Hauszeitung 1. Ausgabe 2010 (4,0 MB Download - Altenheime der ...
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Eine Patientenverfügung<br />
(PV) ist eine Willenserklärung,<br />
die eine o<strong>der</strong><br />
mehrere medizinische Behandlungen<br />
ablehnt.<br />
Der Betreffende muss einsichts-<br />
und urteilsfähig sein, und die PV<br />
kann nur durch die Person selbst<br />
errichtet werden (nicht durch<br />
Sachwalter o<strong>der</strong> Stellvertreter).<br />
Sie tritt dann in Kraft, wenn man<br />
als Patient nicht mehr in <strong>der</strong> Lage<br />
ist, seinen Willen zu äußern und<br />
eine Heilung <strong>der</strong> Krankheit nicht<br />
mehr möglich ist.<br />
Weil in den letzten Jahren immer<br />
mehr Personen den Wunsch<br />
äußerten, eine Patienten verfügung<br />
zu erstellen, ist 2006 ein<br />
neues Bundesgesetz in Kraft<br />
ge tre ten. Es regelt erstmalig in<br />
Öster reich, die Voraussetzun -<br />
gen für die Errichtung einer<br />
Patienten verfügung. Vor allem<br />
bislang offene Fragen, wie<br />
z. B. rechtliche Verbindlichkeit,<br />
Geltungsdauer, Inhalte wurden<br />
hier neu geregelt.<br />
Es gibt 2 Arten von Patientenverfügungen:<br />
Die „beachtliche“ und die „ver -<br />
bindliche“ Patientenver fü gung.<br />
14<br />
WORT DER PFLEGEDIENSTLEITUNG<br />
Die Patientenverfügung<br />
DGKS Gertraud Bachleitner<br />
Pfl egedienstleiterin<br />
Bei <strong>der</strong> beachtlichen PV gibt es<br />
keine genauen Formschriften,<br />
<strong>der</strong> Auslegungsspielraum ist<br />
hier viel größer. Der Arzt muss<br />
sich nicht unbedingt an eine<br />
schriftlich verfassten Ablehnung<br />
einer Behandlung, die die Person<br />
formuliert hat, halten.<br />
Hingegen bei <strong>der</strong> verbindlichen<br />
PV muss <strong>der</strong> Arzt diejenigen<br />
Behandlungen unterlassen, die<br />
in <strong>der</strong> Patientenverfügung beschrieben<br />
sind (hier gibt es aber<br />
strenge Vorschriften).<br />
Zeitpunkt <strong>der</strong> Wirksamkeit:<br />
Wenn die Person nicht mehr<br />
einsichts-, urteils- o<strong>der</strong> äußerungs<br />
fähig ist. Solange <strong>der</strong><br />
Patient seinen eigenen Willen<br />
ab geben kann, gilt immer die<br />
aktuelle Willensäußerung.<br />
Inhalte einer Patientenverfügung:<br />
Die Grundversorgung mit Nahrung<br />
und Flüssigkeit ist Teil<br />
<strong>der</strong> Pfl ege und kann nicht<br />
abgelehnt werden. Das Setzen<br />
von Ernährungssonden (z.B.<br />
PEG- Sonde) kann allerdings<br />
abgelehnt werden, da für das<br />
Setzen einer Ernährungssonde<br />
ein medizinischer Eingriff die<br />
Voraussetzung ist.<br />
Ebenfalls abgelehnt können<br />
subcutane Infusionen werden, da<br />
auch diese vom Arzt angeordnet<br />
werden müssen. Das heißt alle<br />
ärztl. angeordneten Maßnahmen<br />
können in <strong>der</strong> Patientenverfügung<br />
abgelehnt werden.<br />
Behandlungswünsche (bestimmte<br />
Art von Schmerzlin<strong>der</strong>ung)<br />
kann Inhalt einer Verfügung sein<br />
- muss allerdings medizinisch<br />
notwendig und rechtlich erlaubt<br />
sein.<br />
Weiterhin rechtlich verboten<br />
und daher auch in <strong>der</strong> Patienten<br />
verfügung nicht möglich,<br />
bleibt <strong>der</strong> Wunsch nach aktiver<br />
Sterbehilfe (etwa das Verabreichen<br />
eines Medikamentes mit<br />
dem direkten Ziel das Leben zu<br />
verkürzen o<strong>der</strong> zu beenden).<br />
Die Bestimmung einer Vertrauens<br />
person o<strong>der</strong> auch die Be -<br />
stimmung einer Person, denen<br />
keine Auskunft über den Gesundheitszustand<br />
gegeben werden<br />
darf, können ebenfalls Inhalte<br />
einer Patientenverfügung sein.