2009<br />

09.03.2009-<br />

16.03.2009<br />

"Teilzeit aktiv" 02.06.2009-<br />

24.04.2009<br />

"Aktiv SLK 18.05.2009-<br />

12.06.2009<br />

"Aktiv SLK" 22.06.2009-<br />

17.07.2009<br />

"Teilzeit aktiv" 06.07.2009-<br />

28.08.2009<br />

"Modellbau Teutloff" 20.07.2009-<br />

19.09.2009<br />

"Modellbau OKS" 03.08.2009-<br />

02.10.2009<br />

"Modellbau EBG" 10.08.2009-<br />

09.10.2009<br />

"Modellbau BQI" 24.08.2009-<br />

16.10.2009<br />

"Modellbau IBB" 14.09.2009-<br />

06.11.2009<br />

"Vermittlung von arbeitsmarktrelevantenAusbildungsbausteinen<br />

in kaufm. und handw.<br />

Berufen"<br />

"Vermittlung von arbeitsmarktrelevanten<br />

Ausbildungsbausteinen in techn.<br />

Berufen"<br />

"Übungswerkstatt Modellbau<br />

Teutloff"<br />

01.09.2009-<br />

30.09.2009<br />

01.09.2009-<br />

30.09.2009<br />

20.09.2009-<br />

19.03.2010<br />

"Teilzeit aktiv" 01.09.2009–<br />

26.10.2009<br />

"Teilzeit aktiv" 21.09.2009-<br />

13.11.2009<br />

"Übungswerkstatt Modellbau OKS" 03.10.2009-<br />

02.04.2010<br />

"Übungswerkstatt Modellbau EBG" 10.10.2009-<br />

09.04.2010<br />

"Übungswerkstatt Modellbau BQI" 19.10.2009-<br />

18.04.2010<br />

"Übungswerkstatt Modellbau IBB" 09.11.2009-<br />

07.05.2010<br />

"Modellbau Bördeland" 09.11.2009-<br />

09.11.2010<br />

"Praktikumsmaßnahme LISA" 23.11.2009-<br />

18.12.2009<br />

"Teilzeit aktiv" 07.12.2009-<br />

05.02.2010<br />

„Aktiv SLK“ 18.05.2009-<br />

12.06.2009<br />

Inhalt<br />

Seite 37 von 67<br />

Biographische Erfassung, Bewerbungstraining, Eignungsfeststellung für weitergehende<br />

Maßnahme<br />

Biographische Erfassung, Bewerbungstraining, Eignungsfeststellung für weitergehende<br />

Maßnahme<br />

Aktivierung, Bewerbungstraining, Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutz, EDV<br />

Bewerbungstraining, Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutz, EDV<br />

Bewerbungstraining, Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutz, EDV<br />

Bewerbungstraining, Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutz, EDV<br />

Sozialanamnese; Eignungsfeststellung; Bewerbungstraining; Bewerbungstraining;<br />

Regionale und überregionale Arbeitsmarktanalyse; Vermittlung von<br />

Grundlagenkenntnissen im Berufsfeld Bau; Vermittlung von Grundlagenkenntnissen im<br />

Berufsfeld Metall; Vermittlung<br />

Assessment und Profiling; Bewerbungstraining; Regionale und überregionale<br />

Arbeitsmarktanalyse; Vermittlung von Kenntnissen in der Arbeitsplanung, Formgebung,<br />

Konstruktion; Vermittlung von Kenntnissen in der Werkstofftechnologie; Vermittlung<br />

von Kenntnisse<br />

Kompetenzprofiling<br />

(Fachkompetenz,Methodenkompetenz, Sozialkompetenz);Eignungsfeststellung;<br />

Bewerbungstraining; Vermittlung von Grundkenntnissen im Berufsfeld Bau; Vermittlung<br />

von Grundlagenkenntnissen im Berufsfeld Farbe; Vermittlung von Grundlagen<br />

Biographische Erfassung, Bewerbungstraining, Eignungsfeststellung, Vermittlung von<br />

Grundlagen im Modellbau<br />

Analyse des arbeitsmarktrelevanten Persönlichkeitsprofiles/Profiling; Regionale und<br />

überregionale Arbeitsmarktanalyse; Bewerbungstraining; Vermittlung von Kenntnissen<br />

Technologie Modellbau; Fachpraktische Übungen im Modellbau; Fachrechnen;<br />

Fachzeichnen<br />

Eignungsfeststellung zur Vorbereitung auf die Vermittlung von arbeitsmarktverwertbaren<br />

Ausbildungsbausteinen<br />

Eignungsfeststellung zur Vorbereitung auf die Vermittlung von arbeitsmarktverwertbaren<br />

Ausbildungsbausteinen<br />

Erstellung historischer, regionaler Bauwerke im Maßstab 1:25; Schloss Calbe;<br />

Niederschachtofenwerk<br />

Eignungsfeststellung<br />

Calbe, Biographische Erfassung, Bewerbungstraining,<br />

Bewerbungstraining, Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutz, EDV<br />

Bewerbungstraining, Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutz, EDV<br />

Erstellung historischer, regionaler Bauwerke im Maßstab 1:25; Marienkirche Barby und<br />

Pretziener Wehr<br />

Erstellung historischer, regionaler Bauwerke im Maßstab 1:25; Burg Klein Rosenburg<br />

Erstellung historischer, regionaler Bauwerke im Maßstab 1:25; Gradierwerk Bad<br />

Salzelmen und Gebäude des IGZ INNO-LIFE Schönebeck, Biographische Erfassung,<br />

Bewerbungstraining, Eignungsfeststellung<br />

Erstellung historischer, regionaler Bauwerke im Maßstab 1:25; Soleturm und Lindenbad<br />

Feststellungen der sozialen, personalen und Methodenkompetenzen; Feststellung der<br />

fachlichen Eignung; Medienkompetenz; Individuelles Coaching und Auswertung; Planen<br />

und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team; Einrichten, Sichern und<br />

Räumen von<br />

Erkundung und realistische Beurteilung der in Frage kommenden Branchen für eine<br />

Arbeitsaufnahme; Vermittlung von Kenntnissen der wesentlichen Anforderungen der<br />

verschiedenen Branchen im Abgleich zu den analysierten Teilnehmervoraussetzungen<br />

bezogen auf Fachkenntnisse und Softskills; Erarbeitung der beruflichen Perspektiven und<br />

Branchenentscheidung; Kritische Reflexion der eigenen Wahl unter Berücksichtigung von<br />

Chancen und Risiken des Arbeitsmarktes ggf. Neuorietierung; Gemeinsame Erarbeitung<br />

eines aussagekräftigen Kenntnis bzw. Bewerberprofils<br />

Bewerbungstraining, Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutz, EDV<br />

Bewerbungstraining, Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutz, EDV


Jahresbericht Migration 2009 – Zielstellung 2010<br />

Seite 38 von 67<br />

In Sachsen-Anhalt finden sich hauptsächlich als Vertreter neu zuwandernder Migranten/innen:<br />

Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und Asylbewerber; die Gruppe ehemaliger<br />

Vertragsarbeiter – überwiegend vietnamesischer Herkunft, nimmt eine Sonderstellung ein. Mit der<br />

entsprechend des Königsteiner Schlüssels (Verteilungsschlüssel für Zuwanderer auf die<br />

Bundesländer nach Steueraufkommen und Bevölkerungszahl, ursprünglich in einem<br />

Staatsabkommen der Länder über die Finanzierung wissenschaftlicher<br />

Forschungseinrichtungen im Jahr 1949 vereinbart) erfolgt Zuweisung von MigrantInnen an<br />

den jeweils zugewiesenen Ort verbunden ist eine Bleibeverpflichtung an diesem, solange eine<br />

Abhängigkeit von öffentlichen Transfergeldern besteht. Ein Wechseln in Einkommensverhältnisse<br />

aus abhängiger oder selbstständiger Beschäftigung ist in unserer Region wegen der hier nach wie<br />

vor anhaltend problematischen Arbeitsmarktsituation schwierig. Verbunden mit diesen<br />

Zusammenhängen ist eine häufige öffentliche Wahrnehmung von MigrantInnen als „Nutznießer“<br />

der Sozialsysteme – dies wiederum leistet ausländerfeindlichen Tendenzen Vorschub. Eine<br />

Integration von MigrantInnen findet stets auf lokaler Ebene statt; Integration in Arbeit ist einer der<br />

wichtigsten Integrationsbereiche überhaupt. Diese trifft auch auf die zunehmend steigende Anzahl<br />

von besonders benachteiligten Langzeitarbeitslosen und arbeitslosen Jugendlichen zu.<br />

Die berufliche, soziale und gesellschaftliche Integration von benachteiligen Bevölkerungsgruppen<br />

in den 1. Arbeitsmarkt bzw. in alternative Beschäftigungsformen (Existenzgründungen, Minijobs,<br />

berufliche Ausbildung u.ä.) stellt somit eine der Hauptaufgaben der Kommunalen<br />

Beschäftigungsagentur (KoBa) dar.<br />

Hierfür wird eine Vielzahl von Integrationsangeboten ins Leben gerufen.<br />

Zielgruppe dieser Integrationsangebote sind Spätaussiedler und Migranten und deren Ehepartner<br />

bzw. die Ehepartner von bereits längerer Zeit in Deutschland lebenden Ausländern und natürlich<br />

deren Kinder.<br />

Inhalt der Integrationsangebote ist die Auseinandersetzung mit Migranten und Spätaussiedlern, die<br />

Sensibilisierung der Menschen für die kulturelle Vielfalt, die Auseinandersetzung mit der eigenen<br />

Identität und letztendlich die Integration in das Leben und Arbeiten in unserer Gesellschaft.<br />

Auf dieser Grundlage arbeiten zahlreiche Bildungsträger, Firmen, Sportvereine und andere<br />

Institutionen wie z. B. BQI/ GESAS mbH, TEUTLOFF, „Rückenwind“, AFW Eickendorf, sbs<br />

Bildungsprojekte Calbe, Kreisvolkshochschule, AWO, Bündnis für Familien, Kreissportbund<br />

usw.mit der Kommunalen Beschäftigungsagentur eng zusammen.<br />

Dazu werden in Zusammenarbeit mit den Trägern Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit wie<br />

Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung oder Entgeltmaßnahmen geschaffen.<br />

Weiterhin wurde das in Kooperation mit dem Internationalen Zentrum für Innovation,<br />

Qualifizierung und Gewerbeförderung e. V. und der METOP GmbH bereits in 2007 begonnene<br />

und 2008 weitergeführte „XENOS – Projekt“ - „Beschäftigung und Vielfalt“, ab Mai 2009 erneut<br />

wieder gestartet.<br />

Hier werden als nationale Kofinanzierung die Sozialleistungen gemäß <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> in das Projekt<br />

eingebracht.


Seite 39 von 67<br />

Von den derzeit 16 TeilnehmerInnen hat bereits einer ab 01.08.09 eine<br />

sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen, für weitere 6 begannen im<br />

November/Dezember 2009 bereits betriebliche Praktika, aus denen heraus ebensfalls gute<br />

Vermittlungschancen bestehen.<br />

Für diejenigen, für die noch kein Praktikum bzw. Unternehmen gefunden werden konnte, werden<br />

im Rahmen des <strong>II</strong>. Moduls (siehe Projektübersicht) weitere Projektarbeiten wie Coaching und<br />

Ermittlung der Qualifikationsbedarfe und ggf. die Einleitung von Fach-Weiterbildungsmaßnahmen<br />

veranlasst, welche bis zum Sommer 2010 fortgeführt werden.<br />

Die dazu notwendigen Qualifizierungskosten werden nach entsprechender Prüfung im Einzelfall<br />

für den Teilnehmer durch die KoBa übernommen.<br />

Ab März 2010 werden erneute Profilings mit potentiellen TeilnehmerInnen der KoBa<br />

durchgeführt.<br />

Aus diesen Profilings werden weitere geeignete Kandidaten in das laufende Projekt integriert.<br />

Hierbei ist eine Vermischung der personellen Zielgruppe (nicht nur ausschließlich MigrantInnen)<br />

geplant.<br />

Parallel zu „XENOS“ wurden bereits im März 2009 erste Gespräche zum Start eines weiteren aus<br />

Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und durch das Bundesamt für Migration und<br />

Flüchtlinge (BAMF) organisierten Projektes zur „Berufsbezogenen Sprachförderung“ für Personen<br />

mit Migrationshintergrund für das Fördergebiet 3900 (Altmarkkreis Salzwedel, Kreis Stendal,<br />

Kreis Jerichower Land, Stadt Magdeburg, Kreis Börde, Kreis Harz, <strong>Salzlandkreis</strong>) geführt.<br />

In einer dazu zwischen dem BAMF und der KoBa abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung<br />

wurden die notwendigen Verpflichtungen für die Durchführung des Projektes konkretisiert.<br />

Für das Fördergebiet 3900 wurde die Deutsche Angestellten-Akademie Staßfurt (DAA) aus dem<br />

Wettbewerbsverfahren des BAMF ermächtigt, Projekte zur Stärkung der berufsbezogenen<br />

Kompetenz für Personen mit Migrationshintergrund im Rahmen des ESF-BAMF-Programms<br />

durchzuführen.<br />

Nach der Auswahl geeigneter Kandidaten aus dem Bestand der KoBa erfolgte über ein<br />

aufwendiges Verfahren, beginnend mit der Einholung der Unterschrift auf einer<br />

Einwilligungserklärung zur Datenermittlung und der Übermittlung spezieller Meldebögen an das<br />

BAMF die Prüfung der Teilnahmeeignung durch die Bundesbehörde über einen längeren<br />

Zeitraum. Nach Rückinformation durch das BAMF konnte im August 2009 mit der<br />

Eignungsfeststellung in Form von mündlichen und schriftlichen Sprachprüfungen begonnen<br />

werden. Daraus wurden 15 TeilnehmerInnen in das Projekt integriert. Der Start dafür war am<br />

5.10.2009 für eine Verweildauer von 6 Monaten.<br />

Charakteristisch für die berufsbezogene Sprachförderung und Qualifizierung war von Beginn an,<br />

dass den Teilnehmern keine vorher festgelegten Lernziele, Inhalte und Methoden auferlegt<br />

wurden, sondern diese auf die unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse der<br />

Teilnehmenden abgestimmt wurden. Über die einzelnen Abschnitte:<br />

• Sprachunterricht<br />

• theoretischer Unterricht<br />

• Praktikum<br />

• Betriebsbesichtigungen<br />

soll eine Integration von Personen mit Migrationshintergrund in den ersten Arbeitsmarkt erreicht<br />

werden.


Strukturdaten des Bewerberbestandes der 25- bis 50- Jährigen der KoBa<br />

Seite 40 von 67<br />

Höchster Schul- und Berufsabschluss der 4.529 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 25 bis<br />

50 Jahren im Dezember 2009:<br />

248<br />

85<br />

Schulabschluss über 25- bis 50- Jährigen<br />

1844<br />

2104<br />

27 84 3 2 46 86<br />

Anz. ü 25 - 50<br />

1 Kein Abschluss 2 Abschluss der Sonderschule L/G<br />

3 Hauptschulabschluss 4 mittlere Reife<br />

5 Fachhochschulreife 6 Abitur/Hochschulreife<br />

7 Fachhochschulabschluss 8 Hochschulabschluss<br />

9 ausländischer Schulabschluss 10 sonstiger Schulabschluss<br />

826<br />

Berufsabschluss über 25- bis 50- Jährigen<br />

57<br />

270<br />

1205<br />

1 kein beruflicher Abschluss<br />

2 in beruflicher Ausbildung<br />

1917<br />

Anz. ü 25 - 50<br />

20 35<br />

3 abgeschl. Lehre in einem kaufmännischen Beruf<br />

4 abgeschl. Lehre in gewerbl., technischen o.a. Beruf<br />

5 abgeschl. berufliche Ausbildung<br />

199<br />

6 Abschluss Fach-, Meister-, Technikerschule, Berufs-Fachakad.<br />

7 Fachhochschul-,Hochschulabschluss<br />

8 anderer beruflicher Ausbildungsabschluss


4.4 Eingliederung der über 50-Jährigen<br />

Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung<br />

Seite 41 von 67<br />

Innerhalb der genannten Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit<br />

Mehraufwandsentschädigung gemäß § 16 d <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> wurden im Rahmen der Bund-Länder-<br />

Initiative zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, im Rahmen des Landesprogramms „Aktiv<br />

zur Rente“ und mit eigenen Maßnahmen monatlich durchschnittlich 355 Teilnehmerplätze für die<br />

Altersgruppe der Ü50 bereit gehalten.<br />

Die Tätigkeiten lagen überwiegend im Sozialen Bereich, in der Stärkung regionaler<br />

Tourismusangebote und die Unterstützung in Schulen und Kindergärten. Zudem wurden in einer<br />

Maßnahme Angebote zur Gesundheitsfürsorge und altergerechte Sportmöglichkeiten<br />

implementiert.<br />

Diese Maßnahmen für Ältere zeichnen sich durch sehr hohe Zufriedenheit der Teilnehmer, einem<br />

hohen Auslastungsrad und einer breiten Zustimmung bei den beteiligten Kooperationspartnern aus.<br />

Perspektive 50plus<br />

Bereits im September 2006 beschloss das Bundeskabinett ein politisches Gesamtprogramm,<br />

das die schrittweise Erhöhung des Rentenalters – Rente ab 67 – flankieren und dazu beitragen soll,<br />

die Beschäftigungsfähigkeit und die Beschäftigungschancen älterer Menschen zu verbessern.<br />

Parlamentarisch umgesetzt wurde die Initiative 50plus durch das „Gesetz zur Verbesserung der<br />

Beschäftigungschancen älterer Menschen“.<br />

Mit der Freigabe der <strong>Reform</strong> durch den Bundesrat konnte das Gesetz zum 01.05.2007<br />

Inkrafttreten.<br />

Bereits im Juni 2007 wurden nach ersten Gesprächen 7 Bürger aus dem Bearbeitungsbestand der<br />

Kommunalen Beschäftigungsagentur (KoBa) in das tbz Technologie- und Berufsbildungszentrum<br />

Magdeburg gGmbH eingeladen.<br />

Über Einzelförderungen gemäß § 16 Abs. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> in Verbindung mit §§ 48, 49 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I wurden<br />

durch Probe- und Einarbeitungspraktika zwei Leute ab 01.10.07 in ein versicherungspflichtiges<br />

Arbeitsverhältnis vermittelt.<br />

Nach diesem erfolgreichen Start wurde in einer zweiten Programmphase sofort begonnen, die<br />

Initiative unter dem Namen „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den<br />

Regionen“ weiter umzusetzen.<br />

Im Zeitraum 2008 – 2010 wurde und wird das Bundesprogramm unter der Bezeichnung<br />

„Perspektive 50plus – Kompetenz und Erfahrung für die Region“ durch die Jobcenter<br />

Magdeburg GmbH und das Job-Center der ARGE Börde regional ausgeweitet und in<br />

Zusammenarbeit mit dem „tbz“ und dem Berufsbildungszentrum/Akademie der<br />

Handwerkskammer Magdeburg umgesetzt.<br />

Sehr motiviert durch die guten Ergebnisse aus der ersten Programmperiode beteiligte sich auch die<br />

Kommunale Beschäftigungsagentur (KoBa) im Rahmen einer mit dem Berufsbildungszentrum<br />

(BBZ)/Akademie der Handwerkskammer Magdeburg geschlossenen Vereinbarung wieder an<br />

diesem Projekt.


Seite 42 von 67<br />

Über verschiedene Aktivierungsmaßnahmen wurden aus einer Vielzahl von Berwerbern/-Innen 20<br />

geeignete Leute ausgewählt, die in dieses Projekt (zu diesem Zeitpunkt noch in Magdeburg)<br />

eingefügt wurden.<br />

Neu war hier, dass auch Personen, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, unter der<br />

Bedingung, dass sie dieses Alter bis zum Projektende (2010) erreichen und weitere Mitglieder<br />

einer Bedarfsgemeinschaft (ab 49 Jahre) in das Projekt integriert werden konnten.<br />

Von den 20 TN konnten bis Oktober 2009 6 in Probepraktika und davon vier in eine<br />

sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden.<br />

Seit 15.02.2010 läuft in den Räumen des Institutes für berufliche Bildung (IBB) in Schönebeck<br />

unter der mittlerweile bewährten Regie der Handwerkskammer Magdeburg eine 12-wöchige<br />

Maßnahme zur Integration von älteren Langzeitarbeitslosen mit multiplen<br />

Vermittlungshemmnissen aus dem Betreuungsstand der KoBa unter der Bezeichnung „Impuls<br />

Perspektive 50plus“.<br />

Ziel ist, bis zu 20 Teilnehmer/-Innen in zwei Abschnitten einer Aktivierungs- und einer<br />

Integrationsphase, durch individuelle Maßnahmen wie Praktikum und Training ihrer<br />

Basiskompetenzen, gezielt darauf vorzubereiten, künftig mehr Eigenverantwortung und- initiative<br />

zu übernehmen, um eine sv-pflichtige Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen.<br />

Strukturdaten des Bewerberbestandes über 50-Jährigen der KoBa<br />

Höchster Schul- und Berufsabschluss der 2.498 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen über 50 Jahren<br />

im Dezember 2009:<br />

8<br />

32<br />

Schulabschluss über 50-Jährigen<br />

1187 1100<br />

12<br />

62<br />

Anz. ü 50<br />

3 6 24 64<br />

1 Kein Abschluss 2 Abschluss der Sonderschule L/G<br />

3 Hauptschulabschluss 4 mittlere Reife<br />

5 Fachhochschulreife 6 Abitur/Hochschulreife<br />

7 Fachhochschulabschluss 8 Hochschulabschluss<br />

9 ausländischer Schulabschluss 10 sonstiger Schulabschluss


167<br />

1<br />

Berufsabschluss über 50-Jährigen<br />

133<br />

718<br />

Anz. ü 50<br />

1189<br />

55<br />

70<br />

165<br />

1 kein beruflicher Abschluss<br />

2 in beruflicher Ausbildung<br />

3 abgeschl. Lehre in einem kaufmännischen Beruf<br />

4 abgeschl. Lehre in gewerbl., technischen o.a. Beruf<br />

5 abgeschl. berufliche Ausbildung<br />

6 Abschluss Fach-, Meister-, Technikerschule, Berufs-Fachakad.<br />

7 Fachhochschul-,Hochschulabschluss<br />

8 anderer beruflicher Ausbildungsabschluss<br />

Seite 43 von 67


Bewerbertypen nach dem <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

Im Dezember 2009 standen von insgesamt 8379 Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (EHB) 5247 EHB mit einer direkten Integration in den Arbeitsmarkt bis<br />

zur langfristigen Integration durch die Nutzung von Arbeitsgelegenheiten zur sozialen Stabilisierung als Bewerber zur Verfügung.<br />

1890<br />

916<br />

A-Dirkete Arbeitsmarktintegration<br />

645<br />

1749<br />

963<br />

B-Direkte Arbeitsmarktintegration mit Förderungaangebot<br />

C-Orientierung und Qualifizierung mittelfristig…<br />

D-Arbeitsmarktintegration längerfristig möglich<br />

E-Arbeitsgelegenheiten zur Soz.Stabilisierung<br />

Seite 44 von 67


4.5 Eingliederung der Zielgruppe der Rehabilitanden und Schwerbehinderten<br />

Ansprechpartner und Aufgabenbereiche des Reha -Team:<br />

Ansprechpartnerin Telefon<br />

03928<br />

(422)App.<br />

Herr Siebach-Karte<br />

Frau Köcher<br />

Frau Feder<br />

Frau Breusing<br />

Frau Schneckenhaus<br />

Aufgabenbereich<br />

Seite 45 von 67<br />

120<br />

131<br />

• allgem. Koordination und Organisation des Reha-<br />

Bereiches<br />

133<br />

132<br />

130<br />

Ansprechpartner für:<br />

• Rehabilitanden und Schwerbehinderte<br />

• Lernbehinderte<br />

• Sucht –und psychisch Kranke<br />

• Anforderung von Gutachten<br />

• Fallerfassung<br />

• Antragsausgabe und -bearbeitung eines<br />

Eingliederungszuschusses für SB<br />

• Zuweisung zur Schuldner- und Suchtberatung<br />

Seit dem 01.01.2009 werden alle Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem erwerbsfähigen<br />

Hilfebedürftigen, welcher zum Kreis der Rehabilitanden oder der schwerbehinderten Menschen<br />

rechnet, vom neu gebildeten Reha-Team betreut. Zu diesem Team rechnen vier Mitarbeiterinnen<br />

(drei Vollzeitkräfte, eine Teilzeitkraft). Das Team ist dem Sachgebiet Recht/Widersprüche<br />

zugeordnet.<br />

Zu den Aufgaben der Mitarbeiterinnen des Reha-Teams zählen im Wesentlichen<br />

• Antragsannahme und Antragsbearbeitung hinsichtlich der Gewährung von laufenden<br />

Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhaltes nach dem <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> für alle<br />

Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,<br />

welcher zum Kreis der Rehabilitanden oder der schwerbehinderten Menschen<br />

rechnet.<br />

• Anmeldung und Bearbeitungen von Erstattungsansprüchen gem. §§ 102 ff. <strong>SGB</strong> X.<br />

• Bearbeitung von Rückforderungen,<br />

• Erarbeitung von Vorlageberichten als Grundlage der Widerspruchsbearbeitung,<br />

• Vermittlung aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen der oben genannten<br />

Bedarfsgemeinschaften.<br />

Die Mitarbeiter des Reha-Teams nahmen 2009 an Informationsveranstaltungen des<br />

Berufsförderungswerkes Staßfurt sowie an mehrtägigen Weiterbildungskursen beim<br />

Berufsförderungswerk Leipzig teil. Das Reha- Team ist Teilnehmer an den Zusammenkünften des<br />

Koordinierungsausschusses des Integrationsfachamtes Halle, welche in der Regel zwei Mal im<br />

Jahr stattfinden. Hier erfolgt ein reger Erfahrungsaustausch zwischen dem Integrationsfachdienst<br />

Magdeburg, dem Rententräger als Reha-Träger, der Agentur für Arbeit als Reha-Träger sowie des<br />

Reha-Teams der Kommunalen Beschäftigungsagentur.


Seite 46 von 67<br />

Mit der Agentur für Arbeit als Reha-Träger hat sich eine enge Zusammenarbeit entwickelt. Einmal<br />

monatlich erfolgt die Abstimmung zum aktuellen Stand der Betreuung von Rehabilitanden im<br />

Einzugsbereich der Agentur für Arbeit Magdeburg. Klärungen zu Einzelfällen erfolgen schnell und<br />

unkompliziert.<br />

Die Zusammenarbeit mit den Rententrägern gestaltete sich im ersten Halbjahr 2009 schwierig auf<br />

Grund mehrfacher Wechsel der dortigen Ansprechpartner. Nunmehr kann die Zusammenarbeit als<br />

gut eingeschätzt werden. Einzelfälle können relativ zügig besprochen werden.<br />

Einmal vierteljährlich nimmt eine Mitarbeiterin des Reha-Teams an den Arbeitsberatungen des<br />

Arbeitskreises „Sucht“ der Arbeiterwohlfahrt Schönebeck teil.<br />

Wichtige Partner bei der Eingliederung von Rehabilitanden und schwerbehinderter Menschen<br />

waren 2009:<br />

• RPK Sachsen-Anhalt, Außenstelle Magdeburg: Rehabilitation psychisch Kranker<br />

• Akademie Schweiger & Schmitt Magdeburg: berufliche Rehabilitation (Umschulung)<br />

• DEKRA Akademie GmbH Magdeburg: berufliche Rehabilitation (Umschulung)<br />

• Salo Bildung und Beruf GmbH Magdeburg: berufliche Integration psychisch<br />

behinderter Menschen<br />

• Integrationsfachdienst Magdeburg: Eingliederung schwerbehinderter Menschen<br />

• Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen Sachsen-Anhalt.<br />

Im Jahr 2009 wurden von den Mitarbeiterinnen des Reha-Teams 312 Bedarfsgemeinschaften mit<br />

insgesamt 506 Personen im Reha-Team betreut. Von diesen 506 Personen waren 169 Personen<br />

Rehabilitanden (davon 67 Jugendliche unter 25 Jahren) und 151 Personen schwerbehinderte<br />

Menschen (davon 8 Jugendliche unter 25 Jahren).<br />

Zur Eingliederung der Rehabilitanden bzw. schwerbehinderten Menschen erfolgten 2009 die unten<br />

aufgeführten Aktivitäten:<br />

Anzahl Anzahl schwerbehinderter<br />

Rehabilitanden<br />

Menschen<br />

Vermittlung in Vollzeitbeschäftigung: 10 12<br />

Vermittlung in Teilzeitbeschäftigung: 1 4<br />

Vermittlung in Entgeltmaßnahmen: 6 2<br />

Vermittlung in Ausbildung: 13 0<br />

Vermittlung in berufsvorbereitende<br />

Maßnahmen (BVJ/BVB): 17 0<br />

Vermittlung in Umschulung: 2 0<br />

Vermittlung in eine berufliche<br />

Qualifizierung und Rehabilitation<br />

psychisch kranker Menschen: 4 0


Zuweisung zum Integrationsfachdienst: 0 13<br />

Zuweisung zur psychologischen Beratung: 0 2<br />

Aufforderung zur bzw. Unterstützung bei<br />

der Beantragung von Renten: 12 22<br />

Zuweisung zu spezifischen Integrations-<br />

maßnahmen: 25 10<br />

Vermittlung in Probebeschäftigung: 0 2<br />

Eingliederung in Werkstätten für<br />

Behinderte: 0 11<br />

Zuweisung zur Berufsberatung der<br />

Agentur für Arbeit: 2 0<br />

Zuweisung zu Arbeitsgelegenheiten mit<br />

Mehraufwandsentschädigung: 72 62<br />

Zuweisung zu Maßnahmen der Akti-<br />

vierung und Eignungsfeststellung: 6 4<br />

Beantragung von arbeitsmedizinischen<br />

bzw. psychologischen Begutachtungen: 5 2<br />

Zuweisung zur Schuldnerberatung: 6 4<br />

Zuweisung zur Suchtberatung: 0 0<br />

Seite 47 von 67<br />

Für Rehabilitanden bzw. schwerbehinderte Menschen wurden 2009 insgesamt vier Anträge auf<br />

Gewährung eines Eingliederungszuschusses im Zusammenhang mit dem Abschluss<br />

versicherungspflichtiger Tätigkeiten beantragt. Hiervon konnten drei Anträge positiv beschieden<br />

werden.<br />

Aus dem Haushalt der Kommunalen Beschäftigungsagentur 2009 wurden insgesamt 58.662,54<br />

Euro für die Eingliederung von Rehabilitanden und schwerbehinderten Menschen ausgegeben.<br />

Hierbei gilt es zu beachten, dass bei Eingliederungsmaßnahmen von Rehabilitanden, für die ein<br />

Rententräger als Reha-Träger zuständig ist, dieser auch als Kostenträger auftritt. Durch den<br />

Rententräger eingesetzte finanzielle Mittel werden von der Kommunale Beschäftigungsagentur<br />

nicht erfasst und sind i.d.R. auch nicht bekannt.


5. Passive Leistungen<br />

5.1. Allgemeines<br />

Seite 48 von 67<br />

Trotz dem weiterhin anhaltenden Trend rückläufiger Zahlen der Bedarfsgemeinschaften stellt die<br />

ökonomische Situation der Familien in Abhängigkeit vom Bildungsniveau und hiermit verknüpft<br />

den Chancen auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor besondere Herausforderungen an die Flexibilität<br />

und das Leistungsvermögen in der Bearbeitung. Die Unterstützung der Leistungsempfänger in<br />

Form der monetären Unterstützung ist trotz des Vorrangs der Leistungen zur Eingliederung nach<br />

wie vor erheblicher Bestandteil der Bearbeitung.<br />

Neben der ungeklärten Organisationsfrage zur Fortführung der Option bzw. auch der Betreuung<br />

der Leistungsempfänger durch die ARGEN hinsichtlich einer verfassungsgemäßen Umsetzung<br />

steht nach wie vor eine rechtskonforme Umsetzung der Leistungsgewährung im Mittelpunkt.<br />

Im Vergleich der Ausgaben für die Kosten der Unterkunft der Jahre 2008 zu 2009 konnten die<br />

Ausgaben um 320.253,36 € gesenkt werden.<br />

Ebenso erfuhren die Ausgaben für die Regelleistung eine Senkung von 823.232,50 €.<br />

Besondere Aufmerksamkeit in der Betreuung erhalten Bedarfsgemeinschaften<br />

mit Kindern (Kd.)<br />

Stand Dezember Stand Dezember<br />

2008<br />

2009<br />

Anzahl der Kinder gesamt: 2.191 1867<br />

darunter : Kd. unter 3 Jahren 519 475<br />

Anzahl Alleinerziehende BG 783 659<br />

Alleinerz. BG U25 129 81<br />

Entsprechend der begrenzten Zumutbarkeit nach § 10 Abs.1 Nr.3 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> für die Erziehung seines<br />

Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, gestaltete sich die Vermittlung in Arbeit auch<br />

2009 für diese erwerbsfähigen Hilfebedürftigen schwierig.<br />

Der Anteil der unter Dreijährigen zur Gesamtkinderzahl lag im Dezember 2009 bei 25,4 %.<br />

Gegenüber dem vergangenen Jahr ist aber die Anzahl dieser Kinder um 8,4 % gesunken<br />

5.2. Zusicherung im Zusammenhang mit einem Wohnwechsel<br />

Bevor der Hilfeberechtigte einen Mietvertrag über ein neues Wohnobjekt abschließt, soll er die<br />

Zusicherung seines bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die<br />

neue Unterkunft einholen. Das Zusicherungserfordernis des § 22 Abs. 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> hat allein eine<br />

Aufklärungs- und Warnfunktion. Dem Hilfebedürftigen wird Klarheit über die Angemessenheit<br />

der Aufwendungen für die neue Unterkunft verschafft. Streitigkeiten über die Angemessenheit<br />

werden vorgebeugt. Das Fehlen einer Zusicherung vor Vertragsschluss berührt die sich materiell


Seite 49 von 67<br />

aus § 22 Abs. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> ergebenden Ansprüche auf Übernahme der Unterkunfts- und Heizkosten<br />

nach dem Umzug nicht. Dies ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut des § 22 Abs. 2 S. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>,<br />

wonach der Hilfebedürftige eine Zusicherung lediglich einholen „soll“.<br />

Somit stellt eine vorherige Zusicherung keine Anspruchsvoraussetzung dar. Eine<br />

Kostenübernahme kommt auch dann in Betracht, wenn der Hilfebedürftige nicht zuvor die<br />

Zusicherung des kommunalen Trägers einholt. Konsequenz einer unterbliebenen Einholung einer<br />

Zusicherung ist allein, dass in Umzugsfällen kein befristeter Bestandsschutz nach § 22 Abs. 1 S. 3<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> gewährt wird. Der Leistungsträger des Wegzugsortes hat den Leistungsträger des<br />

Zuzugsortes am Verwaltungsverfahren zu beteiligen. Allerdings bindet die Zusicherung den<br />

Leistungsträger am Zuzugsort auch, wenn dieser im Innenverhältnis der Erteilung der Zusicherung<br />

widersprochen hat oder dessen Beteiligung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Dies folgt aus dem<br />

Umkehrschluss aus § 40 Abs. 3 Nr. 4 <strong>SGB</strong> X bzw. § 41 Abs. 1 Nr. 5 <strong>SGB</strong> X.<br />

Gegenstand der Zusicherung des § 22 Abs. 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> ist die Übernahme der Unterkunftskosten für<br />

eine konkrete Unterkunft in konkreter Höhe. Der Hilfebedürftige hat keinen Anspruch auf eine<br />

pauschale Zusicherung für den Umzug in eine beliebige Unterkunft mit angemessenen Kosten.<br />

Eine Deckung der KdU auf den bisherigen Betrag darf nur bei einem Umzug innerhalb des für die<br />

Bestimmung der Angemessenheit maßgeblichen örtlichen Bereiches erfolgen.<br />

Der kommunale Träger ist zur Erklärung der Zusicherung gem. § 22 Abs. 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> verpflichtet,<br />

wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft im Sinne des §<br />

22 Abs. 1 S. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> angemessen sind. Ein Umzug ist erforderlich, wenn ein plausibler,<br />

nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichtleistungsempfänger<br />

leiten lassen würde. Die Erforderlichkeit im Sinne des § 22 Abs. 2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> entspricht<br />

dem Kriterium der Notwendigkeit im Sinne des § 22 Abs. 3 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Als erforderlich ist ein Umzug<br />

beispielsweise anzusehen<br />

• wenn dieser durch den kommunalen Träger veranlasst wurde,<br />

• wegen der Annahme einer konkret benannten Arbeitsstelle an einem anderen Ort unter<br />

Berücksichtigung der noch zumutbaren Pendelzeiten bis 2,5 Stunden täglich bei Vollzeit,<br />

• nicht jedoch schon bei eventueller Aussicht auf Verbesserung der Arbeitsmarktposition,<br />

• bei unzureichender Deckung des Unterkunftsbedarfes,<br />

• bei ungünstiger Wohnflächenaufteilung und bevorstehender Geburt eines Kindes,<br />

• aus gesundheitlichen Gründen,<br />

• bei schwerwiegenden dringenden persönlichen und sozialen Gründen,<br />

• bei Vorliegen eines rechtskräftigen Räumungsurteils.


5.3. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt<br />

Seite 50 von 67<br />

Leistungen für Mehrbedarfe, die nicht von der Regelleistung abgedeckt sind, umfassen<br />

Mehrbedarfe für werdende Mütter, Mehrbedarfe für Alleinerziehung, Mehrbedarf für behinderte<br />

Hilfebedürftige und Mehrbedarfe bei medizinischer Notwendigkeit einer kostenaufwendigen<br />

Ernährung.<br />

5.4. Abweichende Erbringung von Leistungen<br />

Die Vorschrift regelt Sachverhalte, bei denen Leistungen nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen<br />

und anstatt in Geld als Sachleistung erbracht werden können. Darüber hinaus zählt die Vorschrift<br />

weitere Tatbestände auf, bei deren Vorliegen zusätzliche Leistungen erforderlich werden, weil der<br />

Bedarf nicht von der Regelleistung gedeckt wird. Es handelt sich um eine Auffangvorschrift, die<br />

einerseits eine zweckmäßige und wirtschaftliche Mittelverwendung begünstigt und andererseits<br />

den Verweis an den Sozialhilfeträger für Aufgaben nach dem <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong> bei bestimmten<br />

Sachverhalten erübrigt. Die Leistungen können unabhängig von einer Bedarfsgemeinschaft auch<br />

isoliert beansprucht werden, also vom erwerbsfähigen Hilfebedürftigen allein beansprucht werden.<br />

In Betracht kommen Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, aus der<br />

Regelleistung zu bestreitende Haushaltsenergie, Bedarfe des täglichen Lebens und Bedarfe zur<br />

Teilnahme am kulturellen Leben und zum Aufbau und Erhalt von Beziehungen zur Umwelt. Den<br />

Leistungsträgern wird die Möglichkeit eingeräumt, aufgrund von Darlegungen der<br />

Bedarfsgemeinschaft, die den Sachverhalt als Sonderfall ausweisen und den Bedarf als<br />

unabweisbar belegen, ein Darlehen zu bewilligen. Dient der Bedarf der Sicherung des<br />

Lebensunterhalts und kann er durch die Vermögensrücklage aufgrund des § 12 Abs. 2 Nr. 4 für<br />

notwendige Anschaffungen i.H.v. 750,00 EUR je Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nicht gedeckt<br />

werden, besteht kein Ermessensspielraum mehr, sondern ist ein Rechtsanspruch zur Erbringung<br />

des Darlehens gegeben, wenn sich auch keine andere Möglichkeit anbietet, um den Sonderbedarf<br />

zu decken. Das Darlehen kann in Geld gewährt werden, der Leistungsträger kann den Bedarf zur<br />

Sicherung einer zweckentsprechenden Verwendung aber auch als Sachleistung erbringen; in<br />

diesem Fall entspricht der Anschaffungspreis dem Darlehensbetrag.<br />

Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt durch Aufrechnung mit Regelleistungen. Durch<br />

Spezialvorschrift des Abs. 1 Satz 3 werden von § 43 und von § 51 <strong>SGB</strong> I abweichende<br />

Bestimmungen getroffen. Die Höhe der Aufrechnung liegt im Ermessen des Leistungsträgers, darf<br />

aber monatlich 10 % des Darlehensbetrags nicht überschreiten, um eine Überforderung der<br />

Bedarfsgemeinschaft zu vermeiden.<br />

5.5. Befristeter Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I<br />

Die Vorschrift regelt eine Abmilderung der Leistungskürzung beim Übergang von der<br />

Versicherungsleistung Arbeitslosengeld nach dem <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>I auf das Alg <strong>II</strong> nach dem <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Sie<br />

bezweckt einen vorübergehenden sozialen Ausgleich. Der Zuschlag wird einerseits befristet, um<br />

zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu motivieren und andererseits den erwerbsfähigen<br />

Hilfebedürftigen und ggf. ihren Bedarfsgemeinschaften die Möglichkeit einzuräumen, sich<br />

längerfristig auf das Leistungsniveau der Grundsicherung für Arbeitsuchende einzustellen.<br />

• Für 246 Hilfebedürftige wurde der befristete Zuschlag im Dezember 2009 gewährt.


5.6. Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkosten, Umzugskosten<br />

Seite 51 von 67<br />

Für die Zusicherung in Bezug auf die Wohnungsbeschaffungskosten ist der bisherige Träger<br />

zuständig. Der Begriff Wohnungsbeschaffungskosten ist weit auszulegen und umfasst alle<br />

Aufwendungen, die mit einem Unterkunftswechsel verbunden sind. Eine Übernahme kommt –<br />

unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit – nur für nicht<br />

abweisbare und notwendige Kosten in Betracht.<br />

Zu den Wohnungsbeschaffungskosten gehört auch die Zahlung einer Mietkaution. Für die<br />

Zusicherung der Übernahme einer Mietkaution ist der zukünftige kommunale Träger zuständig. §<br />

22 Abs. 3 S. 3 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> stellt klar, dass die Mietkaution im Regelfall als Darlehen und nicht als<br />

Zuschuss bewilligt wird. Das Mietkautionsdarlehen ist kein Darlehen im Sinne des § 23 Abs. 1<br />

<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, zu dessen Tilgung eine monatliche Aufrechnung statthaft wäre. Die Rückzahlung eines<br />

Mietkautionsdarlehens kann – trotz anders lautender Regelungen in einem Darlehens- und<br />

Abtretungsvertrag nicht durch Tilgungsraten vom laufenden Arbeitslosengeld <strong>II</strong> einbehalten<br />

werden, denn Voraussetzungen der Aufrechnung im Sinne des § 51 <strong>SGB</strong> I liegen regelmäßig nicht<br />

vor.<br />

Für die Zusicherung der Übernahme der Umzugskosten ist ebenfalls der bisherige Leistungsträger<br />

zuständig. Umzugskosten sind nunmehr in dem notwendigen Umfang den Kosten der Unterkunft<br />

zugeordnet. Auch hier beschränkt sich der Anspruch auf die notwendigen und angemessenen<br />

Kosten. Es sind alle im Zusammenhang mit und wegen des Umzuges anfallenden notwendigen<br />

Kosten umfasst. Den Hilfebedürftigen trifft grundsätzlich die Verpflichtung, den Umzug selbst zu<br />

organisieren und durchzuführen, um die Kosten im Sinne des § 2 Abs. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> zu verringern,<br />

denn die Leistungen des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> vermitteln nur Hilfe zur Selbsthilfe. Unter Berücksichtigung des<br />

Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind nur notwendige Umzugskosten zu<br />

übernehmen. Hierzu können gehören:<br />

• Transportkosten: z.B. Aufwendungen für einen erforderlichen Mietwagen,<br />

• Versicherungskosten,<br />

• Kosten für die Anmietung von Umzugskartons und sonstiges Verpackungsmaterial,<br />

• Kosten für Sperrmüllentsorgung, soweit nicht eine kostenlose Sperrmüllentsorgung oder<br />

die<br />

• kostenlose Abholung z.B. durch gemeinnützige Einrichtungen in Betracht kommt.<br />

Wohnungsbeschaffungskosten<br />

Bei der derzeitigen Wohnungsmarktlage im <strong>Salzlandkreis</strong> ist die Übernahme der in diesem Zusammenhang<br />

denkbarer Kosten nicht erforderlich und damit nicht bewilligungsfähig.<br />

Eine Wohnung kann sowohl ohne Einschaltung eines Maklers als auch ohne Aufgabe von Inseraten ohne<br />

weiteres gefunden werden.<br />

• Im Jahr 2009 wurden insgesamt 86 Darlehen ausgereicht mit durchschnittlich 573,73 €.


Umzugskosten<br />

Seite 52 von 67<br />

Umzugskosten sind in erster Linie die Kosten für die Beförderung des Umzugsgutes. Als Umzugskosten<br />

werden nur tatsächliche umzugsbedingt entstehende Mehrkosten berücksichtigt.<br />

Den Umzug hat der Leistungsempfänger grundsätzlich selbst zu organisieren. Es besteht im Regelfall kein<br />

Anspruch auf Durchführung eines Umzuges durch ein professionelles Umzugsunternehmen.<br />

• Für 35 Bedarfsgemeinschaften wurde die Zusicherung für einen notwendigen Umzug mit<br />

durchschnittlichen Kosten von 489,79 € im Jahr 2009 erteilt.<br />

5.7. Übergang von Ansprüchen<br />

Der Leistungsträger kann durch schriftliche Anzeige an einen Dritten bewirken, dass der Anspruch<br />

des Hilfeempfängers gegen diesen Dritten bis zur Höhe der erbrachten Leistung auf den<br />

Leistungsträger übergeht. Voraussetzung für den Übergang des Anspruchs ist, dass bei<br />

rechtzeitiger Leistung des Dritten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht<br />

worden wären. Dabei wird der Übergang nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht<br />

übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann.<br />

Der Übergang von Unterhaltsansprüchen wird eingeschränkt. Er darf nicht bewirkt werden, wenn<br />

die unterhaltsberechtigte Person mit dem Verpflichteten in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, mit<br />

dem Verpflichteten verwandt ist und den Unterhaltsanspruch nicht geltend macht; dies gilt nicht<br />

für Unterhaltsansprüche minderjähriger Hilfebedürftiger, von Hilfebedürftigen, die das 25.<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet und die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben gegen<br />

ihre Eltern, in einem Kindschaftsverhältnis zum Verpflichteten steht und schwanger ist oder ihr<br />

leibliches Kind bis zur Vollendung seines sechsten Lebensjahres betreut.<br />

Der Übergang darf nur bewirkt werden, soweit das Einkommen und Vermögen der<br />

unterhaltsverpflichteten Person das nach den §§ 11 und 12 zu berücksichtigende Einkommen und<br />

Vermögen übersteigt.<br />

Grundsätzlich kann jeder privat- oder öffentlich-rechtliche Anspruch übergehen. Ansprüche gegen<br />

andere Leistungsträger sind jedoch ausschließlich nach den §§ 102 ff <strong>SGB</strong> X und Ansprüche auf<br />

Arbeitsentgelte und Schadensersatzansprüche sind ausschließlich nach den §§ 115 und 116 <strong>SGB</strong> X<br />

geltend zu machen. Folgende Ansprüche kommen bspw. in Betracht:<br />

• vertragliche Zahlungsansprüche gegen Dritte<br />

• vertragliche Schadensersatzforderungen<br />

• Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 ff. BGB)<br />

• Pflichtteilsansprüche gegen Erben (§§ 2303 ff. BGB)<br />

• Rückforderungsansprüche aus Schenkungen (§ 528 Abs. 1 BGB)<br />

• Ansprüche aus einem Übergabe- oder Altenteilsvertrag<br />

• Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung<br />

• nicht erfüllte vertraglich gesicherte Leibrentenzahlung (§§ 759 – 761 BGB)


Seite 53 von 67<br />

Leistungen nach dem UVG sind gemäß § 5 Abs. 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> vorrangig vor einem Anspruch nach<br />

dem <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. Werden solche Leistungen gewährt, erfolgt die Berücksichtigung als Einkommen des<br />

Kindes im Rahmen der §§ 7, 9 und 11 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>.<br />

bearbeitete Unterhaltsfälle 351<br />

davon:<br />

• -entschiedene Fälle 102<br />

• -WVL- Fälle 160<br />

• bezifferte Fälle 11<br />

• offene Fälle mit Auskunftsersuchen 27<br />

• offene Fälle Zwangsgeld 47<br />

• OWI –Fälle 4<br />

Die Ansprüche des Kindes gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil gehen gemäß § 7 UVG in<br />

Höhe der Unterhaltsvorschussleistung auf den Träger nach dem UVG über. Soweit ein darüber<br />

hinaus gehender Unterhaltsanspruch des Kindes besteht, geht dieser nach den Voraussetzungen des<br />

§ 33 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> in Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Leistungsträger über.<br />

6. Sozial- und Bedarfsermittlung<br />

Der ASD/Ermittlungsdienst arbeitet nach §§ 20, 21 <strong>SGB</strong> X, aus welchen hervorgeht, das Art und<br />

Umfang der Ermittlungen vom Leistungsträger bestimmt werden, und unter anderem auch die in<br />

Augenscheinnahme verankert ist.<br />

Der ASD/Ermittlungsdienst arbeitet generell nach Auftragserteilung aus den Sachgebieten, dem<br />

Leistungsträger nach <strong>SGB</strong> X<strong>II</strong>, dem RSO-Amt oder Amtshilfeersuchen anderer Landkreise und<br />

nicht nach dem Zufallsprinzip.<br />

• Bis zum Ende des 4. Quartals 2009 wurden 3076 Hausbesuche (HB) durchgeführt,<br />

• weiterhin wurden im Zeitraum 01.01.2009-31.07.2009 insgesamt 79 Maßnahmekontrollen<br />

durchgeführt.<br />

Aus personellen Gründen erfolgten ab August 09 bis September 09 nach Rücksprache mit der<br />

Betriebsleitung keine Maßnahme-Kontrollen mehr.<br />

Im Oktober 2009 wurden diesbezüglich noch vorliegende Aufträge an das neu gegründete<br />

Maßnahmeteam übergeben.<br />

Heizkosten<br />

Aufgabenschwerpunkte liegen z. B. während der Heizperiode bis April jeden Jahres in der<br />

Überprüfung, ob beantragte Heizmittel benötigt werden oder ein erhöhter beantragter Bedarf an<br />

Heizkosten bewilligt werden kann oder muss, da auch Gefahr im Verzug eine Rolle spielen kann, §<br />

22 Abs.1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>. In den Sommermonaten werden diesbezüglich entsprechend weniger HB<br />

durchgeführt.<br />

(662 HB)


Seite 54 von 67<br />

häuslichen Verhältnissen<br />

Ein weiterer Schwerpunkt sind die HB-Aufträge zu den häuslichen Verhältnissen.<br />

Darunter fallen unter anderem:<br />

• bauliche Beschaffenheit von Wohneigentum<br />

• Ermittlung vor Ort bei zu hohen Betriebskosten-Nachzahlungen oder zu hohen<br />

Abschlagzahlungen<br />

• Stimmen Angaben im Antrag bzw. Mietvertrag mit tatsächlichen Bedingungen überein<br />

• Sachverhaltsklärung bei Antrag auf eigenen Wohnraum bei u25-jährigen<br />

• Sachverhaltsklärung bei Anträgen auf Umzug/Prüfung der Notwendigkeit<br />

• Überprüfung der Notwendigkeit bei Anträgen auf Instandhaltungskosten von<br />

Wohneigentum<br />

(1085 HB)<br />

eheähnliche Gemeinschaft<br />

Überprüfung bei Verdacht auf eine eheähnliche Gemeinschaft und Überprüfung der BG nach § 7<br />

Abs. 3 Satz 3<br />

• anonyme Anzeigen in dieser Hinsicht und damit evtl. verbundene Betrugsversuche<br />

• Verdachtsmomente aufgrund der Aktenlage<br />

(486 HB)<br />

einmalige Leistungen bzw. Darlehensanträge<br />

Bedarfsermittlung bei Anträgen auf einmalige Leistungen bzw. Darlehensanträge entsprechend<br />

§ 23 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong><br />

• Babyerstausstattung<br />

• Wohnungserstausstattung<br />

• Darlehensanträge auf Möbel, E-Geräte etc.<br />

• Renovierung/Kleidung<br />

• Heizmaterial<br />

(519 HB)<br />

Schuldenproblematik<br />

Hausbesuche und- Sachverhaltaufklärungen wurden bei 120 Anträgen auf darlehensweise<br />

Übernahme von Miet, - Gas, - u. Energieschulden, bis hin zur Entscheidungsfindung in der<br />

wöchentlichen Schuldnerrunde § 22 Abs. 5 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> durchgeführt. Energieschulden sind nach § 23<br />

Abs.1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> zu entscheiden, da Stromkosten einen von der Regelleistung umfassten Bedarf<br />

darstellen.<br />

Soziale Probleme<br />

• bei u25 mit Anträgen auf eigenen Wohnraum-Angabe von Problemen mit Eltern<br />

• Verdachtsmomente laut Aktenlage auf psychische Erkrankung, Verwahrlosung und<br />

Kindeswohlgefährdung ect.<br />

Hieraus ergibt sich in den meisten Fällen das Einschalten anderer Behörden wie z. B. Jugendamt,<br />

Einleitung von Betreuungen beim Vormundschaftsgericht, Sozialpsychiatrischer Dienst,<br />

Maßnahmeträgern ect.<br />

(109 HB)<br />

Widerspruchsbehörde<br />

HB wurden bei Unklarheiten zur Unterstützung der Entscheidungsfindung durchgeführt.<br />

(10 HB)


Seite 55 von 67<br />

Betreuungen<br />

HB wurden auf Antrag des SB durchgeführt, wenn Verdachtmomente dafür vorlagen, dass<br />

der entsprechende Kunde der KoBa nicht mehr in der Lage ist, seine persönlichen, finanziellen und<br />

behördlichen Angelegenheiten selbstständig zu regeln, da psychische oder seelische Erkrankungen<br />

bzw. Behinderungen Hintergrund sein könnten. Betreuungen wurden weiterhin eingeleitet, wenn<br />

die Außendienstmitarbeiter zu Hausbesuchen mit anderem Anliegen feststellten, dass diese<br />

Hilfeart notwendig sein könnte.<br />

(19 HB )<br />

Sonstiger Außendienst<br />

HB erfolgten, wenn Post nicht zugestellt werden konnte, um zu ermitteln, ob der entsprechende<br />

Kunde seinen tatsächlichen Aufenthalt noch unter angegebener Anschrift hatte. Präsente verteilen<br />

bei Trägern oder gemeinnützigen Einrichtungen.<br />

(66 Einsätze)<br />

Maßnahmekontrollen<br />

Jede Maßnahme soll während der Laufzeit mindestens 1x kontrolliert werden.<br />

Kontrollbesuche ergeben sich aus Aufträgen der Maßnahmeverantwortlichen im Haus, u. a.<br />

• Prüfung von eingereichten Maßnahmekosten durch den Träger z.B. Schweißerlehrgänge<br />

• Kontrolle auf Einhaltung bestehender Verträge mit den Trägern<br />

• Hinweisen auf Missstände, die durch Maßnahmeteilnehmer oder anonyme Anzeigen<br />

eingehen, werden vor Ort geprüft<br />

(79 Kontrollen)<br />

Frauenhausunterbringungen (FH) (nur durch Sachgebietsleiterin o. Vertreterin)<br />

Bei häuslicher Gewalt gegenüber Frauen und deren Kindern.<br />

FH - Aufnahmen sind meist monats- oder quartalsübergreifend, da die Verweildauer bei jeder Frau<br />

unterschiedlich ausfällt.<br />

(6 Unterbringungen)<br />

Ambulante Hilfe und Unterstützung (AHU)<br />

Seit 1.11.07 haben die MA des SG 6100 eine zusätzliche Aufgabe übernommen.<br />

Ihm Rahmen eines entwickelten Projektes wurden einige ALG <strong>II</strong>-Empfänger- intensiver betreut.<br />

Ambulante Hilfe und Unterstützung wurde für den Personenkreis u25 in eigenem Wohnraum und<br />

gleichzeitig vorliegenden sozialen Problemen geleistet.<br />

Nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns soll durch die Einzelfallhilfe die<br />

Eigenverantwortung der Jugendlichen gestärkt werden, und das Erkennen seiner Probleme Inhalt<br />

sein.<br />

(115 HB)<br />

Die schwerpunktmäßige Aufteilung der tägl. HB obliegt der SGL.<br />

So sind z. Bsp. im Bereich soz. Probleme, Schuldenproblematik maximal 2-3 Mitarbeiter und die<br />

SGL involviert.<br />

Zu allen durchgeführten HB werden schriftliche Berichte und Sachverhaltsaufklärungen für den<br />

zuständigen Bereich gefertigt.


Seite 56 von 67<br />

Zusammenarbeit mit dem Jugendamt<br />

Die regelmäßigen Treffen mit dem JA werden seit Januar 2006 durchgeführt. Hintergrund war der<br />

Aufbau eines Frühwarnsystems für den LK.<br />

Kontakte zum Jugendamt, telefonisch bzw. schriftlich, bestanden 2009 nach 73 durchgeführten<br />

Hausbesuchen.<br />

Im Jahr 2009 fanden 3 Treffen mit dem Jugendamt statt, welche sich absolut bewährt haben.<br />

In diesen Teamberatungen wurden 55 Fälle ausführlicher besprochen.<br />

Bei den Fällen handelte es sich um ALG <strong>II</strong> – Bezieher, bei denen zu unseren Hausbesuchen<br />

Missstände in Bezug auf die Versorgung von Kindern festgestellt und das Jugendamt informiert<br />

wurde.<br />

Auch von Seiten des Jugendamtes wurden der KoBa Fälle im Bereich minderjährige Schwangere<br />

mit Sozialgeldbezug und/oder familiäre Probleme bei u25 -jährigen<br />

mitgeteilt.<br />

Aus der engen Zusammenarbeit mit dem Jugendamt kann das Resümee gezogen werden, dass<br />

durch unsere gegenseitigen Meldungen und Beratungen geholfen werden konnte. Beide Behörden<br />

profitierten voneinander.<br />

Bei dem im Jugendamt noch nicht bekannten Fällen konnten u.a. Kindeswohlgefährdungen<br />

abgewendet werden. Das Jugendamt als zuständige Behörde konnte hier eingreifen, Maßnahmen<br />

einleiten und über zur Verfügung stehende Hilfsangebote entscheiden.<br />

Die Entscheidungen über die Notwendigkeit, der Art und dem Umfang der zuteil werdenden<br />

Hilfen, lagen im Kompetenzbereich des Jugendamtes.


Hausbesuche 2009 in Übersicht<br />

Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Gesamt<br />

HB pro Monat: 268 276 250 253 202 233 205 223 309 327 316 214 3076<br />

einm. Beihilfen /Darlehen 85 110 53 72 55 43 61 83 166 216 154 83 1181<br />

davon:<br />

Brennstoffe<br />

50<br />

70<br />

22<br />

19<br />

4<br />

4<br />

12<br />

48 111<br />

Erstausstattung 11 11 4 14 7 8 15 8 16 11 8 8 121<br />

Möbel/E.-Geräte 11 12 9 20 17 18 11 12 17 12 29 15 183<br />

Kleidung und Renovierung 0 2 1 3 5 2 6 3 4 0 2 2 30<br />

Babyerstaustattung 13 15 17 16 22 11 17 12 18 15 17 12 185<br />

eheähnliche Gemeinschaft 67 47 40 35 40 46 41 42 20 24 46 38 486<br />

Schuldner 4 11 12 20 7 9 9 6 10 14 12 6 120<br />

häusliche Verhältnisse 94 94 128 97 75 112 84 76 101 56 93 75 1085<br />

soziale Probleme 9 8 10 13 12 15 6 11 4 8 6 7 109<br />

Amtshilfe anderer<br />

Landkreise 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

Widerspruchsbeh. 0 0 2 0 2 1 0 3 0 2 0 0 10<br />

HB / Eingeleitete<br />

Betreuungen AG 0 0 2 7 4 1 1 1 0 3 0 0 19<br />

Sonstige Außendienste 9 6 3 9 7 6 3 1 8 4 5 5 66<br />

Beratungen 12 11 26 18 14 42 12 3 10 28 12 6 194<br />

178<br />

98<br />

46<br />

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662


Seite 58 von 67<br />

Projekt Ambulante Hilfe und Unterstützung (AHU) für den Personenkreis - Bezieher ALG<br />

<strong>II</strong>, U 25 in eigenem Wohnraum und gleichzeitig vorliegenden sozialen Problemen<br />

Grundgedanken dieses Projektes waren, einigen u25-jährigen personenbezogene Hilfsmöglichkeiten<br />

und Beratung im häuslichen Milieu anzubieten um sie dadurch zur Selbsthilfe zu<br />

motivieren.<br />

Die ganzheitliche Sicht der u25–jährigen, ihre individuellen Entwicklungen mit ihrem<br />

soziokulturellem Lebensraum und ihrer wirtschaftlichen Situation standen dabei im Focus.<br />

Durch die angedachte Einzelfallhilfe nach dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ sollte die<br />

Eigenverantwortung der Jugendlichen gestärkt werden.<br />

Die Mitarbeiter des ASD/Ermittlungsdienstes hatten sich das Ziel gesetzt, einige n Jugendlichen<br />

bei ihrem Weg in das eigenständige Leben unterstützend zur Seite zu stehen.<br />

Die wiederkehrenden Besuche im häuslichen Bereich dienten aber auch dazu, auftretende<br />

Probleme zeitnah zu beeinflussen.<br />

Das Projekt erfolgte zusätzlich zum täglichen Arbeitsablauf. Deshalb handelte es sich nur um<br />

einen eng begrenzten Personenkreis, welcher aus bereits früheren, durchgeführten Hausbesuchen<br />

bekannt war oder durch die Sachbearbeiter ausgewählt und gemeldet wurde.<br />

Zu jedem Betroffenen wurde eine Akte angelegt, in welche Zielstellungen verankert wurden.<br />

Die Zielstellungen waren dabei vielseitig und individuell auf die jeweilige Person festgelegt.<br />

Hier einige Beispiele: ↓<br />

• → Prävention im Hinblick auf soziale Probleme<br />

• → Unterstützung, Beratung und Hinweise auf soziale Netzwerke<br />

• → Stärkung des Sozialverhaltens<br />

• → Vermeidung weiterer Schulden, bzw. Schuldenabbau<br />

• → Stabilisierung in der Persönlichkeitsentwicklung<br />

• → Abschluss eines Ausbildungsvertrages<br />

• → Abschluss einer Berufsausbildung<br />

• → Unterstützung bei Behördenangelegenheiten<br />

• → Stabilisierung des familiären Umfeldes und der häuslichen Verhältnisse<br />

• → Motivation zur Selbsthilfe<br />

• → Vermeidung von Wohnungslosigkeit aufgrund mietwidrigem Verhaltens oder<br />

Mietschulden<br />

• → Regelmäßige Teilnahme an vermittelten Jugendmaßnahmen oder Ausbildungsplätzen<br />

• → Vermittlung der Notwendigkeit zu notwendigen Bewerbungsaktivitäten für den<br />

ersten Arbeitsmarkt oder einer Berufsausbildung<br />

• → Arbeitsaufnahme<br />

Zu Beginn des Jahres 2009 waren noch 8 Mitarbeiter im ASD/Ermittlungsdienst beschäftigt. Über<br />

das Jahr verteilt reduzierte sich die Mitarbeiterzahl aus verschiedensten Gründen auf vier<br />

Vollzeitbeschäftigte und eine Teilzeitbeschäftigte.<br />

Durchschnittlich bearbeitete jeder dieser 5 Mitarbeiter monatlich 3,4 Fälle.


Seite 59 von 67<br />

Im Zeitraum des Projektes vom 01.01.2009 - 31.12.2009 wurden sowohl Einstellungen der<br />

Betreuungen, als auch Neuaufnahmen in die Betreuung vorgenommen.<br />

Insgesamt wurden somit während der vergangenen 12 Monate durchschnittlich<br />

17 Jugendlichen mit sozialen Problemen in eigenem Wohnraum monatlich auf ihrem Weg in ein<br />

eigenständiges Leben begleitet. Dies bezüglich erfolgten 115 Hausbesuche im Jahr 2009.<br />

Es musste unsererseits festgestellt werden, dass sich die Arbeit mit den Jugendlichen aufgrund<br />

fehlender Mitwirkung oder Desinteresse, weitaus schwieriger gestaltete als im Jahr 2008.<br />

Die für jeden Einzelnen festgelegten Zielstellungen wurden aus folgenden Gründen nicht erreicht.<br />

• → Nichteinhaltung terminlicher Absprachen<br />

• → Nichthereinlassen zu angemeldeten Hausbesuchen<br />

• → Fehlzeiten bei vermittelter Ausbildung oder Maßnahme, was zum Verlust dieser<br />

führte<br />

• → Aussprachetermine mit Maßnahmeträger wurden ignoriert<br />

• → Neuverschuldungen<br />

• → Mietwidriges Verhalten<br />

• → Falsche Lebenseinstellung<br />

• → Drogenkonsum<br />

• → Erneute Inhaftierung<br />

Bei 23 Kunden wurde die Begleitung in ein eigenständiges Leben eingestellt.<br />

Die Zusammenarbeit mit den Sachbearbeitern der KoBa, Maßnahmeträgern, Ausbildern,<br />

Jugendamt, Wohnungsanbietern und anderen Netzwerken kann insgesamt als sehr gut bis gut<br />

eingeschätzt werden.<br />

Die Mitarbeiter des ASD/Ermittlungsdienstes haben sich für 2010 das Ziel gesetzt, das Projekt<br />

weiter zu verfolgen und umzusetzen.<br />

Die an dem Projekt interessierten u25-jährigen ALG <strong>II</strong>-Bezieher sollen weiterhin auf ihrem Weg in<br />

ein eigenständiges Leben unterstützt und begleitet werden.


7. Widersprüche und Klageverfahren<br />

Widersprüche<br />

Seite 60 von 67<br />

Im Jahr 2009 sind insgesamt 727 Widersprüche gegen die Bescheide der Kommunalen<br />

Beschäftigungsagentur Schönebeck eingelegt worden. Im Vergleich zum Vorjahr (736 Verfahren)<br />

ist die Zahl der Widerspruchsverfahren nahezu konstant (Rückgang um 1,2 %) geblieben.<br />

In 2009 konnten 558 Widersprüche abschließend bearbeitet werden. Hierbei erfolgte in ~ 17 %<br />

der Verfahren (97 Verfahren) eine vollständige Abhilfe zu Gunsten des Bürgers, in ~ 5 % (30<br />

Verfahren) erfolgte eine teilweise Abhilfe zu Gunsten des Bürgers, in ~ 13 % (70 Verfahren) der<br />

Verfahren erfolgte eine vollständige Zurückweisung des Widerspruchs und in 65 % (361<br />

Verfahren) erfolgte nach eingehender Prüfung und nochmaliger Beratung und Anhörung des<br />

Bürgers im Widerspruchsverfahren eine Rücknahme des Widerspruchs durch den Bürger.<br />

In ~ 22 % der Fälle waren die Ausgangsbescheide zu beanstanden. Im Vergleich zum Vorjahr (25<br />

%) hat sich die Beanstandungsquote leicht, d.h. um 3 %, vermindert.<br />

Am häufigsten wurden im Jahr 2009, wie auch schon in den Jahren zuvor, Widersprüche gegen<br />

die Anrechnung von Einkommen, die Rückforderungen von zu Unrecht erhaltenen Leistungen,<br />

die Festsetzung von Unterkunfts-/ Heizkosten, die Übernahme von Betriebskostennachzahlungen<br />

und die Verhängung von Sanktionen eingelegt. Ab September 2009 war festzustellen, dass sich<br />

auch die Widersprüche wegen verfassungsrechtlicher Fragen zur Höhe der Regelleistung mehrten.<br />

Dies war sicherlich auf die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe<br />

der Regelleistung zurück zu führen.<br />

Gerichtsverfahren<br />

Im Jahr 2009 sind 67 neue Verfahren vor dem Sozialgericht durch den Bürger anhängig gemacht<br />

worden. Hierbei handelte es sich in 33 Fällen um Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und<br />

um 34 Klageverfahren. Zum Vorjahr (49 Verfahren) ist ein Anstieg der Verfahren um 36 %<br />

festzustellen.<br />

70 Gerichtsverfahren konnten in 2009 erledigt werden. In 76 % der Verfahren (53 Verfahren)<br />

wurde die Entscheidung der Kommunalen Beschäftigungsagentur gerichtlich bestätigt. In 24 % der<br />

Verfahren (17 Verfahren) konnte der Bürger vor Gericht mit seinem Begehren vollständig oder<br />

teilweise durchdringen. Am häufigsten waren Fragen zur Anrechnung von Einkommen, die<br />

Rückforderungen von zu Unrecht erhaltenen Leistungen oder die Frage des Bestehens einer<br />

eheähnlichen Lebensgemeinschaft Gegenstand der Gerichtsverfahren.


Übersicht 2009 Widerspruchsverfahren<br />

Widersprüche<br />

Seite 61 von 67<br />

Anzahl<br />

I. Bestand per 31.12.2008 486<br />

<strong>II</strong>. Zugänge in 2009 727<br />

<strong>II</strong>I. Erledigungen in 2009 558<br />

IV. Bestand per 31.12.2009 655<br />

Erledigte Widersprüche<br />

I. nach Dauer des Verfahrens<br />

<strong>II</strong>. nach Ausgang des Verfahrens<br />

Sozialgerichtliche Verfahren<br />

1. bis 3 Monate 336<br />

2. 3 Monate bis unter 6 Monate 68<br />

3. 6 Monate bis unter 12 Monate 69<br />

4. 12 Monate und länger 85<br />

1. Abhilfe<br />

a) vollständig 97<br />

b) teilweise 30<br />

2. Ablehnung 70<br />

3. Sonstige Erledigung 361<br />

I. Bestand per 31.12.2008 80<br />

- davon einstweiliger Rechtsschutz 0<br />

<strong>II</strong>. Zugänge in 2009 67<br />

- davon einstweiliger Rechtsschutz 33<br />

<strong>II</strong>I. Erledigungen in 2009 70<br />

- davon einstweiliger Rechtsschutz 27<br />

IV. Bestand per 31.12.2009 77<br />

- davon einstweiliger Rechtsschutz 6


8. Infopunkte<br />

Seite 62 von 67<br />

Beratungs- und Servicedienstleistungen<br />

Die Serviceangebote im Bereich der Info-Punkte mit ihren Bürgerkiosken erfreuen sich einer<br />

stetigen im virtuellen Bereich sogar einer stark steigenden Nachfrage.<br />

Im Jahr 2009 wurden die Seiten der KoBa (www.kommunale-beschaeftigungsagentur.de) von<br />

47.274 Interessenten besucht. Davon waren 35.102 unterschiedliche Besucher. Der verbleibende<br />

Anteil der Nutzer hat die Webseite zum wiederholten Male aufgerufen. Erstaunlich ist die<br />

Tatsache, dass zahlreiche Besucher über die so genannten Suchmaschinen wie z. B. „Google“ den<br />

„virtuellen“ Weg zur Kommunale Beschäftigungsagentur Schönebeck, Eigenbetrieb des<br />

<strong>Salzlandkreis</strong>es fanden.<br />

Die mit Abstand am meisten aufgerufene Seite (ca. 41.070 Aufrufe) war der Stelleninformations-<br />

Service der KoBa. Auf dem zweiten Platz der meist besuchten Seiten landete das<br />

„Formularangebot für Bürger“ mit 9.960 Zugriffen. Zudem wurden ca. 189.015 Logins der im<br />

Arbeitsmarktportal eingepflegten Kunden registriert. Dies sind ca. 15.750 monatliche Zugriffe und<br />

ca. 525 Zugriffe täglich. Sie belegen, dass die Kunden ihre private bzw. die in den Info-Punkten<br />

vorgehaltene Informationstechnik in erheblichem Maße zur Arbeitsplatzsuche nutzen.<br />

Zusammenfassend stellt sich deutlich dar, dass moderne Medien eine immer bedeutendere Rolle<br />

bei der Integration in Arbeit spielen und der damit bei der KoBa verbundene Aufwand absolut<br />

gerechtfertigt ist.


Nutzerstatistik der Info-Punkte 2009<br />

Darstellung der Kontakte<br />

Besucher<br />

gesamt<br />

davon ALG<br />

I Empfänger<br />

davon ALG<br />

<strong>II</strong><br />

Empfänger<br />

davon<br />

Sonstige<br />

davon<br />

Touristen<br />

Nutzer<br />

Terminal<br />

Erfassungen<br />

KoBa Portal<br />

Jan 09 2179 18 1772 351 38 531 0<br />

Feb 09 2496 30 1858 529 79 575 2<br />

Mrz 09 2770 29 2116 526 99 617 9<br />

Apr 09 2611 21 1951 415 224 600 7<br />

Mai 09 2322 28 1684 366 244 511 4<br />

Jun 09 2982 26 2263 367 326 592 15<br />

Jul 09 2730 28 1973 327 402 529 7<br />

Aug 09 2506 19 1781 283 423 592 5<br />

Sep 09 2972 26 2158 444 344 791 10<br />

Okt 09 2805 12 2217 404 172 772 11<br />

Nov 09 2901 21 2311 430 139 770 0<br />

Dez 09 2128 42 1686 288 112 616 0<br />

Gesamt: 31402 300 23770 4730 2602 7496 70<br />

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9. Entgeltvariante, Schwangerenbetreuung<br />

9.1. Arbeitsgelegenheiten mit Entgelt<br />

Seite 64 von 67<br />

Im Rahmen der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Entgelt wurden auch im Jahr 2009<br />

verschiedene Projekte realisiert.<br />

Hierzu gehören Maßnahmen zur Betreuung von Jugendlichen.<br />

� Offene- Tür- Projekte und Mitarbeit in Vereinen<br />

� Umsetzung des Baus von Modellen im Maßstab 1:25 von historischen Gebäuden aus dem SLK<br />

� Herrichtung und Verschönerung von Kirchen<br />

� Betreuungsarbeiten mit Älteren<br />

� Pflege und Verschönerungsarbeiten an öffentlichen Einrichtungen und Grünanlagen<br />

� Verbesserung der Infrastruktur sowie des Landschafts- und Naturschutzes<br />

Im Ergebnis wurden im Jahr 2009 aus dem Eingliederungstitel 7.928,23 € für ABM und<br />

2.325.625,97 € für Arbeitsgelegenheiten mit Entgelt bereitgestellt.<br />

Insgesamt gab es 2009 25 Entgeltmaßnahmen, die aus dem Jahr 2007 und 11 Entgeltmaßnahmen,<br />

die aus dem Jahr 2008 fortgeführt wurden. 44 Maßnahmen wurden im Jahr 2009 zum Teil auch<br />

mit neuen Inhalten bewilligt. In diesen Maßnahmen befanden sich insgesamt 274 Personen.<br />

Auch wurden 2009 die noch laufenden zwei ABM bis zum regulär bewilligten Ende fortgeführt.<br />

Neue Maßnahmen wurden jeweils auf Grundlage eines Förderantrages des Maßnahmenträgers<br />

nach eingehender Prüfung per Verwaltungsakt beschieden.<br />

Hauptaugenmerk lag neben der Antragsbearbeitung und Stellenbesetzung vor allem in der<br />

Überwachung laufender Arbeitsbeschaffungs- und Entgeltmaßnahmen sowie in der Überprüfung<br />

und Abrechnung der Verwendungsnachweise ausgelaufener Maßnahmen<br />

Die Maßnahmen dienten in erster Linie dazu, die Beschäftigungsfähigkeit für Langzeitarbeitslose<br />

zu erhalten bzw. diese wieder zu herzustellen. Öffentlich geförderte Beschäftigung vermittelt<br />

Erkenntnisse über Eignungs- und Interessenschwerpunkte, einschließlich Qualifikationen sowie<br />

Motivation und Arbeitsbereitschaft und liefert somit wichtige Hinweise für Förderung und<br />

Strategien zur Arbeitsaufnahme. Darüber hinaus sollen durch die Teilnahme an diesen<br />

Maßnahmen vermittlungsrelevante Hemmnisse der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen abgebaut und<br />

beseitigt werden, mit dem Ziel, Leistungsempfänger nach dem <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> auf dem ersten<br />

Arbeitsmarkt zu integrieren.<br />

Eine Beschäftigung in Entgeltmaßnahmen war nur für förderungsbedürftige Arbeitnehmer<br />

möglich, die von der Kommunalen Beschäftigungsagentur zugewiesen wurden.<br />

Förderungsbedürftig sind Arbeitnehmer, wenn sie arbeitslos sind und allein durch eine Förderung<br />

in einer Arbeitsgelegenheit eine Beschäftigung aufnehmen können und die Voraussetzungen für<br />

Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit oder bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />

(<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>) erfüllen.<br />

Arbeitsgelegenheiten konnten nach § 16 Abs. 3 S.2 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> geschaffen werden, wenn es sich um<br />

im öffentlichen Interesse liegende und zusätzliche Arbeiten handelt.


Seite 65 von 67<br />

Arbeiten sind demnach zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang<br />

oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Die Arbeiten liegen dabei im<br />

öffentlichen Interesse, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient.<br />

Arbeiten, deren Ergebnis überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen<br />

eines begrenzten Personenkreises dient, liegen nicht im öffentlichen Interesse.<br />

Partner, mit denen die ABM bzw. Entgeltmaßnahmen initiiert wurden, sind:<br />

�<br />

• · Gesellschaft für Struktur-und Arbeitsmarktförderung Schönebeck mbH<br />

• · Teutloff gGmbH<br />

• · Verwaltungsgemeinschaft Elbe - Saale<br />

• · Oskar - Kämmer - Bildungswerk<br />

• · Gemeinde Groß Rosenburg<br />

• · Reit- und Fahrverein Gnadau - Döben<br />

• · Heimatverein Calbe e.V.<br />

• · Landesseniorenvertretung Sachsen-Anhalt e.V.<br />

• · Rückenwind e.V.<br />

• · Barbyer Heimatfreunde e.V.<br />

• · KALEB e.V. „Die Wiege“<br />

• · Förderverein des Kreismuseums Schönebeck e.V.<br />

• · Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Schönebeck<br />

• · Deutsches Sozialwerk e.V.<br />

• · Kreissportbund Schönebeck e.V.<br />

• · "Verein Selbstbestimmtes Wohnen" e.V.<br />

• · Polizeisportverein Schönebeck 1990 e.V.<br />

• · Innovations- und Gründerzentrum Schönebeck GmbH<br />

• · ABiSA e.V.<br />

• · “Diakonie Heimverbund“ e. V. Schönebeck<br />

• · ELSA Wirtschaftsfördergesellschaft Elbe-Saale e.V.<br />

• · „Nestwärme“ e. V.<br />

• · Bund der Vertriebenen e. V.<br />

• · Schützenverein Hubertus 1990 e.V.<br />

• · VGem Börde<br />

• · CVJM<br />

• · Kreisfeuerwehrverband Schönebeck e.V.<br />

• · EBG<br />

• · AfW


9.2. Kompetenzteam „Schwangere“<br />

Ansprechpartner<br />

• Frau Erika Balzereit,<br />

erika.balzereit@koba-kreis-sbk.de<br />

• Frau Diana Schiemann<br />

diana.schiemann@koba-kreis-sbk.de<br />

• Frau Ines Lale<br />

ines.lale@koba-kreis-sbk.de<br />

Telefon<br />

(03928) 422/App.<br />

340<br />

318<br />

342<br />

Seite 66 von 67<br />

Das KT „Schwangere“ wurde durch eine Initiative der Stiftung „Familie in Not – Sachsen-<br />

Anhalt“ in Zusammenarbeit mit dem MWA Ende 2006 ins Leben gerufen. Seitdem konnten<br />

Kontakte geknüpft und vor allem vertieft werden.<br />

Insbesondere entwickelte sich die Zusammenarbeit mit „Kaleb“ und PIN e. V.. Im Rahmen dieser<br />

Kooperation konnten schwangeren Hilfeempfängerinnen zusätzliche Unterstützung z. B. bei<br />

Beantragungen von finanziellen Hilfen zur Säuglingsausstattung angeboten werden.<br />

Besonders in Konfliktsituationen hat sich diese Zusammenarbeit bewährt.<br />

Die Kooperation mit dem Jugendamt wurde weiter verstärkt, da das Schwangeren – Kompetenz –<br />

Team zunehmend Ansprechpartner für sehr junge Schwangere geworden ist , bei denen es auf<br />

Grund des Alters zu familiären Spannungen kommt.<br />

Im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> wurden in Zusammenarbeit mit den<br />

zuständigen Sachbearbeitern und dem allgemeinen sozialen Dienst der KoBa im Jahr 2009 für die<br />

Bewilligung der Erstausstattung<br />

• für Bekleidung<br />

• bei Schwangerschaft<br />

• Geburt<br />

als einmalige Beihilfe gemäß § 23 Absatz 3 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> 215 Hausbesuche veranlasst.<br />

Im Rahmen der Arbeit des SKT kann den Ratsuchenden eine Präsentation zur Verfügung gestellt<br />

werden, die viele wichtige Informationen für Schwangere wie z. B.<br />

- Gesetzliche Grundlagen im Rahmen des <strong>SGB</strong> <strong>II</strong>, aber auch weitere Gesetze<br />

- Adressen von Vereinen und Organisationen<br />

- Adressen von Frauenärzten aber auch Kinderärzten<br />

- Ansprechpartner für besondere Notlagen<br />

- Hinweise zum Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld u.ä.<br />

enthält.<br />

Zusätzlich hilft das SKT auch bei der Beantragung z. B. von Kindergeld etc.


Hartmut Nothdurft<br />

Betriebsleiter<br />

Kommunale Beschäftigungsagentur Schönebeck (KoBa)<br />

Eigenbetrieb des <strong>Salzlandkreis</strong>es<br />

39218 Schönebeck ,Grundweg 31<br />

Email : hartmut.nothdurft@koba-kreis-sbk.de<br />

Telefon: (03928) 422 101<br />

Fax : (03928) 422 422<br />

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