Aus dem Gemeinderat - Wellendingen
Aus dem Gemeinderat - Wellendingen
Aus dem Gemeinderat - Wellendingen
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- Vorortbegehung<br />
<strong>Aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Gemeinderat</strong><br />
Kurzbericht über die Sitzung des<br />
<strong>Gemeinderat</strong>es vom 09. Februar 2012<br />
TOP 1<br />
Jugendhaus <strong>Wellendingen</strong><br />
Bürgermeister Albrecht begrüßt das Gremium im Jugendhaus <strong>Wellendingen</strong> zur ersten<br />
Begehung nach <strong>dem</strong> abgeschlossenen Umbau und eröffnet die Sitzung. Er stellt fest,<br />
dass die Gemeinderäte rechtzeitig zu dieser Sitzung eingeladen worden sind und dass<br />
der <strong>Gemeinderat</strong> beschlussfähig ist.<br />
Bürgermeister Albrecht informiert darüber, dass sich der Jugendgemeinderat in einer<br />
der nächsten Sitzungen zu <strong>dem</strong> im April/Mai anstehenden „Tag der offenen Tür“ und<br />
der Eröffnung Gedanken machen wird.<br />
Nach<strong>dem</strong> man sich beim Durchgang durch die Räumlichkeiten von <strong>dem</strong> gelungenen<br />
Umbau und der Funktionalität überzeugen konnte wird die Sitzung im Rathaus fortgeführt.<br />
TOP 2<br />
Bürgerfragestunde<br />
Herr Georg Bettinger erkundigt sich nach der derzeitigen Bebaubarkeit seines Grundstückes<br />
im Winkel, welches im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans „Winkel“<br />
überplant wird. Außer<strong>dem</strong> erbittet er <strong>Aus</strong>kunft über den derzeitigen und künftigen<br />
Bodenwert sowie die geplante Erschließung der Straße Winkel im Zuge des Krippenbaus.<br />
Bürgermeister Albrecht erläutert dies und verweist die Diskussion auf den Tagesordnungspunkt<br />
5.<br />
Er stellt fest, dass es keine weiteren Fragen oder Anmerkungen von Seiten der Bürgerschaft<br />
gibt.
TOP 3<br />
Bauangelegenheiten<br />
- Antrag auf <strong>Aus</strong>nahme bezüglich der Erstellung eines Carports auf <strong>dem</strong> Flst. Nr.<br />
2332/49, Völkerweg 9, 78669 <strong>Wellendingen</strong><br />
Bürgermeister Albrecht verweist auf den vorliegenden Bauantrag bezüglich des Baugrundstücks<br />
Flst. Nr. 2332/49, Völkerweg 9 und <strong>dem</strong> Neubau eines Carports.<br />
Da laut Bebauungsvorschriften des Bebauungsplanes „Kapellenäcker II“ ( Ziff. 2.6) zusätzliche<br />
Zweitgaragen freistehend sowie ausnahmsweise auch auf den nicht überbaubaren<br />
Flächen zulässig sind, bedarf das Bauvorhaben einer <strong>Aus</strong>nahme.<br />
Der <strong>Gemeinderat</strong> beschließt einstimmig, dass der Carport auf der nicht überbaubaren<br />
Fläche erstellt werden kann.<br />
- Nahwärmeversorgung<br />
TOP 4a)<br />
Kinderzentrum <strong>Wellendingen</strong><br />
Bürgermeister Albrecht begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Gsellinger (Modul<br />
2a) und Herrn Müller (Zelsius) und bittet diese um die Vorstellung des Konzepts.<br />
Herr Müller stellt das Nahwärmekonzept, welches im Gegensatz zu den früheren Überlegungen<br />
im kleineren Rahmen vorgesehen ist, anhand der Berechnungen wirtschaftlich<br />
dar. Demnach kann mit einem gasbetriebenen BHKW in der Schule, welches das<br />
Schulgebäude, das Lehrschwimmbecken, die Neuwies-Festhalle und die Neuwies-<br />
Sporthalle sowie das neue Kinderzentrum mit Wärme versorgt, bei gleichzeitiger<br />
Stromproduktion eine Einsparung von rund 28.600,-- € pro Jahr erzielt werden.<br />
Anhand <strong>dem</strong> für den Neubau Krippe berechneten Nutzenergiebedarf wäre es außer<strong>dem</strong><br />
möglich, die Krippe übergangsweise über die bestehende Heizung der Schule zu versorgen.<br />
Der bestehende Stromanschluss der Festhalle ist hierzu laut Herrn Mauch<br />
ausreichend.<br />
Da der Nutzgrad der Heizungsanlage in der Schule bei 72% und der der Sporthalle bei<br />
82% liegt, muss das BHKW nur diese Nutzenergie erbringen und kann damit Einsparungen<br />
erzielen.<br />
<strong>Aus</strong> der Mitte des Gremiums wird nach der gesicherten Versorgung und der Versorgung<br />
im <strong>Aus</strong>fallsfall gefragt. Herr Müller empfiehlt, dass die alte Heizungsanlage nicht<br />
abgebaut wird und hier im <strong>Aus</strong>fall oder bei Wartungen einspringt.<br />
Auf Nachfrage erklärt Herr Müller, dass das geplante BHKW mit der voraussichtlichen<br />
Versorgung der Schule, Hallen und des Kinderzentrums noch immer mit den Jahresarbeitsstunden<br />
am unteren Limit ist und für einen optimalen Betrieb noch mehrere<br />
Neubauten angeschlossen werden können.<br />
Referenzobjekte sind beispielsweise in Deißlingen und Aldingen. Zu<strong>dem</strong> gibt es für die<br />
Nahwärmeversorgung nunmehr weitere Fördermöglichkeiten.
Der <strong>Gemeinderat</strong> beschließt einstimmig, dass bei den Tiefbauarbeiten des Kinderzentrums<br />
alle Voraussetzungen zur Versorgung mit Nahwärme geschaffen werden.<br />
- Videoüberwachung der Baustelle<br />
TOP 4b)<br />
Kinderzentrum <strong>Wellendingen</strong><br />
Herr Gsellinger (Modul 2a) fragt an, ob die Baustelle Kinderzentrum videoüberwacht<br />
werden könnte. Damit kann zum Einen eine lückenlose Dokumentation des Bauablaufs<br />
und Baufortschritt gewährleistet werden, zum Anderen wird ein Diebstahl erschwert.<br />
Auf die Überwachung wird mit Schildern hingewiesen, außer<strong>dem</strong> werden die Videodaten<br />
nur intern verwendet, so dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ausgeschlossen<br />
ist.<br />
Angedacht ist die Aufzeichnung per Livestream, welcher nach 7 Tagen überschrieben<br />
wird. Zu<strong>dem</strong> werden zeitweise Bilder zur Dokumentation des Baufortschritts gemacht.<br />
Anschaffungskosten würden in Höhe von circa 2.800,-- € anfallen, die Videoausstattung<br />
wäre nach der Bauphase Eigentum der Gemeinde und könnte beispielsweise am<br />
Minispielfeld eingesetzt werden, so Bürgermeister Albrecht.<br />
<strong>Aus</strong> der Mitte des Gremiums erkundigt man sich nach der rechtlichen Zulässigkeit.<br />
Herr Gsellinger erläutert, dass es sich hier um einen öffentlichen Raum handelt, welcher<br />
weniger geschützt sei und zu<strong>dem</strong> muss die Gemeinde als Bauherr auf die Überwachung<br />
mit Hilfe von Schildern hinweisen. Dies sei ausreichend.<br />
Nach kurzer Diskussion stimmt der <strong>Gemeinderat</strong> einer Videoüberwachung der Baustelle<br />
„Kinderzentrum <strong>Wellendingen</strong>“ bei vier Gegenstimmen mehrheitlich zu.<br />
Herr Gsellinger stellt <strong>dem</strong> Gremium außer<strong>dem</strong> die seitens des Architektenbüros vorgeschlagene<br />
Fassadengestaltung anhand eines Musters mit Thermoholz vor.<br />
Der Vorschlag findet wenig Zustimmung im Gremium. Es wird darum gebeten, sich<br />
Objekte vor Ort anschauen zu können. Außer<strong>dem</strong> soll der Preisunterschied zu Faserzementplatten<br />
ermittelt werden.<br />
TOP 5a)<br />
Bebauungsplan „Winkel“<br />
- Festlegung und Billigung des Entwurfs und Beschluss zur öffentlichen <strong>Aus</strong>legung<br />
Bürgermeister Albrecht begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Leopold (RIP)<br />
und verweist auf die vorliegenden Unterlagen zum Bebauungsplan Winkel.<br />
Herr Leopold geht auf die im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger<br />
öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und deren Berücksichtigung im Entwurf<br />
anhand der Sitzungsvorlage näher ein.
Auch seitens der Öffentlichkeit sind im Rahmen der <strong>Aus</strong>legung drei Anregungen eingegangen,<br />
welche sich insbesondere auf eine Alternativerschließung über die Neufraer<br />
Straße, die Rathausstraße oder die bestehende Winkelabzweigung beziehen. Diese<br />
wurden geprüft und im Rahmen des Abwägungsprozesses aufgrund der technischen<br />
Nachteile, des Flächenverbrauchs und der Anwohnerbelastung verworfen, so dass an<br />
der vorgeschlagenen Erschließungsstraße festgehalten werden soll.<br />
Eine im Gegensatz zum Vorentwurf vorgehaltene Fläche für Gemeinbedarfsfläche ist<br />
für den Neubau des Kinderzentrums nicht zwingend notwendig, eine Anregung wird<br />
aufgenommen und diese Fläche als Mischgebietsfläche ausgewiesen. Mit dieser Schaffung<br />
von Bauflächen im Innenbereich wird damit zur aktiven Innenentwicklung beigetragen<br />
und gleichzeitig die Grundstücke aufgewertet.<br />
Herr Leopold geht zu<strong>dem</strong> auf den zu erstellenden Umweltbericht ein. Mit den im Entwurf<br />
vorgesehenen Pflanzungen und Grünflächen sind seitens der Gemeinde keine<br />
<strong>Aus</strong>gleichsflächen vorzuhalten.<br />
Nach kurzer Diskussion und Information über den voraussichtlichen Verfahrensfortgang<br />
beschließt der <strong>Gemeinderat</strong> einstimmig über die eingegangenen Anregungen im<br />
Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB nach § 4(1) BauGB und über<br />
die eingegangenen Anregungen im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1)<br />
BauGB.<br />
Der Bebauungsplan „Winkel“ in der Fassung vom 27.10.2011 / 09.02.2012 sowie die<br />
mit <strong>dem</strong> Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet „Winkel“<br />
werden gebilligt, es wird die öffentlichen <strong>Aus</strong>legung nach § 3(2) BauGB i.V. mit §<br />
4(2) BauGB beschlossen.<br />
- Umlegungsanordnung<br />
TOP 5b)<br />
Bebauungsplan „Winkel“<br />
Das Gremium wird darüber informiert, dass die Gemeinde im Geltungsbereich eines<br />
Bebauungsplanes zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten bebaute und<br />
unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu ordnet, dass nach Lage,<br />
Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke<br />
entstehen.<br />
Da diese Neuordnung im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Winkel“ erforderlich<br />
ist, ordnet der <strong>Gemeinderat</strong> ohne weitere Fragen gemäß § 46 Absatz 1 Baugesetzbuch<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2414), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBL I S. 1509), für<br />
das Gebiet des Bebauungsplanes „Winkel“, Gemarkung <strong>Wellendingen</strong>, die Umlegung<br />
von Grundstücken nach den Vorschriften des Vierten Teils (§§ 45-79) des Baugesetzbuches<br />
an.<br />
Die Umlegung trägt die Bezeichnung „Winkel“.
TOP 5c)<br />
Bebauungsplan „Winkel“<br />
- Übertragung der Befugnisse zur Durchführung der Umlegung<br />
Bürgermeister Albrecht schlägt vor, dass die Gemeinde die Befugnisse zur Durchführung<br />
der Umlegung auf die Flurbereinigungsbehörde oder eine andere geeignete Behörde<br />
überträgt.<br />
Einstimmig ermächtigt der <strong>Gemeinderat</strong> die Verwaltung damit, die im Entwurf vorliegende<br />
Vereinbarung mit <strong>dem</strong> Landratsamt Rottweil – Vermessungsamt über die Einzelheiten<br />
der Übertragung der Umlegungsbefugnis, über die Mitwirkungsrechte der<br />
Gemeinde, sowie über die Kosten der Umlegung abzuschließen.<br />
TOP 6<br />
Feuerwehrangelegenheiten<br />
- Antrag auf Verleihung der Ehrenmitgliedschaft<br />
Bürgermeister Albrecht informiert darüber, dass Feuerwehrkommandant Herr Patrick<br />
Grießer für sieben Feuerwehrmitglieder die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft in der<br />
Feuerwehr gemäß § 9 Absatz 2 der Feuerwehrsatzung beantragt hat.<br />
Folgende Mitglieder sind seit mehr als dreißig Jahren im Dienst der Einsatzabteilungen:<br />
Abteilung <strong>Wellendingen</strong>: Herr Edmund Grießer (Hauptlöschmeister), Herr Karl Häsler<br />
(Hauptlöschmeister) und Herr Gerold Maier (Löschmeister).<br />
Abteilung Wilflingen: Herr Martin Hermle (Oberbrandmeister), Herr Elmar Reger<br />
(Löschmeister), Herr Josef Reger (Löschmeister) und Herr Oswin Widmann (Hauptlöschmeister).<br />
Der <strong>Gemeinderat</strong> beschließt einstimmig, dass diese vorgenannten Mitglieder in der<br />
nächsten Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.<br />
- Kreis-Radwegekonzept<br />
TOP 7<br />
Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen<br />
Bürgermeister Albrecht verweist auf das Schreiben des Landratsamts Rottweil zur Erstellung<br />
einer Kreis-Radwegekonzeption und den seitens der Verwaltung vorgeschlagenen<br />
weiterführenden Verbindungen nach Schömberg und Schörzingen. Der Vorschlag<br />
findet die Zustimmung des Gremiums.
- Standortfrage Gefängnis Rottweil<br />
<strong>Aus</strong> der Mitte des <strong>Gemeinderat</strong>s wird nach <strong>dem</strong> derzeitigen Stand bezüglich der Standortfrage<br />
für das Großgefängnis gefragt. Bürgermeister Albrecht hat hierzu keine näheren<br />
Informationen.<br />
TOP 8<br />
Bekanntgabe der in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse<br />
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinderat</strong>es am 12. Januar 2012 hat<br />
dieser keine Beschlüsse gefasst.