Praxisabgabe & Praxisübernahme Juristische Aspekte
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Vertragsgestaltung<br />
8. Patientenkartei<br />
Problem Schweigepflicht !<br />
Übergabe nur mit Einwilligung (ggf. konkludent). Soweit<br />
keine Zustimmungen vorliegen hat der Abgeber für<br />
Aufbewahrung Sorge zu tragen (ggf. Verwahrungsvertrag).<br />
�Münchener Empfehlungen,<br />
�Patienteneinwilligung / „Zwei-Schrank-Modell“,<br />
�Bei Verstoß ist Vertrag nichtig!<br />
Aufbewahrungspflicht § 8 Abs. 3 Berufsordnung<br />
Psychotherapeutenkammer NRW<br />
9. Rechnungsabgrenzung –<br />
Honorarforderungen / Verpflichtungen