Projekt Abschlussbericht Teilprojekt 2000
Projekt Abschlussbericht Teilprojekt 2000
Projekt Abschlussbericht Teilprojekt 2000
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<strong>Projekt</strong><br />
„Zukunft von Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit<br />
psychischen Beeinträchtigungen in Bielefeld“<br />
<strong>Abschlussbericht</strong> <strong>Teilprojekt</strong> <strong>2000</strong><br />
� Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Angebotsstruktur<br />
in der Region Bielefeld<br />
� Empfehlungen für die Steuerung von Hilfen<br />
Stand: 25. Oktober 2004<br />
<strong>Projekt</strong>leiterin: Dr. Gudrun Dobslaw<br />
<strong>Projekt</strong>team: Brigitte Dörfer<br />
Dörthe Dreppenstedt<br />
Beate Graul<br />
Rolf Haug-Benien<br />
Raimund Klinkert<br />
Jürgen Lempert-Horstkotte<br />
Claudia Meierjohann<br />
Marite Pleininger-Hoffmann<br />
Sibylle Prins<br />
Beate Scharloh<br />
Achim Schmidt<br />
Klaus Siegeroth<br />
Jutta Smaglinski<br />
Wolfgang Voelzke
<strong>Projekt</strong>: Zukunft von Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in Bielefeld<br />
<strong>Abschlussbericht</strong> <strong>Teilprojekt</strong> <strong>2000</strong><br />
Der vorliegende Bericht ist zugleich <strong>Abschlussbericht</strong> des <strong>Projekt</strong>s „Zukunft von Arbeit<br />
und Beschäftigung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in Bielefeld“ und<br />
dient als Überleitung zum Bundesmodellprojekt der Aktion Psychisch Kranke e.V. Die<br />
Ergebnisse des Vorprojektes werden genutzt, um gezielt und effektiv in die Arbeit des<br />
Bundesmodellprojektes einzusteigen. Die Zielsetzungen dafür sind in der <strong>Projekt</strong>vereinbarung<br />
mit der Aktion Psychisch Kranke e.V. beschrieben.<br />
Die Ergebnisse des Vorprojekts lagen Ende September 2004 vor.<br />
Der Bericht gliedert sich in folgende Teile:<br />
1. Vorbemerkungen<br />
2. Perspektiven des Bedarfs an Arbeit und Beschäftigung für die Zielgruppen<br />
(TP 2100)<br />
3. Perspektiven für Kooperationsstrukturen der Akteure vor Ort (TP 2200)<br />
4. Bewertung der sozialrechtlichen Grundlagen (TP 2300)<br />
5. Antragsformulierung Implementationsprojekt APK (TP 2400)<br />
6. Zusammenfassung der bisherigen Arbeit und Ausblick auf die weitere Arbeit der<br />
<strong>Projekt</strong>begleitenden Gruppe im Bundesmodellprojekt „Teilhabe an Arbeit und<br />
Beschäftigung für psychisch kranke Menschen“ der APK<br />
1. Vorbemerkungen<br />
Für die Bearbeitung des <strong>Teilprojekt</strong>s <strong>2000</strong> „Erarbeitung von Perspektiven und Maßnahmebeschreibungen“<br />
konnten die Ergebnisse des <strong>Teilprojekt</strong>s 1000 „Erarbeitung von<br />
Grundlagen“ genutzt werden. Es werden Empfehlungen für die Weiterentwicklung der<br />
Angebotsstruktur in der Region Bielefeld und der Steuerung von Hilfen gegeben. Damit<br />
ist ein nahtloser Übergang zum <strong>Projekt</strong> „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für Menschen<br />
mit psychischer Erkrankung“ gegeben.<br />
Erarbeitet wurden die im <strong>Projekt</strong>strukturplan vorgegebenen Schwerpunkte:<br />
� Gegenüberstellung des Angebots an Arbeit und Beschäftigung in der Region Bielefeld<br />
gegenüber dem Bedarf, der sich für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen<br />
ergibt (<strong>Teilprojekt</strong> 2100)<br />
� Empfehlung zur zukünftigen Gestaltung des Hilfeplanungsprozesses und dessen<br />
Steuerung (<strong>Teilprojekt</strong> 2200)<br />
Die Erarbeitung der Themen erfolgte überwiegend im Plenum, weil ein hoher Abstimmungsbedarf<br />
bestand.<br />
Im Verlauf der <strong>Projekt</strong>arbeit wurde das <strong>Projekt</strong>team erweitert und Gäste eingeladen:<br />
� Frau Bondzio von der Stadt Bielefeld nahm den Platz von Herrn Hanke ein, da sie<br />
stark am Abstimmungsprozess mit der Agentur für Arbeit und der REGE nach HARTZ<br />
IV befasst ist.<br />
� Herr Schmidt von der Regionalen Personalentwicklungsgesellschaft mbH (REGE)<br />
nahm an den <strong>Projekt</strong>teamsitzungen teil, weil er innerhalb der REGE ein Ausbildungs-<br />
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<strong>Projekt</strong>: Zukunft von Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in Bielefeld<br />
<strong>Abschlussbericht</strong> <strong>Teilprojekt</strong> <strong>2000</strong><br />
konzept für Fallmanagement für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen erarbeitet.<br />
� Herr Zechert vom Zentrum für Psychiatrie und Psychosomatische Medizin (ZPPM)<br />
nahm an einigen Sitzungen teil, um die Ergebnisse der Klinik internen Erhebungen<br />
vorzustellen.<br />
2. Perspektiven des Bedarfs an Arbeit und Beschäftigung für die Zielgruppen<br />
(TP 2100)<br />
Die Erfahrung zeigt, dass in der Region Bielefeld nicht genügend passgenaue Angebote<br />
an Arbeit und Beschäftigung zur Verfügung stehen, um den individuellen Bedürfnissen<br />
von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen gerecht zu werden.<br />
Für die künftige Steuerung von Hilfen, vor allem bezogen auf Arbeit und Beschäftigung,<br />
muss eine Größenordnung für zu entwickelnde Angebote bekannt sein. Dazu liegen<br />
bislang noch keine gesicherten Informationen vor. Deshalb wurde in dem <strong>Teilprojekt</strong><br />
2100 der Bedarf für die Zielgruppen erarbeitet (AP 2110), der festgestellte Bedarf mit<br />
den Angeboten abgeglichen (AP 2120), dabei die Systemprüfer berücksichtigt und Zielperspektiven<br />
für Angebote entwickelt (AP 2140). Es sollten keine neuen Erhebungen<br />
durchgeführt werden, sondern auf vorhandene Materialen und Erfahrungen zurückgegriffen<br />
werden.<br />
Auf der Grundlage der Ergebnisse des <strong>Teilprojekt</strong>s 2100 sollte es möglich sein, sowohl<br />
qualitative wie auch quantitative Aussagen über zu entwickelnde Angebote zu treffen.<br />
Aus dem <strong>Teilprojekt</strong> 1000 standen folgende Informationen zur Verfügung:<br />
� Definition der Zielgruppen (<strong>Teilprojekt</strong> 1100)<br />
� Zusammenstellung von Angeboten in der Region (<strong>Teilprojekt</strong> 1200)<br />
Die Recherche bereits vorhandener Auswertungen zu diesem Themenkomplex zeigte<br />
recht schnell, dass es keine umfassenden und auch keine für unsere Zwecke brauchbaren<br />
Erhebungen oder Evaluationen zu diesem Themenkomplex gibt, schon gar nicht Zielgruppen<br />
spezifisch. Sowohl im Gemeindepsychiatrischen Verbund Bielefeld (GPV) wie<br />
auch im Zentrum für Psychiatrie und Psychosomatische Medizin (ZPPM) werden Statistiken<br />
geführt, die aber nur sehr begrenzt für unsere Zwecke verwertbar waren und nur<br />
einen eingegrenzten Personenkreis unserer Zielgruppen erfassen. Selbst bei diesem<br />
eingegrenzten Personenkreis gibt es zwischen Klinik und Gemeindepsychiatrischem Verbund<br />
aber erfahrungsgemäß Überschneidungen, die sich aus dem Datensatz nicht herauslesen<br />
lassen.<br />
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt ebenfalls keine Statistiken, aus denen<br />
hervorgehen würde, welche Personen Eingliederungshilfe beziehen und darüber hinaus<br />
weitergehende Angebote an Arbeit und Beschäftigung wahrnehmen.<br />
Aufgrund dieser ungenügenden Datenbasis bestand keine Möglichkeit, ohne eigene<br />
Erhebung den Ist-Stand zu beschreiben, in welchem Umfang und welcher Art Menschen<br />
mit psychischen Beeinträchtigungen Angebote von Arbeit und Beschäftigung wahrnehmen.<br />
Demzufolge konnte auch nicht abgeleitet werden, wie sich der quantitative Bedarf<br />
zu den Angeboten in der Region verhält.<br />
Mit Hilfe von Experteneinschätzungen der anwesenden <strong>Projekt</strong>teammitglieder wurden<br />
deshalb Erfahrungswerte zum Bedarf der Zielgruppen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung<br />
der Angebotsstruktur gegeben. Entsprechend erfolgte die Erarbeitung der<br />
Arbeitspakete 2110 bis 2140 im Plenum.<br />
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<strong>Projekt</strong>: Zukunft von Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in Bielefeld<br />
<strong>Abschlussbericht</strong> <strong>Teilprojekt</strong> <strong>2000</strong><br />
Für jede Zielgruppe wurde zunächst die spezifische Situation definiert, die den daraus<br />
abzuleitenden Bedarf charakterisiert. Im nächsten Schritt wurde zusammengetragen,<br />
welche Leistungen und Angebote in der Regel für diese Zielgruppe in Betracht kommen<br />
und wo aus Expertensicht Entwicklungsbedarf besteht.<br />
Aus der Übersicht im Anhang geht hervor, dass es in jedem Fall sinnvoll ist, den spezifischen<br />
Bedarf an Hilfeleistungen in Bezug auf Arbeit und Beschäftigung für die Zielgruppen<br />
getrennt zu betrachten. Dieser besteht nach Expertenmeinung nicht nur in der<br />
quantitativen Weiterentwicklung von Angeboten, insbesondere des Zuverdienstes, sondern<br />
vor allem auch in der Sicherstellung von flexibel aushandelbaren Rahmenbedingungen,<br />
wie Arbeitszeiten, Unterstützungsangebote durch Fachdienste usw. Nur so<br />
lässt sich der Anspruch, passgenaue Angebote vorzuhalten, auch umsetzen.<br />
Die in der Tabelle aufgeführten geschätzten Größenordnungen geben an, wie viele Personen<br />
dieser Zielgruppe mit einem passgenauen Angebot in der Region Bielefeld erreicht<br />
werden könnten. Der Entwicklungsbedarf neuer und bestehender Angebote betrifft<br />
im Kern folgende Aspekte:<br />
� Bestehende Angebote müssen qualitativ weiter entwickelt werden, so dass<br />
sie in flexiblerer Weise als bisher an die Bedürfnisse von Menschen mit psychischen<br />
Erkrankungen angepasst sind.<br />
Dies betrifft insbesondere die Rahmenbedingungen der Angebote, wie flexible Ausbildungs-<br />
und Arbeitszeiten oder Teilzeitarbeitsplätze auch mit sehr geringer Stundenzahl.<br />
Ebenso sind begleitende Maßnahmen wie Trainings- und Beratungsangebote<br />
notwendig, beispielsweise durch den Integrationsfachdienst. Diese Angebote sollten<br />
auch denjenigen Personen zur Verfügung stehen, deren Maßnahmen zur beruflichen<br />
Rehabilitation bereits abgeschlossen sind (Zielgruppe 6).<br />
Es muss darüber hinaus immer die Möglichkeit bestehen, krisenbedingte Pausen ohne<br />
Gefahr für den Arbeitsplatz wahrzunehmen.<br />
� Eine Vielzahl von Angeboten muss neu entwickelt werden oder bestehende<br />
Angebote aufgestockt werden, weil sie bei weitem nicht den geschätzten Bedarf<br />
decken. Das betrifft vor allem Zuverdienstplätze. Für Personen der Zielgruppe 2 sind<br />
besondere Beratungs- und Trainingsangebote notwendig, die aus dem SGB III finanziert<br />
werden. In der WfbM müsste das Angebot um Teilzeit-Arbeitsplätze erweitert<br />
werden, auch wenn es sich phasenweise um einen geringen Stundenumfang handelt.<br />
Es müssen vor allem auch solche Angebote entwickelt werden, die niedrigschwellig<br />
angelegt sind und solche Personen erreichen, die es nicht mehr gewohnt sind, sich<br />
an eine Tagesstruktur anzupassen.<br />
� Aus der Flexibilisierung von Angeboten und deren qualitativer Weiterentwicklung<br />
ergibt sich die Notwendigkeit, die Übernahme von Kosten durch die Leistungsträger<br />
neu zu klären. Ein abgestimmter integrierter Hilfeplan, bei dem Kostenträger-übergreifend<br />
gedacht und geplant wird, erfordert flexible Finanzierungen. Dies<br />
wird deutlich am Beispiel der EU-Rentner, für die eine Finanzierung im Bereich des<br />
Zuverdienstes nicht mehr möglich ist. Gerade von dieser Zielgruppe wird aber oftmals<br />
der Wunsch geäußert, im Rahmen der Möglichkeiten noch in einem geringen<br />
Umfang einer derartigen Beschäftigung nachzugehen.<br />
Das Ziel für alle aufgeführten Zielgruppen besteht in der Bereitstellung einer angemessenen<br />
Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeit. Dies trifft insbesondere auch für die so-<br />
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<strong>Projekt</strong>: Zukunft von Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in Bielefeld<br />
<strong>Abschlussbericht</strong> <strong>Teilprojekt</strong> <strong>2000</strong><br />
genannten Systemprüfer zu, die oftmals durch die Maschen aller vorhandenen Angebote<br />
fallen. Diese sind vor allem in den Zielgruppen 5 und 8 zu finden.<br />
Aus Sicht der Experten tragen passgenaue Angebote an Arbeit und Beschäftigung für<br />
alle Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zu einer Stabilisierung ihrer Lebenssituation<br />
und damit letztlich zu einer langfristigen Reduktion ihres Unterstützungsbedarfs<br />
bei. Deshalb ist es notwendig, die vorhandenen Angebote dem individuellen Bedarf<br />
möglichst weitgehend anzupassen.<br />
Im Verlauf des Bundesmodellprojektes sollte eine begleitende Datenerhebung erfolgen,<br />
die es langfristig ermöglicht, auch quantitative Aussagen zur Entwicklung von Angeboten<br />
in der Region zu treffen. Folgende Informationen sollten mindestens erhoben werden:<br />
� Inanspruchnahme bestehender Angebote<br />
� Bedarf an neuen oder flexibler gestalteten Angeboten<br />
� Nutzen des neu organisierten Hilfeplanverfahrens aus der Sicht der Beteiligten<br />
(Antragsteller, Mitglieder Hilfeplankonferenz, Leistungsträger)<br />
� Nutzen des integrierten Gesamtplans von Hilfen (Evaluation)<br />
3. Perspektiven für Kooperationsstrukturen der Akteure vor Ort<br />
(TP 2200)<br />
Die Bereitstellung von passgenauen Hilfen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen<br />
erfordert auch einen Abstimmungsprozess von Leistungsträgern mit Leistungserbringern<br />
in der Region. Nur so kann gewährleistet werden, dass die beantragten Hilfen<br />
auch effektiv und zielorientiert eingesetzt werden.<br />
Mit dem <strong>Teilprojekt</strong> 2200 wurden Empfehlungen für die Steuerung der Hilfen in der<br />
Region Bielefeld abgegeben. Dazu wurden<br />
� die Kooperationsstrukturen in der Region analysiert und Kriterien für eine erfolgreiche<br />
Kooperation abgeleitet (AP 2210),<br />
� die bestehenden Kooperationsstrukturen analysiert (AP 2220) und<br />
� Zielperspektiven und Verbesserungsmöglichkeiten der Kooperationsstrukturen der<br />
Akteure vor Ort formuliert (AP 2230).<br />
3.1 Analyse der Kooperationsstrukturen in der Region – Ist-Stand (AP<br />
2210)<br />
Eine erfolgreiche Kooperation der Akteure vor Ort bezieht sich auf folgende Ebenen des<br />
Hilfeplanungsprozesses:<br />
� Hilfeplanung für den Einzelfall und<br />
� Die Steuerung des gesamten Hilfeplanprozesses<br />
Hilfeplanung<br />
Hilfeplanung sollte effektiv und fachlich so aufeinander abgestimmt sein, dass für die<br />
Klientinnen und Klienten ein möglichst passgenaues Angebot gefunden werden kann.<br />
Dafür bedarf es einer Steuerung des Prozesses und einer Abstimmung unter den Akteuren<br />
zu den wesentlichen Elementen der Hilfeplanung. Dazu gehören Qualitätsstandards,<br />
Hilfeplaninstrumente und Konzepte für die Evaluation.<br />
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<strong>Projekt</strong>: Zukunft von Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in Bielefeld<br />
<strong>Abschlussbericht</strong> <strong>Teilprojekt</strong> <strong>2000</strong><br />
Hilfeplanung wird in der Region Bielefeld nicht einheitlich durchgeführt, selbst in Hilfefeldern,<br />
die sich auf eine Leistungsart beziehen, z.B. Betreutes Wohnen, sind die Prozesse<br />
nicht unbedingt aufeinander abgestimmt. Es gibt keine gemeinsam vereinbarten<br />
Standards für die Hilfeplanung und somit auch kein einheitlich eingesetztes Hilfeplanungsinstrument.<br />
Bezogen auf Komplexen Hilfebedarf werden in der Hilfeplankonferenz des Gemeindepsychiatrischen<br />
Verbundes die Ergebnisse der Hilfeplanung mit allen im GPV vertretenen<br />
Anbietern abgestimmt und als Empfehlung in das Clearing-Verfahren des Landschaftsverbandes<br />
Westfalen-Lippe weitergeleitet. Im Clearing-Verfahren selbst sind ebenfalls<br />
Leistungsanbieter des stationären und ambulanten Wohnens und des Sozialpsychiatrischen<br />
Dienstes vertreten, die die Anträge fachlich beraten, um dann entsprechende Leistungen<br />
zu bewilligen.<br />
Die Akteure, die Unterstützungsangebote für den Bereich Arbeit anbieten, setzen in ihren<br />
Bereichen spezialisierte Hilfeplanverfahren ein, die Grundlage für die Maßnahmeplanung<br />
und -durchführung sind.<br />
Für solche, dem eigenen Hilfefeld fremde Beratungsprozesse (beispielsweise Abläufe der<br />
Agentur für Arbeit aus der Sicht der Eingliederungshilfe) sind in der Regel kaum Kooperationsstrukturen<br />
entwickelt und auch die Abläufe sind nicht immer bekannt.<br />
Zwischen den Prozessen Eingliederungshilfe/ Behandlung/ Rehabilitation sowie den Abläufen<br />
des Integrationsfachdienstes und der Agentur für Arbeit ist nur in wenigen Bereichen<br />
eine vereinbarte fallbezogene Kooperation vorhanden.<br />
Steuerung des Hilfeprozesses<br />
Zur Steuerung von Hilfeplanung in der Region gehören auch Abstimmungsprozesse, die<br />
Preisgestaltung, Angebotsgestaltung oder den Umgang mit Persönlichem Budget betreffen,<br />
um ein möglichst umfassendes und bedarfsgerechtes Angebot für die Region Bielefeld<br />
vorhalten zu können.<br />
Die in der Region Bielefeld vorhandenen Gremien mit ihren Aufgaben sind im Anhang<br />
aufgelistet. Eine Vernetzung dieser Gremien ist nur bedingt gegeben und nicht systematisch<br />
und zielorientiert entwickelt. Eine Einbindung aller Anbieter und Leistungsträger in<br />
die fachliche Weiterentwicklung der Region und die Gestaltung der Angebotsstruktur<br />
findet bisher nicht statt.<br />
Kriterien für eine erfolgreiche Kooperation in der Region<br />
In Abstimmung mit den im <strong>Projekt</strong>team vertretenen Leistungsanbietern der Region wurden<br />
folgende Kriterien für eine erfolgreiche Kooperation genannt:<br />
� möglichst „schlanke“ Gremienstrukturen<br />
� kurze Entscheidungswege für Hilfeleistungen<br />
� umfassende Hilfeplanung durch Abstimmungsprozesse der Hilfesysteme untereinander<br />
3.2 Ableitung von Zielperspektiven und Verbesserungsmöglichkeiten der<br />
Kooperationsstrukturen der Akteure vor Ort (AP 2220)<br />
Um das Ziel einer integrierten Hilfeplanung erreichen zu können, bedarf es einer Neuorganisation<br />
des Hilfeplanungsprozesses und der Gremienstrukturen.<br />
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<strong>Projekt</strong>: Zukunft von Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in Bielefeld<br />
<strong>Abschlussbericht</strong> <strong>Teilprojekt</strong> <strong>2000</strong><br />
Hilfeplanung<br />
Im <strong>Projekt</strong>team wurde ein Vorschlag erarbeitet, wie integrierte Hilfeplanung ab 1. Januar<br />
2005 in der Region Bielefeld durchgeführt werden sollte. Im Anhang findet sich<br />
das„Modell der Hilfeplanung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ seelischer<br />
Behinderung in der Region Bielefeld ab 1.1.2005“, in dem die verschiedenen Prozesse<br />
farbig dargestellt. Es wurde versucht, parallel ablaufende Phasen im Hilfeplanungsprozess<br />
in dem Schema auf etwa gleicher Ebene anzusiedeln. Die Einstiegssituation<br />
kann sich auf den Bereich Arbeit beziehen, entweder weil eine Person arbeitslos ist<br />
(rot dargestellter Verlauf) oder ihr Arbeitsplatz wegen der psychischen Probleme in Gefahr<br />
ist (grün dargestellter Verlauf). Unabhängig davon kann ein zusätzlicher Bedarf an<br />
Eingliederungshilfe, Behandlung, Rehabilitation oder Pflege bestehen (blau dargestellter<br />
Verlauf).<br />
Erläuterungen zu den einzelnen Prozessen<br />
� Einstiegssituation: In Arbeit (grüne Markierung)<br />
Aufgrund der psychischen Erkrankung kann der Arbeitsplatz einer Person in Gefahr<br />
sein (Zielgruppe 1). Unterstützung bietet in solchen Fällen der Integrationsfachdienst,<br />
der entweder direkt von der Person oder dem Arbeitgeber kontaktiert werden kann<br />
oder wenn zuvor eine Beratung durch eine Servicestelle erfolgt ist. Die Kostenübernahme<br />
erfolgt durch das Integrationsamt aus der Ausgleichsabgabe oder über die<br />
zuständigen Rehabilitationsträger.<br />
� Einstiegssituation: arbeitslos (rote Markierung)<br />
Mit der Umsetzung von HARTZ IV werden Leistungen aus Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe<br />
neu geregelt. Für die Region Bielefeld wird die ARGE für Anträge nach SGB II<br />
zuständig sein. Dies betrifft die Zielgruppen 2, 3, und 4.<br />
Die Klientinnen und Klienten, die einen Fragebogen zum SGB II ausgefüllt haben,<br />
werden einer geschulten Fallmanagerin bzw. einem geschulten Fallmanager zugewiesen<br />
und werden dort weiter beraten. Ziel der Beratung ist es, einen Eingliederungsplan<br />
zu erstellen, aus dem auch die Maßnahmen hervorgehen. Die Maßnahmen<br />
werden von dem Fallmanager bzw. der Fallmanagerin koordiniert oder auch<br />
beantragt. Der Erfolg der Maßnahme wird direkt mit der Fallmanagerin bzw. dem<br />
Fallmanager ausgewertet und das weitere Vorgehen beraten.<br />
� Einstiegssituation: Komplexer Hilfebedarf (blaue Markierung)<br />
Zusätzlich zu dem Bedarf an Arbeit und Beschäftigung kann ein Hilfebedarf in Bezug<br />
auf Behandlung, Pflege oder Eingliederungshilfe (Wohnen) bestehen. Dies kann insbesondere<br />
auf die Zielgruppen 3, 4 oder auch 6 zutreffen. Die Zielgruppen 5 und 7<br />
bis 9 werden selten bei der Agentur für Arbeit vorstellig, sondern durchlaufen vorrangig<br />
den Hilfeplanungsprozess für Komplexen Hilfebedarf.<br />
Je nach Einstiegssituation kommen unterschiedliche Hilfeplanungsverfahren zum Einsatz.<br />
Hier bedarf es künftig einer Abstimmung und Festlegung auf ein gemeinsames<br />
Verfahren, den Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP).<br />
Geschulte Hilfeplaner, die möglichst unabhängig von den Interessen der Anbieter eine<br />
fachliche Beratung leisten, erstellen mit den Klientinnen und Klienten zusammen<br />
eine individuelle Hilfeplanung. Diese soll in einem kleinen Kreis stattfinden, der aus<br />
der Nutzerin/ dem Nutzer, der Hilfeplanerin/ dem Hilfeplaner und eventuell noch hinzuzuziehenden<br />
Fachleuten oder Angehörigen besteht. Diese Hilfeplanung umfasst<br />
auch den Bereich Arbeit.<br />
In dem Prozess der Hilfebedarfsfeststellung soll bereits das Persönliche Budget thematisiert<br />
werden.<br />
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<strong>Projekt</strong>: Zukunft von Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in Bielefeld<br />
<strong>Abschlussbericht</strong> <strong>Teilprojekt</strong> <strong>2000</strong><br />
Dokumentiert wird das Ergebnis der Hilfeplanung mit dem IBRP, der zurzeit von der<br />
Aktion Psychisch Kranke e.V. um den Bereich Arbeit erweitert wird.<br />
Das Ergebnis der Hilfeplanung wird in der Funktionalen Hilfeplankonferenz beraten<br />
und bei Bedarf ergänzt.<br />
Für die Funktionale Hilfeplankonferenz sollen folgende Akteure mit Mandat vertreten<br />
sein:<br />
� die in der Region tätigen Leistungserbringer im Bereich der ambulanten<br />
Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte,<br />
� die in der Region tätigen Leistungserbringer im Bereich der stationären<br />
Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte,<br />
� das Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin<br />
(ZPPM),<br />
� der Verein der Psychiatrie-Erfahrener Bielefeld e.V.<br />
� die REGE<br />
� proWerk<br />
sowie einzelfallbezogen:<br />
� die koordinierende Bezugsperson, durch die der Hilfeplan erarbeitet<br />
wurde,<br />
� auf Wunsch der/die jeweilige Hilfesuchende und/oder seine gesetzliche<br />
Betreuungsperson bzw. eine andere vom Hilfesuchenden genannte<br />
Vertrauensperson (Angehörige).<br />
nach Bedarf können weitere Vertreter oder Vertreterinnen zu der Hilfeplankonferenz<br />
eingeladen werden, z.B.<br />
� der Servicestelle<br />
� des örtlichen und/oder überörtlichen Sozialhilfeträgers<br />
� des Integrationsamtes/ der Fürsorgestelle<br />
� des Integrationsfachdienstes<br />
� der Krankenkasse<br />
� der Rentenversicherung<br />
� der Erbringer soziotherapeutischer Leistungen<br />
� der Agentur für Arbeit<br />
� oder anderer Dienste und Einrichtungen.<br />
Die Funktionale Hilfeplankonferenz übernimmt zum einen eine Kontrollfunktion für die<br />
Hilfeplanung und spricht außerdem eine Empfehlung für die zuständigen Kostenträger<br />
aus, die die Kostenübernahme zusichern. An dieser Stelle werden auch Anträge auf Persönliches<br />
Budget abgestimmt, die in die Kostenzusage der verschiedenen Leistungsträger<br />
aufgenommen werden.<br />
Bei Bedarf wird zu anderen Stellen, beispielsweise den Fallmanagern der REGE oder Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern des Integrationsfachdienstes Kontakt aufgenommen und<br />
eine Abstimmung bezüglich des Hilfebedarfs und vereinbarter Maßnahmen herbeigeführt.<br />
Die Schnittstelle der in der Übersicht aufgeführten Systeme liegt in dem grau hinterlegten<br />
Bereich der Hilfeplanung. In diesem Feld braucht es eine gute Kooperation der verschiedenen<br />
Hilfesysteme, die über die zuständigen Fallmanager hergestellt wird. Dafür<br />
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<strong>Projekt</strong>: Zukunft von Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in Bielefeld<br />
<strong>Abschlussbericht</strong> <strong>Teilprojekt</strong> <strong>2000</strong><br />
ist das Einverständnis der Klientinnen und Klienten und deren Informationsweitergabe<br />
Voraussetzung.<br />
Wesentliche Unterschiede in den Prozessverläufen der dargestellten Hilfesysteme betreffen<br />
folgende Aspekte, für die sich im Verlauf des Bundesmodellprojektes noch Bearbeitungsbedarf<br />
ergibt:<br />
� Im Unterschied zum SGB II, wo kein Rechtsanspruch auf Maßnahmen besteht, haben<br />
Personen mit komplexem Hilfebedarf in der Regel auf die mit den Leistungsträgern<br />
vereinbarten Leistungen einen Rechtsanspruch.<br />
� Das Persönliche Budget kann Menschen mit Hilfebedarf in Bezug auf Eingliederungshilfe<br />
oder Pflege auf Antrag ausgezahlt werden, im SGB II sind die Fallpauschalen<br />
nur eine Rechnungsgröße, es besteht kein Anspruch auf genau diesen Betrag.<br />
� Die Fallmanager im SGB II sind diejenigen Personen, die über das Budget entscheiden,<br />
während die Hilfeplanerinnen und Hilfeplaner für Eingliederungshilfeleistungen<br />
die fachliche Beratung übernehmen, die Kostenzusage erfolgt separat durch die Kostenträger.<br />
� Das Fallmanagement im SGB II orientiert sich sehr am Konzept des casemanagements,<br />
die Durchführung der Maßnahmen und die Reflexion des Erfolgs einer Maßnahme<br />
liegen in der Hand des zuständigen Fallmanagers/ der zuständigen Fallmanagerin.<br />
Für die Bereiche Behandlung, Pflege und Eingliederungshilfe wechselt die Beratungsperson,<br />
die Hilfeplanung wird von anderen Personen übernommen als die<br />
Begleitung der Maßnahmen.<br />
� Im SGB II werden passgenaue Angebote für die Klientinnen und Klienten gesucht,<br />
die gezielt für einzelne Personen oder Personengruppen „eingekauft“ werden können,<br />
während im Bereich der Behandlung, Pflege und Eingliederungshilfe schwerpunktmäßig<br />
auf bestehende Angebote zurückgegriffen werden muss (institutionsbezogene<br />
Fallberatung).<br />
� Im Bescheid für SGB II-Leistungen ist der Anbieter der Leistungen bereits genannt,<br />
während die Kostenzusage für die Bereiche Behandlung, Pflege, Rehabilitation oder<br />
Eingliederungshilfe sich nur auf den Umfang der Leistungen bezieht.<br />
� Maßnahmen im SGB II und in den anderen Bereichen unterscheiden sich im Ausmaß<br />
ihrer aktivierenden Unterstützung: Die aktive Teilnahme ist Bedingung für Maßnahmen<br />
nach SGB II, während Maßnahmen der anderen Hilfesysteme oftmals noch den<br />
Ansatz verfolgen, etwas für die Klientin/ den Klienten zu tun.<br />
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die in der Übersicht aufgeführten Hilfesysteme<br />
vor allem in folgenden Punkten unterscheiden:<br />
� Art des Dokumentationsverfahrens (IBRP, MELBA und andere institutionsinterne<br />
Verfahren)<br />
� Ablauf der Kostenzusage<br />
� Prozess der Hilfeplanung/ Casemanagement<br />
Steuerung der Hilfeplanung<br />
Um das Ziel der abgestimmten und integrierten Hilfeplanung für die Region Bielefeld<br />
umsetzen zu können, bedarf es einer zentralen Steuerung der Hilfeplanung und einer<br />
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<strong>Projekt</strong>: Zukunft von Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in Bielefeld<br />
<strong>Abschlussbericht</strong> <strong>Teilprojekt</strong> <strong>2000</strong><br />
Sicherstellung des Ablaufs. Dazu wurde eine Plattform Sozialpsychiatrie eingerichtet, in<br />
der möglichst alle Leistungsträger und Leistungsanbieter vertreten sind. Dieses Gremium<br />
ist auch verantwortlich dafür, dass die Angebotsstruktur weiterentwickelt wird und neue<br />
Angebote initiiert werden können.<br />
Die gewünschte Zusammensetzung der Plattform ist in der <strong>Projekt</strong>vereinbarung mit der<br />
Aktion Psychisch Kranke aufgeführt. Zur Vorbereitung der Gemeinsamen Plattform Sozialpsychiatrie<br />
Bielefeld wurden bereits mit folgenden Funktionsträgern positive Gespräche<br />
zu den <strong>Projekt</strong>zielen geführt:<br />
� Verein Psychiatrieerfahrener e.V.<br />
� Interessengemeinschaft der Angehörigen psychisch Kranker in Bielefeld<br />
e.V.<br />
� Agentur für Arbeit<br />
� Arbeitsgemeinschaft zur Umsetzung des SGBII (ARGE)<br />
� Regionale Entwicklungsgesellschaft (REGE)<br />
� Stiftungsbereich pro Werk<br />
� Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Soziales, Pflege, Rehabilitation)<br />
� Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Integrationsamt)<br />
� Gemeindepsychiatrischer Verbund (ambulante Eingliederungshilfe)<br />
� Stiftungsbereich Gemeindepsychiatrie (stationäre Eingliederungshilfe),<br />
Rechtsnachfolger ab 1.1.2005: Stiftungsbereich Integrationshilfen<br />
� Anbieter von Qualifizierung, Beschäftigung und Arbeit(Arbeitsgemeinschaft<br />
Bielefelder Beschäftigungsinitiativen, AGBI)<br />
� Kassenärztliche Vereinigung (KV)<br />
� Arbeitgeber (IHK)<br />
� Stadt Bielefeld als örtlicher Sozialhilfeträger<br />
� Psychiatriekoordinator der Stadt Bielefeld<br />
� Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin (ZPPM)<br />
� Rentenversicherungsträger (LVA)<br />
� Krankenkassen (BKK Diakonie)<br />
� Vorsitzender des Psychiatriebeirats der Stadt Bielefeld<br />
Auf Beschluss der Plattform sollen auch weitere Akteure aufgenommen werden. Die<br />
„Plattform“ tagt mindestens 3 Mal jährlich gemeinsam mit einem Vertreter der Aktion<br />
Psychisch Kranke e.V.<br />
Am 12. Oktober 2004 hat die Unterzeichnung der <strong>Projekt</strong>vereinbarung mit der Aktion<br />
Psychisch Kranke e.V. stattgefunden. Danach übernehmen die Mitglieder der Plattform<br />
die Steuerung der weiteren Bearbeitung des Bundesmodellprojektes.<br />
Im Verlauf des Bundesmodellprojektes muss die bestehende Gremienstruktur in der Region<br />
Bielefeld überprüft und bei Bedarf neu geordnet werden. Aus der Übersicht im Anhang<br />
geht hervor, dass sich für einige Gremien bzw. Akteure die Aufgaben verändern<br />
werden, für andere muss dies noch geklärt werden.<br />
4. Bewertung der sozialrechtlichen Grundlagen (TP 2300)<br />
Auf eine schriftliche Stellungnahme zu den aktuellen sozialrechtlichen Grundlagen wurde<br />
verzichtet. Das Gutachten von Prof. Dr. Mrozynski in dem von der Aktion Psychisch<br />
Kranke herausgegebenen Band „Individuelle Wege ins Arbeitsleben“ (2004) enthält die<br />
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<strong>Projekt</strong>: Zukunft von Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in Bielefeld<br />
<strong>Abschlussbericht</strong> <strong>Teilprojekt</strong> <strong>2000</strong><br />
wesentlichen Aspekte zu den Auswirkungen der aktuellen Gesetzgebung. Die Umsetzung<br />
von Hartz IV ist darüber hinaus für den Personenkreis der psychisch beeinträchtigten<br />
Menschen bis heute noch nicht vollständig geklärt, so dass im <strong>Projekt</strong>team beschlossen<br />
wurde, aus Gründen der Zeitökonomie von einer Stellungnahme abzusehen.<br />
5. Antragsformulierung Implementationsprojekt APK (TP 2400)<br />
Der Antrag an die Aktion Psychisch Kranke wurde bereits im März 2004 gestellt. Die<br />
Ziele für die Region Bielefeld wurden folgendermaßen festgelegt:<br />
Ziel 1: Die Koordination und Steuerung der verschiedenen bedarfsgerechten Hilfearten zu<br />
einem einheitlichen personenzentrierten Gesamtplan.<br />
In der Region Bielefeld sind zurzeit folgende Steuerungsgremien für die unterschiedlichen<br />
Anliegen von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zuständig:<br />
� die Regionale Personalentwicklungsgesellschaft mbH (REGE) für die<br />
Erfassung des Bedarfs und die Vermittlung von Arbeitsplätzen für<br />
Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger,<br />
� die Clearing-Stelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, zuständig<br />
für die Eingliederungshilfe (stationäres und ambulantes<br />
Wohnen) mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger (Hilfeplaner/ Hilfeplanerin)<br />
zur Moderation und Entscheidung,<br />
� der Fachausschuss Arbeit für die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen,<br />
Kostenträger sind die Agentur für Arbeit und der Landschaftsverband<br />
Westfalen-Lippe und Rentenversicherungsträger,<br />
� die Hilfeplankonferenz des Gemeindepsychiatrischen Verbundes<br />
� der Koordinierungsausschuss nach §§ 109 ff SGB IX zur Beauftragung<br />
des Integrationsfachdienstes. In diesem Gremium sind das Integrationsamt<br />
(LWL), Kostenträger, Träger(verbünde), die Agentur<br />
für Arbeit, die Fürsorgestelle, Rehabilitationsträger und Vertreter der<br />
IHK und Handwerkskammer vertreten.<br />
Um das oben genannte Ziel zu erreichen, bedarf es der Entwicklung eines Steuerungssystems,<br />
in das Leistungsträger und Anbieter gleichermaßen eingebunden<br />
sind.<br />
Außerdem müssen die vorhandenen Instrumente zur differenzierten Bedarfsermittlung<br />
aller Hilfeaspekte gesichtet und bewertet werden, so dass sie für die von<br />
uns beschriebenen Zielgruppen (siehe Arbeitsbericht <strong>Teilprojekt</strong> 1000) anwendbar<br />
sind und einen personenzentrierten Ansatz gewährleisten.<br />
Ziel 2: Die Erarbeitung und Erprobung von passgenauen Eingliederungsstrategien, orientiert<br />
am individuellen Hilfebedarf. Diese Eingliederungsstrategien beinhalten eine<br />
klare Fallverantwortung.<br />
Angebote zu Arbeit und Beschäftigung sind in der Region Bielefeld bislang überwiegend<br />
institutionsbezogen erfolgt. Passgenaue Angebote können aber nur dann<br />
entwickelt werden, wenn sie auf den individuellen Bedarf der einzelnen Personen<br />
zugeschnitten sind. Im Falle der Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen betrifft<br />
dies im Wesentlichen die Berücksichtigung des diskontinuierlichen Leistungsvermögens.<br />
Handlungsleitend muss die konsequente Orientierung am individuellen<br />
Hilfebedarf sein, der fortgeschrieben und überprüft wird. Dazu gehört besonders<br />
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<strong>Projekt</strong>: Zukunft von Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in Bielefeld<br />
<strong>Abschlussbericht</strong> <strong>Teilprojekt</strong> <strong>2000</strong><br />
die Gestaltung von Übergängen zwischen den einzelnen Funktionen der beruflichen<br />
Rehabilitation.<br />
Ziel 3: Alle Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sollen ihr Recht auf Teilhabe<br />
am Arbeitsleben wahrnehmen können.<br />
Dazu gehören insbesondere auch diejenigen, die bislang nicht ausreichend erreicht<br />
werden konnten bzw. für die die Angebote nicht zutrafen. Deshalb soll eine<br />
Verbindlichkeit im Versorgungsauftrag hergestellt werden.<br />
Danach übernehmen alle Beteiligten die Verpflichtung, jeder und jedem ein bedarfsgerechtes<br />
Angebot an Arbeit und Beschäftigung zu machen, wenn es gewünscht<br />
wird. Das Ziel besteht in der Entwicklung und Umsetzung der dafür<br />
notwendigen Strukturen. Dafür werden Koordinationsverträge entwickelt und<br />
angewandt.<br />
Ziel 4: Prüfung der aktuellen Gesetzgebung.<br />
Es soll eine Bewertung der aktuellen Gesetzgebung, insbesondere des SGB II, in<br />
Bezug auf (Möglichkeiten und Grenzen zur Förderung von) Arbeit erfolgen, mit<br />
der Formulierung von Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen.<br />
Der Antrag wurde im April 2004 positiv beschieden.<br />
In der <strong>Projekt</strong>vereinbarung mit der APK sind die Ziele für das Bundesmodellprojekt beschrieben<br />
und die Kooperation mit der APK und den anderen Modellregionen näher<br />
beschrieben. Die Unterzeichnung der <strong>Projekt</strong>vereinbarung fand am 12. Oktober 2004<br />
statt.<br />
6. Rückblick auf die <strong>Projekt</strong>arbeit und Ausblick auf die weitere Arbeit<br />
der <strong>Projekt</strong>begleitenden Gruppe im <strong>Projekt</strong> „Teilhabe an Arbeit<br />
und Beschäftigung für psychisch kranke Menschen“ der APK<br />
Rückblick auf die <strong>Projekt</strong>arbeit<br />
Zur Vorbereitung des Bundesmodellprojektes wurden eine Reihe von Grundlagen erarbeitet,<br />
die es ermöglichten, einen qualifizierten und für die Region fachlich begründeten<br />
Antrag an die Aktion Psychisch Kranke zu stellen. Der zur Verfügung stehende Zeitraum<br />
von Dezember 2003 bis September 2004 bedeutete für das <strong>Projekt</strong>team ein zum Teil<br />
sehr verdichtetes Arbeitsprogramm, das erfolgreich bewältigt werden konnte.<br />
Die Arbeitsform in <strong>Projekt</strong>struktur wurde teilweise als zu aufwändig, zu theoretisch und<br />
damit verbunden als zu weit weg von den Bedürfnissen und Abläufen des professionellen<br />
Alltagsgeschehens gesehen. Auf der anderen Seite bot dieser strukturierte Rahmen<br />
die Möglichkeit, trotz der komplexen Thematik das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren.<br />
Die Arbeit und der Austausch im <strong>Projekt</strong>team in der breiten Zusammensetzung von Leistungsanbietern<br />
der Region wurden als durchweg konstruktiv und für alle Beteiligten<br />
sehr produktiv bewertet.<br />
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<strong>Projekt</strong>: Zukunft von Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in Bielefeld<br />
<strong>Abschlussbericht</strong> <strong>Teilprojekt</strong> <strong>2000</strong><br />
Ausblick auf die weitere Arbeit der <strong>Projekt</strong>begleitenden Gruppe des Bundesmodellprojekts<br />
Um den Hilfeplanungsprozess so wie vorgesehen, auch umsetzen zu können, müssen in<br />
dem nun startenden <strong>Projekt</strong> folgende Fragen geklärt bzw. weiter bearbeitet werden:<br />
Plattform Sozialpsychiatrie Bielefeld<br />
� Die Plattform muss die Zielsetzungen für die <strong>Projekt</strong>laufzeit bis Ende 2005 formulieren<br />
und entsprechende Arbeitsaufträge an die <strong>Projekt</strong>begleitende Gruppe erteilen.<br />
� Die <strong>Projekt</strong>begleitende Gruppe muss berufen werden.<br />
� Die <strong>Projekt</strong>koordination ab dem 1.1.2005 muss geklärt werden.<br />
Den Vorsitz für die Plattform Sozialpsychiatrie hat zwischenzeitlich Herr Kähler, Sozialdezernent<br />
der Stadt Bielefeld übernommen.<br />
Organisatorische Fragen:<br />
� Es muss geklärt werden, ob die individuelle Hilfeplanung Sektor orientiert erfolgt<br />
oder weiterhin zentral erfolgt.<br />
� Die Fallzahl in der Region Bielefeld ist ausgesprochen hoch, so dass geklärt werden<br />
muss, welche Verfahrensabsprachen notwenig sind, um die Arbeit der<br />
Hilfeplankonferenz effektiv und zeitökonomisch gestalten zu können.<br />
Inhaltlich-konzeptionelle Fragen:<br />
� Vorgeschlagen wird für den Bereich des Komplexen Hilfebedarfs (blaue Kennzeichnung<br />
in der Übersicht), der die Bereiche Behandlung, Pflege, berufliche und medizinische<br />
Rehabilitation und Eingliederungshilfe umfasst, eine möglichst unabhängige<br />
qualifizierte Hilfeplanung. Diese professionellen Hilfeplanerinnen und Hilfeplaner oder<br />
koordinierenden Bezugspersonen müssen einen möglichst umfassenden Überblick<br />
über die Arbeit anderer Stellen und das Angebot in der Region haben und eine<br />
zielorientierte Hilfeplanung vornehmen können. Dazu bedarf es spezieller Schulungen,<br />
auch im Umgang mit dem IBRP. Denkbar wäre ein Fortbildungskonzept, das die<br />
Vernetzung mit anderen Stellen (z.B. ARGE) beinhaltet, beispielsweise einen gemeinsamen<br />
Schulungstag (Eingliederungshilfe – Fallmanagement SGB II).<br />
� Die Koordination der Hilfen für die Klientinnen und Klienten sollte im Sinne des Casemanagements<br />
in einer Hand liegen. Diese Aufgabe beinhaltet nicht nur die Hilfeplanung,<br />
sondern auch die Überprüfung und Fortschreibung der Maßnahmen. Dafür<br />
bedarf es eines Konzeptes, wie das in der Praxis möglichst effektiv umsetzbar ist.<br />
� In der Hilfeplankonferenz muss für eine sachgerechte Dokumentation gesorgt werden.<br />
Dafür muss ein Konzept entwickelt und eventuell auch Kooperationspartner für<br />
die Erhebung spezifischer Fragestellungen gefunden werden.<br />
Bethel, den 25. Oktober 2004<br />
Das <strong>Projekt</strong>team<br />
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<strong>Projekt</strong>: Zukunft von Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in Bielefeld<br />
<strong>Abschlussbericht</strong> <strong>Teilprojekt</strong> <strong>2000</strong><br />
Anlagen:<br />
� Übersicht Zielgruppen und Bedarf an Arbeit und Beschäftigung<br />
� Übersicht Gremien für die psychiatrische Versorgungsregion Bielefeld<br />
� Modell der Hilfeplanung für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung/ seelischer<br />
Behinderung in der Region Bielefeld ab 1.1.2005<br />
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