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Prüfungsfragen Arbeitssicherheit - Die BG ETEM

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<strong>Prüfungsfragen</strong><br />

68. Welcher Sachverhalt ist Anlass einer betriebsärztlichen und/oder sicherheitstechnischen<br />

Beratung im Betrieb?<br />

a) Außerberuflich entstandene Erkrankung eines Mitarbeiters,<br />

die durch im Betrieb erforderliche<br />

Schichtarbeit ungünstig beeinflusst werden kann<br />

(z. B. Zuckerkrankheit) Q<br />

b) Feststellung von Beratungsbedarf durch einen Unternehmer,<br />

der das so genannte alternative Betreuungsmodell<br />

(„Unternehmermodell“) gewählt hat Q<br />

c) Überdurchschnittlich hohe Raten an Arbeitsunfähigkeit<br />

in einem Arbeitsbereich Q<br />

d) Gehäufte Klagen von Mitarbeitern über Gesundheitsstörungen<br />

in einem Arbeitsbereich Q<br />

e) Beobachtung von anhaltender Arbeitsüberlastung<br />

von Mitarbeitern Q<br />

69. Welche Maßnahmen hat der Arbeitgeber durchzuführen bevor Tätigkeiten<br />

mit Gefahrstoffen ausgeführt werden?<br />

a) Gefährdungsermittlung und -beurteilung Q<br />

b) Ermitteln, ob ein Stoff mit einem geringeren gesundheitlichen<br />

Risiko eingesetzt werden kann Q<br />

c) Unterweisung der Beschäftigten Q<br />

d) Aufstellung spezieller Betriebsanweisungen Q<br />

e) Schutzmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren Q<br />

70. Welche Schutzmaßnahmen kommen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen<br />

vorrangig in Betracht?<br />

26<br />

a) Absaugung an der Entstehungsstelle Q<br />

b) Tragen persönlicher Schutzausrüstungen Q<br />

c) Tätigkeit zeitlich begrenzen Q

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