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KANZLEI DES SENATS

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S. Pu zyna: Die Ver samml ungen, de ren Te iln ehm er die Par lam ente ...<br />

Ad 1. Die ersten vier Kategorien dieser Klassifikation betreffen den<br />

politischen Aspekt der interparlamentarischen Zusammenarbeit, wohingegen<br />

zwei letzte Kategorien den administrativen Aspekt betreffen. Wir werden uns<br />

jetzt auf den politischen Aspekt konzentrieren. Konferenzen oder Treffen der<br />

Parlamentspräsidenten sind autonom, bzw. spielen eine übergeordnete Rolle<br />

gegenüber den anderen Formen der interparlamentarischen Beziehungen. Sie<br />

sind oft ein Forum der Debatte über die Richtungen der Entwicklung dieser<br />

Beziehungen. Manchmal ergreifen sie in dieser Hinsicht die Initiative. Die<br />

Schlussfolgerungen aus ihren Sitzungen haben formell keine Verbindlichkeit,<br />

sind aber angesichts ihres politischen Gewichts bedeutend. Die Treffen der<br />

Parlamentspräsidenten sind gegenüber den zwischen den Regierungen<br />

bestehenden Beziehungen generell autonom. Diese Treffen können<br />

ausschließlich für Parlamentspräsidenten bestimmt sein, oder aber<br />

berücksichtigen, dass die Parlamentspräsidenten von ihren Stellvertretern oder<br />

von anderen Mitgliedern der Parlamente repräsentiert werden.<br />

Ad 2. Das charakteristische Merkmal dieser Kategorie der internationalen<br />

parlamentarischen Institutionen, welche die interparlamentarischen Unionen,<br />

Räte, Versammlungen, gemeinsame Ausschüsse, Vereine, Konferenzen und<br />

Foren einordnet, ist es, dass sie aus Vertretungen bestehen, die meistens<br />

gewählt werden und im Rahmen der Amtszeit bestimmter Mitgliedsparlamente<br />

unverändert bleiben. Die Zusammensetzungen dieser Vertretungen spiegeln<br />

meistens die politischen Paritäten wider. Die politische Repräsentativität der<br />

Vertretungen ist die Konsequenz des stärkeren Formalisierens der<br />

Organisationen und Arbeitsprozeduren der Institutionen dieser Kategorie: ihr<br />

Handeln stützt sich auf mehrseitige, bzw. zweiseitige Abkommen oder<br />

internationale oder auch interparlamentarische Verträge, sowie auf die inneren<br />

Arbeitsordnungen. Diese Institutionen entstehen meistens als Instrumente der<br />

übernationalen Integration um bestimmte Interessen, bzw. Werte herum. Ein<br />

Teil von ihnen bildet die parlamentarische Dimension der internationalen<br />

Regierungsinstitutionen und kontrolliert ihre Arbeiten.<br />

Ad 3. Diese Form der interparlamentarischen Zusammenarbeit betrifft die<br />

Konferenzen bzw. Treffen der Vorsitzenden oder Vertreter der miteinander<br />

korrespondierenden ständigen parlamentarischen Ausschüsse. Sie hat sich<br />

innerhalb der letzten zwanzig – dreißig Jahre in bezug auf das Vertiefen und<br />

Erweitern des Integrationsprozesses im Rahmen der Europäischen<br />

Gemeinschaft und dann der Europäischen Union entwickelt.<br />

In den letzten Jahren hat sich vor allem in bezug auf die Arbeiten des<br />

Europäischen Konvents die Zusammenarbeit zwischen der Ausschüssen des<br />

Europäischen Parlaments und entsprechenden Ausschüssen der Parlamente<br />

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