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Aus dem Gemeinderat - Wellendingen

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<strong>Aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Gemeinderat</strong><br />

Kurzbericht über die Sitzung des<br />

<strong>Gemeinderat</strong>es vom 13. Dezember 2012<br />

TOP 1<br />

Bürgerfragestunde<br />

Bürgermeister Albrecht stellt fest, dass es keine Fragen oder Anmerkungen von Seiten<br />

der Bürgerschaft gibt.<br />

TOP 2a)<br />

Bauangelegenheiten<br />

a) Antrag auf nachträgliche Baugenehmigung eines Reitplatzes mit Einzäunung<br />

auf den Flst. Nrn. 3099 und 3433, Hinter <strong>dem</strong> Altberg 2 in 78669 <strong>Wellendingen</strong><br />

Bürgermeister Albrecht verweist auf den vorliegenden Antrag auf nachträgliche Baugenehmigung<br />

eines Reitplatzes mit Einzäunung auf den Flst. Nrn. 3099 und 3433, Hinter<br />

<strong>dem</strong> Altberg 2. Der Reitplatz wurde größtenteils auf <strong>dem</strong> gemeindlichen Grundstück,<br />

Flst. Nr. 3433 errichtet. Dieses Grundstück wurde mit Pachtvertrag vom 31.<br />

Oktober 2007 an den Bauherrn verpachtet.<br />

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist genehmigungspflichtig. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren<br />

bezüglich der ungenehmigten Erstellung wurde bereits mit<br />

einem Bußgeld abgeschlossen.<br />

Auf Nachfrage seitens des <strong>Gemeinderat</strong>es wird erklärt, dass bei Beendigung des Pachtverhältnisses<br />

der Rückbau auf eigene Kosten durch den Bauherrn zu erfolgen hat.<br />

Diese Auflage wird mitaufgenommen.<br />

Der <strong>Gemeinderat</strong> erteilt einstimmig das Einvernehmen.


TOP 2b)<br />

Bauangelegenheiten<br />

b) Antrag auf Befreiung bezüglich der Erstellung eines Carports auf <strong>dem</strong> Flst. Nr.<br />

293, Wilflinger Straße 2 in 78669 <strong>Wellendingen</strong><br />

Es wird auf den vorliegenden Antrag auf Befreiung bezüglich der Erstellung eines Carports<br />

auf <strong>dem</strong> Flst. Nr. 293, Wilflinger Straße 2 verwiesen.<br />

Der Carport ist mit einer Länge von 5,53 m, einer Breite von 3,55 m und einer Höhe<br />

von 2,375 m verfahrensfrei erstellbar. Aufgrund Verständigungsschwierigkeiten, kam<br />

der Carport allerdings vor der Baulinie von 14. Mai 1898 zur Erstellung. Auch die vom<br />

<strong>Gemeinderat</strong> in einem Grundsatzbeschluss vom 14. Dezember 2006 beschlossenen<br />

fünf Meter Stauraum bei einer senkrechten Zufahrt von der Straße zum Carport werden<br />

hier nicht eingehalten. Folglich wäre eine Befreiung des Grundsatzbeschlusses<br />

notwendig.<br />

<strong>Aus</strong> der Mitte des Gremiums wird gefordert, dass der Carport nicht verkleidet werden<br />

darf. Auf Nachfrage wird erläutert, dass bis auf eine alle Angrenzer zugestimmt haben.<br />

Da auch seitens des Landratsamts der Befreiung nichts im Weg steht, wird hinsichtlich<br />

der Erstellung des Carports außerhalb der Baulinie sowie vom Stauraum zur öffentlichen<br />

Verkehrsfläche unter 5 m, mit zwei Enthaltungen mehrheitlich Befreiung<br />

erteilt.<br />

TOP 2c)<br />

Bauangelegenheiten<br />

c) Antrag auf Befreiung zum eingereichten Antrag im Kenntnisgabeverfahren bezüglich<br />

<strong>dem</strong> Neubau einer Zahnarztpraxis mit zwei Wohneinheiten auf <strong>dem</strong> Flst.<br />

Nr. 2332/47, Völkerweg 5 in 78669 <strong>Wellendingen</strong><br />

Bürgermeister Albrecht stellt das Bauvorhaben kurz vor. Der Neubau einer Zahnarztpraxis<br />

mit zwei Wohneinheiten liegt innerhalb des rechtsfähigen Bebauungsplanes<br />

„Kapellenäcker II“. Dieser schreibt als Dachform Sattel- bzw. Walmdächer und eine<br />

Dachneigung von 28-38° vor. Geplant sind ein Zeltdach und eine Dachneigung vom<br />

17,5°. Die Traufhöhe wird um 1,57 m überschritten.<br />

Ferner wird die östliche Baugrenze mit <strong>dem</strong> Dachvorsprung am Hauptgebäude, sowie<br />

der Garage mit Dachterrasse überschritten. Hierzu bedarf es Befreiungen.<br />

Es wird angemerkt, dass bereits andere Bauvorhaben mit Traufüberschreitungen, sowie<br />

einer anderen Dachform und Dachneigung zugestimmt wurde. Auch die angrenzenden<br />

Anwohner haben diesem Bauvorhaben zugestimmt.<br />

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen<br />

und von der Dachform (Zeltdach), von der Unterschreitung der Dachneigung (17,5°),<br />

von der Überschreitung der Traufhöhe um 1,57 m sowie von der Überschreitung der<br />

östlichen Baugrenze durch den Dachvorsprung am Hauptgebäude sowie der Garage<br />

mit Dachterrasse Befreiung zu erteilen, wird einstimmig beschlossen.


TOP 2d)<br />

Bauangelegenheiten<br />

d) Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren über den Neubau eines Geräteschuppens<br />

auf <strong>dem</strong> Flst. Nr. 88/2, Schlattwasen 18 in 78669 <strong>Wellendingen</strong>-Wilflingen<br />

Bürgermeister Albrecht verweist auf die Sitzungsvorlage, wonach der Bauherr plant,<br />

den alten Schuppen abzubrechen und einen neuen Geräteschuppen zu erstellen. Das<br />

Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB).<br />

Es fügt sich in die Eigenart der vorhandenen näheren Umgebung ein und liegt im Sanierungsgebiet.<br />

Da sich auch der Ortschaftsrat mit <strong>dem</strong> Bauvorhaben einverstanden zeigt, wird einstimmig<br />

beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche<br />

Genehmigung zu erteilen.<br />

TOP 2e)<br />

Bauangelegenheiten<br />

e) Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren über den Neubau einer Doppelhaushälfte<br />

mit integrierter Garage und Gerätehaus auf <strong>dem</strong> Flst. Nr. 164, Rottweiler<br />

Straße 5/1 in 78669 <strong>Wellendingen</strong><br />

Herr <strong>Gemeinderat</strong> Schlenker erklärt sich bei diesem Tagesordnungspunkt für befangen,<br />

verlässt den Sitzungstisch und nimmt im Zuhörerraum Platz.<br />

Bürgermeister Albrecht verweist auf den vorliegenden Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren<br />

bezüglich des Baugrundstückes Flst. Nr. 164, Rottweiler Straße 5/1<br />

und <strong>dem</strong> Neubau einer Doppelhaushälfte mit integrierter Garage und Gerätehaus.<br />

<strong>Aus</strong> der Mitte des <strong>Gemeinderat</strong>es erkundigt man sich nach der Lage der Hausanschlüsse<br />

und bittet darum, hierfür die Öffnung der Straße so weit als möglich zu verringern.<br />

Das Gremium erteilt das gemeindliche Einvernehmen einstimmig.<br />

TOP 2f)<br />

Bauangelegenheiten<br />

f) Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren über den Neubau einer Doppelhaushälfte<br />

mit integrierter Garage und Gerätehaus auf <strong>dem</strong> Flst. Nr. 164/2, Rottweiler<br />

Straße 5 in 78669 <strong>Wellendingen</strong><br />

Herr <strong>Gemeinderat</strong> Schlenker erklärt sich weiterhin für befangen und bleibt im Zuhörerraum.<br />

Bürgermeister Albrecht verweist auf den folgenden Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren<br />

bezüglich des Baugrundstückes Flst. Nr. 164/2, Rottweiler Straße 5 und<br />

<strong>dem</strong> Neubau einer Doppelhaushälfte mit integierter Garage und Gerätehaus.


Da dieser Bauantrag mit <strong>dem</strong> vorherigen zusammenhängt, sieht der <strong>Gemeinderat</strong> keinerlei<br />

Diskussionsbedarf und beschließt das gemeindliche Einvernehmen ebenfalls<br />

einstimmig.<br />

TOP 3<br />

Bebauungsplan „Salzstein I – 1. Änderung“<br />

- Ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB<br />

Bürgermeister Albrecht begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Leopold vom<br />

RIP und erläutert die vorliegende Situation.<br />

Der <strong>Gemeinderat</strong> hat am 09. April 2012 den Bebauungsplan „Salzstein I - 1. Änderung“<br />

und die örtliche Bauvorschriften als Satzung beschlossen. Am 26. April 2012<br />

wurde der Bebauungsplan durch die öffentliche Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse<br />

rechtskräftig. Nach erfolgter Rechtskraft wurde durch einen Angrenzer beim<br />

Verwaltungsgerichtshof Mannheim ein Normenkontrollverfahren eingeleitet. Bei der<br />

Überprüfung des Bebauungsplans durch die vom Kläger beauftragte Anwaltskanzlei<br />

wurde bemängelt, dass die Veröffentlichung der erneuten öffentlichen <strong>Aus</strong>legung vom<br />

08. März 2012 fehlerhaft war. Die Recherchen der Verwaltung haben tatsächlich ergeben,<br />

dass die entgegen der beim Nussbaum-Verlag eingereichten Veröffentlichungsvorlage<br />

der notwendige Hinweis auf § 4a Abs. 6 BauGB falsch abgedruckt wurde, in<strong>dem</strong><br />

ein Hinweissatz das Wort „nicht“ weggelassen wurde. Dieser bekam dadurch eine gegenteilige<br />

Bedeutung.<br />

Der Verlag hat sein Verschulden in dieser Sache eingestanden und Kostenübernahme<br />

zugesichert.<br />

Daher wurde vorgeschlagen, den potentiellen Verfahrensfehler, der durch die fehlerhafte<br />

Veröffentlichung entstanden ist, mit der Durchführung eines ergänzenden Verfahrens<br />

nach § 214 Abs. 4 BauGB zu heilen.<br />

Herr Leopold erklärt, dass der Bebauungsplan trotz<strong>dem</strong> weiterhin rechtskräftig ist. Er<br />

schlägt vor, eine erneute Planoffenlegung zu beschließen. Der <strong>Gemeinderat</strong> beschließt<br />

folgende Beschlussvorschläge der Verwaltung einstimmig.<br />

1. Beschluss zur Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4<br />

BauGB für den Bebauungsplan „Salzstein I - 1. Änderung“ und den örtlichen<br />

Bauvorschriften „Salzstein I – 1.Änderung“ in Wilflingen.<br />

2. Beschluss zur Benachrichtigung der Behörden und TöB im Rahmen des ergänzenden<br />

Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB am Bebauungsplan „Salzstein I –<br />

1. Änderung“ und den örtlichen Bauvorschriften „Salzstein I – 1.Änderung“ in<br />

Wilflingen.<br />

3. Beschluss zur öffentlichen <strong>Aus</strong>legung des Bebauungsplans und der örtlichen<br />

Bauvorschriften im Rahmen des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4<br />

BauGB am Bebauungsplan „Salzstein I – 1. Änderung“ und den örtlichen Bauvorschriften<br />

„Salzstein I – 1.Änderung“ in Wilflingen.


TOP 4<br />

Flächennutzungsplan 2012 - 7. Änderung<br />

- Teilflächennutzungsplan „Windenergie“<br />

Bürgermeister Albrecht verweist auf die Sitzungsvorlage der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Rottweil in Sachen Flächennutzungsplan 2012 - 7. Änderung, Teilflächennutzungsplan<br />

„Windenergie“. Der Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ wird geeignete Konzentrationszonen<br />

(Vorrangzonen) für die Windkraftnutzung ausweisen. Durch die Positivausweisung<br />

von Konzentrationszonen erhalten die Restflächen der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Rottweil <strong>Aus</strong>schlusswirkung. Der Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ umfasst<br />

das gesamte Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Rottweil mit der<br />

Großen Kreisstadt Rottweil inklusive der Exklave Hochwald und den Teilorten Göllsdorf,<br />

Feckenhausen, Neukirch, Zepfenhan, Neufra und Hausen sowie der Gemeinde<br />

Deißlingen mit <strong>dem</strong> Teilort Lauffen, der Gemeinde Dietingen mit den Teilorten Irslingen,<br />

Gößlingen, Rotenzimmern und Böhringen, der Gemeinde <strong>Wellendingen</strong> mit <strong>dem</strong><br />

Teilort Wilflingen und der Gemeinde Zimmern ob Rottweil mit den Teilorten Stetten,<br />

Flözlingen und Horgen. Die Gesamtfläche beträgt rund 197 km².<br />

Bürgermeister Albrecht erläutert, dass auf Gemarkung <strong>Wellendingen</strong> und Wilflingen<br />

keine Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Ohne weitere Diskussion wird einstimmig<br />

beschlossen, der Verwaltungsgemeinschaft die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits-<br />

und Behördenbeteiligung zu empfehlen.<br />

- Forstbetriebsplan 2013<br />

TOP 5<br />

Gemeindewald <strong>Wellendingen</strong><br />

Bürgermeister Albrecht verweist auf den vorliegenden Forstbetriebsplan 2013 zur Beschlussfassung<br />

im <strong>Gemeinderat</strong> gemäß § 51 Abs. 2 LWaldG.<br />

<strong>Aus</strong> der Mitte des Gremiums wird nach der Ursache für den Überschuss in Höhe von<br />

nur circa 3.500,-- € gefragt und erfährt, dass dies an der geringen Waldfläche der Gemeinde<br />

liegt.<br />

Anschließend wird der Forstbetriebsplan 2013 wie dargestellt einstimmig beschlossen.<br />

TOP 6<br />

Kinderzentrum <strong>Wellendingen</strong><br />

- Antrag auf Mittel aus <strong>dem</strong> <strong>Aus</strong>gleichsstock<br />

Bürgermeister Albrecht informiert das Gremium darüber, dass für den Bauabschnitt II<br />

- Kindergarten, welcher 2013 erfolgen soll, die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf<br />

Mittel aus <strong>dem</strong> <strong>Aus</strong>gleichsstock zu stellen.


Der <strong>Gemeinderat</strong> beschließt daher einstimmig den Bau des Bauabschnitts II - Kindergarten<br />

unter der Maßgabe, einen Antrag auf Mittel aus <strong>dem</strong> <strong>Aus</strong>gleichsstock in Höhe<br />

von 435.000,-- € zu stellen.<br />

a) Wasserversorgungssatzung<br />

TOP 7a)<br />

Satzungsänderungen<br />

Bürgermeister Albrecht erklärt, dass im Zuge der Haushaltsplanberatung eine Gebührenerhöhung<br />

auf 2,05 € / m³ bei den Wassergebühren beschlossen wurde.<br />

Der <strong>Gemeinderat</strong> beschließt daraufhin einstimmig folgende Satzungsänderung:<br />

Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluß an die öffentliche Wasserversorgungsanlage<br />

und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser<br />

b) Abwassersatzung<br />

TOP 7b)<br />

Satzungsänderungen<br />

Dem Gremium wird erläutert, dass die derzeitige Abwassersatzung der Mustersatzung<br />

des Gemeindetags bei § 43 anzupassen sei.<br />

Nach kurzen Nachfragen zu verschiedenen Gebührenerhebungsmodellen bei anderen<br />

Gemeinden beschließt der <strong>Gemeinderat</strong> die folgende Satzungsänderung einstimmig:<br />

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />

- Beschlussfassung<br />

TOP 8<br />

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2013<br />

Bürgermeister Albrecht wiederholt in knappen Worten die Eckpunkte der Haushaltssatzung<br />

2013. Anschließend beschließt der <strong>Gemeinderat</strong> einstimmig die Haushaltssatzung<br />

2013.


TOP 9<br />

Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen<br />

- Vergabebeschluss Neuwiessporthalle - Fassadensanierung<br />

Bürgermeister Albrecht stellt <strong>dem</strong> Gremium das Submissionsergebnis zur <strong>Aus</strong>schreibung<br />

der Arbeiten zur Fassadeninstandsetzung an der Neuwies-Sporthalle vor.<br />

Als einzige, der angeschriebenen Firmen, hat die Firma Paul Wenzler & Sohn GmbH &<br />

Co. KG (Frittlingen) ein Angebot abgegeben. Der Angebotspreis liegt bei 10.368,47 €.<br />

Das Gremium beschließt daher einstimmig, die vorliegende Vergabe.<br />

- K5545 Wilflingen - Kreisgrenze<br />

Das Gremium wird über die Kostenschätzung für die Sanierung der Gosheimer Steige<br />

im Bereich der Rutschungen informiert. Die Gesamtkosten werden sich auf rund<br />

1.720.000,-- € belaufen. Die <strong>Aus</strong>schreibung der Arbeiten soll im Februar 2013 erfolgen.<br />

- Jahres - Resümee<br />

Stellvertretender Bürgermeister Minder zieht zum Abschluss des Jahres sein Resümee<br />

und betont die verschiedenen Veränderungen innerhalb der Gemeinde. Darunter fallen<br />

der Bebauungsplan „Kinderzentrum“, sowie „Salzstein I“, die Anschaffung eines Traktors<br />

für den gemeindlichen Bauhof, die Gosheimer Straße und verschiedene andere<br />

Neuerungen. Anschließend bedankt er sich bei Bürgermeister Albrecht und der Verwaltung<br />

für deren Bemühungen.<br />

Bürgermeister Albrecht bedankt sich für die lobenden Worte, sowie auch bei den verschiedenen<br />

Gemeinderäten für deren ehrenamtliche Stunden in 14 <strong>Gemeinderat</strong>sitzungen.<br />

Dabei betont er für das kommende Jahr offen für Veränderungen zu sein und<br />

wünscht sich weiterhin mit allen Gemeinde- und Ortschaftsräten eine gute Zusammenarbeit<br />

zum Wohle der Gesamtgemeinde.<br />

TOP 10<br />

Bekanntgabe der in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse<br />

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinderat</strong>es am 15. November 2012 hat<br />

dieser folgende Beschlüsse gefasst:<br />

- Grundstücksverträge im Bebauungsplan „Winkel“ wurden vom <strong>Gemeinderat</strong> genehmigt.

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