Projekt Abschlussbericht Teilprojekt 2000
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<strong>Projekt</strong>: Zukunft von Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in Bielefeld<br />
<strong>Abschlussbericht</strong> <strong>Teilprojekt</strong> <strong>2000</strong><br />
Für jede Zielgruppe wurde zunächst die spezifische Situation definiert, die den daraus<br />
abzuleitenden Bedarf charakterisiert. Im nächsten Schritt wurde zusammengetragen,<br />
welche Leistungen und Angebote in der Regel für diese Zielgruppe in Betracht kommen<br />
und wo aus Expertensicht Entwicklungsbedarf besteht.<br />
Aus der Übersicht im Anhang geht hervor, dass es in jedem Fall sinnvoll ist, den spezifischen<br />
Bedarf an Hilfeleistungen in Bezug auf Arbeit und Beschäftigung für die Zielgruppen<br />
getrennt zu betrachten. Dieser besteht nach Expertenmeinung nicht nur in der<br />
quantitativen Weiterentwicklung von Angeboten, insbesondere des Zuverdienstes, sondern<br />
vor allem auch in der Sicherstellung von flexibel aushandelbaren Rahmenbedingungen,<br />
wie Arbeitszeiten, Unterstützungsangebote durch Fachdienste usw. Nur so<br />
lässt sich der Anspruch, passgenaue Angebote vorzuhalten, auch umsetzen.<br />
Die in der Tabelle aufgeführten geschätzten Größenordnungen geben an, wie viele Personen<br />
dieser Zielgruppe mit einem passgenauen Angebot in der Region Bielefeld erreicht<br />
werden könnten. Der Entwicklungsbedarf neuer und bestehender Angebote betrifft<br />
im Kern folgende Aspekte:<br />
� Bestehende Angebote müssen qualitativ weiter entwickelt werden, so dass<br />
sie in flexiblerer Weise als bisher an die Bedürfnisse von Menschen mit psychischen<br />
Erkrankungen angepasst sind.<br />
Dies betrifft insbesondere die Rahmenbedingungen der Angebote, wie flexible Ausbildungs-<br />
und Arbeitszeiten oder Teilzeitarbeitsplätze auch mit sehr geringer Stundenzahl.<br />
Ebenso sind begleitende Maßnahmen wie Trainings- und Beratungsangebote<br />
notwendig, beispielsweise durch den Integrationsfachdienst. Diese Angebote sollten<br />
auch denjenigen Personen zur Verfügung stehen, deren Maßnahmen zur beruflichen<br />
Rehabilitation bereits abgeschlossen sind (Zielgruppe 6).<br />
Es muss darüber hinaus immer die Möglichkeit bestehen, krisenbedingte Pausen ohne<br />
Gefahr für den Arbeitsplatz wahrzunehmen.<br />
� Eine Vielzahl von Angeboten muss neu entwickelt werden oder bestehende<br />
Angebote aufgestockt werden, weil sie bei weitem nicht den geschätzten Bedarf<br />
decken. Das betrifft vor allem Zuverdienstplätze. Für Personen der Zielgruppe 2 sind<br />
besondere Beratungs- und Trainingsangebote notwendig, die aus dem SGB III finanziert<br />
werden. In der WfbM müsste das Angebot um Teilzeit-Arbeitsplätze erweitert<br />
werden, auch wenn es sich phasenweise um einen geringen Stundenumfang handelt.<br />
Es müssen vor allem auch solche Angebote entwickelt werden, die niedrigschwellig<br />
angelegt sind und solche Personen erreichen, die es nicht mehr gewohnt sind, sich<br />
an eine Tagesstruktur anzupassen.<br />
� Aus der Flexibilisierung von Angeboten und deren qualitativer Weiterentwicklung<br />
ergibt sich die Notwendigkeit, die Übernahme von Kosten durch die Leistungsträger<br />
neu zu klären. Ein abgestimmter integrierter Hilfeplan, bei dem Kostenträger-übergreifend<br />
gedacht und geplant wird, erfordert flexible Finanzierungen. Dies<br />
wird deutlich am Beispiel der EU-Rentner, für die eine Finanzierung im Bereich des<br />
Zuverdienstes nicht mehr möglich ist. Gerade von dieser Zielgruppe wird aber oftmals<br />
der Wunsch geäußert, im Rahmen der Möglichkeiten noch in einem geringen<br />
Umfang einer derartigen Beschäftigung nachzugehen.<br />
Das Ziel für alle aufgeführten Zielgruppen besteht in der Bereitstellung einer angemessenen<br />
Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeit. Dies trifft insbesondere auch für die so-<br />
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