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Praxisabgabe & Praxisübernahme Juristische Aspekte

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Nachbesetzung § 103 Abs. 4 SGB V<br />

Zulassungsvoraussetzungen:<br />

� Schriftlicher Antrag,<br />

� Auszug aus Arztregister,<br />

� Nachweis der bisher ausgeübten Tätigkeiten,<br />

� Unterschriebener Lebenslauf,<br />

� Pol. „Behördenführungszeugnis“ Typ O (max. 6 Monate alt),<br />

� Erklärung über aktuelle Beschäftigungsverhältnisse,<br />

� Erklärung zu einer Trink- oder Rauschgiftsucht,<br />

� Wenn bereits eine vertragspsychotherapeutische Tätigkeit<br />

ausgeübt wurde � KV-Bescheinigung.

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