Hotels, Privatzimmer, usw. - Landkreis Regensburg
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Einige rechtliche Dinge<br />
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag<br />
Im Falle einer Buchung kommt zwischen dem Gast und<br />
dem jeweils genannten Anbieter ein Pauschalreisevertrag<br />
zustande. Den Inhalt des Vertrages erhält man vom jeweiligen<br />
Anbieter. Name und Adresse des Anbieters ergeben sich aus<br />
der Angebotsbeschreibung und der Buchungsbestätigung.<br />
1. Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande, sobald das<br />
Zimmer/die Ferienwohnung bestellt oder zugesagt wurde<br />
oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich<br />
war, bereitgestellt worden ist.<br />
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die<br />
Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages; gleichgültig<br />
auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.<br />
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des<br />
Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.<br />
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der<br />
vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen<br />
Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen<br />
des Gastgebers. Die Einsparungen betragen etwa<br />
10% bei einer Ferienwohnung, etwa 20% bei der Übernachtung<br />
mit Frühstück, etwa 40% bei Vollpension.<br />
5. Der Gastgeber ist verpflichtet, nicht in Anspruch genommene<br />
Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben<br />
um Aus fälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe<br />
des Zimmers hat der Gast den vereinbarten Preis abzüglich<br />
der ersparten Leistungen zu zahlen.<br />
6. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb<br />
ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.<br />
7. Werden Verträge von der TouristInformation vermittelt, so<br />
kommen diese immer direkt zwischen dem Gastgeber und<br />
dem Gast zustande. Eine Haftung der TouristInformation<br />
für Leistungsstörungen ist ausgeschlossen.<br />
8. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein<br />
Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber<br />
zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner<br />
für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahme vertrag,<br />
sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten<br />
vorliegt.<br />
Meldepflicht<br />
Nach dem Bayerischen Meldegesetz ist der Meldeschein, der<br />
beim Gastgeber erhältlich ist, am Tag der Ankunft auszufüllen<br />
und zu unterschreiben.<br />
Unser Tipp:<br />
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist zu empfehlen.<br />
Diese übernimmt für den Fall, dass die Reise wegen<br />
unvorhergesehener Ereignisse nicht angetreten werden kann<br />
bzw. vorzeitig beendet werden muss, die vor Ort entstehenden<br />
Stornokosten.