Aus dem Gemeinderat und Ortschaftsrat - Wellendingen
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Aufgr<strong>und</strong> von § 142 Abs. 1 <strong>und</strong> 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom<br />
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes<br />
vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung<br />
(GemO) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581,<br />
ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 343), hat<br />
der <strong>Gemeinderat</strong> der Gemeinde <strong>Wellendingen</strong> in seiner Sitzung am 14.05.2009 folgende<br />
Sanierungssatzung beschlossen:<br />
Erweiterung der Festlegung des Sanierungsgebiets<br />
Der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets "Ortskern" wird um<br />
die Bereiche Neuwiesen <strong>und</strong> Kindergarten/Turn- <strong>und</strong> Festhalle erweitert. Die geänderte<br />
Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich aus <strong>dem</strong> Lageplan der STEG Stadtentwicklung<br />
GmbH mit Datum vom 07.05.2009 (Originalmaßstab M 1:1000). Das Sanierungsgebiet<br />
umfasst alle Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücksteile innerhalb der im vorgenannten<br />
Lageplan abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung<br />
zur 4. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets. Die<br />
Satzung zur 4. Änderung der Sanierungssatzung kann während der üblichen Öffnungszeiten<br />
im Rathaus, Schlossplatz 1, 78669 <strong>Wellendingen</strong>, von Jedermann eingesehen<br />
werden.<br />
Die Bestimmungen des Sanierungsmaßnahmenrechts (§§ 136 ff. BauGB) <strong>und</strong> die Vorschriften<br />
der §§ 2 bis 3 der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets<br />
vom 14.12.2001 (Öffentliche Bekanntmachung vom 20.12.2001) bleiben von der<br />
Satzung zur 4. Änderung der Sanierungssatzung unberührt <strong>und</strong> sind auch für den<br />
Erweiterungsbereich anzuwenden.<br />
Die Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung wird gemäß<br />
§143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.<br />
- Nahwärmekonzept<br />
TOP 7 b)<br />
Ortskernsanierung <strong>Wellendingen</strong><br />
Bürgermeister Albrecht begrüßt hierzu Herrn Bürk <strong>und</strong> bittet ihn um die Erläuterung<br />
der bisherigen Planungen.<br />
Herr Bürk erklärt, dass vorgesehen ist, eine Hackschnitzelanlage in der Schule zu<br />
platzieren, um von dort die Schule, die Hallen, den Kindergarten, die neue Ortsmitte<br />
mit Rathaus <strong>und</strong> eventuell auch das Bürgerhaus <strong>und</strong> Jugendhaus zu versorgen. Auch<br />
sei eine spätere <strong>Aus</strong>weitung ins Gewerbegebiet möglich. Der Gemeinde entstehen keine<br />
Kosten, Sie stellt lediglich die Fläche. Die Anlage soll dann von einem Investor betrieben<br />
werden, der auch die Leitungsnetze verlegt <strong>und</strong> die Einspeisung <strong>und</strong> Lieferung<br />
gewährleistet. Lagerflächen sind nicht vorgesehen, da die Aufbereitung <strong>und</strong> Lagerung<br />
in Rottweil stattfindet. Der Vorteil besteht darin, dass der Wärmepreis garantiert circa<br />
20 % unter <strong>dem</strong> Gaspreis liege. Für die Gemeinde bedeutet das eine jährliche Einsparung<br />
von bis zu 15.000,-- €.