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Hauszeitung 1. Ausgabe 2010 (4,0 MB Download - Altenheime der ...

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Voraussetzungen für eine<br />

„verbindliche Patientenver fügung“:<br />

• Die PV muss schriftlich<br />

erfolgen<br />

• Die medizinische Behand<br />

lung muss konkret<br />

beschrieben sein<br />

• Aus <strong>der</strong> Verfügung muss<br />

hervorgehen, dass <strong>der</strong><br />

Be treffende die Folgen<br />

richtig einschätzt<br />

• Eine umfassende ärztl.<br />

Aufklärung<br />

• Ein Rechtsanwalt, Notar<br />

o<strong>der</strong> ein rechtskundiger<br />

Mitarbeiter <strong>der</strong> Patientenvertretung<br />

muss die<br />

Person über die Folgen<br />

einer Verfügung und den<br />

je<strong>der</strong>zeitigen Wi<strong>der</strong>ruf<br />

belehren. Dies muss <strong>der</strong><br />

Rechtsvertreter schriftlich<br />

mit Name, Anschrift und<br />

eigenhändiger Unterschrift<br />

dokumen tieren.<br />

Geltungsdauer einer verbindlichen<br />

Patientenverfügung:<br />

Sie gilt für den Zeitraum von<br />

5 Jahren und muss daher vor<br />

Ablauf erneuert werden. Erfolgt<br />

dies nicht, wird aus einer<br />

„verbindlichen“ eine „beachtliche“<br />

Patientenverfügung.<br />

Wenn allerdings eine Person die<br />

Einsichts- Urteils- o<strong>der</strong> Äußerungsfähigkeit<br />

verliert, bleibt die<br />

Verfügung wirksam.<br />

Eine „beachtliche“ Patientenverfügung<br />

hat kein Ablaufdatum.<br />

Es wird aber geraten, selber<br />

einen Zeitraum festzulegen (3-5<br />

WORT DER PFLEGEDIENSTLEITUNG<br />

Jahre) und diese rechtzeitig zu<br />

erneuern. Empfehlenswert ist<br />

auch, die Erneuerung durchzuführen,<br />

wenn z.B. eine schwere<br />

Operation bevorsteht.<br />

Wi<strong>der</strong>ruf:<br />

Jedem, <strong>der</strong> eine PV errichtet,<br />

muss klar sein, dass dies medizinische<br />

und rechtliche Konsequen<br />

zen hat, deshalb sind auch<br />

viele Voraussetzungen nötig. Der<br />

Wi<strong>der</strong>ruf allerdings kann formlos,<br />

schriftlich o<strong>der</strong> mündlich<br />

erfolgen. Auch z. B. eine Handlung,<br />

wie ein Nicken mit dem<br />

Kopf, bei <strong>der</strong> zweifelsfrei erkennbar<br />

ist, dass ein Wi<strong>der</strong>ruf<br />

beabsichtigt ist, kann eine Aufhebung<br />

bewirken.<br />

Entstehende Kosten bei einer<br />

„verbindlichen“ Patientenverfü<br />

gung:<br />

Ärztliche Leistungen, wie Beratung<br />

und Informationen werden<br />

durch die Krankenversicherungen<br />

nicht abgedeckt. Es ist daher<br />

empfehlenswert das Honorar<br />

beim Arzt im Vorhinein zu<br />

besprechen.<br />

Ebenso sollte man sich über die<br />

Kosten für Rechtsanwalt o<strong>der</strong><br />

Notar informieren. Bei Patientenanwälten<br />

ist die Errichtung in<br />

<strong>der</strong> Regel mit keinen Kosten<br />

verbunden.<br />

Wirksamkeit einer Patientenverfügung<br />

im Notfall:<br />

Die akute „Notfallversorgung“<br />

durch Rettung und Notarzt ist<br />

unabhängig von einer Patientenverfügung.<br />

An einem Unfallort<br />

müssen immer zuerst die notwendigen<br />

medizinischen Maß -<br />

nah men durchgeführt werden<br />

und nicht nach einer Patientenverfügung<br />

gesucht werden.<br />

Ausgenommen sind solche Fälle,<br />

wo im vor hinein (vor dem<br />

Not fall) die Einrichtung in formiert<br />

wurde, dass eine Patientenverfügung<br />

vorliegt.<br />

Die Patientenverfügung för<strong>der</strong>t<br />

die Selbstbestimmung und soll<br />

als Kommunikationsbrücke zwischen<br />

Arzt und Patient dienen.<br />

Rechtliche Unsicherheiten werden<br />

ausgeräumt. Durch diese<br />

Klarheit kann die Würde und das<br />

Recht jedes Einzelnen gewahrt<br />

bleiben.<br />

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