Transport - Clean Vehicle Portal
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<strong>Transport</strong> – Produktblatt – Endgültige Fassung<br />
3.3 Erläuterungen<br />
Geräuschemissionspegel: Der gesetzlich vorgeschriebene Geräuschemissionspegel ist in<br />
Anhang I dieses Produktblatts angegeben.<br />
Geräuschemissionspegel von Reifen: Die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für<br />
Reifenemissionen sind in Anhang II dieses Produktblatts angegeben.<br />
Zuschlagskriterien: Die ausschreibende Stelle muss in den Ausschreibungsunterlagen<br />
angeben, wie viele zusätzliche Punkte für die einzelnen Zuschlagskriterien vergeben werden.<br />
Ökologische Zuschlagskriterien sollen insgesamt mindestens 10 bis 15 % aller erreichbaren<br />
Punkte ausmachen.<br />
Wenn Zuschlagskriterien so formuliert sind, dass es Punkte für „eine bessere Leistung als<br />
die in den Technischen Spezifikationen festgelegte Leistung" gibt, so sollen die Punkte<br />
proportional zur besseren Leistung vergeben werden.<br />
Leasingklauseln: Alle zusätzlichen Leasingklauseln sind hier als Zuschlagskriterien<br />
definiert; sie können aber auch als Vertragsbestimmungen verwendet werden, wenn die<br />
Produkte in dem jeweiligen Mitgliedstaat gängig und allgemein verfügbar sind.<br />
Beschaffungsverfahren: Wenn die Ausschreibung nicht in Lose unterteilt ist, sollten bei<br />
der Zuschlagserteilung die Punkte entsprechend dem Anteil der Fahrzeuge vergeben werden,<br />
die den Zuschlagskriterien entsprechen.<br />
4 Öffentliche Verkehrsmittel − GPP-Kriterien<br />
4.1. Beschaffung von Bussen − GPP-Kernkriterien<br />
Auftragsgegenstand<br />
Beschaffung oder Leasing von emissionsarmen Bussen<br />
Technische Spezifikationen<br />
Abgasemissionen:<br />
1. Die Fahrzeugmotoren müssen dem Euro-V-Standard gemäß Richtlinie 2005/55/EG<br />
erfüllen.<br />
Nachweis: Der Bieter muss die technischen Unterlagen des Fahrzeugs vorlegen, aus<br />
denen hervorgeht, dass die entsprechenden Standard eingehalten wird.<br />
Zuschlagskriterien<br />
Zusätzliche Punkte werden vergeben für:<br />
1. Abgasemissionen − Das Fahrzeug entspricht dem Euro-VI-Standard (wo verfügbar).<br />
Nachweis: Der Bieter muss die technischen Unterlagen des Fahrzeugs vorlegen, aus<br />
denen hervorgeht, dass die entsprechende Standard eingehalten wird.<br />
2. Möglichkeit, erneuerbare Energien bzw. Kraftstoffe zu nutzen (Biokraftstoff, Strom<br />
oder Wasserstoff<br />
aus erneuerbaren Energiequellen).<br />
Nachweis: Der Bieter muss die technischen Unterlagen des Fahrzeugs vorlegen, in denen<br />
diese technischen Angaben oder Angaben zur Kraftstofftechnologie verzeichnet sind.<br />
3. Geräuschemissionspegel − Die Geräuschemissionen liegen unterhalb der gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Werte.<br />
Nachweis: Der Bieter muss die technischen Unterlagen des Fahrzeugs, in denen diese<br />
Angaben verzeichnet sind, oder entsprechende Testergebnisse vorlegen.<br />
Europäische Kommission GPP-Schulungs-Toolkit - Modul 3: Beschaffungsempfehlungen 6