Hotels, Privatzimmer, usw. - Landkreis Regensburg
Hotels, Privatzimmer, usw. - Landkreis Regensburg
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I n f o s z u m G a s t g e b e r v e r z e i c h n i s<br />
Stand: November 2011<br />
Preise und Informationen sind gültig bis auf Widerruf.<br />
Haftung für die Angaben<br />
Alle Angaben und Preise wurden direkt vom Vermieter mit größtmöglicher<br />
Sorgfalt eingeholt und bearbeitet. Dieser Prospekt dient lediglich<br />
der Absatzförderung und Ihrer Information. Aus unzutreffenden Angaben<br />
oder nicht erfüllten Leistungszusagen des jeweiligen Leistungsträgers<br />
kann keine Schadensersatzpflicht geltend gemacht werden. Die Verwendung<br />
der im Katalog enthaltenen Daten zum Zwecke entgeltlicher<br />
gewerbsmäßiger Adressenveräußerung an Dritte ist unzulässig. Der <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Regensburg</strong> ist ausschließlich Herausgeber des Gastgeberverzeichnisses<br />
und nicht Anbieter der aufgeführten Angebote und Leistungen.<br />
Beschreibung der Betriebsarten<br />
Hotel (H)<br />
Beherbergungsbetrieb, der jedermann zugänglich ist und einen Restaurantbetrieb<br />
für Gäste und Passanten zur Verfügung stellt. Der Beherbergungsbetrieb<br />
verfügt über einen Hotelempfang und stellt weitere<br />
Aufenthaltsräume zur Verfügung.<br />
Hotel garni (HG)<br />
Beherbergungsbetrieb, der denselben Anforderungen wie das Hotel<br />
entspricht, jedoch über keinen Restaurantbetrieb verfügt, seinen Gästen<br />
aber Frühstück anbietet.<br />
Gasthof (G) / Betrieb auf einem Bauernhof (G B)<br />
Beherbergungs- und Bewirtungsstätte, die jedermann zugänglich ist<br />
und keine zusätzlichen Aufenthaltsräume zur Verfügung stellt.<br />
Pension/Gastheim (PS) / Betrieb auf einem Bauernhof (PS B)<br />
Beherbergungsstätte, die jedermann zugänglich ist und Speisen und<br />
Getränke an Hausgäste ausgibt.<br />
Privatvermieter (PP) / Betrieb auf einem Bauernhof (PP B)<br />
Beherbergungsstätte, die nicht erlaubnispflichtig ist (in der Regel<br />
weniger als 9 Betten), jedermann zugänglich ist und in der Gäste zum<br />
vorübergehenden Aufenthalt gegen Entgelt aufgenommen werden.<br />
Ferienhaus (FH) / Betrieb auf einem Bauernhof (FH B)<br />
Ein Ferienhaus ist ein freistehendes Haus oder ein Reihenhaus, das<br />
jedermann zugänglich ist und in dem Gäste zum vorübergehenden<br />
Aufenthalt gegen Entgelt aufgenommen werden. Grundstück oder<br />
Grundstücksanteil sind der alleinigen Nutzung durch die Gäste für die<br />
Dauer ihres Aufenthalts vorbehalten. Den Gästen steht ein eigener<br />
Sanitärbereich und eine Kochgelegenheit zur Verfügung. In der Regel ist<br />
im Haus kein hotelmäßiger Service vorhanden.<br />
Appartement (A)<br />
Ein Appartement ist eine Ein- oder Mehrraum-Ferienwohnung, die in<br />
einer größeren Ferienwohnungsanlage liegt, in der Gemeinschaftseinrichtungen<br />
vorhanden sind und in der Serviceleistungen angeboten<br />
werden. Appartements werden in der Klassifizierung wie Ferienwohnungen<br />
behandelt.<br />
Ferienwohnung (FW) / Betrieb auf einem Bauernhof (FW B)<br />
Eine Ferienwohnung ist eine abgeschlossene Einheit innerhalb eines<br />
Hauses, in der zum vorübergehenden Aufenthalt Gäste gegen Entgelt<br />
aufgenommen werden. Den Gästen steht ein eigener Sanitärbereich<br />
sowie eine Kochgelegenheit zur Verfügung. Die zum Objekt zugehörige<br />
Terrasse oder der Balkon steht den Gästen für die Dauer ihres Aufenthaltes<br />
zur alleinigen Nutzung zur Verfügung.<br />
Campingplatz (C)<br />
Abgegrenztes Gelände, das jedermann zum Aufstellen von mitgebrachten<br />
Wohnwagen, Wohnmobilen oder Zelten zugänglich ist.<br />
Jugendherberge (J)<br />
In bayerischen Jugendherbergen können nach der Satzung nur Gäste<br />
bis zum Alter von 26 Jahren aufgenommen werden. Diese Altersbeschränkung<br />
gilt nicht für Gruppenleiter sowie für Familien mit mindestens<br />
einem minderjährigen Kind.<br />
Ergänzende Erläuterung zur Gültigkeitder DTV-Klassifizierung<br />
In den Gastgeberverzeichnissen sind die Sterneauszeichnungen der<br />
einzelnen Ferienwohnungen/-häuser und <strong>Privatzimmer</strong> aufgeführt, die<br />
zum Zeitpunkt der Drucklegung der Broschüre Gültigkeit hatten. Der<br />
Gültigkeitszeitraum der Sterneauszeichnung beträgt drei Jahre und ist<br />
auf der für den Gastgeber ausgestellten Urkunde und an der Gültigkeitsplakette<br />
auf dem Klassifizierungsschild zu erkennen.<br />
Klassifizierung<br />
Die bei den einzelnen Häusern aufgeführten hhh Sterne sind das<br />
Ergebnis einer freiwil ligen Hotelklassifzierung 1) des Deutschen Hotel-<br />
und Gaststättenverbandes (DEHOGA) nach nationalem Standard,<br />
einer freiwilligen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und<br />
Pensionen 2) von DEHOGA und DTV bzw. einer freiwilligen Privat zimmer-<br />
und Ferienwohnungsklassifizierung 3) nach Kriterien des Deutschen<br />
Tourismus verbandes (DTV). Beherbergungsbetriebe ohne Sternebezeichnung<br />
haben sich bisher nicht an der Klassifizierung beteiligt.<br />
Aufgrund des Fehlens von Sternen können keine Rückschlüsse auf den<br />
Ausstattungsstandard sowie das Niveau des Hauses gezogen werden.<br />
1) Freiwillige Hotelklassifizierung nach den Richtlinien, die das bayer ische<br />
Gastgewerbe und Institutionen der bayerischen Tourismusver bände<br />
erarbeitet haben. Je nach Standard werden 1 bis 5 Sterne vergeben:<br />
hhhhh = Luxus hhhh = First Class<br />
hhh = Komfort hh = Standard<br />
h = Tourist<br />
Für die Spitzenbetriebe innerhalb der Kategorien, die sich ins besondere<br />
auch dadurch auszeichnen, dass sie ein besonders hohes Maß an<br />
Dienstleistung bieten, wurde der Begriff „Supe rior“ eingeführt. Betriebe,<br />
die neben den Sternen diesen Zusatz z.B. hhh S führen dürfen, erreichen<br />
bei der Gesamtpunktzahl die erforderlichen Punkte der nächsthöheren<br />
Kategorie, können aber dort nicht eingestuft werden, da sie die<br />
Mindestkriterien nicht erreichen.<br />
2) Freiwillige Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen<br />
nach den Richtlinien des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes<br />
in Kooperation mit dem Dt. Tourismusverband. Je nach Standard werden<br />
1 bis 4 Sterne vergeben:<br />
G hhhh = Unterkünfte für hohe Ansprüche<br />
G hhh = Unterkünfte für gehobene Ansprüche<br />
G hh = Unterkünfte für mittlere Ansprüche<br />
G h = Unterkünfte für einfache Ansprüche<br />
3) Freiwillige <strong>Privatzimmer</strong>- und Ferienwohnungsklassifizierung des<br />
Deutschen Tourismusverbandes. Je nach Ausstattung werden nach<br />
Überprüfung durch eine Kommission nachstehende Qualitätskriterien<br />
vergeben:<br />
F fffff bzw. P fffff<br />
= Erstklassige Gesamtausstattung mit besonderen Zusatzleistungen<br />
im Servicebereich und herausragende Infrastruktur des Objektes.<br />
Groß zügige Ausstattung in besonderer Qualität. Sehr gepflegter und<br />
exklusiver Gesamteindruck mit allem technischen Komfort, der das<br />
Objekt selbst und die Umgebung mit einschließt. Sehr guter Erhaltungs-<br />
und Pflegezustand.