Aus dem Gemeinderat und Ortschaftsrat - Wellendingen
Aus dem Gemeinderat und Ortschaftsrat - Wellendingen
Aus dem Gemeinderat und Ortschaftsrat - Wellendingen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Gemeinderat</strong> <strong>und</strong> <strong>Ortschaftsrat</strong><br />
Kurzbericht über die gemeinsame Sitzung des<br />
Gemeinde- <strong>und</strong> <strong>Ortschaftsrat</strong>es<br />
vom 14. Mai 2009<br />
TOP 1<br />
Bürgerfragest<strong>und</strong>e<br />
Ein Mitbürger äußert sich positiv zu <strong>dem</strong> bewilligten Zuschuss aus <strong>dem</strong> ZIP in Höhe<br />
von 650.000,-- € <strong>und</strong> fragt in diesem Zusammenhang an, ob in <strong>dem</strong> neuen Bürgerhaus<br />
auch ein Jugendhaus mit eingeplant werde. Bürgermeister Albrecht spricht sich<br />
für eine separate Lösung aus, wie sie auch im Architektenwettbewerb ausgeschrieben<br />
sei.<br />
Er stellt fest, dass es keine weiteren Fragen oder Anmerkungen von Seiten der Bürgerschaft<br />
gibt.<br />
TOP 2<br />
Bauangelegenheiten<br />
- Antrag auf Befreiung bezüglich Überbauung des 4- Meter-Schutzstreifens durch<br />
eine Nebenanlage auf <strong>dem</strong> Flst. Nr. 2332/6, Germanenstraße 13<br />
Bürgermeister Albrecht stellt den Befreiungsantrag für das Baugr<strong>und</strong>stück Flst.Nr.<br />
2332/6, Germanenstraße 13 vor. Auch hier wird mit der Erstellung einer Nebenanlage<br />
der nachbarschützende 4-Meter-Schutzstreifen auf der östlichen Gr<strong>und</strong>stücksgrenze<br />
überbaut.<br />
Da die angrenzenden Gr<strong>und</strong>stückseigentümer <strong>dem</strong> Bauvorhaben bereits zugestimmt<br />
haben wird ohne weitere Diskussion das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.<br />
Von Ziff. 2.8.3 der planungsrechtlichen Festsetzungen wird ausdrücklich Befreiung<br />
erteilt.
TOP 3<br />
Örtliche Bauvorschrift über die Zulässigkeit <strong>und</strong> Gestaltung von Werbeanlagen<br />
(Werbeanlagensatzung)<br />
-Aufstellungsbeschluss<br />
Bürgermeister Albrecht berichtet, dass ein aktuell vorliegender Bauantrag zur Errichtung<br />
einer großflächigen Werbeanlage im Innenbereich Gr<strong>und</strong> für den Aufstellungsbeschluss<br />
der vorliegenden Werbeanlagensatzung sei.<br />
Hauptamtsleiterin Link erläutert, dass bei der 3,5 m x 2,5 m großen Anlage keine verkehrsrechtliche<br />
oder baurechtliche Beanstandung vorliegt <strong>und</strong> somit die Gemeinde<br />
derzeit keine Möglichkeit hat, die Aufstellung gestaltend zu beeinflussen oder zu verhindern.<br />
Da aber vor allem in der Dorfmitte denkmalgeschützte Gebäude vorhanden sind, besteht<br />
die Notwendigkeit zum Schutz des typisch ländlich geprägten Dorfcharakters<br />
<strong>und</strong> zur Erhaltung des historisch gewachsenen Ortsbildes, eine örtlichen Bauvorschrift<br />
über die Zulässigkeit <strong>und</strong> Gestaltung von Werbeanlagen zu erlassen.<br />
Als räumlicher Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschrift werden seitens der Verwaltung<br />
daher die Einfallstraßen K 5545 (Rottweiler Straße /Hauptstraße/Wilflinger Straße/Bergstraße/Gosheimer<br />
Straße), K 5546 (Schörzinger Straße) <strong>und</strong> L 434 (Schömberger<br />
Straße/Frittlinger Straße) vorgeschlagen.<br />
Hauptamtsleiterin Link erklärt weiter, dass mit der Satzung keine Einschränkung der<br />
ortsansässigen Betriebe verb<strong>und</strong>en ist, da Eigenwerbung weiterhin an der Stätte der<br />
Leistung zulässig ist.<br />
Seitens des <strong>Gemeinderat</strong>es wird darum gebeten, zu klären, inwieweit das Werbeschild<br />
des Plus-Marktes betroffen ist <strong>und</strong> ob dieses Bestandschutz genießt.<br />
Ohne weitere Diskussion wird einstimmig der Aufstellungsbeschluss gefasst <strong>und</strong> der<br />
vorliegende Satzungsentwurf gebilligt.<br />
Der Entwurf der örtlichen Bauvorschrift über die Zulässigkeit <strong>und</strong> Gestaltung von<br />
Werbeanlagen wird entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt, die berührten<br />
Träger öffentlicher Belange werden über die <strong>Aus</strong>legung informiert <strong>und</strong> an der Planung<br />
beteiligt.<br />
- Gr<strong>und</strong>überlegungen<br />
TOP 4<br />
Pflegehaus im Ortskern <strong>Wellendingen</strong><br />
Bürgermeister Albrecht begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schöbel vom<br />
Pflegeheim Stegwiesen <strong>und</strong> bittet Ihn um die Vorstellung eines möglichen Pflegehauses<br />
für <strong>Wellendingen</strong>. Außer<strong>dem</strong> begrüßt er als hinzugezogenen sachk<strong>und</strong>igen Einwohner<br />
Herrn Reif.
Herr Schöbel kommt dieser Bitte nach <strong>und</strong> erläutert <strong>dem</strong> Gremium anhand einer statistischen<br />
Pflegeprognose für <strong>Wellendingen</strong>/Frittlingen/Neufra den voraussichtlichen<br />
Bedarf an stationärer <strong>und</strong> ambulanter Pflege.<br />
Er führt aus, dass eine familiär geführte kleine Einrichtung mit 30 Betten ausreicht,<br />
um den Bedarf zu decken <strong>und</strong> gleichzeitig wirtschaftlich geführt werden kann. Zu<strong>dem</strong><br />
könne ein Pflegehaus auch zur Ansiedelung oder Stärkung weiterer Dienstleistungen<br />
beitragen <strong>und</strong> schaffe Arbeitsplätze.<br />
Des Weiteren erläutert Herr Schöbel die einzelnen Arten der Pflegeleistungen <strong>und</strong> geht<br />
auf mögliche Kooperationen mit Schule <strong>und</strong> Kindergarten ein.<br />
Anschließend stellt er sich den Fragen des Gremiums <strong>und</strong> erläutert speziell die Rolle<br />
ehrenamtlicher Helfer <strong>und</strong> die Möglichkeit die Einrichtung durch Arbeitszeitmodelle<br />
<strong>und</strong> die Personalunion von Führungskraft <strong>und</strong> Pfleger effizient zu führen.<br />
Seitens des Gremiums wird die Tatsache kritisch gesehen, dass die Gemeinde nicht im<br />
Kreispflegeplan aufgenommen ist <strong>und</strong> sich daher ein Pflegeplatz wegen mangelnder<br />
Landesförderung unter Umständen verteuern wird. Herr Schöbel berichtet, dass der<br />
Trend zu kleineren Einrichtungen geht <strong>und</strong> zukünftig wahrscheinlich eine quartiersbezogene<br />
Förderung stattfindet.<br />
Nach der Beantwortung weiteren Fragen aus der Mitte des <strong>Gemeinderat</strong>es bezüglich<br />
Entlohnung <strong>und</strong> Bindung an Tarifverträge, sowie <strong>dem</strong> voraussichtlichen Heimentgelt<br />
sagt Bürgermeister Albrecht zu, weiter in Verhandlung mit der FWD als Investor zu<br />
bleiben.<br />
- Zufahrtsregelung<br />
TOP 5 a)<br />
Neubaugebiet „Im Rosengarten“<br />
Bürgermeister Albrecht begrüßt hierzu Herrn Baiker (RIP).<br />
Auf Bitten des <strong>Gemeinderat</strong>es wurde das Büro Kölz damit beauftragt, eine sinnvolle<br />
Zufahrtsregelung zum Neubaugebiet „Im Rosengarten“ zu planen, damit insbesondere<br />
die Sichtverhältnisse im Krümmungsbereich der Hauptstraße/Rottweiler Straße verbessert<br />
werden.<br />
Bei einer Vorortbegehung hat sich Herr Weber für die jetzt vom RIP ausgearbeitete<br />
Planung ausgesprochen. Um möglichst optimale Sichtverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer<br />
zu schaffen, wird vorgeschlagen, den Einmündungsbereich geringfügig<br />
nach Süden zu verschieben, so dass insgesamt ausreichende Sichtverhältnisse für<br />
Fahrzeuge aus Richtung Ortsmitte kommend bestehen.<br />
Auch von Seiten des <strong>Gemeinderat</strong>es wird diese Lösung als optimal angesehen, so dass<br />
die <strong>Aus</strong>schreibung <strong>dem</strong>entsprechend ergänzt werden kann.
TOP 5 b)<br />
Neubaugebiet „Im Rosengarten“<br />
- Wegebeziehung zum Kindergarten/zur Schule<br />
Bürgermeister Albrecht führt aus, dass sich eine Wegebeziehung zwischen Kindergarten,<br />
Schule, Festhalle <strong>und</strong> <strong>dem</strong> neuen Baugebiet „Im Rosengarten“ geradezu anbiete<br />
<strong>und</strong> damit eine sinnvolle Verbindung möglich sei.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich wird seitens des Gremiums eine solche Fußwegverlängerung befürwortet.<br />
Bürgermeister Albrecht macht darauf aufmerksam, dass eine Wegeverbindung<br />
nicht im bestehenden Bebauungsplan enthalten sei <strong>und</strong> dieser daher zur Änderung<br />
der betroffenen Gr<strong>und</strong>stücksgrenzen geändert werden müsse. Zu<strong>dem</strong> müssen zuerst<br />
Gespräche mit den Eigentümern geführt werden.<br />
Nach kurzer Diskussion über die Straßenverhältnisse <strong>und</strong> die Notwendigkeit einer<br />
Planungsänderung, sagt Bürgermeister Albrecht zu, die Planung weiter zu verfolgen.<br />
- Festlegung der Bauplatzpreise<br />
TOP 5 c)<br />
Neubaugebiet „Im Rosengarten“<br />
Bürgermeister Albrecht verweist auf die Sitzungsvorlage zur Ermittlung des Bauplatzverkaufspreises.<br />
Gemeindeoberamtsrat Mauch erläutert das Zustandekommen des Bauplatzpreises von<br />
120,00 € /m². Bei der Zusammenstellung der beitragsfähigen Kosten wurden die <strong>Aus</strong>schreibungsergebnisse<br />
zugr<strong>und</strong>e gelegt. Auf Nachfrage informiert Gemeindeoberamtsrat<br />
Mauch, dass Reparaturkosten nicht hinein gerechnet sind. Gr<strong>und</strong> für den<br />
Preis seien Mehrkosten in Höhe von 302.906,34 €, die für die Freilegung aufgewendet<br />
werden mussten.<br />
Das Gremium erachtet den Preis von 120,00 €/m² als zu hoch. Man gibt zu bedenken,<br />
dass hier eine Sondersituation vorlag. Die Gemeinde war bereit die Kosten zu zahlen,<br />
um die Innenentwicklung voranzutreiben <strong>und</strong> diese dürften jetzt nicht an die Bauherren<br />
weitergegeben werden. Das Gremium bittet die Verwaltung zu überprüfen inwieweit<br />
es rechtlich möglich ist, diese Kosten aus der Berechnung herauszunehmen, um<br />
somit einen verträglicheren Preis von 100,00 € zu erhalten.<br />
Gemeindeoberamtsrat Mauch informiert, dass die Kosten erforderlich waren, um das<br />
Gr<strong>und</strong>stück nutzbar zu machen, daher erschließungsbeitragsrechtlich mit einzubeziehen<br />
sind <strong>und</strong> insoweit kein Ermessensspielraum besteht. Eine Besonderheit, die nicht<br />
umgelegt werden darf, liege hier nicht vor.<br />
Bürgermeister Albrecht erläutert die Möglichkeit, den Preis über die Familienförderung<br />
zu steuern <strong>und</strong> statt der vorgeschlagenen 25m² eine höhere m²-Förderung je Kind zu<br />
beschließen.
<strong>Aus</strong> der Mitte des Gremiums wird vorgebracht, dass auf diese Weise verschiedene<br />
Bauplatzpreise zustande kommen <strong>und</strong> die Gemeinde unter Umständen auf den teureren<br />
Plätzen sitzen bleibt. Außer<strong>dem</strong> bestünde die Gefahr, dass bei neuen Bebauungsplänen<br />
die Innenentwicklung gescheut würde.<br />
Nach längerer Diskussion beschließt das Gremium, die Beschlussfassung zu vertagen.<br />
Die Verwaltung wird damit beauftragt, das Gespräch mit der Aufsichtsbehörde zu suchen<br />
<strong>und</strong> eine Lösung zu finden.<br />
TOP 6<br />
Zukünftige Bauplatzpolitik<br />
- Vergaberichtlinien <strong>und</strong> Familienförderung<br />
Der Tagesordnungspunkt „Vergaberichtlinie <strong>und</strong> Familienförderung“ wird vertagt.<br />
TOP 7 a)<br />
Ortskernsanierung <strong>Wellendingen</strong><br />
- Erweiterung des Sanierungsgebietes <strong>Wellendingen</strong> – Beschluss der Änderungssatzung<br />
Bürgermeister Albrecht verweist auf die Sitzungsvorlage <strong>und</strong> erklärt, dass es sich um<br />
eine normale Erweiterung des Sanierungsgebietes handelt. Diese sei nach Empfehlung<br />
der STEG erforderlich, da die Gemeinde plant, in den Bereichen Neuwiesen <strong>und</strong> Kindergarten/Turn-<br />
<strong>und</strong> Festhalle Sanierungsmaßnahmen durchzuführen <strong>und</strong> somit weitere<br />
Landesmittel abgerufen werden können.<br />
Der <strong>Gemeinderat</strong> schließt sich dieser Meinung an <strong>und</strong> beschließt einstimmig folgende<br />
Satzung:<br />
Gemeinde <strong>Wellendingen</strong><br />
Kreis Rottweil<br />
SATZUNG<br />
zur 4. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des<br />
Sanierungsgebiets "Ortskern"
Aufgr<strong>und</strong> von § 142 Abs. 1 <strong>und</strong> 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom<br />
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes<br />
vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung<br />
(GemO) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581,<br />
ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 343), hat<br />
der <strong>Gemeinderat</strong> der Gemeinde <strong>Wellendingen</strong> in seiner Sitzung am 14.05.2009 folgende<br />
Sanierungssatzung beschlossen:<br />
Erweiterung der Festlegung des Sanierungsgebiets<br />
Der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets "Ortskern" wird um<br />
die Bereiche Neuwiesen <strong>und</strong> Kindergarten/Turn- <strong>und</strong> Festhalle erweitert. Die geänderte<br />
Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich aus <strong>dem</strong> Lageplan der STEG Stadtentwicklung<br />
GmbH mit Datum vom 07.05.2009 (Originalmaßstab M 1:1000). Das Sanierungsgebiet<br />
umfasst alle Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücksteile innerhalb der im vorgenannten<br />
Lageplan abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung<br />
zur 4. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets. Die<br />
Satzung zur 4. Änderung der Sanierungssatzung kann während der üblichen Öffnungszeiten<br />
im Rathaus, Schlossplatz 1, 78669 <strong>Wellendingen</strong>, von Jedermann eingesehen<br />
werden.<br />
Die Bestimmungen des Sanierungsmaßnahmenrechts (§§ 136 ff. BauGB) <strong>und</strong> die Vorschriften<br />
der §§ 2 bis 3 der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets<br />
vom 14.12.2001 (Öffentliche Bekanntmachung vom 20.12.2001) bleiben von der<br />
Satzung zur 4. Änderung der Sanierungssatzung unberührt <strong>und</strong> sind auch für den<br />
Erweiterungsbereich anzuwenden.<br />
Die Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung wird gemäß<br />
§143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.<br />
- Nahwärmekonzept<br />
TOP 7 b)<br />
Ortskernsanierung <strong>Wellendingen</strong><br />
Bürgermeister Albrecht begrüßt hierzu Herrn Bürk <strong>und</strong> bittet ihn um die Erläuterung<br />
der bisherigen Planungen.<br />
Herr Bürk erklärt, dass vorgesehen ist, eine Hackschnitzelanlage in der Schule zu<br />
platzieren, um von dort die Schule, die Hallen, den Kindergarten, die neue Ortsmitte<br />
mit Rathaus <strong>und</strong> eventuell auch das Bürgerhaus <strong>und</strong> Jugendhaus zu versorgen. Auch<br />
sei eine spätere <strong>Aus</strong>weitung ins Gewerbegebiet möglich. Der Gemeinde entstehen keine<br />
Kosten, Sie stellt lediglich die Fläche. Die Anlage soll dann von einem Investor betrieben<br />
werden, der auch die Leitungsnetze verlegt <strong>und</strong> die Einspeisung <strong>und</strong> Lieferung<br />
gewährleistet. Lagerflächen sind nicht vorgesehen, da die Aufbereitung <strong>und</strong> Lagerung<br />
in Rottweil stattfindet. Der Vorteil besteht darin, dass der Wärmepreis garantiert circa<br />
20 % unter <strong>dem</strong> Gaspreis liege. Für die Gemeinde bedeutet das eine jährliche Einsparung<br />
von bis zu 15.000,-- €.
Diese Konzeption findet die Zustimmung des <strong>Gemeinderat</strong>es. Bürgermeister Albrecht<br />
sagt zu, die Planung weiter voranzutreiben.<br />
TOP 8<br />
Jahresrechnung <strong>und</strong> Rechenschaftsbericht 2008<br />
Bürgermeister Albrecht verweist auf die vorliegende Jahresrechnung <strong>und</strong> den Rechenschaftsbericht<br />
2008 <strong>und</strong> übergibt Gemeindeoberamtsrat Mauch die Vorstellung der<br />
verschiedenen Bestandteile der Jahresrechnung.<br />
Gemeindeoberamtsrat Mauch erläutert diese in aller Kürze <strong>und</strong> geht auf die wichtigsten<br />
Positionen der Mehr- <strong>und</strong> Wenigerausgaben <strong>und</strong> Einnahmen im Verwaltungs- <strong>und</strong><br />
Vermögenshaushalt ein.<br />
Besonders hervorzuheben ist der Verzicht auf Kreditaufnahmen wegen der insgesamt<br />
guten Entwicklung des Haushalts sowie die um 918.442,-- € höhere Zuführungsrate<br />
vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt aufgr<strong>und</strong> der Mehreinnahmen bei<br />
der Gewerbesteuer.<br />
Die Pro-Kopf-Verschuldung lag somit zum 31. Dezember 2008 bei erfreulichen 360,00<br />
€.<br />
Der <strong>Gemeinderat</strong> beschließt daraufhin nach einzelnen Nachfragen einstimmig die<br />
Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2008.<br />
TOP 9<br />
Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen<br />
- Bürgermeister Albrecht informiert das Gremium, dass die Wegebauausschreibung für<br />
das Forstwirtschaftsjahr 2009 im Rahmen einer Eilentscheidung an die Firmen Graf<br />
<strong>und</strong> Trenkle als günstigste Bieter vergeben wurden. Die Verwaltung wird das Gremium<br />
informieren, um welche Wegebaumaßnahmen es sich konkret handelt.<br />
- Bürgermeister Albrecht verweist auf die Tischvorlage <strong>und</strong> die Überlegungen der<br />
Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Hauptschule in Kooperation mit den Musikvereinen <strong>Wellendingen</strong> <strong>und</strong><br />
Wilflingen eine Bläserklasse einzurichten. GR Leibold erläutert die Entstehungsgeschichte<br />
<strong>und</strong> klärt aufkommende Fragen. Für das Angebot im Rahmen der Ganztagesbetreuung<br />
würden der Gemeinde zweimalige Investitionskosten in Höhe von circa<br />
15.000,-- € <strong>und</strong> jährliche Lehrerkosten von 4.000,-- bis 5.000,-- € entstehen. Die Eltern<br />
der an der Bläserklasse teilnehmenden Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler zahlen einen<br />
Leihbeitrag von 10,-- € pro Monat für die Instrumente. Wartung <strong>und</strong> Reparaturen wer-
den über die Musikvereine ausgeführt, welche die Bläserklassenkinder auf Wunsch<br />
auch ohne Mitgliedschaft in ihr Vereinsleben integrieren. Das Gremium beschließt einstimmig<br />
eine Bläserklasse einzurichten, wenn das Interesse hierfür besteht, was bei<br />
einem baldigen Elternabend herausgef<strong>und</strong>en werden soll.<br />
- Zum vorliegenden Antrag verschiedener Vereine auf Zurverfügungstellung von Vereinsräumen<br />
erklärt Bürgermeister Albrecht, dass im neuen Bauhof Räumlichkeiten<br />
eingeplant werden. Das Gremium nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.<br />
- Außer<strong>dem</strong> gibt Bürgermeister Albrecht die Beschwerden einiger H<strong>und</strong>ehalter bezüglich<br />
einer Äußerung eines <strong>Gemeinderat</strong>smitgliedes im Zusammenhang mit der Aufstellung<br />
der H<strong>und</strong>etoiletten ans Gremium weiter. Verwaltung <strong>und</strong> <strong>Gemeinderat</strong> bitten die<br />
Presse um Richtigstellung <strong>und</strong> Klärung, dass es auch vorbildliche H<strong>und</strong>ehalter gibt.<br />
Mit der zitierten <strong>Aus</strong>sage sollten keinesfalls alle H<strong>und</strong>ehalter über einen Kamm geschoren<br />
werden.<br />
- Bürgermeister Albrecht kann <strong>dem</strong> Gremium die erfreuliche Nachricht überbringen,<br />
dass der Gemeinde <strong>Wellendingen</strong> für das Bürgerhaus Finanzhilfe aus <strong>dem</strong> Zukunftsinvestitionsprogramm<br />
des B<strong>und</strong>es in Höhe von 650.000,-- € bewilligt worden sind.<br />
- Des Weiteren wird bekannt gegeben, dass das Wohn- <strong>und</strong> Geschäftsgebäude nun<br />
doch im Ideenteil des Wettbewerbs aufgenommen wird <strong>und</strong> überplant werden kann.<br />
Damit wird zum Einem den Anliegen der Bürgerschaft Rechnung getragen, zum Anderen<br />
erhält die Investorengruppe Ettwein <strong>und</strong> Zimmerer weitere Ideenvorschläge. Eine<br />
Realisierungsverpflichtung geht damit nicht einher.<br />
Das Gremium zeigt sich von dieser Wendung überrascht. Bürgermeister Albrecht begründet<br />
diese Entscheidung damit, dass dies auch auf Anraten der teilnehmenden Architekten<br />
geschah. Am Standort werde sich aber nichts ändern, es eröffne der Investorengruppe<br />
lediglich neue Blickwinkel.<br />
<strong>Aus</strong> der Mitte des Gremiums wird nach <strong>dem</strong> Stand der Dinge bezüglich des Feuerwehrhauses<br />
gefragt. Hier befindet sich die Verwaltung noch in der Vorarbeitsphase,<br />
das Raumprogramm ist allerdings fast fertig.<br />
- Seitens des <strong>Gemeinderat</strong>s wird auf die Problematik der Zweitwohnungssteuer in Bezug<br />
auf Pflegeheimbewohner aufmerksam gemacht, die in <strong>Wellendingen</strong> noch den Nebenwohnsitz<br />
haben. Hauptamtsleiterin Link bestätigt, dass sich die verbleibenden zu<br />
veranlagenden Fälle hauptsächlich auf diesen Personenkreis beschränken. Mit der<br />
Überarbeitung der Friedhofssatzung <strong>und</strong> der Definition von <strong>Aus</strong>wärtigen soll dieses<br />
Problem geklärt werden, da dann die Notwendigkeit eines Nebenwohnsitzes wegen der<br />
späteren Bestattungsmöglichkeit wegfällt.
- Bezüglich des Multifunktionsspielfelds wird angeregt, sich zu erk<strong>und</strong>igen, ob auf<br />
Gr<strong>und</strong> des bereits vorhandenen Gefälles nicht Kosten eingespart werden können.<br />
TOP 10<br />
Bekanntgabe der in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse<br />
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinderat</strong>es am 23. April 2009 hat dieser<br />
folgende Beschlüsse gefasst:<br />
- Die Gemeinde hat für die Narrenzunft Wilflingen eine <strong>Aus</strong>fallbürgschaft anlässlich<br />
des Narrentreffens 2010 übernommen.<br />
- Außer<strong>dem</strong> hat die Gemeinde den Kauf eines Teilgr<strong>und</strong>stücks des Flst. Nr. 232, Winkel<br />
9 zur Erweiterung des Kindergartens beschlossen.