Ein strategisch wichtiges Feld - Demenz Support Stuttgart
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niedrigschwelliger Betreuungsleistungen stellen. Es<br />
wurde auch festgestellt, dass der größte Teil der<br />
Pflegedienste insgesamt nur sehr wenige Pflegebedürftige<br />
in diesem Rahmen betreut. Bezogen auf einen Zeitraum<br />
von sechs Monaten waren dies bei 55,6 Prozent<br />
der Dienste gerade einmal zwischen einer und fünf<br />
und im Gesamtdurchschnitt 9,7 Personen. Zahlenmäßig<br />
scheint die Bedeutung dieser Leistungen also eher<br />
gering für die Pflegestationen zu sein.<br />
Bei den Dienstleistungen der ambulanten Pflegedienste<br />
muss es sich laut Gesetz um besondere Angebote<br />
der allgemeinen Anleitung und Betreuung handeln<br />
und nicht um Leistungen der Grundpflege und der<br />
hauswirtschaftlichen Versorgung (§ 45 b SGB XI). Im<br />
Mittelpunkt der Leistungserbringung stehen dabei nach<br />
der Berliner Studie familien- und betreuungsentlastende<br />
Leistungen sowie Leistungen zur Erhaltung und zur<br />
Förderung der Mobilität und zur Tagesstrukturierung.<br />
Nur wenige <strong>Ein</strong>richtungen bieten künstlerische Angebote<br />
(z. B. Musik), Leistungen zur Befriedigung religiöser<br />
Bedürfnisse oder andere soziale Aktivitäten an.<br />
Zwar gibt es einzelne Pflegedienste, die offensiv mit<br />
den Möglichkeiten dieser zusätzlichen Leistungen umgehen<br />
und sie als Chance der Angebotsverbesserung<br />
nutzen. Insgesamt kann aber festgestellt werden, dass<br />
die Leistungsansprüche, die im SGB XI für den Personenkreis<br />
der Pflegebedürftigen mit erheblichem<br />
Betreuungsaufwand vorgesehen sind, von den meisten<br />
ambulanten Pflegediensten allenfalls dazu genutzt werden,<br />
partiell vorhandene Kapazitäten auszulasten,<br />
nicht aber dazu, Kapazitäten auszuweiten und das<br />
Angebotsspektrum inhaltlich zu erweitern.<br />
<strong>Ein</strong> Problem: Der organisatorische Aufwand<br />
Dass dies so ist, hat Gründe. Im Rahmen der Berliner<br />
Studie wurden die Pflegedienste auch nach den Hindernissen<br />
für ein intensiveres Engagement auf dem Gebiet<br />
niedrigschwelliger Betreuungsleistungen befragt.<br />
<strong>Ein</strong>e große Rolle spielt dabei der bisher recht geringe<br />
Betrag von 460 Euro pro Jahr, der Anspruchsberechtigten<br />
für die Nutzung zusätzlicher Betreuungsleistungen<br />
zur Verfügung steht. <strong>Ein</strong>e umfangreiche und<br />
kontinuierliche Inanspruchnahme von Leistungen ist<br />
damit kaum möglich. Für die Pflegedienste, die diese<br />
Leistungen überwiegend mit ihren bereits vorhandenen<br />
Mitarbeitern erbringen, wird daher eine Personalsteu-<br />
�<br />
Problem + Lösung<br />
Problem: <strong>Ein</strong>e an den „ganzheitlichen“ Bedürfnissen<br />
des Menschen ausgerichtete Pflege und Betreuung<br />
im häuslichen Umfeld ist allein durch die geltenden<br />
sozialrechtlichen Leistungen nicht möglich –<br />
hierunter leiden pflegebedürftige Personen, aber<br />
auch die professionell Pflegenden.<br />
Lösung: Niedrigschwellige Betreuungsangebote<br />
nach §§ 45 a-c SGB XI können dieses Manko mildern.<br />
Sie bieten Pflegediensten die Möglichkeit, ihr<br />
Leistungsangebot zu erweitern und so für aktuelle<br />
und potenzielle Kunden attraktiver zu werden.<br />
erung schwierig: „Wenn die Leistungen nicht regelmäßig<br />
abgerufen werden, gibt es mit der Organisation der<br />
Dienstpläne usw. Schwierigkeiten.“ (Sauer/Wißmann,<br />
2006, S. 22)<br />
Auch die Abrechnungsmodalitäten werden als ein<br />
Problem gesehen. Der Anspruchsberechtigte, der niedrigschwellige<br />
Betreuungsleistungen nutzt, muss erst<br />
einmal in finanzielle Vorleistung treten und kann sich<br />
die aufgewendeten Kosten anschließend von seiner<br />
Pflegekasse erstatten lassen. Der organisatorische Aufwand,<br />
der den Pflegediensten für die Rechnungsstellung<br />
an ihre Kunden und das gesamte Inkassowesen<br />
entsteht, steht nach Meinung vieler in keinem Verhältnis<br />
zu dem insgesamt doch recht geringen Gesamtumfang<br />
der Leistungen. Auch dort, wo ehrenamtliche<br />
Mitarbeiter eingesetzt werden, wird ein erheblicher<br />
Organisationsaufwand beklagt.<br />
Für einige der genannten Probleme gibt es durchaus<br />
auch heute schon Lösungsansätze oder doch zumindest<br />
Möglichkeiten der Problemminimierung. So ist<br />
beispielsweise mit zahlreichen Pflegekassen eine<br />
direkte Abrechnung über Abtretungserklärungen der<br />
Versicherten möglich. Immer noch wenig bekannt –<br />
nicht nur den Anspruchsberechtigten, sondern auch<br />
vielen Pflegediensten – ist die Möglichkeit einer „intelligenten“<br />
Leistungsnutzung. Durch die Kombination<br />
der Leistungen nach § 45 SGB XI mit denen der Verhinderungspflege<br />
(§ 39 SGB XI) kann das individuell<br />
für niedrigschwellige Leistungen zur Verfügung stehende<br />
Budget des Pflegebedürftigen auf fast 1 900 Euro<br />
erhöht werden. Mit dieser Summe können von ihm<br />
Betreuungsleistungen durchaus in einem dichteren und<br />
kontinuierlicheren Rahmen genutzt werden und ambulante<br />
Pflegedienste können solche Leistungen ,verlässlicher‘<br />
organisatorisch einplanen.<br />
Prüfen, ob Kunden Ansprüche haben<br />
Die Gründe, die zahlreiche Pflegedienste bisher von einem<br />
(stärkeren) Engagement auf dem Gebiet niedrigschwelliger<br />
Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI<br />
abhalten, sind nicht gering zu schätzen. <strong>Ein</strong> Grund, der<br />
bisher noch nicht genannt wurde, liegt sicherlich auch<br />
in der Klientel der Pflegeeinrichtungen begründet.<br />
Nach der Berliner Studie (a. a. O. S. 19) machte der<br />
Anteil der Pflegebedürftigen mit erhöhtem Betreuungsbedarf<br />
bei 58 Prozent der Pflegedienste gerade einmal<br />
fünf Prozent aus. Diese Zahl relativiert sich jedoch,<br />
wenn man den Umstand berücksichtigt, dass schätzungsweise<br />
63 bis 77 Prozent der potenziell Anspruchsberechtigten<br />
bisher keine Leistungen nach<br />
§ 45 b SGB XI in Anspruch nehmen (Sauer/Wißmann<br />
2006, S. 45f) und nur wenige Pflegedienste mögliche<br />
Anspruchsvoraussetzungen ihrer Kunden kontinuierlich<br />
und systematisch überprüfen. Insgesamt 22 Prozent<br />
der Pflegedienste gaben zudem den Anteil der<br />
Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf mit über<br />
zehn bis über 25 Prozent an. Bei Pflegediensten mit<br />
entsprechendem fachlichem Schwerpunkt (Gerontopsychiatrie,<br />
Psychiatrie, geistig Behinderte) wurden<br />
sogar Anteile von bis zu 95 Prozent genannt.<br />
Aber auch für die Pflegedienste ohne eine solche<br />
Schwerpunktausrichtung kann die Aussage getroffen<br />
Häusliche Pflege_November 2007 _19