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Aus dem Gemeinderat - Wellendingen

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- Vorortbegehung<br />

<strong>Aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Gemeinderat</strong><br />

Kurzbericht über die Sitzung des<br />

<strong>Gemeinderat</strong>es vom 09. Februar 2012<br />

TOP 1<br />

Jugendhaus <strong>Wellendingen</strong><br />

Bürgermeister Albrecht begrüßt das Gremium im Jugendhaus <strong>Wellendingen</strong> zur ersten<br />

Begehung nach <strong>dem</strong> abgeschlossenen Umbau und eröffnet die Sitzung. Er stellt fest,<br />

dass die Gemeinderäte rechtzeitig zu dieser Sitzung eingeladen worden sind und dass<br />

der <strong>Gemeinderat</strong> beschlussfähig ist.<br />

Bürgermeister Albrecht informiert darüber, dass sich der Jugendgemeinderat in einer<br />

der nächsten Sitzungen zu <strong>dem</strong> im April/Mai anstehenden „Tag der offenen Tür“ und<br />

der Eröffnung Gedanken machen wird.<br />

Nach<strong>dem</strong> man sich beim Durchgang durch die Räumlichkeiten von <strong>dem</strong> gelungenen<br />

Umbau und der Funktionalität überzeugen konnte wird die Sitzung im Rathaus fortgeführt.<br />

TOP 2<br />

Bürgerfragestunde<br />

Herr Georg Bettinger erkundigt sich nach der derzeitigen Bebaubarkeit seines Grundstückes<br />

im Winkel, welches im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans „Winkel“<br />

überplant wird. Außer<strong>dem</strong> erbittet er <strong>Aus</strong>kunft über den derzeitigen und künftigen<br />

Bodenwert sowie die geplante Erschließung der Straße Winkel im Zuge des Krippenbaus.<br />

Bürgermeister Albrecht erläutert dies und verweist die Diskussion auf den Tagesordnungspunkt<br />

5.<br />

Er stellt fest, dass es keine weiteren Fragen oder Anmerkungen von Seiten der Bürgerschaft<br />

gibt.


TOP 3<br />

Bauangelegenheiten<br />

- Antrag auf <strong>Aus</strong>nahme bezüglich der Erstellung eines Carports auf <strong>dem</strong> Flst. Nr.<br />

2332/49, Völkerweg 9, 78669 <strong>Wellendingen</strong><br />

Bürgermeister Albrecht verweist auf den vorliegenden Bauantrag bezüglich des Baugrundstücks<br />

Flst. Nr. 2332/49, Völkerweg 9 und <strong>dem</strong> Neubau eines Carports.<br />

Da laut Bebauungsvorschriften des Bebauungsplanes „Kapellenäcker II“ ( Ziff. 2.6) zusätzliche<br />

Zweitgaragen freistehend sowie ausnahmsweise auch auf den nicht überbaubaren<br />

Flächen zulässig sind, bedarf das Bauvorhaben einer <strong>Aus</strong>nahme.<br />

Der <strong>Gemeinderat</strong> beschließt einstimmig, dass der Carport auf der nicht überbaubaren<br />

Fläche erstellt werden kann.<br />

- Nahwärmeversorgung<br />

TOP 4a)<br />

Kinderzentrum <strong>Wellendingen</strong><br />

Bürgermeister Albrecht begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Gsellinger (Modul<br />

2a) und Herrn Müller (Zelsius) und bittet diese um die Vorstellung des Konzepts.<br />

Herr Müller stellt das Nahwärmekonzept, welches im Gegensatz zu den früheren Überlegungen<br />

im kleineren Rahmen vorgesehen ist, anhand der Berechnungen wirtschaftlich<br />

dar. Demnach kann mit einem gasbetriebenen BHKW in der Schule, welches das<br />

Schulgebäude, das Lehrschwimmbecken, die Neuwies-Festhalle und die Neuwies-<br />

Sporthalle sowie das neue Kinderzentrum mit Wärme versorgt, bei gleichzeitiger<br />

Stromproduktion eine Einsparung von rund 28.600,-- € pro Jahr erzielt werden.<br />

Anhand <strong>dem</strong> für den Neubau Krippe berechneten Nutzenergiebedarf wäre es außer<strong>dem</strong><br />

möglich, die Krippe übergangsweise über die bestehende Heizung der Schule zu versorgen.<br />

Der bestehende Stromanschluss der Festhalle ist hierzu laut Herrn Mauch<br />

ausreichend.<br />

Da der Nutzgrad der Heizungsanlage in der Schule bei 72% und der der Sporthalle bei<br />

82% liegt, muss das BHKW nur diese Nutzenergie erbringen und kann damit Einsparungen<br />

erzielen.<br />

<strong>Aus</strong> der Mitte des Gremiums wird nach der gesicherten Versorgung und der Versorgung<br />

im <strong>Aus</strong>fallsfall gefragt. Herr Müller empfiehlt, dass die alte Heizungsanlage nicht<br />

abgebaut wird und hier im <strong>Aus</strong>fall oder bei Wartungen einspringt.<br />

Auf Nachfrage erklärt Herr Müller, dass das geplante BHKW mit der voraussichtlichen<br />

Versorgung der Schule, Hallen und des Kinderzentrums noch immer mit den Jahresarbeitsstunden<br />

am unteren Limit ist und für einen optimalen Betrieb noch mehrere<br />

Neubauten angeschlossen werden können.<br />

Referenzobjekte sind beispielsweise in Deißlingen und Aldingen. Zu<strong>dem</strong> gibt es für die<br />

Nahwärmeversorgung nunmehr weitere Fördermöglichkeiten.


Der <strong>Gemeinderat</strong> beschließt einstimmig, dass bei den Tiefbauarbeiten des Kinderzentrums<br />

alle Voraussetzungen zur Versorgung mit Nahwärme geschaffen werden.<br />

- Videoüberwachung der Baustelle<br />

TOP 4b)<br />

Kinderzentrum <strong>Wellendingen</strong><br />

Herr Gsellinger (Modul 2a) fragt an, ob die Baustelle Kinderzentrum videoüberwacht<br />

werden könnte. Damit kann zum Einen eine lückenlose Dokumentation des Bauablaufs<br />

und Baufortschritt gewährleistet werden, zum Anderen wird ein Diebstahl erschwert.<br />

Auf die Überwachung wird mit Schildern hingewiesen, außer<strong>dem</strong> werden die Videodaten<br />

nur intern verwendet, so dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ausgeschlossen<br />

ist.<br />

Angedacht ist die Aufzeichnung per Livestream, welcher nach 7 Tagen überschrieben<br />

wird. Zu<strong>dem</strong> werden zeitweise Bilder zur Dokumentation des Baufortschritts gemacht.<br />

Anschaffungskosten würden in Höhe von circa 2.800,-- € anfallen, die Videoausstattung<br />

wäre nach der Bauphase Eigentum der Gemeinde und könnte beispielsweise am<br />

Minispielfeld eingesetzt werden, so Bürgermeister Albrecht.<br />

<strong>Aus</strong> der Mitte des Gremiums erkundigt man sich nach der rechtlichen Zulässigkeit.<br />

Herr Gsellinger erläutert, dass es sich hier um einen öffentlichen Raum handelt, welcher<br />

weniger geschützt sei und zu<strong>dem</strong> muss die Gemeinde als Bauherr auf die Überwachung<br />

mit Hilfe von Schildern hinweisen. Dies sei ausreichend.<br />

Nach kurzer Diskussion stimmt der <strong>Gemeinderat</strong> einer Videoüberwachung der Baustelle<br />

„Kinderzentrum <strong>Wellendingen</strong>“ bei vier Gegenstimmen mehrheitlich zu.<br />

Herr Gsellinger stellt <strong>dem</strong> Gremium außer<strong>dem</strong> die seitens des Architektenbüros vorgeschlagene<br />

Fassadengestaltung anhand eines Musters mit Thermoholz vor.<br />

Der Vorschlag findet wenig Zustimmung im Gremium. Es wird darum gebeten, sich<br />

Objekte vor Ort anschauen zu können. Außer<strong>dem</strong> soll der Preisunterschied zu Faserzementplatten<br />

ermittelt werden.<br />

TOP 5a)<br />

Bebauungsplan „Winkel“<br />

- Festlegung und Billigung des Entwurfs und Beschluss zur öffentlichen <strong>Aus</strong>legung<br />

Bürgermeister Albrecht begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Leopold (RIP)<br />

und verweist auf die vorliegenden Unterlagen zum Bebauungsplan Winkel.<br />

Herr Leopold geht auf die im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger<br />

öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und deren Berücksichtigung im Entwurf<br />

anhand der Sitzungsvorlage näher ein.


Auch seitens der Öffentlichkeit sind im Rahmen der <strong>Aus</strong>legung drei Anregungen eingegangen,<br />

welche sich insbesondere auf eine Alternativerschließung über die Neufraer<br />

Straße, die Rathausstraße oder die bestehende Winkelabzweigung beziehen. Diese<br />

wurden geprüft und im Rahmen des Abwägungsprozesses aufgrund der technischen<br />

Nachteile, des Flächenverbrauchs und der Anwohnerbelastung verworfen, so dass an<br />

der vorgeschlagenen Erschließungsstraße festgehalten werden soll.<br />

Eine im Gegensatz zum Vorentwurf vorgehaltene Fläche für Gemeinbedarfsfläche ist<br />

für den Neubau des Kinderzentrums nicht zwingend notwendig, eine Anregung wird<br />

aufgenommen und diese Fläche als Mischgebietsfläche ausgewiesen. Mit dieser Schaffung<br />

von Bauflächen im Innenbereich wird damit zur aktiven Innenentwicklung beigetragen<br />

und gleichzeitig die Grundstücke aufgewertet.<br />

Herr Leopold geht zu<strong>dem</strong> auf den zu erstellenden Umweltbericht ein. Mit den im Entwurf<br />

vorgesehenen Pflanzungen und Grünflächen sind seitens der Gemeinde keine<br />

<strong>Aus</strong>gleichsflächen vorzuhalten.<br />

Nach kurzer Diskussion und Information über den voraussichtlichen Verfahrensfortgang<br />

beschließt der <strong>Gemeinderat</strong> einstimmig über die eingegangenen Anregungen im<br />

Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB nach § 4(1) BauGB und über<br />

die eingegangenen Anregungen im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1)<br />

BauGB.<br />

Der Bebauungsplan „Winkel“ in der Fassung vom 27.10.2011 / 09.02.2012 sowie die<br />

mit <strong>dem</strong> Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet „Winkel“<br />

werden gebilligt, es wird die öffentlichen <strong>Aus</strong>legung nach § 3(2) BauGB i.V. mit §<br />

4(2) BauGB beschlossen.<br />

- Umlegungsanordnung<br />

TOP 5b)<br />

Bebauungsplan „Winkel“<br />

Das Gremium wird darüber informiert, dass die Gemeinde im Geltungsbereich eines<br />

Bebauungsplanes zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten bebaute und<br />

unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu ordnet, dass nach Lage,<br />

Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke<br />

entstehen.<br />

Da diese Neuordnung im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Winkel“ erforderlich<br />

ist, ordnet der <strong>Gemeinderat</strong> ohne weitere Fragen gemäß § 46 Absatz 1 Baugesetzbuch<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2414), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBL I S. 1509), für<br />

das Gebiet des Bebauungsplanes „Winkel“, Gemarkung <strong>Wellendingen</strong>, die Umlegung<br />

von Grundstücken nach den Vorschriften des Vierten Teils (§§ 45-79) des Baugesetzbuches<br />

an.<br />

Die Umlegung trägt die Bezeichnung „Winkel“.


TOP 5c)<br />

Bebauungsplan „Winkel“<br />

- Übertragung der Befugnisse zur Durchführung der Umlegung<br />

Bürgermeister Albrecht schlägt vor, dass die Gemeinde die Befugnisse zur Durchführung<br />

der Umlegung auf die Flurbereinigungsbehörde oder eine andere geeignete Behörde<br />

überträgt.<br />

Einstimmig ermächtigt der <strong>Gemeinderat</strong> die Verwaltung damit, die im Entwurf vorliegende<br />

Vereinbarung mit <strong>dem</strong> Landratsamt Rottweil – Vermessungsamt über die Einzelheiten<br />

der Übertragung der Umlegungsbefugnis, über die Mitwirkungsrechte der<br />

Gemeinde, sowie über die Kosten der Umlegung abzuschließen.<br />

TOP 6<br />

Feuerwehrangelegenheiten<br />

- Antrag auf Verleihung der Ehrenmitgliedschaft<br />

Bürgermeister Albrecht informiert darüber, dass Feuerwehrkommandant Herr Patrick<br />

Grießer für sieben Feuerwehrmitglieder die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft in der<br />

Feuerwehr gemäß § 9 Absatz 2 der Feuerwehrsatzung beantragt hat.<br />

Folgende Mitglieder sind seit mehr als dreißig Jahren im Dienst der Einsatzabteilungen:<br />

Abteilung <strong>Wellendingen</strong>: Herr Edmund Grießer (Hauptlöschmeister), Herr Karl Häsler<br />

(Hauptlöschmeister) und Herr Gerold Maier (Löschmeister).<br />

Abteilung Wilflingen: Herr Martin Hermle (Oberbrandmeister), Herr Elmar Reger<br />

(Löschmeister), Herr Josef Reger (Löschmeister) und Herr Oswin Widmann (Hauptlöschmeister).<br />

Der <strong>Gemeinderat</strong> beschließt einstimmig, dass diese vorgenannten Mitglieder in der<br />

nächsten Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.<br />

- Kreis-Radwegekonzept<br />

TOP 7<br />

Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen<br />

Bürgermeister Albrecht verweist auf das Schreiben des Landratsamts Rottweil zur Erstellung<br />

einer Kreis-Radwegekonzeption und den seitens der Verwaltung vorgeschlagenen<br />

weiterführenden Verbindungen nach Schömberg und Schörzingen. Der Vorschlag<br />

findet die Zustimmung des Gremiums.


- Standortfrage Gefängnis Rottweil<br />

<strong>Aus</strong> der Mitte des <strong>Gemeinderat</strong>s wird nach <strong>dem</strong> derzeitigen Stand bezüglich der Standortfrage<br />

für das Großgefängnis gefragt. Bürgermeister Albrecht hat hierzu keine näheren<br />

Informationen.<br />

TOP 8<br />

Bekanntgabe der in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse<br />

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinderat</strong>es am 12. Januar 2012 hat<br />

dieser keine Beschlüsse gefasst.

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