Prüfungsfragen Arbeitssicherheit - Die BG ETEM
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d) Einsatz von Stoffen oder Zubereitungen mit geringerem<br />
gesundheitlichen Risiko Q<br />
e) Betriebsanweisungen Q<br />
71. Kann Milch bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen als „Gegengift“ wirken?<br />
a) Ja Q<br />
b) Nein Q<br />
72. Wie sind Behälter mit Gefahrstoffen nach der Gefahrstoffverordnung<br />
zu kennzeichnen?<br />
a) Art und Weise bleibt dem Einführer/Hersteller überlassen Q<br />
b) <strong>Die</strong> Kennzeichnung umfasst folgende Angaben: Stoffbezeichnung,<br />
Gefahrensymbole, Gefahrenbezeichnungen,<br />
Gefahrenhinweise, Sicherheitsratschläge, Name<br />
und vollständige Anschrift einschließlich der Telefonnummer<br />
des Herstellers/Einführers, zusätzliche<br />
Angaben, EG-Nr. Q<br />
c) Kleine Behälter(< 0,25 l) sind mit Stoffbezeichnung<br />
und Gefahrensymbol zu kennzeichnen Q<br />
d) Wenn die Kennzeichnung nach der Gefahrengutverordnung<br />
„Straße“ mit Gefahrzetteln erfolgt, kann die<br />
Kennzeichnung nach der Gefahrstoffverordnung<br />
entfallen Q<br />
e) Nur giftige, ätzende und leichtentzündliche Gefahrstoffe<br />
sind mit Stoffbezeichnung, Gefahrsymbolen,<br />
Gefahrenhinweisen und Sicherheitsratschlägen zu<br />
kennzeichnen Q<br />
<strong>Prüfungsfragen</strong><br />
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