Transport - Clean Vehicle Portal
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<strong>Transport</strong> – Produktblatt – Endgültige Fassung<br />
7. Abfallsammeldienstleistungen − GPP-Kriterien<br />
7.1 Abfallsammeldienstleistungen − GPP-Kernkriterien<br />
Auftragsgegenstand<br />
Vertrag über die umweltfreundliche Erbringung von Abfallsammeldienstleistungen<br />
Technische Spezifikationen<br />
Abgasemissionen<br />
1. Alle zur Erbringung der Dienstleistung eingesetzten Fahrzeuge müssen mit Motoren<br />
ausgestattet sein, die den Euro-IV-Standard gemäß Richtlinie 2005/55/EG erfüllen.<br />
Wenn Fahrzeuge nicht als Euro IV klassifiziert sind, aber durch technische<br />
Nachrüstung den gleichen Standard erreicht haben, ist dies in den Angebotsunterlagen<br />
zu dokumentieren.<br />
Nachweis: Der Bieter muss die technischen Unterlagen der Fahrzeuge vorlegen, in<br />
denen die Emissionsstandards definiert sind. Wenn bei einem Fahrzeug durch<br />
technische Nachrüstung ein Euro IV entsprechender Standard erreicht worden ist, sind<br />
die Maßnahmen zu dokumentieren und in die Angebotsunterlagen aufzunehmen; dies<br />
ist durch eine zuverlässige externe Stelle zu bestätigen.<br />
Zuschlagskriterien<br />
Zusätzliche Punkte werden vergeben für:<br />
1. Abgasemissionen − Anteil der zur Erbringung der Dienstleistung einzusetzenden<br />
Fahrzeuge, die strengeren Euro-Standards entsprechen (Euro V oder gegebenenfalls<br />
Euro VI)<br />
Nachweis: Der Bieter muss eine Liste aller Fahrzeuge vorlegen, die zur Erbringung<br />
der Dienstleistung eingesetzt werden sollen; dabei sind die jeweilige Euro-Standards<br />
und die technischen Unterlagen anzugeben, in denen die Emissionsstandards definiert<br />
sind.<br />
2. Möglichkeit, erneuerbare Energien bzw. Kraftstoffe zu nutzen (Biokraftstoff, Strom<br />
oder Wasserstoff<br />
aus erneuerbaren Energiequellen)<br />
Nachweis: Der Bieter muss die technischen Unterlagen des Fahrzeugs vorlegen, in denen<br />
diese technischen Angaben oder Angaben zur Kraftstofftechnologie verzeichnet sind.<br />
3. Geräuschemissionen: Durchschnittlicher Geräuschpegel der zur Erbringung der<br />
Dienstleistung eingesetzten Fahrzeuge unter 102 dB(A), gemessen nach Richtlinie<br />
2000/14/EG<br />
Nachweis: Der Bieter muss eine Liste aller Fahrzeuge vorlegen, die zur Erbringung<br />
der Dienstleistung eingesetzt werden; dabei ist der Geräuschemissionspegel jedes<br />
Fahrzeugs und der Durchschnitt der Geräuschemissionen aller Fahrzeuge anzugeben.<br />
Nach Vertragsabschluss behält sich der Auftraggeber das Recht vor, Einsicht in die<br />
entsprechenden Unterlagen zu verlangen, um die Angaben zu überprüfen.<br />
Vertragsbestimmungen<br />
1. Fahrverhalten<br />
• Alle zur Erbringung der Dienstleistung eingesetzten Fahrer müssen in einer<br />
anerkannten Einrichtung regelmäßig in umweltbewusstem Fahrverhalten geschult<br />
werden, damit die Kraftstoffeffizienz verbessert wird. Der Auftragnehmer legt eine<br />
Liste der Fahrer und ihrer Nachweise für absolvierte Schulungen zu umweltbewusstem<br />
Fahrverhalten vor.<br />
Europäische Kommission GPP-Schulungs-Toolkit - Modul 3: Beschaffungsempfehlungen 14