29.01.2013 Aufrufe

Praxisabgabe & Praxisübernahme Juristische Aspekte

Praxisabgabe & Praxisübernahme Juristische Aspekte

Praxisabgabe & Praxisübernahme Juristische Aspekte

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Vertragsgestaltung<br />

6. Personal<br />

- <strong>Praxisabgabe</strong> ist Betriebsübergang (§ 613a BGB),<br />

- Übernehmer tritt in alle Arbeitsverhältnisse (Liste !) ein<br />

Besonderheiten:<br />

Elternzeit<br />

absoluter Kündigungsschutz<br />

- Urlaub, Urlaubs- u. Weihnachtsgeld ?<br />

- Haftung auch für Altverbindlichkeiten (Gehalt und<br />

Sozialversicherung etc.)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!