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Aus dem Gemeinderat - Wellendingen

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Auch seitens der Öffentlichkeit sind im Rahmen der <strong>Aus</strong>legung drei Anregungen eingegangen,<br />

welche sich insbesondere auf eine Alternativerschließung über die Neufraer<br />

Straße, die Rathausstraße oder die bestehende Winkelabzweigung beziehen. Diese<br />

wurden geprüft und im Rahmen des Abwägungsprozesses aufgrund der technischen<br />

Nachteile, des Flächenverbrauchs und der Anwohnerbelastung verworfen, so dass an<br />

der vorgeschlagenen Erschließungsstraße festgehalten werden soll.<br />

Eine im Gegensatz zum Vorentwurf vorgehaltene Fläche für Gemeinbedarfsfläche ist<br />

für den Neubau des Kinderzentrums nicht zwingend notwendig, eine Anregung wird<br />

aufgenommen und diese Fläche als Mischgebietsfläche ausgewiesen. Mit dieser Schaffung<br />

von Bauflächen im Innenbereich wird damit zur aktiven Innenentwicklung beigetragen<br />

und gleichzeitig die Grundstücke aufgewertet.<br />

Herr Leopold geht zu<strong>dem</strong> auf den zu erstellenden Umweltbericht ein. Mit den im Entwurf<br />

vorgesehenen Pflanzungen und Grünflächen sind seitens der Gemeinde keine<br />

<strong>Aus</strong>gleichsflächen vorzuhalten.<br />

Nach kurzer Diskussion und Information über den voraussichtlichen Verfahrensfortgang<br />

beschließt der <strong>Gemeinderat</strong> einstimmig über die eingegangenen Anregungen im<br />

Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB nach § 4(1) BauGB und über<br />

die eingegangenen Anregungen im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1)<br />

BauGB.<br />

Der Bebauungsplan „Winkel“ in der Fassung vom 27.10.2011 / 09.02.2012 sowie die<br />

mit <strong>dem</strong> Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet „Winkel“<br />

werden gebilligt, es wird die öffentlichen <strong>Aus</strong>legung nach § 3(2) BauGB i.V. mit §<br />

4(2) BauGB beschlossen.<br />

- Umlegungsanordnung<br />

TOP 5b)<br />

Bebauungsplan „Winkel“<br />

Das Gremium wird darüber informiert, dass die Gemeinde im Geltungsbereich eines<br />

Bebauungsplanes zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten bebaute und<br />

unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu ordnet, dass nach Lage,<br />

Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke<br />

entstehen.<br />

Da diese Neuordnung im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Winkel“ erforderlich<br />

ist, ordnet der <strong>Gemeinderat</strong> ohne weitere Fragen gemäß § 46 Absatz 1 Baugesetzbuch<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2414), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBL I S. 1509), für<br />

das Gebiet des Bebauungsplanes „Winkel“, Gemarkung <strong>Wellendingen</strong>, die Umlegung<br />

von Grundstücken nach den Vorschriften des Vierten Teils (§§ 45-79) des Baugesetzbuches<br />

an.<br />

Die Umlegung trägt die Bezeichnung „Winkel“.

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