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Ausgabe Nr. 30 vom 28.07.2011 - Stadt Renningen

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2 Nummer<br />

<strong>30</strong> AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

STADTNACHRICHTEN<br />

Donnerstag, 28. Juli 2011 RENNINGEN<br />

Amtliche<br />

Bekanntmachungen<br />

Aus der Arbeit des Gemeinderats<br />

Sitzung <strong>vom</strong> 25.07.2011<br />

1. Haushaltszwischenbericht 2011<br />

Beigeordneter Müller erläuterte dem Gemeinderat ausführlich<br />

den Haushaltszwischenbericht 2011.<br />

Er führte dabei aus, dass die Haushaltswirtschaft des Jahres<br />

2011 bislang weitgehend entsprechend den Planungen abgewickelt<br />

werden konnte. Über die entstandenen Abweichungen<br />

der <strong>Ausgabe</strong>n und Einnahmen des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts<br />

<strong>vom</strong> jeweiligen Planansatz gab Beigeordneter<br />

Müller dem Gremium einen ausführlichen Überblick.<br />

Insgesamt wird sich nach den bisher vorliegenden Zahlen die<br />

Zuführungsrate <strong>vom</strong> Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt<br />

um 141.500,00 E auf 1.013.500,00 E reduzieren. Der<br />

allgemeinen Rücklage können voraussichtlich 737.000 E zugeführt<br />

werden, sodass die allgemeine Rücklage zum 31.12.2011<br />

voraussichtlich einen Stand in Höhe von 5.572.000,00 E aufweisen<br />

wird. Damit hat sich die Haushaltssituation zwar spürbar<br />

verbessert, die <strong>Stadt</strong> <strong>Renningen</strong> wird jedoch den eingeschlagenen<br />

Weg einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung<br />

auch im Jahr 2011 weiter fortsetzen.<br />

Der Gemeinderat nahm <strong>vom</strong> vorgestellten Haushaltszwischenbericht<br />

2011 Kenntnis.<br />

2. Umsetzung der Vorgaben der Kindertagesstättenverordnung<br />

(KiTaVO)<br />

- Anpassung der Personalschlüssel in Kindergärten<br />

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:<br />

1. Der bisherige Umfang der Leitungsfreistellung für Regel- und<br />

VÖ-Betreuung von 5 h/Woche bleibt bestehen. Der Umfang<br />

der Leitungsfreistellung für GT-Betreuung wird auf 8 h 40<br />

Min./Woche reduziert.<br />

2. Der Stellenplan wird für das Haushaltsjahr 2012 um 0,45<br />

Stellen aufgestockt.<br />

3. Sollte sich bei Neueinstellungen durch die Eingruppierung<br />

nach TVöD gegenüber der seitherigen Bezahlung ein Differenzbetrag<br />

ergeben, wird dieser als außertarifliche Besitzstandszulage<br />

gewährt, die mit künftigen Stufenerhöhungen<br />

aufgezehrt wird.<br />

3. Feststellung der Jahresrechnung 2010 des Eigenbetriebs<br />

Städtische Wasserversorgung<br />

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:<br />

1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2010, bestehend<br />

aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem<br />

Anhang sowie dem Lagebericht, wird gemäß § 16 Abs. 3<br />

Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit den §§ 5 und 9 Abs.<br />

3 der Betriebssatzung wie folgt festgestellt:<br />

1.1 Bilanzsumme 4.229.133,01 E<br />

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite<br />

auf<br />

- das Anlagevermögen 3.966.704,36 E<br />

- das Umlaufvermögen 262.244,15 E<br />

- Rechnungsabgrenzungsposten 184,50 E<br />

1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite<br />

auf<br />

- das Eigenkapital 552.900,87 E<br />

- die empfangenen 245.525,00 E<br />

Ertragszuschüsse<br />

- die Rückstellungen 9.500,00 E<br />

- die Verbindlichkeiten 3.421.207,14 E<br />

1.2 Jahresverlust 13.555,73 E<br />

1.2.1 Summe der Erträge 1.214.516,18 E<br />

1.2.2 Summe der Aufwendungen 1.200.960,45 E<br />

2. Das Wirtschaftsjahr 2010 schließt mit einem Gewinn von<br />

13.555,73 E. Der Gewinn wird zur anteiligen Tilgung des Verlustvortrags<br />

verwendet. Die verbleibenden Verluste von<br />

598.322,34 E werden auf neue Rechnung vorgetragen.<br />

3. Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung<br />

erteilt.<br />

4. Bebauungsplan "Schnallenäcker II 2011"<br />

- Vorstellung des Vorentwurfs und Billigung für das weitere<br />

Verfahren<br />

Bürgermeister Wolfgang Faißt begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt<br />

Frau Brumack und Herrn Haag <strong>vom</strong> Büro Wick<br />

+ Partner.<br />

Herr Haag stellte dem Gemeinderat ausführlich den von seinem<br />

Büro erarbeiteten und im Technischen Ausschuss vorberatenen<br />

Vorentwurf des Bebauungsplans "Schnallenäcker II 2011" vor.<br />

Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss:<br />

Der Vorentwurf des Bebauungsplans "Schnallenäcker II 2011"<br />

in der Fassung des Lageplans, des Textteils mit den örtlichen<br />

Bauvorschriften und der Begründung <strong>vom</strong> 22. Juni wird für das<br />

weitere Verfahren gebilligt mit folgenden Änderungen<br />

- Im Gebiet WA 1 ist eine viergeschossige Bauweise zulässig<br />

- Im Gebiet WA 3 ist eine dreigeschossige Bauweise (+ Dachaufbau)<br />

zulässig, wobei eine gestalterische Absetzung des<br />

Dachaufbaus erfolgen muss.<br />

- Im Gebiet WA 4,5 und 6 soll keine Vorgabe bestimmter Dachformen<br />

erfolgen.<br />

Der Gemeinderat sprach sich bei einer Stimmenthaltung dafür<br />

aus, dass die maximale Höhe der Grundstückseinfriedungen -<br />

wie im Vorentwurf vorgesehen - auf 1,00 m Höhe über Grundstücksfläche<br />

festgelegt wird.<br />

Der Gemeinderat sprach sich ferner bei einer Gegenstimme<br />

und 1 Stimmenthaltung dafür aus, dass - wie im Vorentwurf<br />

vorgesehen - auf den der öffentlichen Verkehrsfläche zugewandten<br />

Grundstücksflächen - ausgenommen Baugrundstücke<br />

im Gebiet WA 6 - ein Hausbaum entlang des Straßenraums<br />

in einem Abstand von mind. 2 m zur Straßenbegrenzungslinie<br />

zu pflanzen ist, die hinsichtlich des festgelegten Pflanzgebots<br />

für die Baugrundstücke in Anrechnung gebracht werden<br />

können.<br />

5. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Tiefenweg I/2011"<br />

- Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen<br />

Stellungnahmen<br />

- Satzungsbeschluss<br />

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:<br />

1. Nach Abwägung deröffentlichen und privaten Belange untereinander<br />

und gegeneinander werden die eingegangenen<br />

Stellungnahmen beachtet und zur Kenntnis genommen.<br />

2. Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Tiefenweg I/2011" wird<br />

in der Fassung des Lageplans und der textlichen Festsetzungen<br />

<strong>vom</strong> 11.07.2011 nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m.<br />

§ 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg als Satzung<br />

beschlossen.<br />

3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen<br />

Bauvorschriften in der Fassung <strong>vom</strong> 11.07.2011 werden<br />

nach § 74 Abs. 1 Landesbauordnung für Baden-Württemberg<br />

i.V.m. § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />

als Satzung beschlossen.<br />

6. Flächennutzungsplan <strong>Renningen</strong> - Änderung im Bereich<br />

des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Tiefenweg I/2011"<br />

- Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen<br />

Stellungnahmen<br />

- Feststellungs-/Wirksamkeitsbeschluss<br />

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:<br />

Die Wirksamkeit der Änderung des Flächennutzungsplans im<br />

Bereich des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Tiefenweg I/<br />

2011" in der Fassung des Lageplanes und der Begründung <strong>vom</strong><br />

04.04.2011 wird nach § 6 Abs. 6 BauGB beschlossen.<br />

7. Ortskernsanierung <strong>Renningen</strong> Südliche Bahnhofstraße<br />

- Mehrfachbeauftragung zur Umgestaltung der Bahnhofstraße<br />

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, für dieUmgestaltung der Bahnhofstraße<br />

eine Mehrfachbeauftragung von 4 Büros für <strong>Stadt</strong>planung<br />

vorzubereiten.<br />

8. Erlass einer Satzung zur Festlegung eines verkaufsoffenen<br />

Sonntags am 09.10.2011<br />

Der Gemeinderat beschloss einstimmig dieSatzung zur Festlegung<br />

eines verkaufsoffenen Sonntags am 09.10.2011.

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