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Hotels, Privatzimmer, usw. - Landkreis Regensburg

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I n f o s z u m G a s t g e b e r v e r z e i c h n i s<br />

Stand: November 2011<br />

Preise und Informationen sind gültig bis auf Widerruf.<br />

Haftung für die Angaben<br />

Alle Angaben und Preise wurden direkt vom Vermieter mit größtmöglicher<br />

Sorgfalt eingeholt und bearbeitet. Dieser Prospekt dient lediglich<br />

der Absatzförderung und Ihrer Information. Aus unzutreffenden Angaben<br />

oder nicht erfüllten Leistungszusagen des jeweiligen Leistungsträgers<br />

kann keine Schadensersatzpflicht geltend gemacht werden. Die Verwendung<br />

der im Katalog enthaltenen Daten zum Zwecke entgeltlicher<br />

gewerbsmäßiger Adressenveräußerung an Dritte ist unzulässig. Der <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Regensburg</strong> ist ausschließlich Herausgeber des Gastgeberverzeichnisses<br />

und nicht Anbieter der aufgeführten Angebote und Leistungen.<br />

Beschreibung der Betriebsarten<br />

Hotel (H)<br />

Beherbergungsbetrieb, der jedermann zugänglich ist und einen Restaurantbetrieb<br />

für Gäste und Passanten zur Verfügung stellt. Der Beherbergungsbetrieb<br />

verfügt über einen Hotelempfang und stellt weitere<br />

Aufenthaltsräume zur Verfügung.<br />

Hotel garni (HG)<br />

Beherbergungsbetrieb, der denselben Anforderungen wie das Hotel<br />

entspricht, jedoch über keinen Restaurantbetrieb verfügt, seinen Gästen<br />

aber Frühstück anbietet.<br />

Gasthof (G) / Betrieb auf einem Bauernhof (G B)<br />

Beherbergungs- und Bewirtungsstätte, die jedermann zugänglich ist<br />

und keine zusätzlichen Aufenthaltsräume zur Verfügung stellt.<br />

Pension/Gastheim (PS) / Betrieb auf einem Bauernhof (PS B)<br />

Beherbergungsstätte, die jedermann zugänglich ist und Speisen und<br />

Getränke an Hausgäste ausgibt.<br />

Privatvermieter (PP) / Betrieb auf einem Bauernhof (PP B)<br />

Beherbergungsstätte, die nicht erlaubnispflichtig ist (in der Regel<br />

weniger als 9 Betten), jedermann zugänglich ist und in der Gäste zum<br />

vorübergehenden Aufenthalt gegen Entgelt aufgenommen werden.<br />

Ferienhaus (FH) / Betrieb auf einem Bauernhof (FH B)<br />

Ein Ferienhaus ist ein freistehendes Haus oder ein Reihenhaus, das<br />

jedermann zugänglich ist und in dem Gäste zum vorübergehenden<br />

Aufenthalt gegen Entgelt aufgenommen werden. Grundstück oder<br />

Grundstücksanteil sind der alleinigen Nutzung durch die Gäste für die<br />

Dauer ihres Aufenthalts vorbehalten. Den Gästen steht ein eigener<br />

Sanitärbereich und eine Kochgelegenheit zur Verfügung. In der Regel ist<br />

im Haus kein hotelmäßiger Service vorhanden.<br />

Appartement (A)<br />

Ein Appartement ist eine Ein- oder Mehrraum-Ferienwohnung, die in<br />

einer größeren Ferienwohnungsanlage liegt, in der Gemeinschaftseinrichtungen<br />

vorhanden sind und in der Serviceleistungen angeboten<br />

werden. Appartements werden in der Klassifizierung wie Ferienwohnungen<br />

behandelt.<br />

Ferienwohnung (FW) / Betrieb auf einem Bauernhof (FW B)<br />

Eine Ferienwohnung ist eine abgeschlossene Einheit innerhalb eines<br />

Hauses, in der zum vorübergehenden Aufenthalt Gäste gegen Entgelt<br />

aufgenommen werden. Den Gästen steht ein eigener Sanitärbereich<br />

sowie eine Kochgelegenheit zur Verfügung. Die zum Objekt zugehörige<br />

Terrasse oder der Balkon steht den Gästen für die Dauer ihres Aufenthaltes<br />

zur alleinigen Nutzung zur Verfügung.<br />

Campingplatz (C)<br />

Abgegrenztes Gelände, das jedermann zum Aufstellen von mitgebrachten<br />

Wohnwagen, Wohnmobilen oder Zelten zugänglich ist.<br />

Jugendherberge (J)<br />

In bayerischen Jugendherbergen können nach der Satzung nur Gäste<br />

bis zum Alter von 26 Jahren aufgenommen werden. Diese Altersbeschränkung<br />

gilt nicht für Gruppenleiter sowie für Familien mit mindestens<br />

einem minderjährigen Kind.<br />

Ergänzende Erläuterung zur Gültigkeitder DTV-Klassifizierung<br />

In den Gastgeberverzeichnissen sind die Sterneauszeichnungen der<br />

einzelnen Ferienwohnungen/-häuser und <strong>Privatzimmer</strong> aufgeführt, die<br />

zum Zeitpunkt der Drucklegung der Broschüre Gültigkeit hatten. Der<br />

Gültigkeitszeitraum der Sterneauszeichnung beträgt drei Jahre und ist<br />

auf der für den Gastgeber ausgestellten Urkunde und an der Gültigkeitsplakette<br />

auf dem Klassifizierungsschild zu erkennen.<br />

Klassifizierung<br />

Die bei den einzelnen Häusern aufgeführten hhh Sterne sind das<br />

Ergebnis einer freiwil ligen Hotelklassifzierung 1) des Deutschen Hotel-<br />

und Gaststättenverbandes (DEHOGA) nach nationalem Standard,<br />

einer freiwilligen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und<br />

Pensionen 2) von DEHOGA und DTV bzw. einer freiwilligen Privat zimmer-<br />

und Ferienwohnungsklassifizierung 3) nach Kriterien des Deutschen<br />

Tourismus verbandes (DTV). Beherbergungsbetriebe ohne Sternebezeichnung<br />

haben sich bisher nicht an der Klassifizierung beteiligt.<br />

Aufgrund des Fehlens von Sternen können keine Rückschlüsse auf den<br />

Ausstattungsstandard sowie das Niveau des Hauses gezogen werden.<br />

1) Freiwillige Hotelklassifizierung nach den Richtlinien, die das bayer ische<br />

Gastgewerbe und Institutionen der bayerischen Tourismusver bände<br />

erarbeitet haben. Je nach Standard werden 1 bis 5 Sterne vergeben:<br />

hhhhh = Luxus hhhh = First Class<br />

hhh = Komfort hh = Standard<br />

h = Tourist<br />

Für die Spitzenbetriebe innerhalb der Kategorien, die sich ins besondere<br />

auch dadurch auszeichnen, dass sie ein besonders hohes Maß an<br />

Dienstleistung bieten, wurde der Begriff „Supe rior“ eingeführt. Betriebe,<br />

die neben den Sternen diesen Zusatz z.B. hhh S führen dürfen, erreichen<br />

bei der Gesamtpunktzahl die erforderlichen Punkte der nächsthöheren<br />

Kategorie, können aber dort nicht eingestuft werden, da sie die<br />

Mindestkriterien nicht erreichen.<br />

2) Freiwillige Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen<br />

nach den Richtlinien des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes<br />

in Kooperation mit dem Dt. Tourismusverband. Je nach Standard werden<br />

1 bis 4 Sterne vergeben:<br />

G hhhh = Unterkünfte für hohe Ansprüche<br />

G hhh = Unterkünfte für gehobene Ansprüche<br />

G hh = Unterkünfte für mittlere Ansprüche<br />

G h = Unterkünfte für einfache Ansprüche<br />

3) Freiwillige <strong>Privatzimmer</strong>- und Ferienwohnungsklassifizierung des<br />

Deutschen Tourismusverbandes. Je nach Ausstattung werden nach<br />

Überprüfung durch eine Kommission nachstehende Qualitätskriterien<br />

vergeben:<br />

F fffff bzw. P fffff<br />

= Erstklassige Gesamtausstattung mit besonderen Zusatzleistungen<br />

im Servicebereich und herausragende Infrastruktur des Objektes.<br />

Groß zügige Ausstattung in besonderer Qualität. Sehr gepflegter und<br />

exklusiver Gesamteindruck mit allem technischen Komfort, der das<br />

Objekt selbst und die Umgebung mit einschließt. Sehr guter Erhaltungs-<br />

und Pflegezustand.

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