Transport - Clean Vehicle Portal
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<strong>Transport</strong> – Produktblatt – Endgültige Fassung<br />
3.2. Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge − Umfassende GPP-Kriterien<br />
Auftragsgegenstand<br />
Beschaffung oder Leasing von emissionsarmen Fahrzeugen.<br />
Technische Spezifikationen<br />
Die Fahrzeuge müssen den Technischen Spezifikationen entsprechen, die unter<br />
„Kernkriterien“ aufgeführt sind.<br />
Die Fahrzeuge müssen außerdem folgenden Technischen Spezifikationen entsprechen:<br />
Abgasemissionen:<br />
2. Die Fahrzeuge müssen den Euro-5-Standard erfüllen.<br />
Nachweis: Der Bieter muss die technischen Unterlagen des Fahrzeugs vorlegen, in<br />
denen diese Angaben verzeichnet sind.<br />
Zuschlagskriterien<br />
Zusätzliche Punkte werden für Produkte vergeben, die die beiden unter „Kernkriterien“<br />
aufgeführten Zuschlagskriterien erfüllen.<br />
Zusätzliche Punkte werden auch für Produkte vergeben, die folgende ergänzende<br />
Zuschlagskriterien erfüllen:<br />
3. Geringere CO2-Emissionen: Geringere CO2-Emissionen, als in den Technischen<br />
Spezifikationen verlangt werden.<br />
Nachweis: Der Bieter muss die technischen Unterlagen des Fahrzeugs vorlegen, in<br />
denen Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen angegeben sind.<br />
4. Schaltanzeige (Gear Shift Indicator, GSI): Das angebotene Fahrzeug ist mit einer<br />
Schaltanzeige (GSI) ausgestattet.<br />
Nachweis: Der Bieter muss die technischen Unterlagen des Fahrzeugs vorlegen, in<br />
denen diese Angaben verzeichnet sind.<br />
5. Reifendruck-Kontrollsystem (TPMS): Das angebotene Fahrzeug ist mit einem<br />
Reifendruck-Kontrollsystem (TPMS) ausgestattet.<br />
Nachweis: Der Bieter muss die technischen Unterlagen des Fahrzeugs vorlegen, in<br />
denen diese Angaben verzeichnet sind.<br />
6. Kältemittel in der Klimaanlage: Das angebotene Fahrzeug entspricht folgenden<br />
Anforderungen: Wenn die Klimaanlage des Fahrzeugs fluorhaltige Kältemittel enthält,<br />
muss das globale Erwärmungspotenzial des Kältemittels (GWP) ≤ 150 betragen (bezogen<br />
auf CO2 und einen Zeitraum von 100 Jahren).<br />
[Wenn ein standardisierter Test definiert ist] Bei einem höheren GWP-Wert darf die<br />
Austrittsrate eines Einzelverdampfersystems 40 g fluorhaltiges Kältemittel pro Jahr<br />
und eines Doppelverdampfersystems 60 g fluorhaltiges Kältemittel pro Jahr nicht<br />
übersteigen.<br />
Nachweis: Der Bieter muss Namen, Formel und GWP-Wert des Kältemittels in der<br />
Klimaanlage angeben. Wenn ein Gasgemisch verwendet wird, wird der GWP-Wert<br />
wie folgt berechnet:<br />
GWP= ∑(Stoff X % x GWPx) + (Stoff Y % x GWPy) + … (Stoff N % x GWPn)<br />
Dabei ist % der Gewichtsanteil mit einer Gewichtstoleranz von +/- 1 %.<br />
Angaben zum GWP-Wert von Kältemitteln finden Sie unter<br />
http://www.grida.no/climate/ipcc_tar/wg1/248.htm#tab67.<br />
[Wenn ein standardisierter Test definiert ist] Bei einem GWP > 150 sollten<br />
Testergebnisse für die Austrittsrate vorgelegt werden.<br />
[Zusätzliche Zuschlagskriterien für Leasing-Verträge]<br />
7. Schmieröle: Verpflichtung, für die Instandhaltung des Fahrzeugs Maschinenschmieröle<br />
mit niedriger Viskosität oder wiederaufbereitete Schmieröle auf der Basis von mindestens<br />
25 % wiederaufbereiteten Ölen zu verwenden. Schmieröl mit niedriger Viskosität<br />
entspricht der SAE-Klasse 0W-30 oder 5W-30 oder einer gleichwertigen Klassifizierung.<br />
Europäische Kommission GPP-Schulungs-Toolkit - Modul 3: Beschaffungsempfehlungen 4