Aus dem Gemeinderat - Wellendingen
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Auch seitens der Öffentlichkeit sind im Rahmen der <strong>Aus</strong>legung drei Anregungen eingegangen,<br />
welche sich insbesondere auf eine Alternativerschließung über die Neufraer<br />
Straße, die Rathausstraße oder die bestehende Winkelabzweigung beziehen. Diese<br />
wurden geprüft und im Rahmen des Abwägungsprozesses aufgrund der technischen<br />
Nachteile, des Flächenverbrauchs und der Anwohnerbelastung verworfen, so dass an<br />
der vorgeschlagenen Erschließungsstraße festgehalten werden soll.<br />
Eine im Gegensatz zum Vorentwurf vorgehaltene Fläche für Gemeinbedarfsfläche ist<br />
für den Neubau des Kinderzentrums nicht zwingend notwendig, eine Anregung wird<br />
aufgenommen und diese Fläche als Mischgebietsfläche ausgewiesen. Mit dieser Schaffung<br />
von Bauflächen im Innenbereich wird damit zur aktiven Innenentwicklung beigetragen<br />
und gleichzeitig die Grundstücke aufgewertet.<br />
Herr Leopold geht zu<strong>dem</strong> auf den zu erstellenden Umweltbericht ein. Mit den im Entwurf<br />
vorgesehenen Pflanzungen und Grünflächen sind seitens der Gemeinde keine<br />
<strong>Aus</strong>gleichsflächen vorzuhalten.<br />
Nach kurzer Diskussion und Information über den voraussichtlichen Verfahrensfortgang<br />
beschließt der <strong>Gemeinderat</strong> einstimmig über die eingegangenen Anregungen im<br />
Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB nach § 4(1) BauGB und über<br />
die eingegangenen Anregungen im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1)<br />
BauGB.<br />
Der Bebauungsplan „Winkel“ in der Fassung vom 27.10.2011 / 09.02.2012 sowie die<br />
mit <strong>dem</strong> Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet „Winkel“<br />
werden gebilligt, es wird die öffentlichen <strong>Aus</strong>legung nach § 3(2) BauGB i.V. mit §<br />
4(2) BauGB beschlossen.<br />
- Umlegungsanordnung<br />
TOP 5b)<br />
Bebauungsplan „Winkel“<br />
Das Gremium wird darüber informiert, dass die Gemeinde im Geltungsbereich eines<br />
Bebauungsplanes zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten bebaute und<br />
unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu ordnet, dass nach Lage,<br />
Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke<br />
entstehen.<br />
Da diese Neuordnung im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Winkel“ erforderlich<br />
ist, ordnet der <strong>Gemeinderat</strong> ohne weitere Fragen gemäß § 46 Absatz 1 Baugesetzbuch<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2414), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBL I S. 1509), für<br />
das Gebiet des Bebauungsplanes „Winkel“, Gemarkung <strong>Wellendingen</strong>, die Umlegung<br />
von Grundstücken nach den Vorschriften des Vierten Teils (§§ 45-79) des Baugesetzbuches<br />
an.<br />
Die Umlegung trägt die Bezeichnung „Winkel“.