Prüfungsfragen Arbeitssicherheit - Die BG ETEM
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<strong>Prüfungsfragen</strong><br />
68. Welcher Sachverhalt ist Anlass einer betriebsärztlichen und/oder sicherheitstechnischen<br />
Beratung im Betrieb?<br />
a) Außerberuflich entstandene Erkrankung eines Mitarbeiters,<br />
die durch im Betrieb erforderliche<br />
Schichtarbeit ungünstig beeinflusst werden kann<br />
(z. B. Zuckerkrankheit) Q<br />
b) Feststellung von Beratungsbedarf durch einen Unternehmer,<br />
der das so genannte alternative Betreuungsmodell<br />
(„Unternehmermodell“) gewählt hat Q<br />
c) Überdurchschnittlich hohe Raten an Arbeitsunfähigkeit<br />
in einem Arbeitsbereich Q<br />
d) Gehäufte Klagen von Mitarbeitern über Gesundheitsstörungen<br />
in einem Arbeitsbereich Q<br />
e) Beobachtung von anhaltender Arbeitsüberlastung<br />
von Mitarbeitern Q<br />
69. Welche Maßnahmen hat der Arbeitgeber durchzuführen bevor Tätigkeiten<br />
mit Gefahrstoffen ausgeführt werden?<br />
a) Gefährdungsermittlung und -beurteilung Q<br />
b) Ermitteln, ob ein Stoff mit einem geringeren gesundheitlichen<br />
Risiko eingesetzt werden kann Q<br />
c) Unterweisung der Beschäftigten Q<br />
d) Aufstellung spezieller Betriebsanweisungen Q<br />
e) Schutzmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren Q<br />
70. Welche Schutzmaßnahmen kommen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen<br />
vorrangig in Betracht?<br />
26<br />
a) Absaugung an der Entstehungsstelle Q<br />
b) Tragen persönlicher Schutzausrüstungen Q<br />
c) Tätigkeit zeitlich begrenzen Q