Hauszeitung 1. Ausgabe 2010 (4,0 MB Download - Altenheime der ...
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Voraussetzungen für eine<br />
„verbindliche Patientenver fügung“:<br />
• Die PV muss schriftlich<br />
erfolgen<br />
• Die medizinische Behand<br />
lung muss konkret<br />
beschrieben sein<br />
• Aus <strong>der</strong> Verfügung muss<br />
hervorgehen, dass <strong>der</strong><br />
Be treffende die Folgen<br />
richtig einschätzt<br />
• Eine umfassende ärztl.<br />
Aufklärung<br />
• Ein Rechtsanwalt, Notar<br />
o<strong>der</strong> ein rechtskundiger<br />
Mitarbeiter <strong>der</strong> Patientenvertretung<br />
muss die<br />
Person über die Folgen<br />
einer Verfügung und den<br />
je<strong>der</strong>zeitigen Wi<strong>der</strong>ruf<br />
belehren. Dies muss <strong>der</strong><br />
Rechtsvertreter schriftlich<br />
mit Name, Anschrift und<br />
eigenhändiger Unterschrift<br />
dokumen tieren.<br />
Geltungsdauer einer verbindlichen<br />
Patientenverfügung:<br />
Sie gilt für den Zeitraum von<br />
5 Jahren und muss daher vor<br />
Ablauf erneuert werden. Erfolgt<br />
dies nicht, wird aus einer<br />
„verbindlichen“ eine „beachtliche“<br />
Patientenverfügung.<br />
Wenn allerdings eine Person die<br />
Einsichts- Urteils- o<strong>der</strong> Äußerungsfähigkeit<br />
verliert, bleibt die<br />
Verfügung wirksam.<br />
Eine „beachtliche“ Patientenverfügung<br />
hat kein Ablaufdatum.<br />
Es wird aber geraten, selber<br />
einen Zeitraum festzulegen (3-5<br />
WORT DER PFLEGEDIENSTLEITUNG<br />
Jahre) und diese rechtzeitig zu<br />
erneuern. Empfehlenswert ist<br />
auch, die Erneuerung durchzuführen,<br />
wenn z.B. eine schwere<br />
Operation bevorsteht.<br />
Wi<strong>der</strong>ruf:<br />
Jedem, <strong>der</strong> eine PV errichtet,<br />
muss klar sein, dass dies medizinische<br />
und rechtliche Konsequen<br />
zen hat, deshalb sind auch<br />
viele Voraussetzungen nötig. Der<br />
Wi<strong>der</strong>ruf allerdings kann formlos,<br />
schriftlich o<strong>der</strong> mündlich<br />
erfolgen. Auch z. B. eine Handlung,<br />
wie ein Nicken mit dem<br />
Kopf, bei <strong>der</strong> zweifelsfrei erkennbar<br />
ist, dass ein Wi<strong>der</strong>ruf<br />
beabsichtigt ist, kann eine Aufhebung<br />
bewirken.<br />
Entstehende Kosten bei einer<br />
„verbindlichen“ Patientenverfü<br />
gung:<br />
Ärztliche Leistungen, wie Beratung<br />
und Informationen werden<br />
durch die Krankenversicherungen<br />
nicht abgedeckt. Es ist daher<br />
empfehlenswert das Honorar<br />
beim Arzt im Vorhinein zu<br />
besprechen.<br />
Ebenso sollte man sich über die<br />
Kosten für Rechtsanwalt o<strong>der</strong><br />
Notar informieren. Bei Patientenanwälten<br />
ist die Errichtung in<br />
<strong>der</strong> Regel mit keinen Kosten<br />
verbunden.<br />
Wirksamkeit einer Patientenverfügung<br />
im Notfall:<br />
Die akute „Notfallversorgung“<br />
durch Rettung und Notarzt ist<br />
unabhängig von einer Patientenverfügung.<br />
An einem Unfallort<br />
müssen immer zuerst die notwendigen<br />
medizinischen Maß -<br />
nah men durchgeführt werden<br />
und nicht nach einer Patientenverfügung<br />
gesucht werden.<br />
Ausgenommen sind solche Fälle,<br />
wo im vor hinein (vor dem<br />
Not fall) die Einrichtung in formiert<br />
wurde, dass eine Patientenverfügung<br />
vorliegt.<br />
Die Patientenverfügung för<strong>der</strong>t<br />
die Selbstbestimmung und soll<br />
als Kommunikationsbrücke zwischen<br />
Arzt und Patient dienen.<br />
Rechtliche Unsicherheiten werden<br />
ausgeräumt. Durch diese<br />
Klarheit kann die Würde und das<br />
Recht jedes Einzelnen gewahrt<br />
bleiben.<br />
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