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Aus dem Gemeinderat und Ortschaftsrat - Wellendingen

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<strong>Aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Gemeinderat</strong> <strong>und</strong> <strong>Ortschaftsrat</strong><br />

Kurzbericht über die gemeinsame Sitzung des<br />

Gemeinde- <strong>und</strong> <strong>Ortschaftsrat</strong>es<br />

vom 14. Mai 2009<br />

TOP 1<br />

Bürgerfragest<strong>und</strong>e<br />

Ein Mitbürger äußert sich positiv zu <strong>dem</strong> bewilligten Zuschuss aus <strong>dem</strong> ZIP in Höhe<br />

von 650.000,-- € <strong>und</strong> fragt in diesem Zusammenhang an, ob in <strong>dem</strong> neuen Bürgerhaus<br />

auch ein Jugendhaus mit eingeplant werde. Bürgermeister Albrecht spricht sich<br />

für eine separate Lösung aus, wie sie auch im Architektenwettbewerb ausgeschrieben<br />

sei.<br />

Er stellt fest, dass es keine weiteren Fragen oder Anmerkungen von Seiten der Bürgerschaft<br />

gibt.<br />

TOP 2<br />

Bauangelegenheiten<br />

- Antrag auf Befreiung bezüglich Überbauung des 4- Meter-Schutzstreifens durch<br />

eine Nebenanlage auf <strong>dem</strong> Flst. Nr. 2332/6, Germanenstraße 13<br />

Bürgermeister Albrecht stellt den Befreiungsantrag für das Baugr<strong>und</strong>stück Flst.Nr.<br />

2332/6, Germanenstraße 13 vor. Auch hier wird mit der Erstellung einer Nebenanlage<br />

der nachbarschützende 4-Meter-Schutzstreifen auf der östlichen Gr<strong>und</strong>stücksgrenze<br />

überbaut.<br />

Da die angrenzenden Gr<strong>und</strong>stückseigentümer <strong>dem</strong> Bauvorhaben bereits zugestimmt<br />

haben wird ohne weitere Diskussion das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.<br />

Von Ziff. 2.8.3 der planungsrechtlichen Festsetzungen wird ausdrücklich Befreiung<br />

erteilt.


TOP 3<br />

Örtliche Bauvorschrift über die Zulässigkeit <strong>und</strong> Gestaltung von Werbeanlagen<br />

(Werbeanlagensatzung)<br />

-Aufstellungsbeschluss<br />

Bürgermeister Albrecht berichtet, dass ein aktuell vorliegender Bauantrag zur Errichtung<br />

einer großflächigen Werbeanlage im Innenbereich Gr<strong>und</strong> für den Aufstellungsbeschluss<br />

der vorliegenden Werbeanlagensatzung sei.<br />

Hauptamtsleiterin Link erläutert, dass bei der 3,5 m x 2,5 m großen Anlage keine verkehrsrechtliche<br />

oder baurechtliche Beanstandung vorliegt <strong>und</strong> somit die Gemeinde<br />

derzeit keine Möglichkeit hat, die Aufstellung gestaltend zu beeinflussen oder zu verhindern.<br />

Da aber vor allem in der Dorfmitte denkmalgeschützte Gebäude vorhanden sind, besteht<br />

die Notwendigkeit zum Schutz des typisch ländlich geprägten Dorfcharakters<br />

<strong>und</strong> zur Erhaltung des historisch gewachsenen Ortsbildes, eine örtlichen Bauvorschrift<br />

über die Zulässigkeit <strong>und</strong> Gestaltung von Werbeanlagen zu erlassen.<br />

Als räumlicher Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschrift werden seitens der Verwaltung<br />

daher die Einfallstraßen K 5545 (Rottweiler Straße /Hauptstraße/Wilflinger Straße/Bergstraße/Gosheimer<br />

Straße), K 5546 (Schörzinger Straße) <strong>und</strong> L 434 (Schömberger<br />

Straße/Frittlinger Straße) vorgeschlagen.<br />

Hauptamtsleiterin Link erklärt weiter, dass mit der Satzung keine Einschränkung der<br />

ortsansässigen Betriebe verb<strong>und</strong>en ist, da Eigenwerbung weiterhin an der Stätte der<br />

Leistung zulässig ist.<br />

Seitens des <strong>Gemeinderat</strong>es wird darum gebeten, zu klären, inwieweit das Werbeschild<br />

des Plus-Marktes betroffen ist <strong>und</strong> ob dieses Bestandschutz genießt.<br />

Ohne weitere Diskussion wird einstimmig der Aufstellungsbeschluss gefasst <strong>und</strong> der<br />

vorliegende Satzungsentwurf gebilligt.<br />

Der Entwurf der örtlichen Bauvorschrift über die Zulässigkeit <strong>und</strong> Gestaltung von<br />

Werbeanlagen wird entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt, die berührten<br />

Träger öffentlicher Belange werden über die <strong>Aus</strong>legung informiert <strong>und</strong> an der Planung<br />

beteiligt.<br />

- Gr<strong>und</strong>überlegungen<br />

TOP 4<br />

Pflegehaus im Ortskern <strong>Wellendingen</strong><br />

Bürgermeister Albrecht begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schöbel vom<br />

Pflegeheim Stegwiesen <strong>und</strong> bittet Ihn um die Vorstellung eines möglichen Pflegehauses<br />

für <strong>Wellendingen</strong>. Außer<strong>dem</strong> begrüßt er als hinzugezogenen sachk<strong>und</strong>igen Einwohner<br />

Herrn Reif.


Herr Schöbel kommt dieser Bitte nach <strong>und</strong> erläutert <strong>dem</strong> Gremium anhand einer statistischen<br />

Pflegeprognose für <strong>Wellendingen</strong>/Frittlingen/Neufra den voraussichtlichen<br />

Bedarf an stationärer <strong>und</strong> ambulanter Pflege.<br />

Er führt aus, dass eine familiär geführte kleine Einrichtung mit 30 Betten ausreicht,<br />

um den Bedarf zu decken <strong>und</strong> gleichzeitig wirtschaftlich geführt werden kann. Zu<strong>dem</strong><br />

könne ein Pflegehaus auch zur Ansiedelung oder Stärkung weiterer Dienstleistungen<br />

beitragen <strong>und</strong> schaffe Arbeitsplätze.<br />

Des Weiteren erläutert Herr Schöbel die einzelnen Arten der Pflegeleistungen <strong>und</strong> geht<br />

auf mögliche Kooperationen mit Schule <strong>und</strong> Kindergarten ein.<br />

Anschließend stellt er sich den Fragen des Gremiums <strong>und</strong> erläutert speziell die Rolle<br />

ehrenamtlicher Helfer <strong>und</strong> die Möglichkeit die Einrichtung durch Arbeitszeitmodelle<br />

<strong>und</strong> die Personalunion von Führungskraft <strong>und</strong> Pfleger effizient zu führen.<br />

Seitens des Gremiums wird die Tatsache kritisch gesehen, dass die Gemeinde nicht im<br />

Kreispflegeplan aufgenommen ist <strong>und</strong> sich daher ein Pflegeplatz wegen mangelnder<br />

Landesförderung unter Umständen verteuern wird. Herr Schöbel berichtet, dass der<br />

Trend zu kleineren Einrichtungen geht <strong>und</strong> zukünftig wahrscheinlich eine quartiersbezogene<br />

Förderung stattfindet.<br />

Nach der Beantwortung weiteren Fragen aus der Mitte des <strong>Gemeinderat</strong>es bezüglich<br />

Entlohnung <strong>und</strong> Bindung an Tarifverträge, sowie <strong>dem</strong> voraussichtlichen Heimentgelt<br />

sagt Bürgermeister Albrecht zu, weiter in Verhandlung mit der FWD als Investor zu<br />

bleiben.<br />

- Zufahrtsregelung<br />

TOP 5 a)<br />

Neubaugebiet „Im Rosengarten“<br />

Bürgermeister Albrecht begrüßt hierzu Herrn Baiker (RIP).<br />

Auf Bitten des <strong>Gemeinderat</strong>es wurde das Büro Kölz damit beauftragt, eine sinnvolle<br />

Zufahrtsregelung zum Neubaugebiet „Im Rosengarten“ zu planen, damit insbesondere<br />

die Sichtverhältnisse im Krümmungsbereich der Hauptstraße/Rottweiler Straße verbessert<br />

werden.<br />

Bei einer Vorortbegehung hat sich Herr Weber für die jetzt vom RIP ausgearbeitete<br />

Planung ausgesprochen. Um möglichst optimale Sichtverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer<br />

zu schaffen, wird vorgeschlagen, den Einmündungsbereich geringfügig<br />

nach Süden zu verschieben, so dass insgesamt ausreichende Sichtverhältnisse für<br />

Fahrzeuge aus Richtung Ortsmitte kommend bestehen.<br />

Auch von Seiten des <strong>Gemeinderat</strong>es wird diese Lösung als optimal angesehen, so dass<br />

die <strong>Aus</strong>schreibung <strong>dem</strong>entsprechend ergänzt werden kann.


TOP 5 b)<br />

Neubaugebiet „Im Rosengarten“<br />

- Wegebeziehung zum Kindergarten/zur Schule<br />

Bürgermeister Albrecht führt aus, dass sich eine Wegebeziehung zwischen Kindergarten,<br />

Schule, Festhalle <strong>und</strong> <strong>dem</strong> neuen Baugebiet „Im Rosengarten“ geradezu anbiete<br />

<strong>und</strong> damit eine sinnvolle Verbindung möglich sei.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich wird seitens des Gremiums eine solche Fußwegverlängerung befürwortet.<br />

Bürgermeister Albrecht macht darauf aufmerksam, dass eine Wegeverbindung<br />

nicht im bestehenden Bebauungsplan enthalten sei <strong>und</strong> dieser daher zur Änderung<br />

der betroffenen Gr<strong>und</strong>stücksgrenzen geändert werden müsse. Zu<strong>dem</strong> müssen zuerst<br />

Gespräche mit den Eigentümern geführt werden.<br />

Nach kurzer Diskussion über die Straßenverhältnisse <strong>und</strong> die Notwendigkeit einer<br />

Planungsänderung, sagt Bürgermeister Albrecht zu, die Planung weiter zu verfolgen.<br />

- Festlegung der Bauplatzpreise<br />

TOP 5 c)<br />

Neubaugebiet „Im Rosengarten“<br />

Bürgermeister Albrecht verweist auf die Sitzungsvorlage zur Ermittlung des Bauplatzverkaufspreises.<br />

Gemeindeoberamtsrat Mauch erläutert das Zustandekommen des Bauplatzpreises von<br />

120,00 € /m². Bei der Zusammenstellung der beitragsfähigen Kosten wurden die <strong>Aus</strong>schreibungsergebnisse<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegt. Auf Nachfrage informiert Gemeindeoberamtsrat<br />

Mauch, dass Reparaturkosten nicht hinein gerechnet sind. Gr<strong>und</strong> für den<br />

Preis seien Mehrkosten in Höhe von 302.906,34 €, die für die Freilegung aufgewendet<br />

werden mussten.<br />

Das Gremium erachtet den Preis von 120,00 €/m² als zu hoch. Man gibt zu bedenken,<br />

dass hier eine Sondersituation vorlag. Die Gemeinde war bereit die Kosten zu zahlen,<br />

um die Innenentwicklung voranzutreiben <strong>und</strong> diese dürften jetzt nicht an die Bauherren<br />

weitergegeben werden. Das Gremium bittet die Verwaltung zu überprüfen inwieweit<br />

es rechtlich möglich ist, diese Kosten aus der Berechnung herauszunehmen, um<br />

somit einen verträglicheren Preis von 100,00 € zu erhalten.<br />

Gemeindeoberamtsrat Mauch informiert, dass die Kosten erforderlich waren, um das<br />

Gr<strong>und</strong>stück nutzbar zu machen, daher erschließungsbeitragsrechtlich mit einzubeziehen<br />

sind <strong>und</strong> insoweit kein Ermessensspielraum besteht. Eine Besonderheit, die nicht<br />

umgelegt werden darf, liege hier nicht vor.<br />

Bürgermeister Albrecht erläutert die Möglichkeit, den Preis über die Familienförderung<br />

zu steuern <strong>und</strong> statt der vorgeschlagenen 25m² eine höhere m²-Förderung je Kind zu<br />

beschließen.


<strong>Aus</strong> der Mitte des Gremiums wird vorgebracht, dass auf diese Weise verschiedene<br />

Bauplatzpreise zustande kommen <strong>und</strong> die Gemeinde unter Umständen auf den teureren<br />

Plätzen sitzen bleibt. Außer<strong>dem</strong> bestünde die Gefahr, dass bei neuen Bebauungsplänen<br />

die Innenentwicklung gescheut würde.<br />

Nach längerer Diskussion beschließt das Gremium, die Beschlussfassung zu vertagen.<br />

Die Verwaltung wird damit beauftragt, das Gespräch mit der Aufsichtsbehörde zu suchen<br />

<strong>und</strong> eine Lösung zu finden.<br />

TOP 6<br />

Zukünftige Bauplatzpolitik<br />

- Vergaberichtlinien <strong>und</strong> Familienförderung<br />

Der Tagesordnungspunkt „Vergaberichtlinie <strong>und</strong> Familienförderung“ wird vertagt.<br />

TOP 7 a)<br />

Ortskernsanierung <strong>Wellendingen</strong><br />

- Erweiterung des Sanierungsgebietes <strong>Wellendingen</strong> – Beschluss der Änderungssatzung<br />

Bürgermeister Albrecht verweist auf die Sitzungsvorlage <strong>und</strong> erklärt, dass es sich um<br />

eine normale Erweiterung des Sanierungsgebietes handelt. Diese sei nach Empfehlung<br />

der STEG erforderlich, da die Gemeinde plant, in den Bereichen Neuwiesen <strong>und</strong> Kindergarten/Turn-<br />

<strong>und</strong> Festhalle Sanierungsmaßnahmen durchzuführen <strong>und</strong> somit weitere<br />

Landesmittel abgerufen werden können.<br />

Der <strong>Gemeinderat</strong> schließt sich dieser Meinung an <strong>und</strong> beschließt einstimmig folgende<br />

Satzung:<br />

Gemeinde <strong>Wellendingen</strong><br />

Kreis Rottweil<br />

SATZUNG<br />

zur 4. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des<br />

Sanierungsgebiets "Ortskern"


Aufgr<strong>und</strong> von § 142 Abs. 1 <strong>und</strong> 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom<br />

23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes<br />

vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581,<br />

ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 343), hat<br />

der <strong>Gemeinderat</strong> der Gemeinde <strong>Wellendingen</strong> in seiner Sitzung am 14.05.2009 folgende<br />

Sanierungssatzung beschlossen:<br />

Erweiterung der Festlegung des Sanierungsgebiets<br />

Der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets "Ortskern" wird um<br />

die Bereiche Neuwiesen <strong>und</strong> Kindergarten/Turn- <strong>und</strong> Festhalle erweitert. Die geänderte<br />

Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich aus <strong>dem</strong> Lageplan der STEG Stadtentwicklung<br />

GmbH mit Datum vom 07.05.2009 (Originalmaßstab M 1:1000). Das Sanierungsgebiet<br />

umfasst alle Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücksteile innerhalb der im vorgenannten<br />

Lageplan abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung<br />

zur 4. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets. Die<br />

Satzung zur 4. Änderung der Sanierungssatzung kann während der üblichen Öffnungszeiten<br />

im Rathaus, Schlossplatz 1, 78669 <strong>Wellendingen</strong>, von Jedermann eingesehen<br />

werden.<br />

Die Bestimmungen des Sanierungsmaßnahmenrechts (§§ 136 ff. BauGB) <strong>und</strong> die Vorschriften<br />

der §§ 2 bis 3 der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets<br />

vom 14.12.2001 (Öffentliche Bekanntmachung vom 20.12.2001) bleiben von der<br />

Satzung zur 4. Änderung der Sanierungssatzung unberührt <strong>und</strong> sind auch für den<br />

Erweiterungsbereich anzuwenden.<br />

Die Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung wird gemäß<br />

§143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.<br />

- Nahwärmekonzept<br />

TOP 7 b)<br />

Ortskernsanierung <strong>Wellendingen</strong><br />

Bürgermeister Albrecht begrüßt hierzu Herrn Bürk <strong>und</strong> bittet ihn um die Erläuterung<br />

der bisherigen Planungen.<br />

Herr Bürk erklärt, dass vorgesehen ist, eine Hackschnitzelanlage in der Schule zu<br />

platzieren, um von dort die Schule, die Hallen, den Kindergarten, die neue Ortsmitte<br />

mit Rathaus <strong>und</strong> eventuell auch das Bürgerhaus <strong>und</strong> Jugendhaus zu versorgen. Auch<br />

sei eine spätere <strong>Aus</strong>weitung ins Gewerbegebiet möglich. Der Gemeinde entstehen keine<br />

Kosten, Sie stellt lediglich die Fläche. Die Anlage soll dann von einem Investor betrieben<br />

werden, der auch die Leitungsnetze verlegt <strong>und</strong> die Einspeisung <strong>und</strong> Lieferung<br />

gewährleistet. Lagerflächen sind nicht vorgesehen, da die Aufbereitung <strong>und</strong> Lagerung<br />

in Rottweil stattfindet. Der Vorteil besteht darin, dass der Wärmepreis garantiert circa<br />

20 % unter <strong>dem</strong> Gaspreis liege. Für die Gemeinde bedeutet das eine jährliche Einsparung<br />

von bis zu 15.000,-- €.


Diese Konzeption findet die Zustimmung des <strong>Gemeinderat</strong>es. Bürgermeister Albrecht<br />

sagt zu, die Planung weiter voranzutreiben.<br />

TOP 8<br />

Jahresrechnung <strong>und</strong> Rechenschaftsbericht 2008<br />

Bürgermeister Albrecht verweist auf die vorliegende Jahresrechnung <strong>und</strong> den Rechenschaftsbericht<br />

2008 <strong>und</strong> übergibt Gemeindeoberamtsrat Mauch die Vorstellung der<br />

verschiedenen Bestandteile der Jahresrechnung.<br />

Gemeindeoberamtsrat Mauch erläutert diese in aller Kürze <strong>und</strong> geht auf die wichtigsten<br />

Positionen der Mehr- <strong>und</strong> Wenigerausgaben <strong>und</strong> Einnahmen im Verwaltungs- <strong>und</strong><br />

Vermögenshaushalt ein.<br />

Besonders hervorzuheben ist der Verzicht auf Kreditaufnahmen wegen der insgesamt<br />

guten Entwicklung des Haushalts sowie die um 918.442,-- € höhere Zuführungsrate<br />

vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt aufgr<strong>und</strong> der Mehreinnahmen bei<br />

der Gewerbesteuer.<br />

Die Pro-Kopf-Verschuldung lag somit zum 31. Dezember 2008 bei erfreulichen 360,00<br />

€.<br />

Der <strong>Gemeinderat</strong> beschließt daraufhin nach einzelnen Nachfragen einstimmig die<br />

Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2008.<br />

TOP 9<br />

Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen<br />

- Bürgermeister Albrecht informiert das Gremium, dass die Wegebauausschreibung für<br />

das Forstwirtschaftsjahr 2009 im Rahmen einer Eilentscheidung an die Firmen Graf<br />

<strong>und</strong> Trenkle als günstigste Bieter vergeben wurden. Die Verwaltung wird das Gremium<br />

informieren, um welche Wegebaumaßnahmen es sich konkret handelt.<br />

- Bürgermeister Albrecht verweist auf die Tischvorlage <strong>und</strong> die Überlegungen der<br />

Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Hauptschule in Kooperation mit den Musikvereinen <strong>Wellendingen</strong> <strong>und</strong><br />

Wilflingen eine Bläserklasse einzurichten. GR Leibold erläutert die Entstehungsgeschichte<br />

<strong>und</strong> klärt aufkommende Fragen. Für das Angebot im Rahmen der Ganztagesbetreuung<br />

würden der Gemeinde zweimalige Investitionskosten in Höhe von circa<br />

15.000,-- € <strong>und</strong> jährliche Lehrerkosten von 4.000,-- bis 5.000,-- € entstehen. Die Eltern<br />

der an der Bläserklasse teilnehmenden Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler zahlen einen<br />

Leihbeitrag von 10,-- € pro Monat für die Instrumente. Wartung <strong>und</strong> Reparaturen wer-


den über die Musikvereine ausgeführt, welche die Bläserklassenkinder auf Wunsch<br />

auch ohne Mitgliedschaft in ihr Vereinsleben integrieren. Das Gremium beschließt einstimmig<br />

eine Bläserklasse einzurichten, wenn das Interesse hierfür besteht, was bei<br />

einem baldigen Elternabend herausgef<strong>und</strong>en werden soll.<br />

- Zum vorliegenden Antrag verschiedener Vereine auf Zurverfügungstellung von Vereinsräumen<br />

erklärt Bürgermeister Albrecht, dass im neuen Bauhof Räumlichkeiten<br />

eingeplant werden. Das Gremium nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.<br />

- Außer<strong>dem</strong> gibt Bürgermeister Albrecht die Beschwerden einiger H<strong>und</strong>ehalter bezüglich<br />

einer Äußerung eines <strong>Gemeinderat</strong>smitgliedes im Zusammenhang mit der Aufstellung<br />

der H<strong>und</strong>etoiletten ans Gremium weiter. Verwaltung <strong>und</strong> <strong>Gemeinderat</strong> bitten die<br />

Presse um Richtigstellung <strong>und</strong> Klärung, dass es auch vorbildliche H<strong>und</strong>ehalter gibt.<br />

Mit der zitierten <strong>Aus</strong>sage sollten keinesfalls alle H<strong>und</strong>ehalter über einen Kamm geschoren<br />

werden.<br />

- Bürgermeister Albrecht kann <strong>dem</strong> Gremium die erfreuliche Nachricht überbringen,<br />

dass der Gemeinde <strong>Wellendingen</strong> für das Bürgerhaus Finanzhilfe aus <strong>dem</strong> Zukunftsinvestitionsprogramm<br />

des B<strong>und</strong>es in Höhe von 650.000,-- € bewilligt worden sind.<br />

- Des Weiteren wird bekannt gegeben, dass das Wohn- <strong>und</strong> Geschäftsgebäude nun<br />

doch im Ideenteil des Wettbewerbs aufgenommen wird <strong>und</strong> überplant werden kann.<br />

Damit wird zum Einem den Anliegen der Bürgerschaft Rechnung getragen, zum Anderen<br />

erhält die Investorengruppe Ettwein <strong>und</strong> Zimmerer weitere Ideenvorschläge. Eine<br />

Realisierungsverpflichtung geht damit nicht einher.<br />

Das Gremium zeigt sich von dieser Wendung überrascht. Bürgermeister Albrecht begründet<br />

diese Entscheidung damit, dass dies auch auf Anraten der teilnehmenden Architekten<br />

geschah. Am Standort werde sich aber nichts ändern, es eröffne der Investorengruppe<br />

lediglich neue Blickwinkel.<br />

<strong>Aus</strong> der Mitte des Gremiums wird nach <strong>dem</strong> Stand der Dinge bezüglich des Feuerwehrhauses<br />

gefragt. Hier befindet sich die Verwaltung noch in der Vorarbeitsphase,<br />

das Raumprogramm ist allerdings fast fertig.<br />

- Seitens des <strong>Gemeinderat</strong>s wird auf die Problematik der Zweitwohnungssteuer in Bezug<br />

auf Pflegeheimbewohner aufmerksam gemacht, die in <strong>Wellendingen</strong> noch den Nebenwohnsitz<br />

haben. Hauptamtsleiterin Link bestätigt, dass sich die verbleibenden zu<br />

veranlagenden Fälle hauptsächlich auf diesen Personenkreis beschränken. Mit der<br />

Überarbeitung der Friedhofssatzung <strong>und</strong> der Definition von <strong>Aus</strong>wärtigen soll dieses<br />

Problem geklärt werden, da dann die Notwendigkeit eines Nebenwohnsitzes wegen der<br />

späteren Bestattungsmöglichkeit wegfällt.


- Bezüglich des Multifunktionsspielfelds wird angeregt, sich zu erk<strong>und</strong>igen, ob auf<br />

Gr<strong>und</strong> des bereits vorhandenen Gefälles nicht Kosten eingespart werden können.<br />

TOP 10<br />

Bekanntgabe der in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse<br />

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinderat</strong>es am 23. April 2009 hat dieser<br />

folgende Beschlüsse gefasst:<br />

- Die Gemeinde hat für die Narrenzunft Wilflingen eine <strong>Aus</strong>fallbürgschaft anlässlich<br />

des Narrentreffens 2010 übernommen.<br />

- Außer<strong>dem</strong> hat die Gemeinde den Kauf eines Teilgr<strong>und</strong>stücks des Flst. Nr. 232, Winkel<br />

9 zur Erweiterung des Kindergartens beschlossen.

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