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Hotels, Privatzimmer, usw. - Landkreis Regensburg

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Einige rechtliche Dinge<br />

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag<br />

Im Falle einer Buchung kommt zwischen dem Gast und<br />

dem jeweils genannten Anbieter ein Pauschalreisevertrag<br />

zustande. Den Inhalt des Vertrages erhält man vom jeweiligen<br />

Anbieter. Name und Adresse des Anbieters ergeben sich aus<br />

der Angebotsbeschreibung und der Buchungsbestätigung.<br />

1. Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande, sobald das<br />

Zimmer/die Ferienwohnung bestellt oder zugesagt wurde<br />

oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich<br />

war, bereitgestellt worden ist.<br />

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die<br />

Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages; gleichgültig<br />

auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.<br />

3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des<br />

Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.<br />

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der<br />

vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen<br />

Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen<br />

des Gastgebers. Die Einsparungen betragen etwa<br />

10% bei einer Ferienwohnung, etwa 20% bei der Übernachtung<br />

mit Frühstück, etwa 40% bei Vollpension.<br />

5. Der Gastgeber ist verpflichtet, nicht in Anspruch genommene<br />

Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben<br />

um Aus fälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe<br />

des Zimmers hat der Gast den vereinbarten Preis abzüglich<br />

der ersparten Leistungen zu zahlen.<br />

6. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb<br />

ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.<br />

7. Werden Verträge von der Tourist­Information vermittelt, so<br />

kommen diese immer direkt zwischen dem Gastgeber und<br />

dem Gast zustande. Eine Haftung der Tourist­Information<br />

für Leistungsstörungen ist ausgeschlossen.<br />

8. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein<br />

Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber<br />

zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner<br />

für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahme vertrag,<br />

sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten<br />

vorliegt.<br />

Meldepflicht<br />

Nach dem Bayerischen Meldegesetz ist der Meldeschein, der<br />

beim Gastgeber erhältlich ist, am Tag der Ankunft auszufüllen<br />

und zu unterschreiben.<br />

Unser Tipp:<br />

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist zu empfehlen.<br />

Diese übernimmt für den Fall, dass die Reise wegen<br />

unvorhergesehener Ereignisse nicht angetreten werden kann<br />

bzw. vorzeitig beendet werden muss, die vor Ort entstehenden<br />

Stornokosten.

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