• Erweitern Sie Ihren Schutz gegen Infektionen im OP 6 ... - Cosanum
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verringert wird. Eine ebenso wichtige Massnahme<br />
stellt die systematische Impfung der <strong>im</strong> Gesundheitswesen<br />
beschäftigten <strong>gegen</strong> Hepatitis<br />
B dar. Für alle Tätigkeiten <strong>im</strong> Gesundheitswesen<br />
müssen Empfehlungen für die einzelnen Arbeitsplätze<br />
ausgearbeitet, sichere Arbeitstechniken<br />
entwickelt und die persönlichen <strong>Schutz</strong>massnahmen<br />
auf den neuesten Stand gebracht werden.<br />
In Situationen, in denen ein hohes Risiko einer<br />
Kontamination mit Blut oder Körperflüssigkeiten<br />
besteht wie beispielsweise bei chirurgischen<br />
Eingriffen, bei anderen invasiven Massnahmen,<br />
Autopsien oder bei der Arbeit in Laboratorien<br />
ist es unumgänglich, dass die Präventionsgrundsätze<br />
so gewählt und angepasst werden,<br />
dass das Kontaminationsrisiko auf ein Min<strong>im</strong>um<br />
verringert wird. Als invasiv bezeichnet man jede<br />
diagnostische oder therapeutische Handlung,<br />
die ein instrumentelles Eindringen in den Körper<br />
erfordert, d.h. bei der die Integrität der Haut oder<br />
Schle<strong>im</strong>haut verletzt wird. Dazu gehören Blutentnahmen,<br />
Injektionen, Legen von intravenösen<br />
Zugängen oder in den Körper eindringende<br />
Untersuchungsmethoden. Unfallereignisse, die<br />
zu einer Kontamination führen, sollen analysiert<br />
und kommuniziert werden, damit ähnliche<br />
Zwischenfälle in Zukunft durch eine Anpassung<br />
des Verfahrens oder eine Verbesserung der<br />
<strong>Schutz</strong>massnahmen verhütet werden können.<br />
Schliesslich ist für die Verhütung blutübertragbarer<br />
<strong>Infektionen</strong> eine eingehende Information<br />
und Schulung der Arbeitnehmenden wichtig.<br />
Pflichten der Arbeitgeber<br />
Verordnung über die Verhütung von<br />
Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)<br />
Zur Verhütung von Berufskrankheiten und zur<br />
Wahrung der Arbeitssicherheit muss der Arbeitgeber<br />
aufgrund der Verordnung über die<br />
Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten<br />
(VUV) alle Anordnungen und <strong>Schutz</strong>massnahmen<br />
treffen, die dieser Verordnung, den übrigen geltenden<br />
Vorschriften über die Arbeitssicherheit<br />
sowie den anerkannten sicherheitstechnischen<br />
und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.<br />
Die Pflicht, die Arbeitnehmenden vor Berufsunfällen<br />
und Berufskrankheiten zu schützen, liegt<br />
damit be<strong>im</strong> Arbeitgeber. Dieser hat dafür zu<br />
sorgen, dass eine zweckmässige Organisation<br />
zur Gewährleistung der gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Arbeitssicherheit geschaffen wird und die<br />
dafür notwendigen personellen und materiellen<br />
Mittel zur Verfügung stehen. Neben den technischen<br />
und organisatorischen Massnahmen sind<br />
8<br />
für die Verhütung blutübertragbarer <strong>Infektionen</strong><br />
auch personenbezogene Massnahmen, d.h. die<br />
Verwendung persönlicher <strong>Schutz</strong>ausrüstungen<br />
notwendig. Gemäss Artikel 5 der VUV muss der<br />
Arbeitgeber die persönlichen <strong>Schutz</strong>ausrüstungen,<br />
zu welchen auch die aktive <strong>Schutz</strong><strong>im</strong>pfung<br />
<strong>gegen</strong> Hepatitis B zu zählen ist, zur Verfügung<br />
stellen. Eine Pflicht des Arbeitgebers stellt die<br />
Information und Anleitung der Arbeitnehmenden<br />
über die bei ihrer Tätigkeit auftretenden<br />
Gefahren und die Erläuterung der notwendigen<br />
<strong>Schutz</strong>massnahmen dar (Artikel 6 VUV). Darin<br />
einzuschliessen sind auch die betriebsexternen<br />
Arbeitnehmenden, die <strong>im</strong> Rahmen des Outsourcings<br />
von betriebsinternen Tätigkeiten zum<br />
Einsatz kommen. Die Instruktion muss vor oder<br />
bei der Arbeitsaufnahme erfolgen und soll nach<br />
Bedarf wiederholt werden; das Befolgen der an-<br />
geordneten <strong>Schutz</strong>massnahmen soll vom Arbeitgeber<br />
überwacht werden.<br />
<strong>Schutz</strong>ziel zur Verhütung blutübertragbarer<br />
<strong>Infektionen</strong><br />
Eine Übertragung von Infektionserregern mit<br />
Blut oder Körperflüssigkeiten durch Stich- und<br />
Schnittverletzungen, durch direkten Kontakt mit<br />
lädierter Haut und Schle<strong>im</strong>häuten sowie durch<br />
Spritzer auf Augenbindehäuten und Schle<strong>im</strong>häuten<br />
ist mit technischen, organisatorischen<br />
und personenbezogenen Massnahmen zu verhindern.<br />
Alle Arbeitnehmenden <strong>im</strong> Gesundheitswesen<br />
mit Kontaktmöglichkeiten zu Blut oder<br />
potenziell infektiösen Körperflüssigkeiten sind<br />
aktiv <strong>gegen</strong> Hepatitis B zu <strong>im</strong>pfen.<br />
Quelle: Suva Abteilung Arbeitsmedizin, Verhütung blutübertragbarer<br />
<strong>Infektionen</strong> <strong>im</strong> Gesundheitswesen, 2009<br />
Allgemeine Grundsätze für die Verhütung blutübertragbarer<br />
<strong>Infektionen</strong> am Arbeitsplatz<br />
1. Blut und andere Körperflüssigkeiten sind <strong>im</strong>mer als potenziell infektiös zu betrachten<br />
2. Vermeidung von Verletzungen mit Material, das durch Blut oder andere Körperflüssigkeiten<br />
eines Patienten kontaminiert ist<br />
3. Vermeiden eines direkten Kontaktes mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten, wo solche<br />
auftreten oder zu erwarten sind (durch Tragen von <strong>Schutz</strong>handschuhen, einer <strong>Schutz</strong>maske,<br />
einer <strong>Schutz</strong>brille/eines <strong>Schutz</strong>schildes, einer flüssigkeitsdichten Arbeitskleidung)<br />
4. Sichere Entsorgung von kontaminiertem Einwegmaterial<br />
5. Desinfektion, Reinigung und evtl. Sterilisation von Material, welches kontaminiert sein kann<br />
6. Impfung <strong>gegen</strong> Hepatitis B<br />
Sicherheitsprodukte, die das Risiko für Stichverletzungen oder Blutkontakte<br />
bei der Entsorgung verringern<br />
Injektionskanüle mit abklappbarer<br />
oder vorschiebbarer <strong>Schutz</strong>kappe<br />
Sicherheits-Einmalkanülen Surguard 2 TM – scharf, sicher,<br />
zuverlässig bei jeder Injektion und Einhand Bedienbarkeit<br />
Geschlossene intravenöse Kathetersysteme mit passivem<br />
Kanülenschutz und integriertem Blutauslaufschutz<br />
Surshield TM Versatus TM IV-Katheter – die Technologie der zweiten Generation<br />
mit automatischer Aktivierung der Sicherheitsfunktion<br />
Blutentnahmesysteme intravenöse Zugänge<br />
Typ Flügelkanülen<br />
Surshield TM Surflo ® Perfusionsbesteck – stabil, sanft, flexibel, patientenschonend<br />
und integrierter Sicherheitsfunktion<br />
Sicherheitssystem zur Blutentnahme, bei der eine Kappe<br />
einhändig über die gebrauchte Nadel geklappt werden kann<br />
Quick Fit Sicherheitssystem – leichte, praktische Handhabung, Sicherheit ohne Kompromisse<br />
in der Vakuum-Blutentnahme<br />
Durchstichsichere, bruchsichere und verschliessbare<br />
Sicherheitsbehälter<br />
Sharpsafe Entsorgungsboxen – für jeden Anwender die geeignete Grösse,<br />
Abkopplungsmöglichkeiten für alle Nadeltypen und Skalpellklingen, einhändig verwendbar<br />
Entsorgung kontaminierter, unscharfen Einwegmaterialien<br />
Abfallsäcke für Sonderabfälle, gelb mit Kennzeichnung in den Grössen 10 lt, 35 lt, 60 lt und 110 lt<br />
erhältlich