GUV-V A8 - Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz
GUV-V A8 - Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz
GUV-V A8 - Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
M U S T E R - U V V<br />
<strong>GUV</strong>-V A 8<br />
in einen sicheren Bereich oder ins Freie zu gelangen. In diesem Zusammenhang<br />
ist es empfehlenswert, Sammelstellen (Zeichen E11) zu kennzeichnen.<br />
Außerdem sind Kennzeichnungen für Standorte von Erste-Hilfe- <strong>und</strong><br />
Brandschutzeinrichtungen in den Flucht- <strong>und</strong> Rettungsplan aufzunehmen.<br />
Zur sicheren Orientierung ist es wichtig, den Standort des Betrachters im<br />
Flucht- <strong>und</strong> Rettungsplan zu kennzeichnen (siehe Anhang 3).<br />
Soweit auf einem Flucht- <strong>und</strong> Rettungsplan nur ein Teil aller Gr<strong>und</strong>risse<br />
des Gebäudes dargestellt ist, sollte eine Übersichtsskizze die Lage im Gesamtkomplex<br />
verdeutlichen.<br />
Ausreichend groß bedeutet, dass Gr<strong>und</strong>risse, Sicherheitszeichen <strong>und</strong> Legenden<br />
aus üblichem Sehabstand eindeutig erkennbar sind. Gr<strong>und</strong>risse<br />
sollten in einem Maßstab von 1 : 100 oder größer dargestellt werden.<br />
Empfehlenswert sind Zeichen- oder Schrifthöhen von mindestens 10 mm;<br />
erfahrungsgemäß ist das Zeichen für den Betrachterstandort größer zu<br />
wählen.<br />
Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung kann die Erkennbarkeit von Flucht<strong>und</strong><br />
Rettungsplänen z.B. durch Verwendung von langnachleuchtenden<br />
Materialien erreicht werden.<br />
V. Instandhaltung<br />
Instandhaltung<br />
§ 19. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Einrichtungen für die<br />
Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzkennzeichnung in Stand gehalten werden.<br />
Zu § 19:<br />
Insbesondere ist die Funktionsweise <strong>und</strong> Wirksamkeit von Leucht- <strong>und</strong><br />
Schallzeichen sowie von Sprechzeichen unter Verwendung technischer<br />
Einrichtungen zu berücksichtigen.<br />
Siehe Durchführungsanweisungen zu § 16.<br />
Instandhaltung ist die Gesamtheit der betrieblichen Maßnahmen zur Bewahrung<br />
des Soll-Zustandes einer Einrichtung sowie zur Feststellung <strong>und</strong><br />
Beurteilung des Ist-Zustandes. Die Maßnahmen umfassen:<br />
– Inspektion (Maßnahmen zur Feststellung <strong>und</strong> Beurteilung des Ist-Zustandes),<br />
– Wartung (Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes)<br />
<strong>und</strong><br />
– Instandsetzung (Maßnahmen zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes).<br />
19