Aus dem Gemeinderat - Wellendingen
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<strong>Aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Gemeinderat</strong><br />
Kurzbericht über die Sitzung des<br />
<strong>Gemeinderat</strong>es vom 20. September 2012<br />
TOP 1<br />
Bürgerfragestunde<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt meldet Herr Muschal Bedenken als Angrenzer zum<br />
Baugesuch auf <strong>dem</strong> Flst. Nr. 237/1, welches unter TOP 8c) behandelt werden soll, an.<br />
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.<br />
Bürgermeister Albrecht stellt fest, dass es keine weiteren Fragen oder Anmerkungen<br />
von Seiten der Bürgerschaft gibt.<br />
- Satzungsbeschluss<br />
TOP 2<br />
LRP <strong>Wellendingen</strong> – Sanierungsgebiet „Ortskern II“<br />
Bürgermeister Albrecht begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Neuberger und<br />
Herrn Schöne (STEG) und bittet um die Vorstellung der bisherigen Arbeiten zum heute<br />
anstehenden Satzungsbeschluss für das Sanierungsgebiet „Ortskern II“, dessen<br />
Hauptschwerpunkte in der Lembergstraße und im Winkel liegen.<br />
Dem Gremium wird im Folgenden das Vorgehen zu den vorbereitenden Untersuchungen,<br />
die städtebauliche Analyse mit den aufgezeigten Mängeln und die darauf basierenden<br />
Entwicklung des Neuordnungskonzept und Maßnahmenkonzept ausführlich<br />
erläutert. Es wird auf die Abgrenzung des Sanierungsgebiets sowie die Sanierungsziele<br />
und die Kosten- und Finanzierungsübersicht eingegangen.<br />
Da der Förderrahmen die Bewilligung um 695.000,-- € übersteigt, muss die Gemeinde<br />
hierüber eine Eigenfinanzierungserklärung abgeben.<br />
<strong>Aus</strong> der Mitte des Gremiums wird nachgefragt, ob bei <strong>dem</strong> relativ kleinen Sanierungsgebiet,<br />
welches überwiegend öffentliche Flächen beinhaltet, auch Erweiterungen möglich<br />
seien. Frau Neuberger merkt an, dass dies grundsätzlich möglich, aber in diesem<br />
zweiten Programm eine Erweiterungsgenehmigung in den ersten Jahren unrealistisch<br />
sei. Das Programm laufe aber bis ins Jahr 2020 eventuell auch bis 2022.<br />
Daraufhin beschließt der <strong>Gemeinderat</strong> einstimmig, die vorgelegten Beschlussvorschläge<br />
zum neuen Sanierungsgebiet „Ortskern II“:
Der Bericht der STEG über die Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB<br />
wird zur Kenntnis genommen und den Sanierungszielen, <strong>dem</strong> Maßnahmenkonzept,<br />
der Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie der in diesem Zusammenhang stehenden<br />
Eigenfinanzierungserklärung wird zugestimmt<br />
Aufgrund der nachgewiesenen Sanierungsnotwendigkeit und Sanierungsdurchführbarkeit<br />
wird die Sanierungssatzung für das Gebiet <strong>Wellendingen</strong> „Ortskern II" beschlossen.<br />
Die Vorschriften des §144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben,<br />
Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung. Bezüglich der Wahl des Sanierungsverfahrens<br />
kommt das umfassende Verfahren unter Einbeziehung der §§ 152 –<br />
156 a) BauGB zur Anwendung.<br />
Die Frist, in der die Sanierung „Ortskern II“ durchgeführt werden soll, wird vorläufig<br />
bis zum 31. Dezember 2020 festgelegt.<br />
Private Erneuerungsmaßnahmen werden mit einer Förderquote von 35 % bezuschusst,<br />
Bemessungsgrundlage sind die berücksichtigungsfähigen Kosten. Förderungen von<br />
über 50.000,-- € bedürfen der Zustimmung des <strong>Gemeinderat</strong>es. Generell wird der Zuschuss<br />
auf maximal 75.000,-- € je Maßnahme gedeckelt.<br />
Die Verwaltung wird ermächtigt, private Erneuerungsmaßnahmen, die sich im Rahmen<br />
der genannten Konditionen bewegen, eigenständig abzuschließen.<br />
Im Falle eines Abbruches mit anschließender Neubebauung werden die Abbruchkosten<br />
und der Substanzverlust mit einer Förderquote von 100 % erstattet. Förderungen von<br />
über 50.000,-- € bedürfen der Zustimmung des <strong>Gemeinderat</strong>es. Generell wird der Zuschuss<br />
auf maximal 75.000,-- € je Abbruchmaßnahme gedeckelt.<br />
Die Verwaltung wird ermächtigt, private Ordnungsmaßnahmen, die sich im Rahmen<br />
der genannten Konditionen bewegen, eigenständig abzuschließen.<br />
Auf den Erlass von Gestaltungsrichtlinien oder einer Gestaltungssatzung wird verzichtet,<br />
da im Ortskern von <strong>Wellendingen</strong> keine einheitliche, historisch geprägte Fassaden-<br />
und Gemeindebildgestaltung vorhanden ist.<br />
In den Vereinbarungen mit privaten Eigentümern wird jedoch regelmäßig festgehalten,<br />
dass Außengestaltung, Materialwahl und Farbgebung jeweils vor Baubeginn mit der<br />
Gemeinde abzustimmen sind. Für denkmalgeschützte Objekte gelten darüber hinaus<br />
die jeweiligen Auflagen des Denkmalschutzes.<br />
Mit der Sanierungsdurchführung wird die STEG Stadtentwicklung GmbH beauftragt.<br />
Das Leistungsbild ergibt sich aus der der Sitzungsvorlage beigefügten Beschreibung.<br />
Der <strong>Gemeinderat</strong> beschließt die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes<br />
Ortskern II“ samt Plänen.
- Bericht der Heimleitung<br />
TOP 3<br />
Pflegehaus <strong>Wellendingen</strong><br />
Bürgermeister Albrecht begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schöbel und<br />
bittet um den halbjährlichen Bericht der Heimleitung.<br />
Herr Schöbel informiert das Gremium über die derzeitige monatliche <strong>Aus</strong>lastung des<br />
Pflegehauses und die Entwicklung der Küche, welche sich sehr gut darstellt. Des Weiteren<br />
haben Überprüfungen der Heimaufsicht und des Medizinischen Dienstes stattgefunden.<br />
Vom Medizinischen Dienst gab es die Note 1,0. Herr Schöbel erläutert die positiven<br />
und negativen Feststellungen der beiden Besuche und informiert über die Erledigung<br />
der noch offenen oder kritisierten Punkte. Herr Schöbel hält außer<strong>dem</strong> Rückblick<br />
auf die vergangenen Termine und stellt die kommenden Planungen vom offenen Mittagstisch<br />
bis zur Weihnachtsfeier vor.<br />
Der Bericht wird wohlwollend zur Kenntnis genommen.<br />
TOP 4<br />
Gutachterausschuss<br />
- Einrichtung einer zentralen Gutachterstelle für den Verwaltungsverband Rottweil<br />
Bürgermeister Albrecht verweist auf das vorliegende Angebot zum interkommunalen<br />
Zusammenschluss mit der Stadt Rottweil zur Einrichtung einer zentralen Gutachterstelle.<br />
Er erinnert, dass mit <strong>dem</strong> Tod des Vorsitzenden Herrn Alfred Zeis im April diesen<br />
Jahres und <strong>dem</strong> <strong>Aus</strong>scheiden eines weiteren Gutachters der Gutachterausschuss<br />
derzeit unterbesetzt sei. Zu<strong>dem</strong> endete die Amtszeit des derzeitigen Gutachterausschusses<br />
bereits im Mai 2012. Die Mitglieder sind durch Verwaltungsentscheidung bis<br />
heute kommissarisch tätig und erledigen noch anfallende Schätzungsanträge wie bisher.<br />
Da durch gesetzliche Änderungen und neue Vorgaben die Ermittlung von Grundstückswerten<br />
und die Grundlagenermittlungen erheblich komplizierter geworden sind<br />
und der Anspruch auf die Darlegung der angesetzten Werte sich in den letzten Jahre<br />
erhöht hat, wird vorgeschlagen, den Gutachterausschuss zentral bei der Stadt Rottweil<br />
anzusiedeln.<br />
Das Angebot der Stadt Rottweil ist preislich angemessen und annehmbar. Der bisherige<br />
Vorteil der Ortskenntnis der Gutachter bei Verkehrswertermittlungen und Bodenwertermittlungen<br />
ist bei einer Delegierung gewährleistet, weil vom <strong>Gemeinderat</strong> nach<br />
wie vor zu bestellende Gutachter aus <strong>Wellendingen</strong>, allerdings in geringerer Anzahl,<br />
mit in die Schätzungen einbezogen werden. <strong>Gemeinderat</strong> Eisele unterstützt den Vorschlag<br />
der Verwaltung, da aufgrund der komplexen Materie künftig mehr Fortbildungen<br />
nötig wären. Zu<strong>dem</strong> fallen für die Erstellung von rechtssicheren Gutachten in <strong>Wellendingen</strong><br />
zu wenige Fälle an.
Auf Nachfrage wird ergänzt, dass der vorgesehene Kostenbeitrag der teilnehmenden<br />
Verbandsgemeinden alle fünf Jahre nach <strong>dem</strong> tatsächlichen Aufwand berechnet und<br />
festgesetzt wird.<br />
Der <strong>Gemeinderat</strong> beauftragt die Verwaltung einstimmig, mit der Stadtverwaltung Rottweil<br />
Verbindung aufzunehmen und die Vereinbarung zur Verlagerung der Tätigkeit des<br />
Gutachterausschusses auf der Grundlage des Angebots vom 13. Juni 2012 zu einem<br />
noch zu bestimmenden Termin auf die Stadt Rottweil abzuschließen.<br />
- Ersatzbeschaffung für Unimog<br />
TOP 5<br />
Bauhof <strong>Wellendingen</strong><br />
Bürgermeister Albrecht begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Bauhofleiter<br />
Roth und informiert das Gremium, dass der alte Unimog (Baujahr 1990) des Bauhofes<br />
<strong>Wellendingen</strong> im August 2012 aufgrund zahlreicher Mängel nicht durch die Hauptuntersuchung<br />
(TÜV) gekommen sei. Eine Reparatur der Mängel würde sich auf 3.746,80<br />
€ belaufen. Da sich der Reparaturbedarf in letzter Zeit gehäuft hat, wurde seitens der<br />
Verwaltung je ein Angebot für einen neuen Unimog (130.781,-- €) und für einen<br />
Schlepper mit Salzstreuer (130.900,-- €) eingeholt.<br />
Bauhofleiter Roth stellt die Vor- und Nachteile beider Fahrzeuge dar und plädiert für<br />
den Unimog, da die Einsatzbereiche des Schleppers begrenzt seien und der Unimog<br />
aufgrund der Pritsche im täglichen Einsatz vorteilhafter sei. Gerade weil derzeit oft Privatfahrzeuge<br />
für kleinere Fahrten im Ort benutzt werden, wäre ein Unimog die bessere<br />
Alternative.<br />
Im <strong>Gemeinderat</strong> werden die Vor- und Nachteile beider Fahrzeuge ausführlich diskutiert<br />
auch im Hinblick darauf, dass ein Schlepper den Fuhrpark des Bauhofs ergänzen<br />
würde und bei anderen Gemeinden ebenfalls erfolgreich im Einsatz ist.<br />
<strong>Aus</strong> der Mitte des <strong>Gemeinderat</strong>es wird der Antrag gestellt, beide Geräte im Beisein der<br />
Bauhofmitarbeiter vorführen zu lassen.<br />
Nach kurzer Diskussion wird einstimmig entschieden, den Tagesordnungspunkt zu<br />
vertagen. Die Vorführung der Geräte wird auf Samstag den 06. Oktober 2012, 09.00<br />
Uhr anberaumt.<br />
Bis zu diesem Zeitpunkt soll auch die Versicherungshöhe beider Fahrzeug erklärt sein<br />
und eine detaillierte Aufstellung vorliegen, welche vorhandenen Anbauteile weiter genutzt<br />
werden können und welche Anbauteile bei welchem Fahrzeug erworben werden<br />
müssen.
TOP 6a)<br />
Eilentscheidungen des Bürgermeisters während der Sitzungspause des <strong>Gemeinderat</strong>s<br />
a) Ersatzbeschaffung für Kopiergerät im Rathaus <strong>Wellendingen</strong><br />
Bürgermeister Albrecht informiert über die im August 2012 getroffene Eilentscheidung<br />
zur Ersatzbeschaffung eines Kopiergerätes für die Gemeindeverwaltung <strong>Wellendingen</strong>.<br />
Eine Reparatur des inzwischen über zehn Jahre alten Gerätes wäre unwirtschaftlich<br />
gewesen, zumal die Ersatzteilbeschaffung Schwierigkeiten darstellte, so dass bei der<br />
Firma Köbele ein neuer Kopierer im Wert von 8.532,30 € beschafft wurde.<br />
Der <strong>Gemeinderat</strong> genehmigt einstimmig die Eilentscheidung des Bürgermeisters.<br />
TOP 6b)<br />
Eilentscheidungen des Bürgermeisters während der Sitzungspause des <strong>Gemeinderat</strong>s<br />
b) Kinderkrippenneubau - Auftragsvergabe<br />
Bürgermeister Albrecht informiert das Gremium, dass am Donnerstag, den 02. August<br />
2012, verschiedene Submissionstermine stattgefunden haben. <strong>Aus</strong> zeitlichen Gründen<br />
wurde in einer Eilentscheidung der jeweils günstigsten Bieter am 20. August 2012 mit<br />
den Arbeiten wie folgt beauftragt:<br />
Fliesenarbeiten<br />
Fa. Bea GmbH / Schramberg-Sulgen für 16.057,47 €<br />
Schreinerarbeiten-Türen<br />
Fa. Artur Summ GmbH &Co / VS-Villingen für 36.906,30 €<br />
Bodenbelagsarbeiten<br />
Fa. Frado Raummode GBR / Niedereschach für 17.414,28 €<br />
Malerarbeiten<br />
Fa. Rombach&Merkt Malerwerkstätten /VS-Schwenningen für 19.643,94 €<br />
Fassadenbekleidung<br />
Fa. Holzbau Leopold GmbH&Co.KG / Rottweil für 38.459,61 €
Außenanlagen (1. Abschnitt)<br />
Fa. Leibold Bagger&Tiefbauarbeiten / <strong>Wellendingen</strong> für 37.276,16 €<br />
- Kostenfortschreibung<br />
TOP 7<br />
Kinderzentrum <strong>Wellendingen</strong><br />
Dem Gremium liegt die aktuelle Kostenfortschreibung im Bezug auf den Neubau Kinderkrippe<br />
vor.<br />
<strong>Aus</strong> der Mitte des <strong>Gemeinderat</strong>es wird um <strong>Aus</strong>kunft zu den Ursachen bei den Abweichungen<br />
in den Gewerken Elektroarbeiten und Schreiner/Türen gebeten. Außer<strong>dem</strong><br />
soll geklärt werden, wo der Kostenansatz für die frühere Fassadenbekleidung enthalten<br />
ist.<br />
Bürgermeister Albrecht sagt die Klärung der Fragen zu und wird sie <strong>dem</strong> Gremium<br />
baldmöglichst mitteilen.<br />
TOP 8a)<br />
Bauangelegenheiten<br />
a) Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren bezüglich <strong>dem</strong> Neubau eines Geschäftshauses,<br />
eines Backshops und Werbeanlagen auf <strong>dem</strong> Flst. Nr. 2304 (T),<br />
Flst. Nr 2310 (T) und Flst Nr. 162/4 (T), Rottweiler Straße 21 in 78669 <strong>Wellendingen</strong><br />
Bürgermeister Albrecht verweist auf den vorliegenden Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren<br />
bezüglich des Baugrundstücks Flst. Nr. 2304 (Teil), 2310 (Teil), 162/4<br />
(Teil), Rottweiler Straße. Bei <strong>dem</strong> Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines<br />
Geschäftshauses, eines Backshops und Werbeanlagen. Da das Bauvorhaben im Geltungsbereich<br />
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Netto-Markt“, rechtskräftig<br />
seit 02. August 2012 liegt und den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht,<br />
wird das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.<br />
TOP 8b)<br />
Bauangelegenheiten<br />
b) Bauvoranfrage bezüglich <strong>dem</strong> Anbau einer Schwimmhalle an das bestehende<br />
Wohnhaus auf <strong>dem</strong> Flst. Nr. 2972/5, Schillerstraße 17 in 78669 <strong>Wellendingen</strong><br />
Dem Gremium liegt die Bauvoranfrage bezüglich des Baugrundstücks Schillerstraße<br />
17 und <strong>dem</strong> Anbau einer Schwimmhalle an das bestehende Wohnhaus vor.<br />
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplanes „Altberg“, rechtskräftig seit 13.<br />
März 1968. Da die geplante Schwimmhalle komplett außerhalb der Baulinie erstellt
werden soll und die Dachneigung als Flachdach mit 2° geplant ist, sind zwei Befreiungen<br />
notwendig.<br />
Da in diesem Baugebiet und spezielle bei diesem Grundstück bereits diesbezüglichen<br />
Befreiungen zugestimmt wurde und die Angrenzer der eingereichten Bauvoranfrage<br />
ebenfalls bereits zugestimmt haben, wird das gemeindliche Einvernehmen einstimmig<br />
erteilt. Insbesondere wird der Erstellung der Schwimmhalle außerhalb der Baulinie<br />
sowie der Unterschreitung der Dachneigung von 30° auf 2° Befreiung erteilt.<br />
TOP 8c)<br />
Bauangelegenheiten<br />
c) Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren bezüglich <strong>dem</strong> Neubau einer Gerätehalle<br />
auf <strong>dem</strong> Flst. Nr. 237/1, Hauptstraße 21, 78669 <strong>Wellendingen</strong><br />
Gemeinderätin Götz erklärt sich für befangen und verlässt für diesen Tagesordnungspunkt<br />
den Sitzungstisch.<br />
Es wird auf den vorliegenden Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren bezüglich des<br />
Baugrundstücks Flst. Nr. 237/1, Hauptstraße 21 verwiesen. Bei <strong>dem</strong> Bauvorhaben<br />
handelt es sich um den Neubau einer Gerätehalle. Das Bauvorhaben liegt innerhalb<br />
der im Zusammenhang bebauter Ortsteile und fügt sich in die Eigenart der vorhandenen<br />
näheren Umgebung ein.<br />
<strong>Aus</strong> der Mitte des Gremiums wird Vertragung des Tagesordnungspunktes beantragt,<br />
da es sich um eine Lagerhalle handelt, welche nicht in die nunmehr sanierte Ortsmitte<br />
passt. Für Lagerstätten seien andere Plätze als die Ortsmitte vorgesehen. Es wird daher<br />
darum gebeten mit den Antragstellern das Gespräch zu suchen und einen besser<br />
geeigneteren Standort zu finden.<br />
Bürgermeister Albrecht ergänzt, dass bereits ein anderer Standort in Wilflingen durch<br />
den Ortschaftsrat abgelehnt wurde.<br />
Nach kurzer Diskussion wird bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich die Vertagung des<br />
Tagesordnungspunktes beschlossen.<br />
- Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren bezüglich der Erstellung einer Doppelhauses<br />
Der <strong>Gemeinderat</strong> wird informiert, dass <strong>dem</strong> Bauantrag bezüglich der Erstellung einer<br />
Doppelhauses auf <strong>dem</strong> Baugrundstück Flst. Nr. 2290/13 und 2290/33 Im Rosengarten<br />
1, 1/1 im Rahmen des Kenntnisgabeverfahrens Zustimmung erteilt wurde.
- Satzungsänderung<br />
TOP 9<br />
Zweckverband Wasserversorgung am Oberen Neckar<br />
Bürgermeister Albrecht verweist auf den vorliegenden Vorschlag des Zweckverbands<br />
Wasserversorgung am Oberen Neckar und ruft die bisherige Diskussion hierüber in<br />
Erinnerung. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Gründung des Verbandes beschlossen<br />
wurde, dass jede Verbandsgemeinde bzw. jeder versorgte Ortsteil pro angefangene<br />
500 Einwohner jeweils einen Vertreter in die Verbandsversammlung entsendet, ist die<br />
Verbandsversammlung auf derzeit 25 Mitglieder angewachsen, wobei weitere fünf Vertreter<br />
entsprechend der Bevölkerungszahl noch dazu gewählt werden müssten. Um<br />
eine zeitgemäße und effiziente Zusammenarbeit sicherzustellen, wurde im Rahmen der<br />
vorletzten Verbandsversammlung vorgeschlagen, die Anzahl der Mitglieder der Verbandsversammlung<br />
auf zwei Vertreter je Mitgliedsgemeinde zu reduzieren. Einer der<br />
Vertreter wäre der Bürgermeister als gesetzlicher Vertreter der Gemeinde sowie ein<br />
weiterer vom <strong>Gemeinderat</strong> zu wählender Vertreter. Überdies könnte dann auf den Verwaltungsrat,<br />
der sich aus den jeweiligen Bürgermeistern zusammensetzt, verzichtet<br />
werden. Der <strong>Gemeinderat</strong> hat dieses Vorgehen jedoch in seiner Sitzung am 28. Juli<br />
2011 mehrheitlich abgelehnt.<br />
In der darauffolgenden Verbandsversammlung wurde wiederum nach einer effizienteren<br />
Lösung gesucht, wobei nunmehr vorgeschlagen wird je 1.000 Einwohner einen<br />
Vertreter zu entsenden. Bei einer entsprechenden Satzungsänderung könnte die Gemeinde<br />
künftig durch den Bürgermeister und zwei Gemeinderäte vertreten werden.<br />
Bevor eine entsprechende Satzungsänderung in die Verbandsversammlung eingebracht<br />
werden kann, müssen alle Mitgliedsgemeinden über diesen Antrag entscheiden.<br />
<strong>Aus</strong> der Mitte des <strong>Gemeinderat</strong>es wird angemerkt, dass auch die Regelung in § 7 Absatz<br />
2 der vorgeschlagenen Satzung einer Änderung bedürfe.<br />
Nach kurzer Diskussion wird der vorgeschlagenen Satzungsänderung in § 7 Absatz 1<br />
der Satzung zugestimmt. Als Vertreter der Gemeinde <strong>Wellendingen</strong> werden der Bürgermeister<br />
kraft Amtes und die Gemeinderäte Eisele (Vertreter <strong>Gemeinderat</strong> Grießer)<br />
und <strong>Gemeinderat</strong> G. Hermann (Vertreter R. Hermann) bestimmt.<br />
Es wird außer<strong>dem</strong> der Antrag auf Änderung von § 7 Absatz 2, Satz 5 in folgenden<br />
Wortlaut gestellt:<br />
§ 7 Zusammensetzung der Verbandsversammlung<br />
(2) (…) Scheidet ein zum Verbandsvorsitzenden gewählter Bürgermeister aus seinem Amt<br />
bei einer Verbandsgemeinde aus, so scheidet er aus seiner Funktion als Verbandsvorsitzenden<br />
aus und es ist eine Neuwahl durchzuführen.
TOP 10<br />
Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen<br />
- Neue Anschrift Kindergarten <strong>Wellendingen</strong> / Bauarbeiten<br />
<strong>Aus</strong> der Mitte des <strong>Gemeinderat</strong>es wird darum gebeten, sich Gedanken bezüglich der<br />
künftigen Anschrift des Kinderzentrums zu machen.<br />
Des Weiteren wird nach <strong>dem</strong> Baufortschritt der Kanal- und Wasserleitungsarbeiten<br />
gefragt.<br />
TOP 11<br />
Bekanntgabe der in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse<br />
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinderat</strong>es am 26. Juli 2012 hat dieser<br />
folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Ein Grundstück im Gewerbegebiet Salzstein wurde von der Gemeinde zurückgekauft.