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Gemeinde Grömitz

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Vorlage zur GV am 29.09.2011<br />

(Nr. 15/2008-2013) - 16 –<br />

Beschlussvorschlag<br />

08.09.2011:<br />

des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Umwelt vom<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Abstimmung:<br />

8. HANDWERKSKAMMER LÜBECK - vom 21.07.2011<br />

8.1 Nach Durchsicht der uns übersandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass in obiger<br />

Angelegenheit aus der Sicht der Handwerkskammer Lübeck keine Bedenken<br />

vorgebracht werden.<br />

8.2 Sollten durch die Flächenfestsetzungen Handwerksbetriebe beeinträchtigt werden,<br />

wird sachgerechter Wertausgleich und frühzeitige Benachrichtigung betroffener<br />

Betriebe erwartet.<br />

Beschlussvorschlag<br />

08.09.2011:<br />

des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Umwelt vom<br />

In der Planung wird die bereits im Bebauungsplan Nr. 32.3, 3. Änderung geltende<br />

Nutzungsform weiterhin abgesichert. Eine wesentliche Verschlechterung deren<br />

Situation im Sinne § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), die<br />

Schadensersatzansprüche begründen könnten, entsteht somit nicht. Die gesonderte<br />

Benachrichtigung von betroffenen Betrieben im Rahmen der Bauleitplanung ist<br />

gesetzlich nicht vorgeschrieben. Diese Benachrichtigung erfolgt bereits nach § 3<br />

BauGB. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />

Abstimmung:<br />

9. LANDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME DES<br />

LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN - vom 21.07.2011<br />

Ausgehend von den übersandten Planunterlagen werden hinsichtlich der von hier zu<br />

vertretenden Belange des Immissionsschutzes keine Bedenken vorgebracht und zeit-<br />

gemäße Überplanungen angrenzender Kurgebiete angeregt.

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