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Ein strategisch wichtiges Feld - Demenz Support Stuttgart

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niedrigschwelliger Betreuungsleistungen stellen. Es<br />

wurde auch festgestellt, dass der größte Teil der<br />

Pflegedienste insgesamt nur sehr wenige Pflegebedürftige<br />

in diesem Rahmen betreut. Bezogen auf einen Zeitraum<br />

von sechs Monaten waren dies bei 55,6 Prozent<br />

der Dienste gerade einmal zwischen einer und fünf<br />

und im Gesamtdurchschnitt 9,7 Personen. Zahlenmäßig<br />

scheint die Bedeutung dieser Leistungen also eher<br />

gering für die Pflegestationen zu sein.<br />

Bei den Dienstleistungen der ambulanten Pflegedienste<br />

muss es sich laut Gesetz um besondere Angebote<br />

der allgemeinen Anleitung und Betreuung handeln<br />

und nicht um Leistungen der Grundpflege und der<br />

hauswirtschaftlichen Versorgung (§ 45 b SGB XI). Im<br />

Mittelpunkt der Leistungserbringung stehen dabei nach<br />

der Berliner Studie familien- und betreuungsentlastende<br />

Leistungen sowie Leistungen zur Erhaltung und zur<br />

Förderung der Mobilität und zur Tagesstrukturierung.<br />

Nur wenige <strong>Ein</strong>richtungen bieten künstlerische Angebote<br />

(z. B. Musik), Leistungen zur Befriedigung religiöser<br />

Bedürfnisse oder andere soziale Aktivitäten an.<br />

Zwar gibt es einzelne Pflegedienste, die offensiv mit<br />

den Möglichkeiten dieser zusätzlichen Leistungen umgehen<br />

und sie als Chance der Angebotsverbesserung<br />

nutzen. Insgesamt kann aber festgestellt werden, dass<br />

die Leistungsansprüche, die im SGB XI für den Personenkreis<br />

der Pflegebedürftigen mit erheblichem<br />

Betreuungsaufwand vorgesehen sind, von den meisten<br />

ambulanten Pflegediensten allenfalls dazu genutzt werden,<br />

partiell vorhandene Kapazitäten auszulasten,<br />

nicht aber dazu, Kapazitäten auszuweiten und das<br />

Angebotsspektrum inhaltlich zu erweitern.<br />

<strong>Ein</strong> Problem: Der organisatorische Aufwand<br />

Dass dies so ist, hat Gründe. Im Rahmen der Berliner<br />

Studie wurden die Pflegedienste auch nach den Hindernissen<br />

für ein intensiveres Engagement auf dem Gebiet<br />

niedrigschwelliger Betreuungsleistungen befragt.<br />

<strong>Ein</strong>e große Rolle spielt dabei der bisher recht geringe<br />

Betrag von 460 Euro pro Jahr, der Anspruchsberechtigten<br />

für die Nutzung zusätzlicher Betreuungsleistungen<br />

zur Verfügung steht. <strong>Ein</strong>e umfangreiche und<br />

kontinuierliche Inanspruchnahme von Leistungen ist<br />

damit kaum möglich. Für die Pflegedienste, die diese<br />

Leistungen überwiegend mit ihren bereits vorhandenen<br />

Mitarbeitern erbringen, wird daher eine Personalsteu-<br />

�<br />

Problem + Lösung<br />

Problem: <strong>Ein</strong>e an den „ganzheitlichen“ Bedürfnissen<br />

des Menschen ausgerichtete Pflege und Betreuung<br />

im häuslichen Umfeld ist allein durch die geltenden<br />

sozialrechtlichen Leistungen nicht möglich –<br />

hierunter leiden pflegebedürftige Personen, aber<br />

auch die professionell Pflegenden.<br />

Lösung: Niedrigschwellige Betreuungsangebote<br />

nach §§ 45 a-c SGB XI können dieses Manko mildern.<br />

Sie bieten Pflegediensten die Möglichkeit, ihr<br />

Leistungsangebot zu erweitern und so für aktuelle<br />

und potenzielle Kunden attraktiver zu werden.<br />

erung schwierig: „Wenn die Leistungen nicht regelmäßig<br />

abgerufen werden, gibt es mit der Organisation der<br />

Dienstpläne usw. Schwierigkeiten.“ (Sauer/Wißmann,<br />

2006, S. 22)<br />

Auch die Abrechnungsmodalitäten werden als ein<br />

Problem gesehen. Der Anspruchsberechtigte, der niedrigschwellige<br />

Betreuungsleistungen nutzt, muss erst<br />

einmal in finanzielle Vorleistung treten und kann sich<br />

die aufgewendeten Kosten anschließend von seiner<br />

Pflegekasse erstatten lassen. Der organisatorische Aufwand,<br />

der den Pflegediensten für die Rechnungsstellung<br />

an ihre Kunden und das gesamte Inkassowesen<br />

entsteht, steht nach Meinung vieler in keinem Verhältnis<br />

zu dem insgesamt doch recht geringen Gesamtumfang<br />

der Leistungen. Auch dort, wo ehrenamtliche<br />

Mitarbeiter eingesetzt werden, wird ein erheblicher<br />

Organisationsaufwand beklagt.<br />

Für einige der genannten Probleme gibt es durchaus<br />

auch heute schon Lösungsansätze oder doch zumindest<br />

Möglichkeiten der Problemminimierung. So ist<br />

beispielsweise mit zahlreichen Pflegekassen eine<br />

direkte Abrechnung über Abtretungserklärungen der<br />

Versicherten möglich. Immer noch wenig bekannt –<br />

nicht nur den Anspruchsberechtigten, sondern auch<br />

vielen Pflegediensten – ist die Möglichkeit einer „intelligenten“<br />

Leistungsnutzung. Durch die Kombination<br />

der Leistungen nach § 45 SGB XI mit denen der Verhinderungspflege<br />

(§ 39 SGB XI) kann das individuell<br />

für niedrigschwellige Leistungen zur Verfügung stehende<br />

Budget des Pflegebedürftigen auf fast 1 900 Euro<br />

erhöht werden. Mit dieser Summe können von ihm<br />

Betreuungsleistungen durchaus in einem dichteren und<br />

kontinuierlicheren Rahmen genutzt werden und ambulante<br />

Pflegedienste können solche Leistungen ,verlässlicher‘<br />

organisatorisch einplanen.<br />

Prüfen, ob Kunden Ansprüche haben<br />

Die Gründe, die zahlreiche Pflegedienste bisher von einem<br />

(stärkeren) Engagement auf dem Gebiet niedrigschwelliger<br />

Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI<br />

abhalten, sind nicht gering zu schätzen. <strong>Ein</strong> Grund, der<br />

bisher noch nicht genannt wurde, liegt sicherlich auch<br />

in der Klientel der Pflegeeinrichtungen begründet.<br />

Nach der Berliner Studie (a. a. O. S. 19) machte der<br />

Anteil der Pflegebedürftigen mit erhöhtem Betreuungsbedarf<br />

bei 58 Prozent der Pflegedienste gerade einmal<br />

fünf Prozent aus. Diese Zahl relativiert sich jedoch,<br />

wenn man den Umstand berücksichtigt, dass schätzungsweise<br />

63 bis 77 Prozent der potenziell Anspruchsberechtigten<br />

bisher keine Leistungen nach<br />

§ 45 b SGB XI in Anspruch nehmen (Sauer/Wißmann<br />

2006, S. 45f) und nur wenige Pflegedienste mögliche<br />

Anspruchsvoraussetzungen ihrer Kunden kontinuierlich<br />

und systematisch überprüfen. Insgesamt 22 Prozent<br />

der Pflegedienste gaben zudem den Anteil der<br />

Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf mit über<br />

zehn bis über 25 Prozent an. Bei Pflegediensten mit<br />

entsprechendem fachlichem Schwerpunkt (Gerontopsychiatrie,<br />

Psychiatrie, geistig Behinderte) wurden<br />

sogar Anteile von bis zu 95 Prozent genannt.<br />

Aber auch für die Pflegedienste ohne eine solche<br />

Schwerpunktausrichtung kann die Aussage getroffen<br />

Häusliche Pflege_November 2007 _19

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