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Hauszeitung 1. Ausgabe 2010 (4,0 MB Download - Altenheime der ...

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Eine Patientenverfügung<br />

(PV) ist eine Willenserklärung,<br />

die eine o<strong>der</strong><br />

mehrere medizinische Behandlungen<br />

ablehnt.<br />

Der Betreffende muss einsichts-<br />

und urteilsfähig sein, und die PV<br />

kann nur durch die Person selbst<br />

errichtet werden (nicht durch<br />

Sachwalter o<strong>der</strong> Stellvertreter).<br />

Sie tritt dann in Kraft, wenn man<br />

als Patient nicht mehr in <strong>der</strong> Lage<br />

ist, seinen Willen zu äußern und<br />

eine Heilung <strong>der</strong> Krankheit nicht<br />

mehr möglich ist.<br />

Weil in den letzten Jahren immer<br />

mehr Personen den Wunsch<br />

äußerten, eine Patienten verfügung<br />

zu erstellen, ist 2006 ein<br />

neues Bundesgesetz in Kraft<br />

ge tre ten. Es regelt erstmalig in<br />

Öster reich, die Voraussetzun -<br />

gen für die Errichtung einer<br />

Patienten verfügung. Vor allem<br />

bislang offene Fragen, wie<br />

z. B. rechtliche Verbindlichkeit,<br />

Geltungsdauer, Inhalte wurden<br />

hier neu geregelt.<br />

Es gibt 2 Arten von Patientenverfügungen:<br />

Die „beachtliche“ und die „ver -<br />

bindliche“ Patientenver fü gung.<br />

14<br />

WORT DER PFLEGEDIENSTLEITUNG<br />

Die Patientenverfügung<br />

DGKS Gertraud Bachleitner<br />

Pfl egedienstleiterin<br />

Bei <strong>der</strong> beachtlichen PV gibt es<br />

keine genauen Formschriften,<br />

<strong>der</strong> Auslegungsspielraum ist<br />

hier viel größer. Der Arzt muss<br />

sich nicht unbedingt an eine<br />

schriftlich verfassten Ablehnung<br />

einer Behandlung, die die Person<br />

formuliert hat, halten.<br />

Hingegen bei <strong>der</strong> verbindlichen<br />

PV muss <strong>der</strong> Arzt diejenigen<br />

Behandlungen unterlassen, die<br />

in <strong>der</strong> Patientenverfügung beschrieben<br />

sind (hier gibt es aber<br />

strenge Vorschriften).<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Wirksamkeit:<br />

Wenn die Person nicht mehr<br />

einsichts-, urteils- o<strong>der</strong> äußerungs<br />

fähig ist. Solange <strong>der</strong><br />

Patient seinen eigenen Willen<br />

ab geben kann, gilt immer die<br />

aktuelle Willensäußerung.<br />

Inhalte einer Patientenverfügung:<br />

Die Grundversorgung mit Nahrung<br />

und Flüssigkeit ist Teil<br />

<strong>der</strong> Pfl ege und kann nicht<br />

abgelehnt werden. Das Setzen<br />

von Ernährungssonden (z.B.<br />

PEG- Sonde) kann allerdings<br />

abgelehnt werden, da für das<br />

Setzen einer Ernährungssonde<br />

ein medizinischer Eingriff die<br />

Voraussetzung ist.<br />

Ebenfalls abgelehnt können<br />

subcutane Infusionen werden, da<br />

auch diese vom Arzt angeordnet<br />

werden müssen. Das heißt alle<br />

ärztl. angeordneten Maßnahmen<br />

können in <strong>der</strong> Patientenverfügung<br />

abgelehnt werden.<br />

Behandlungswünsche (bestimmte<br />

Art von Schmerzlin<strong>der</strong>ung)<br />

kann Inhalt einer Verfügung sein<br />

- muss allerdings medizinisch<br />

notwendig und rechtlich erlaubt<br />

sein.<br />

Weiterhin rechtlich verboten<br />

und daher auch in <strong>der</strong> Patienten<br />

verfügung nicht möglich,<br />

bleibt <strong>der</strong> Wunsch nach aktiver<br />

Sterbehilfe (etwa das Verabreichen<br />

eines Medikamentes mit<br />

dem direkten Ziel das Leben zu<br />

verkürzen o<strong>der</strong> zu beenden).<br />

Die Bestimmung einer Vertrauens<br />

person o<strong>der</strong> auch die Be -<br />

stimmung einer Person, denen<br />

keine Auskunft über den Gesundheitszustand<br />

gegeben werden<br />

darf, können ebenfalls Inhalte<br />

einer Patientenverfügung sein.

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