Transport - Clean Vehicle Portal
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<strong>Transport</strong> – Produktblatt – Endgültige Fassung<br />
5. Öffentliche Verkehrsdienstleistungen − GPP-Kriterien<br />
5.1 Öffentliche Verkehrsdienstleistungen − GPP-Kernkriterien<br />
Auftragsgegenstand<br />
Vertrag über die umweltfreundliche Erbringung von Busdienstleistungen<br />
Technische Spezifikationen<br />
Abgasemissionen<br />
1. Alle zur Erbringung der Dienstleistung eingesetzten Fahrzeuge müssen mit Motoren<br />
ausgestattet sein, die den Euro-IV-Standard gemäß Richtlinie 2005/55/EG erfüllen.<br />
Wenn Fahrzeuge nicht als Euro IV klassifiziert sind, aber durch technische<br />
Nachrüstung den gleichen Standard erreicht haben, ist dies in den Angebotsunterlagen<br />
zu dokumentieren.<br />
Nachweis: Der Bieter muss die technischen Unterlagen der Fahrzeuge vorlegen, in<br />
denen die Abgasstandards dargestellt sind. Wenn bei einem Fahrzeug durch technische<br />
Nachrüstung ein Euro IV entsprechender Standard erreicht worden ist, sind die<br />
Maßnahmen zu dokumentieren und in die Angebotsunterlagen aufzunehmen; dazu<br />
muss die Bestätigung einer zuverlässigen Stelle vorliegen.<br />
Zuschlagskriterien<br />
Zusätzliche Punkte werden vergeben für:<br />
1. Abgasemissionen − Anteil der zur Erbringung der Dienstleistung einzusetzenden<br />
Fahrzeuge, die strengere Euro-Standards erfüllen (Euro V oder gegebenenfalls<br />
Euro VI)<br />
Nachweis: Der Bieter muss eine Liste aller Fahrzeuge vorlegen, die zur Erbringung<br />
der Dienstleistung eingesetzt werden sollen; dabei sind der jeweilige Euro-Standard<br />
und die technischen Unterlagen anzugeben, in denen die Abgasstandards dargestellt<br />
sind.<br />
2. Möglichkeit, erneuerbare Energien bzw. Kraftstoffe zu nutzen (Biokraftstoff, Strom<br />
oder Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen)<br />
Nachweis: Der Bieter muss die technischen Unterlagen des Fahrzeugs vorlegen, in denen<br />
diese technischen Angaben oder Angaben zur Kraftstofftechnologie verzeichnet sind.<br />
3. Geräuschemissionen − Der durchschnittliche Geräuschemissionspegel der Fahrzeuge,<br />
die zur Erbringung der Dienstleistung eingesetzt werden sollen, muss unter den gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Höchstwerten liegen.<br />
Nachweis: Der Bieter muss eine Liste aller Fahrzeuge vorlegen, die zur Erbringung<br />
der Dienstleistung eingesetzt werden sollen, mit Angabe des Geräuschemissionspegels<br />
jedes Fahrzeugs und dem Durchschnitt der Geräuschemissionen aller Fahrzeuge. Nach<br />
Vertragsabschluss behält sich die ausschreibende Stelle das Recht vor, Einsicht in die<br />
entsprechenden Unterlagen zu verlangen, um die Angaben zu überprüfen.<br />
Vertragsbestimmungen<br />
1. Neufahrzeuge<br />
• Alle Neufahrzeuge, die nach Vertragsabschluss erworben werden und zur Erbringung<br />
der Dienstleistung eingesetzt werden, müssen den Euro-VI-Standard erfüllen und mit<br />
Schaltanzeige (GSI) und Reifendruck-Kontrollsystem (TPMS) ausgestattet sein. Das<br />
Auspuffrohr der Fahrzeuge darf nicht auf der Seite der Einstiegstür für die Fahrgäste<br />
angebracht sein. Der Auftragnehmer legt der Behörde den Nachweis vor, dass diese<br />
Bestimmung erfüllt ist.<br />
2. Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen<br />
• Jeweils zum Jahresende legt der Auftragnehmer einen Bericht über den zur Erbringung<br />
der Dienstleistung verbrauchten Kraftstoff (Benzin, Diesel, Biokraftstoff, CNG, Strom<br />
usw.) und die dadurch verursachten CO2-Emissionen vor.<br />
Europäische Kommission GPP-Schulungs-Toolkit - Modul 3: Beschaffungsempfehlungen 8