Aus dem Gemeinderat und Ortschaftsrat - Wellendingen
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TOP 5 b)<br />
Neubaugebiet „Im Rosengarten“<br />
- Wegebeziehung zum Kindergarten/zur Schule<br />
Bürgermeister Albrecht führt aus, dass sich eine Wegebeziehung zwischen Kindergarten,<br />
Schule, Festhalle <strong>und</strong> <strong>dem</strong> neuen Baugebiet „Im Rosengarten“ geradezu anbiete<br />
<strong>und</strong> damit eine sinnvolle Verbindung möglich sei.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich wird seitens des Gremiums eine solche Fußwegverlängerung befürwortet.<br />
Bürgermeister Albrecht macht darauf aufmerksam, dass eine Wegeverbindung<br />
nicht im bestehenden Bebauungsplan enthalten sei <strong>und</strong> dieser daher zur Änderung<br />
der betroffenen Gr<strong>und</strong>stücksgrenzen geändert werden müsse. Zu<strong>dem</strong> müssen zuerst<br />
Gespräche mit den Eigentümern geführt werden.<br />
Nach kurzer Diskussion über die Straßenverhältnisse <strong>und</strong> die Notwendigkeit einer<br />
Planungsänderung, sagt Bürgermeister Albrecht zu, die Planung weiter zu verfolgen.<br />
- Festlegung der Bauplatzpreise<br />
TOP 5 c)<br />
Neubaugebiet „Im Rosengarten“<br />
Bürgermeister Albrecht verweist auf die Sitzungsvorlage zur Ermittlung des Bauplatzverkaufspreises.<br />
Gemeindeoberamtsrat Mauch erläutert das Zustandekommen des Bauplatzpreises von<br />
120,00 € /m². Bei der Zusammenstellung der beitragsfähigen Kosten wurden die <strong>Aus</strong>schreibungsergebnisse<br />
zugr<strong>und</strong>e gelegt. Auf Nachfrage informiert Gemeindeoberamtsrat<br />
Mauch, dass Reparaturkosten nicht hinein gerechnet sind. Gr<strong>und</strong> für den<br />
Preis seien Mehrkosten in Höhe von 302.906,34 €, die für die Freilegung aufgewendet<br />
werden mussten.<br />
Das Gremium erachtet den Preis von 120,00 €/m² als zu hoch. Man gibt zu bedenken,<br />
dass hier eine Sondersituation vorlag. Die Gemeinde war bereit die Kosten zu zahlen,<br />
um die Innenentwicklung voranzutreiben <strong>und</strong> diese dürften jetzt nicht an die Bauherren<br />
weitergegeben werden. Das Gremium bittet die Verwaltung zu überprüfen inwieweit<br />
es rechtlich möglich ist, diese Kosten aus der Berechnung herauszunehmen, um<br />
somit einen verträglicheren Preis von 100,00 € zu erhalten.<br />
Gemeindeoberamtsrat Mauch informiert, dass die Kosten erforderlich waren, um das<br />
Gr<strong>und</strong>stück nutzbar zu machen, daher erschließungsbeitragsrechtlich mit einzubeziehen<br />
sind <strong>und</strong> insoweit kein Ermessensspielraum besteht. Eine Besonderheit, die nicht<br />
umgelegt werden darf, liege hier nicht vor.<br />
Bürgermeister Albrecht erläutert die Möglichkeit, den Preis über die Familienförderung<br />
zu steuern <strong>und</strong> statt der vorgeschlagenen 25m² eine höhere m²-Förderung je Kind zu<br />
beschließen.