29.01.2013 Aufrufe

Transport - Clean Vehicle Portal

Transport - Clean Vehicle Portal

Transport - Clean Vehicle Portal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Transport</strong> – Produktblatt – Endgültige Fassung<br />

7. Abfallsammeldienstleistungen − GPP-Kriterien<br />

7.1 Abfallsammeldienstleistungen − GPP-Kernkriterien<br />

Auftragsgegenstand<br />

Vertrag über die umweltfreundliche Erbringung von Abfallsammeldienstleistungen<br />

Technische Spezifikationen<br />

Abgasemissionen<br />

1. Alle zur Erbringung der Dienstleistung eingesetzten Fahrzeuge müssen mit Motoren<br />

ausgestattet sein, die den Euro-IV-Standard gemäß Richtlinie 2005/55/EG erfüllen.<br />

Wenn Fahrzeuge nicht als Euro IV klassifiziert sind, aber durch technische<br />

Nachrüstung den gleichen Standard erreicht haben, ist dies in den Angebotsunterlagen<br />

zu dokumentieren.<br />

Nachweis: Der Bieter muss die technischen Unterlagen der Fahrzeuge vorlegen, in<br />

denen die Emissionsstandards definiert sind. Wenn bei einem Fahrzeug durch<br />

technische Nachrüstung ein Euro IV entsprechender Standard erreicht worden ist, sind<br />

die Maßnahmen zu dokumentieren und in die Angebotsunterlagen aufzunehmen; dies<br />

ist durch eine zuverlässige externe Stelle zu bestätigen.<br />

Zuschlagskriterien<br />

Zusätzliche Punkte werden vergeben für:<br />

1. Abgasemissionen − Anteil der zur Erbringung der Dienstleistung einzusetzenden<br />

Fahrzeuge, die strengeren Euro-Standards entsprechen (Euro V oder gegebenenfalls<br />

Euro VI)<br />

Nachweis: Der Bieter muss eine Liste aller Fahrzeuge vorlegen, die zur Erbringung<br />

der Dienstleistung eingesetzt werden sollen; dabei sind die jeweilige Euro-Standards<br />

und die technischen Unterlagen anzugeben, in denen die Emissionsstandards definiert<br />

sind.<br />

2. Möglichkeit, erneuerbare Energien bzw. Kraftstoffe zu nutzen (Biokraftstoff, Strom<br />

oder Wasserstoff<br />

aus erneuerbaren Energiequellen)<br />

Nachweis: Der Bieter muss die technischen Unterlagen des Fahrzeugs vorlegen, in denen<br />

diese technischen Angaben oder Angaben zur Kraftstofftechnologie verzeichnet sind.<br />

3. Geräuschemissionen: Durchschnittlicher Geräuschpegel der zur Erbringung der<br />

Dienstleistung eingesetzten Fahrzeuge unter 102 dB(A), gemessen nach Richtlinie<br />

2000/14/EG<br />

Nachweis: Der Bieter muss eine Liste aller Fahrzeuge vorlegen, die zur Erbringung<br />

der Dienstleistung eingesetzt werden; dabei ist der Geräuschemissionspegel jedes<br />

Fahrzeugs und der Durchschnitt der Geräuschemissionen aller Fahrzeuge anzugeben.<br />

Nach Vertragsabschluss behält sich der Auftraggeber das Recht vor, Einsicht in die<br />

entsprechenden Unterlagen zu verlangen, um die Angaben zu überprüfen.<br />

Vertragsbestimmungen<br />

1. Fahrverhalten<br />

• Alle zur Erbringung der Dienstleistung eingesetzten Fahrer müssen in einer<br />

anerkannten Einrichtung regelmäßig in umweltbewusstem Fahrverhalten geschult<br />

werden, damit die Kraftstoffeffizienz verbessert wird. Der Auftragnehmer legt eine<br />

Liste der Fahrer und ihrer Nachweise für absolvierte Schulungen zu umweltbewusstem<br />

Fahrverhalten vor.<br />

Europäische Kommission GPP-Schulungs-Toolkit - Modul 3: Beschaffungsempfehlungen 14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!