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Transport - Clean Vehicle Portal

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<strong>Transport</strong> – Produktblatt – Endgültige Fassung<br />

3.2. Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge − Umfassende GPP-Kriterien<br />

Auftragsgegenstand<br />

Beschaffung oder Leasing von emissionsarmen Fahrzeugen.<br />

Technische Spezifikationen<br />

Die Fahrzeuge müssen den Technischen Spezifikationen entsprechen, die unter<br />

„Kernkriterien“ aufgeführt sind.<br />

Die Fahrzeuge müssen außerdem folgenden Technischen Spezifikationen entsprechen:<br />

Abgasemissionen:<br />

2. Die Fahrzeuge müssen den Euro-5-Standard erfüllen.<br />

Nachweis: Der Bieter muss die technischen Unterlagen des Fahrzeugs vorlegen, in<br />

denen diese Angaben verzeichnet sind.<br />

Zuschlagskriterien<br />

Zusätzliche Punkte werden für Produkte vergeben, die die beiden unter „Kernkriterien“<br />

aufgeführten Zuschlagskriterien erfüllen.<br />

Zusätzliche Punkte werden auch für Produkte vergeben, die folgende ergänzende<br />

Zuschlagskriterien erfüllen:<br />

3. Geringere CO2-Emissionen: Geringere CO2-Emissionen, als in den Technischen<br />

Spezifikationen verlangt werden.<br />

Nachweis: Der Bieter muss die technischen Unterlagen des Fahrzeugs vorlegen, in<br />

denen Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen angegeben sind.<br />

4. Schaltanzeige (Gear Shift Indicator, GSI): Das angebotene Fahrzeug ist mit einer<br />

Schaltanzeige (GSI) ausgestattet.<br />

Nachweis: Der Bieter muss die technischen Unterlagen des Fahrzeugs vorlegen, in<br />

denen diese Angaben verzeichnet sind.<br />

5. Reifendruck-Kontrollsystem (TPMS): Das angebotene Fahrzeug ist mit einem<br />

Reifendruck-Kontrollsystem (TPMS) ausgestattet.<br />

Nachweis: Der Bieter muss die technischen Unterlagen des Fahrzeugs vorlegen, in<br />

denen diese Angaben verzeichnet sind.<br />

6. Kältemittel in der Klimaanlage: Das angebotene Fahrzeug entspricht folgenden<br />

Anforderungen: Wenn die Klimaanlage des Fahrzeugs fluorhaltige Kältemittel enthält,<br />

muss das globale Erwärmungspotenzial des Kältemittels (GWP) ≤ 150 betragen (bezogen<br />

auf CO2 und einen Zeitraum von 100 Jahren).<br />

[Wenn ein standardisierter Test definiert ist] Bei einem höheren GWP-Wert darf die<br />

Austrittsrate eines Einzelverdampfersystems 40 g fluorhaltiges Kältemittel pro Jahr<br />

und eines Doppelverdampfersystems 60 g fluorhaltiges Kältemittel pro Jahr nicht<br />

übersteigen.<br />

Nachweis: Der Bieter muss Namen, Formel und GWP-Wert des Kältemittels in der<br />

Klimaanlage angeben. Wenn ein Gasgemisch verwendet wird, wird der GWP-Wert<br />

wie folgt berechnet:<br />

GWP= ∑(Stoff X % x GWPx) + (Stoff Y % x GWPy) + … (Stoff N % x GWPn)<br />

Dabei ist % der Gewichtsanteil mit einer Gewichtstoleranz von +/- 1 %.<br />

Angaben zum GWP-Wert von Kältemitteln finden Sie unter<br />

http://www.grida.no/climate/ipcc_tar/wg1/248.htm#tab67.<br />

[Wenn ein standardisierter Test definiert ist] Bei einem GWP > 150 sollten<br />

Testergebnisse für die Austrittsrate vorgelegt werden.<br />

[Zusätzliche Zuschlagskriterien für Leasing-Verträge]<br />

7. Schmieröle: Verpflichtung, für die Instandhaltung des Fahrzeugs Maschinenschmieröle<br />

mit niedriger Viskosität oder wiederaufbereitete Schmieröle auf der Basis von mindestens<br />

25 % wiederaufbereiteten Ölen zu verwenden. Schmieröl mit niedriger Viskosität<br />

entspricht der SAE-Klasse 0W-30 oder 5W-30 oder einer gleichwertigen Klassifizierung.<br />

Europäische Kommission GPP-Schulungs-Toolkit - Modul 3: Beschaffungsempfehlungen 4

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