Gesetzgebung - Finanzielle Beihilfen
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§ Code du Travail<br />
§<br />
Bestimmungen<br />
für berufstätige Frauen<br />
Art. L.332-1- 332-4<br />
Code du Travail<br />
Art. L.331-2<br />
Art. L.332-2<br />
Modellbrief unter<br />
www.csl.lu/modeles-types<br />
nach der Geburt<br />
Mutterschutzgesetz<br />
Mutterschaftsurlaub<br />
Der Mutterschaftsurlaub nach der Geburt beträgt acht Wochen. Bei Frühgeburten (weniger<br />
als 37 Schwangerschaftswochen) oder Mehrlings geburten wird er auf 12 Wochen verlängert.<br />
Auch während dieser Abwesenheit bleibt das Anrecht der Frau auf die volle Jahres -<br />
gratifikation erhalten und sie hat Anrecht auf vollen Jahresurlaub.<br />
Wurde das Baby vor dem errechneten Termin geboren, so werden die ver passten "pränatalen<br />
Urlaubstage" an den postnatalen Mutterschaftsurlaub angehängt. Dies gilt sowohl für<br />
einige Tage wie für eine längere Zeitspanne (bis zu 8 Wochen) bei einem frühgeborenen<br />
Baby.<br />
Stillurlaub<br />
Stillende Mütter haben Anrecht auf 4 zusätzliche Wochen Mutterschutzurlaub. Der<br />
Gesamturlaub (prä- und postnatal) kann aber nicht länger als 20 Wochen sein. Ein Kumul<br />
ist leider nicht möglich (z.B. bei frühgeborenen Zwillingen, die gestillt werden).<br />
Damit das Anrecht auf Stillurlaub besteht, muss das Stillen durch ein ärztliches Attest belegt<br />
sein, das nicht vor der 5. Woche nach der Geburt ausgestellt werden kann und welches vor<br />
der siebten Wochen nach der Geburt an den Arbeitgeber mit eingeschriebenem Brief<br />
geschickt wird . Auch die Unterschrift des Arbeitgebers auf der Kopie des ärztlichen Attestes<br />
gilt als Empfangsbestätigung.<br />
Dieses Attest muss auch an die Caisse nationale des prestations familiales (1A, bld Prince<br />
Henri, 1724 Luxemburg) geschickt werden, wenn congé parental beantragt wird.<br />
Die Frauen erhalten eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldes. Die Krankenkassen<br />
werden von staatlicher Seite für die Aufwändungen entschädigt.<br />
Der Kündigungsschutz<br />
Der Kündigungsschutz für die Frau<br />
erstreckt sich bis 12 Wochen nach der<br />
Geburt.<br />
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