Ausgabe Nr. 30 vom 28.07.2011 - Stadt Renningen
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2 Nummer<br />
<strong>30</strong> AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
STADTNACHRICHTEN<br />
Donnerstag, 28. Juli 2011 RENNINGEN<br />
Amtliche<br />
Bekanntmachungen<br />
Aus der Arbeit des Gemeinderats<br />
Sitzung <strong>vom</strong> 25.07.2011<br />
1. Haushaltszwischenbericht 2011<br />
Beigeordneter Müller erläuterte dem Gemeinderat ausführlich<br />
den Haushaltszwischenbericht 2011.<br />
Er führte dabei aus, dass die Haushaltswirtschaft des Jahres<br />
2011 bislang weitgehend entsprechend den Planungen abgewickelt<br />
werden konnte. Über die entstandenen Abweichungen<br />
der <strong>Ausgabe</strong>n und Einnahmen des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts<br />
<strong>vom</strong> jeweiligen Planansatz gab Beigeordneter<br />
Müller dem Gremium einen ausführlichen Überblick.<br />
Insgesamt wird sich nach den bisher vorliegenden Zahlen die<br />
Zuführungsrate <strong>vom</strong> Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt<br />
um 141.500,00 E auf 1.013.500,00 E reduzieren. Der<br />
allgemeinen Rücklage können voraussichtlich 737.000 E zugeführt<br />
werden, sodass die allgemeine Rücklage zum 31.12.2011<br />
voraussichtlich einen Stand in Höhe von 5.572.000,00 E aufweisen<br />
wird. Damit hat sich die Haushaltssituation zwar spürbar<br />
verbessert, die <strong>Stadt</strong> <strong>Renningen</strong> wird jedoch den eingeschlagenen<br />
Weg einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung<br />
auch im Jahr 2011 weiter fortsetzen.<br />
Der Gemeinderat nahm <strong>vom</strong> vorgestellten Haushaltszwischenbericht<br />
2011 Kenntnis.<br />
2. Umsetzung der Vorgaben der Kindertagesstättenverordnung<br />
(KiTaVO)<br />
- Anpassung der Personalschlüssel in Kindergärten<br />
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:<br />
1. Der bisherige Umfang der Leitungsfreistellung für Regel- und<br />
VÖ-Betreuung von 5 h/Woche bleibt bestehen. Der Umfang<br />
der Leitungsfreistellung für GT-Betreuung wird auf 8 h 40<br />
Min./Woche reduziert.<br />
2. Der Stellenplan wird für das Haushaltsjahr 2012 um 0,45<br />
Stellen aufgestockt.<br />
3. Sollte sich bei Neueinstellungen durch die Eingruppierung<br />
nach TVöD gegenüber der seitherigen Bezahlung ein Differenzbetrag<br />
ergeben, wird dieser als außertarifliche Besitzstandszulage<br />
gewährt, die mit künftigen Stufenerhöhungen<br />
aufgezehrt wird.<br />
3. Feststellung der Jahresrechnung 2010 des Eigenbetriebs<br />
Städtische Wasserversorgung<br />
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:<br />
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2010, bestehend<br />
aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem<br />
Anhang sowie dem Lagebericht, wird gemäß § 16 Abs. 3<br />
Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit den §§ 5 und 9 Abs.<br />
3 der Betriebssatzung wie folgt festgestellt:<br />
1.1 Bilanzsumme 4.229.133,01 E<br />
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite<br />
auf<br />
- das Anlagevermögen 3.966.704,36 E<br />
- das Umlaufvermögen 262.244,15 E<br />
- Rechnungsabgrenzungsposten 184,50 E<br />
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite<br />
auf<br />
- das Eigenkapital 552.900,87 E<br />
- die empfangenen 245.525,00 E<br />
Ertragszuschüsse<br />
- die Rückstellungen 9.500,00 E<br />
- die Verbindlichkeiten 3.421.207,14 E<br />
1.2 Jahresverlust 13.555,73 E<br />
1.2.1 Summe der Erträge 1.214.516,18 E<br />
1.2.2 Summe der Aufwendungen 1.200.960,45 E<br />
2. Das Wirtschaftsjahr 2010 schließt mit einem Gewinn von<br />
13.555,73 E. Der Gewinn wird zur anteiligen Tilgung des Verlustvortrags<br />
verwendet. Die verbleibenden Verluste von<br />
598.322,34 E werden auf neue Rechnung vorgetragen.<br />
3. Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung<br />
erteilt.<br />
4. Bebauungsplan "Schnallenäcker II 2011"<br />
- Vorstellung des Vorentwurfs und Billigung für das weitere<br />
Verfahren<br />
Bürgermeister Wolfgang Faißt begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt<br />
Frau Brumack und Herrn Haag <strong>vom</strong> Büro Wick<br />
+ Partner.<br />
Herr Haag stellte dem Gemeinderat ausführlich den von seinem<br />
Büro erarbeiteten und im Technischen Ausschuss vorberatenen<br />
Vorentwurf des Bebauungsplans "Schnallenäcker II 2011" vor.<br />
Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss:<br />
Der Vorentwurf des Bebauungsplans "Schnallenäcker II 2011"<br />
in der Fassung des Lageplans, des Textteils mit den örtlichen<br />
Bauvorschriften und der Begründung <strong>vom</strong> 22. Juni wird für das<br />
weitere Verfahren gebilligt mit folgenden Änderungen<br />
- Im Gebiet WA 1 ist eine viergeschossige Bauweise zulässig<br />
- Im Gebiet WA 3 ist eine dreigeschossige Bauweise (+ Dachaufbau)<br />
zulässig, wobei eine gestalterische Absetzung des<br />
Dachaufbaus erfolgen muss.<br />
- Im Gebiet WA 4,5 und 6 soll keine Vorgabe bestimmter Dachformen<br />
erfolgen.<br />
Der Gemeinderat sprach sich bei einer Stimmenthaltung dafür<br />
aus, dass die maximale Höhe der Grundstückseinfriedungen -<br />
wie im Vorentwurf vorgesehen - auf 1,00 m Höhe über Grundstücksfläche<br />
festgelegt wird.<br />
Der Gemeinderat sprach sich ferner bei einer Gegenstimme<br />
und 1 Stimmenthaltung dafür aus, dass - wie im Vorentwurf<br />
vorgesehen - auf den der öffentlichen Verkehrsfläche zugewandten<br />
Grundstücksflächen - ausgenommen Baugrundstücke<br />
im Gebiet WA 6 - ein Hausbaum entlang des Straßenraums<br />
in einem Abstand von mind. 2 m zur Straßenbegrenzungslinie<br />
zu pflanzen ist, die hinsichtlich des festgelegten Pflanzgebots<br />
für die Baugrundstücke in Anrechnung gebracht werden<br />
können.<br />
5. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Tiefenweg I/2011"<br />
- Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen<br />
Stellungnahmen<br />
- Satzungsbeschluss<br />
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:<br />
1. Nach Abwägung deröffentlichen und privaten Belange untereinander<br />
und gegeneinander werden die eingegangenen<br />
Stellungnahmen beachtet und zur Kenntnis genommen.<br />
2. Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Tiefenweg I/2011" wird<br />
in der Fassung des Lageplans und der textlichen Festsetzungen<br />
<strong>vom</strong> 11.07.2011 nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m.<br />
§ 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg als Satzung<br />
beschlossen.<br />
3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen<br />
Bauvorschriften in der Fassung <strong>vom</strong> 11.07.2011 werden<br />
nach § 74 Abs. 1 Landesbauordnung für Baden-Württemberg<br />
i.V.m. § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />
als Satzung beschlossen.<br />
6. Flächennutzungsplan <strong>Renningen</strong> - Änderung im Bereich<br />
des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Tiefenweg I/2011"<br />
- Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen<br />
Stellungnahmen<br />
- Feststellungs-/Wirksamkeitsbeschluss<br />
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:<br />
Die Wirksamkeit der Änderung des Flächennutzungsplans im<br />
Bereich des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Tiefenweg I/<br />
2011" in der Fassung des Lageplanes und der Begründung <strong>vom</strong><br />
04.04.2011 wird nach § 6 Abs. 6 BauGB beschlossen.<br />
7. Ortskernsanierung <strong>Renningen</strong> Südliche Bahnhofstraße<br />
- Mehrfachbeauftragung zur Umgestaltung der Bahnhofstraße<br />
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, für dieUmgestaltung der Bahnhofstraße<br />
eine Mehrfachbeauftragung von 4 Büros für <strong>Stadt</strong>planung<br />
vorzubereiten.<br />
8. Erlass einer Satzung zur Festlegung eines verkaufsoffenen<br />
Sonntags am 09.10.2011<br />
Der Gemeinderat beschloss einstimmig dieSatzung zur Festlegung<br />
eines verkaufsoffenen Sonntags am 09.10.2011.