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Praxisabgabe & Praxisübernahme Juristische Aspekte

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Vertragsgestaltung<br />

8. Patientenkartei<br />

Problem Schweigepflicht !<br />

Übergabe nur mit Einwilligung (ggf. konkludent). Soweit<br />

keine Zustimmungen vorliegen hat der Abgeber für<br />

Aufbewahrung Sorge zu tragen (ggf. Verwahrungsvertrag).<br />

�Münchener Empfehlungen,<br />

�Patienteneinwilligung / „Zwei-Schrank-Modell“,<br />

�Bei Verstoß ist Vertrag nichtig!<br />

Aufbewahrungspflicht § 8 Abs. 3 Berufsordnung<br />

Psychotherapeutenkammer NRW<br />

9. Rechnungsabgrenzung –<br />

Honorarforderungen / Verpflichtungen

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