Gesetzgebung - Finanzielle Beihilfen
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� Das neugeborene Kind muss bei der Mutter bleiben, wenn immer beider Gesundheitszustand dies erlaubt. Eine Trennung gesunder<br />
Neugeborener von der Mutter läßt sich mit keinerlei Beobachtungsverfahren rechtfertigen.<br />
� Mit dem Stillen sollte, wenn möglich, unmittelbar nach der Geburt begonnen werden, noch bevor die Mutter den Kreisssaal verläßt.<br />
Das europäische Parlament hat im Juli eine Resolution (Dok. B-2-712-86) angenommen, die so genannte Charta der Rechte der<br />
Gebärenden, aus der wir einige Abschnitte zitieren möchten:<br />
Das Europäische Parlament,<br />
� in der Erwägung, dass der Geburt in den meisten Fällen durch Rückgriff auf unnötige medizinische Maßnahmen Spontaneität und<br />
Natürlichkeit genommen wurde;<br />
� in der Erwägung, dass die traditionelle Medizin bisher nicht immer in der Lage war, sich mit der Geburt als natürlichem physiologischem<br />
Vorgang zu befassen...<br />
� in dem Bewußtsein, dass die derzeitige Struktur des Gesundheitswesens in vielen Fällen die Komplikation von Geburt und<br />
Geburtswehen und dadurch die vermehrte Notwendigkeit ärztlicher Hilfe zur Folge hat...<br />
� fordert, dass jede Geburt - vom Beginn der Schwangerschaft bis zur Geburt - von einer Charta der Rechte der Gebärenden<br />
geschützt wird;<br />
� fordert schließlich, dass die Kommission unverzüglich einen Vorschlag in diesem Sinne vorlegt, in dem folgendes vorgesehen ist:<br />
�die Wahl des Ortes (zu Hause, im Krankenhaus), der Art und Weise (Position) des Geburtsablaufs und der Art der<br />
Säuglingsernährung;<br />
�eine Betreuung zu Hause im Falle einer Hausgeburt;<br />
�die Möglichkeit, zum gegebenen Zeitpunkt zu gebären, d.h. ohne dass die Wehen beschleunigt oder verzögert werden, und folglich<br />
auch außerhalb der Arbeitszeiten des Personals, am Sonntag, nachts und während der Feiertage...<br />
� fordert ferner, dass die zuständigen medizinischen Einrichtungen<br />
�regelmäßig Daten über die Erkrankungs- und Sterblichkeitsraten von Säuglingen und Wöchnerinnen, über die Geburtsmethoden,<br />
über die Verwendung von Medikamenten während der Wehen und ferner statistische Angaben über die betreuten Personen zur<br />
Verfügung stellen;<br />
Die vollständigen Texte sind über die Initiativ Liewensufank zu beziehen. Wir fordern, dass diesen Empfehlungen bei der Aufstellung<br />
von Gesundheits plänen in Luxemburg Rechenschaft getragen wird und sie in die Praxis umgesetzt werden.<br />
Stillförderung<br />
Stillförderungsprogramm<br />
Ein nationales Stillförderungsprogramm wurde für 2006-2010 erstellt, das den Empfehlungen der Innocenti Deklaration und den WHA-<br />
Resolutionen Rechnung trägt:<br />
Für eine optimale mütterliche und kindliche Ernährung und Gesundheit müssten weltweit alle Frauen in die Lage versetzt werden, 6<br />
Monate voll stillen zu können (voll stillen heißt, dass keine zusätzlichen Getränke oder Nahrungsmittel dem Säugling verab reicht werden;<br />
der Säugling sollte häufig und ohne zeitliche Begrenzung angelegt werden). Danach sollten die Kinder bis zum Alter von zwei<br />
Jahren oder darüber hinaus weitergestillt werden und eine geeignete Beikost erhalten. Diese Form der Kinderernährung sei ideal. Sie<br />
könne sich durchsetzen bei einer angemessenen Umgebung und optimaler Unterstützung der Frauen, sagt die Innocenti Deklaration.<br />
Das Vertrauen von Frauen in ihre eigene Stillfähigkeit müsse gestärkt werden - vor allem auch dadurch, dass die oft spitzfindigen und<br />
indirekten Argumente gegen das Stillen zurückgedrängt werden. Des Weiteren müssen Stillhinder nisse im Gesundheitssystem, am<br />
Arbeitsplatz und in der Gemeinschaft beseitigt werden.<br />
Der nationale Aktionsplan soll mit ausreichenden Mitteln finanzieller und personeller Natur ausgestattet sein um seine Umsetzung zu ermöglichen.<br />
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