Gemeinde Grömitz
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Vorlage zur GV am 29.09.2011<br />
(Nr. 15/2008-2013) - 16 –<br />
Beschlussvorschlag<br />
08.09.2011:<br />
des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Umwelt vom<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Abstimmung:<br />
8. HANDWERKSKAMMER LÜBECK - vom 21.07.2011<br />
8.1 Nach Durchsicht der uns übersandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass in obiger<br />
Angelegenheit aus der Sicht der Handwerkskammer Lübeck keine Bedenken<br />
vorgebracht werden.<br />
8.2 Sollten durch die Flächenfestsetzungen Handwerksbetriebe beeinträchtigt werden,<br />
wird sachgerechter Wertausgleich und frühzeitige Benachrichtigung betroffener<br />
Betriebe erwartet.<br />
Beschlussvorschlag<br />
08.09.2011:<br />
des Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Umwelt vom<br />
In der Planung wird die bereits im Bebauungsplan Nr. 32.3, 3. Änderung geltende<br />
Nutzungsform weiterhin abgesichert. Eine wesentliche Verschlechterung deren<br />
Situation im Sinne § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), die<br />
Schadensersatzansprüche begründen könnten, entsteht somit nicht. Die gesonderte<br />
Benachrichtigung von betroffenen Betrieben im Rahmen der Bauleitplanung ist<br />
gesetzlich nicht vorgeschrieben. Diese Benachrichtigung erfolgt bereits nach § 3<br />
BauGB. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.<br />
Abstimmung:<br />
9. LANDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME DES<br />
LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN - vom 21.07.2011<br />
Ausgehend von den übersandten Planunterlagen werden hinsichtlich der von hier zu<br />
vertretenden Belange des Immissionsschutzes keine Bedenken vorgebracht und zeit-<br />
gemäße Überplanungen angrenzender Kurgebiete angeregt.