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Ausgabe 4/2012 - Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.

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D e z e m b e r 2 0 1 2<br />

46<br />

s t E u E r b E r a t E r v E r b a n d s c h l E s w i g - h o l s t E i n<br />

I<br />

was sonst noch intErEssiErt<br />

Anpassungen beim elektronischen<br />

Steuerverfahren in Sicht<br />

m vergangenen Jahr haben der Deutsche <strong>Steuerberaterverband</strong>,<br />

der Bund der Steuerzahler<br />

und die beiden Lohnsteuerhilfevereine eine gemeinsame<br />

Eingabe (S 15/11) zur notwendigen Anpassung<br />

des Steuerverfahrens an die moderne Kommunikation<br />

mit der Finanzverwaltung erarbeitet. Die Stellungnahme<br />

richtete sich an das BMF, die Bundes tags abgeordneten<br />

des Finanzausschusses und an den Normenkontrollrat.<br />

Kernpunkt bildet die Forderung, dass<br />

der Bürger automatisch Kenntnis über die ihn an die<br />

Finanzverwaltung gemeldeten Daten von Dritten (wie<br />

Behörden und Versicherer) erhalten muss – sowohl<br />

was den Gegenstand als auch den Inhalt der Meldung<br />

betrifft. Weitere Forderungen beinhalten eine Ver ­<br />

ein fachung der Korrektur elektronisch übermittelter<br />

Daten und eine Anpassung der AO­Korrektur vorschrif<br />

ten an die elektronische Kommunikation. Nachdem<br />

im BMF aufgrund dieser Eingabe eine gesonderte<br />

Arbeitsgruppe eingesetzt wurde, liegt nunmehr ein<br />

erster 30­seitiger Bericht vor. Die Arbeits gruppe (AG)<br />

des BMF greift die in der Eingabe gemachten Vorschläge<br />

weitgehend auf.<br />

Steigerung der Transparenz bei Datenüber mittlung<br />

durch Dritte<br />

So schlägt die AG eine vereinheitlichte allgemeine<br />

Pflicht zur Unterrichtung der Steuerpflichtigen vor.<br />

Danach soll die mitteilungspflichtige Stelle den Steuerpflichtigen<br />

über die erfolgte Meldung seiner Daten<br />

an die Finanzverwaltung unterrichten. Bislang geschieht<br />

das nicht in allen Fällen, wie beispielsweise bei<br />

Banken und Versicherungen.<br />

In der Unterrichtung soll über die Tatsache und das<br />

Datum der Übermittlung informiert werden. Der<br />

Adressat der Übermittlung ist anzugeben sowie der<br />

Gegenstand der Übermittlung aufzunehmen. Zudem<br />

wird derzeit eine entsprechende Gesetzesänderung<br />

zwischen Bund und Ländern abgestimmt. Danach soll<br />

dem Betroffenen ein ermessensunabhängiges Auskunftsrecht<br />

gegenüber der Finanzbehörde über ihre<br />

bereits elektronisch übermittelten und gespeicherten<br />

Daten eingeräumt werden.<br />

Deutlichere Begründung erforderlich<br />

In der Praxis weichen immer häufiger bei der Festsetzung<br />

der Einkommensteuer die vom Steuerzahler<br />

ange gebenen Daten von denen ab, die das Finanzamt<br />

aufgrund der Datenübermittlung durch Dritte berücksichtigt.<br />

Geschieht dies zu Lasten des Steuerpflichtigen,<br />

sollen die Finanzämter auf Anregung der Eingabe<br />

nochmals explizit darauf hingewiesen werden, dass<br />

ein entsprechender Hinweis in den Erläuterungstext<br />

aufzunehmen ist, sofern eine Anhörung des Steuerzahlers<br />

vor der Veranlagung unterbleibt. Dies geschieht<br />

derzeit kaum oder nur in allgemeiner Form und erschwert<br />

die Kontrolle der Steuerbescheide.<br />

Neue Regelung zur leichteren Änderbarkeit<br />

Darüber hinaus soll eine neue allgemeine Berichtigungs<br />

vorschrift für korrigierte und nachträgliche<br />

Daten übermittlungen in die Abgabenordnung eingeführt<br />

werden, die den spezifischen Erfordernissen der<br />

elektronischen Datenübertragungen durch Dritte<br />

gerecht wird.<br />

Weitere Klarstellungen angeregt<br />

In ihrer neuen Stellungnahme begrüßen die vier Verbände<br />

weite Teile des Berichts. Angesichts der drängenden<br />

Praxisprobleme mahnen sie gleichzeitig eine<br />

zügige Umsetzung an und erneuern hierfür ihre Bereitschaft<br />

zur Zusammenarbeit mit dem BMF und Deutschen<br />

Bundestag. In einigen Bereichen sehen die<br />

Verbände weiterhin Konkretisierungs­ oder Änderungsbedarf.<br />

Der Bericht des BMF sowie die Antwort der Verbände können<br />

auf StBdirekt.de – die Informationsdatenbank für Mitglieder<br />

der Steuerberaterverbände – nachgelesen werden.<br />

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