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Tüüfner Poscht Ausgabe 04 / 2008

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16<br />

AUS DEM GEMEINDERAT<br />

Wasserreglement von 1990 muss revidiert werden<br />

Die Revision des Wasserreglements mit Präzisierungen und Ergänzungen ist mit einer Anpassung der Gebühren verbunden.<br />

Das heute gültige «Reglement betreffend die<br />

Wasserversorgung» stammt aus dem Jahr<br />

1990. Im Jahr 2003 wurden nach der Totalrevision<br />

der Gemeindeordnung einige Neubenennungen<br />

vorgenommen; auf eine Gesamtrevision<br />

wurde jedoch verzichtet. Eine<br />

Totalrevision des Wasserversorgungsreglements<br />

inklusive Tarif ist dringend notwendig<br />

(organisatorische Veränderungen, neue<br />

gesetzliche und fachtechnische Vorgaben,<br />

Beseitigung von Lücken und Unklarheiten,<br />

Sicherung der Finanzierung).<br />

Inhaltliche Änderungen<br />

Das neue Wasserversorgungsreglement lehnt<br />

sich in der Gliederung an das Musterreglement<br />

des Branchenverbandes der Wasserversorgungen<br />

(Schweizerischer Verband des<br />

Gas- und Wasserfaches SVGW) an. Das Musterreglement<br />

wurde in zahlreichen Punkten<br />

an die Teufner Verhältnisse angepasst.<br />

Bei den meisten Ergänzungen gegenüber<br />

dem heutigen Reglement handelt es sich<br />

um Präzisierungen, die sich in der täglichen<br />

Arbeit der letzten Jahre als notwendig erwiesen<br />

haben: Definition von Aufgaben,<br />

Abgrenzung von Zuständigkeiten und Eigentumsverhältnissen,<br />

technische Vorgaben,<br />

genaue Abläufe und Fristen, etc. Im neuen<br />

Reglement sind nur wenige Bestimmungen<br />

aufgenommen worden, die von der bisherigen<br />

Praxis abweichen:<br />

n Die Kosten für den Bau von neuen Versorgungsleitungen<br />

für Baulanderschliessun-<br />

Wasser – ein kostbares Gut. Foto: HS<br />

Volksdiskussion<br />

Der Gemeinderat hat den revidierten Reglementsentwurf<br />

genehmigt und zuhanden<br />

der Volksdiskussion vom 1. bis 31. Mai<br />

<strong>2008</strong> verabschiedet. Eine Kurzfassung<br />

mit den wichtigsten Änderungen, der<br />

Reglementsentwurf, das Tarifblatt sowie<br />

das noch gültige Reglement können bei<br />

der Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 2.<br />

Stock, Büro 23 bezogen oder unter www.<br />

teufen.ch abgerufen werden. Wer in der<br />

Gemeinde wohnt, kann zu Sachvorlagen,<br />

die den Stimmberechtigten zu unterbreiten<br />

sind, dem Gemeinderat schriftlich Anträge<br />

einreichen. Die Einwohnerinnen und<br />

Einwohner sind eingeladen, von dieser<br />

Orientierung und Mitwirkungsmöglichkeit<br />

Gebrauch zu machen. Stellungnahmen<br />

und Anregungen sind bis spätestens 31.<br />

Mai <strong>2008</strong> schriftlich der Gemeindekanzlei<br />

einzureichen. gk.<br />

gen sind neu von den jeweiligen Grundeigentümern<br />

zu tragen. Damit folgt die Wasserversorgung<br />

der Praxis, die bei der Erschliesssung<br />

mit Strassen, Kanalisation und<br />

anderen Werken bereits angewendet wird.<br />

n Die Eigentums- und Finanzierungsregeln<br />

bei Hauszuleitungen werden für die ganze<br />

Hausanschlussleitung inkl. Anschlussstück<br />

an die Hauptleitung und Schieber vereinheitlicht.<br />

n Die Wasserversorgung stützt sich bezüglich<br />

Installationsbewilligungen zukünftig<br />

auf das allgemein zugängliche Register des<br />

Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches<br />

(SVGW) ab.<br />

n Die grösste Änderung betrifft das Fi-<br />

nanzierungsmodell: Bezüglich Finanzierung<br />

besteht ein Handlungsbedarf, weil grössere<br />

Investitionen in die Anlagen der Wasserversorgung<br />

anstehen. Dies führt ohne Massnahmen<br />

zu einem Anstieg der Verschuldung.<br />

Das neue Reglement sieht deshalb eine Zweiteilung<br />

der Finanzierung vor:<br />

1. Die Einwohnergemeinde Teufen als<br />

Eigentümerin der Anlagen der Wasserversorgung<br />

finanziert deren Bau und Erneuerung<br />

aus Steuermitteln und stellt diese<br />

Infrastruktur der Wasserversorgung zum<br />

Betrieb zur Verfügung.<br />

2. Zur Deckung der Betriebskosten der<br />

Wasserversorgung erhebt diese von den<br />

Kunden wiederkehrende Benützungsgebühren.<br />

Neue Gebührensätze<br />

werden angehoben<br />

n Die einmalige Anschlussgebühr wird neu<br />

auf die beanspruchte Leistung abgestimmt<br />

und anhand der effektiven Anschlussleistung<br />

und dem Löschwasserbedarf ermittelt.<br />

Die neuen Gebührenansätze werden gegenüber<br />

heute für kleinere Anschlussleistungen<br />

wenig, für grosse Anschlussleistungen deutlich<br />

angehoben.<br />

n Die jährliche Grundgebühr wird neu aufgrund<br />

der Zählergrösse bemessen und steht<br />

somit ebenfalls in einem Verhältnis zu der<br />

vom Kunden effektiv beanspruchten Leistung.<br />

Für Einfamilienhäuser wird die Gebührenhöhe<br />

belassen, für grössere Verbraucher<br />

wird die Gebühr angehoben.<br />

n Unverändert beibehalten wird die mengenabhängige<br />

Verbrauchsgebühr aufgrund<br />

des effektiven Wasserverbrauchs gemäss<br />

Wasserzähler des Kunden.<br />

n Damit die Gebühren noch besser den<br />

effektiv beanspruchten Leistungen entsprechen,<br />

sieht das Reglement zwei weitere Gebührenarten<br />

vor, nämlich eine jährliche Feuerschutzgebühr<br />

für Liegenschaften, die nicht<br />

an die Wasserversorgung angeschlossen sind<br />

und nur den Feuerschutz der Wasserversorgung<br />

beanspruchen sowie eine Bereitstellungsgebühr<br />

für saisonale Wasserbezüger<br />

oder Bezüger mit grossen Leistungsspitzen<br />

(z.B. Sprinkleranlagen). gk. n

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