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• Erweitern Sie Ihren Schutz gegen Infektionen im OP 6 ... - Cosanum

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verringert wird. Eine ebenso wichtige Massnahme<br />

stellt die systematische Impfung der <strong>im</strong> Gesundheitswesen<br />

beschäftigten <strong>gegen</strong> Hepatitis<br />

B dar. Für alle Tätigkeiten <strong>im</strong> Gesundheitswesen<br />

müssen Empfehlungen für die einzelnen Arbeitsplätze<br />

ausgearbeitet, sichere Arbeitstechniken<br />

entwickelt und die persönlichen <strong>Schutz</strong>massnahmen<br />

auf den neuesten Stand gebracht werden.<br />

In Situationen, in denen ein hohes Risiko einer<br />

Kontamination mit Blut oder Körperflüssigkeiten<br />

besteht wie beispielsweise bei chirurgischen<br />

Eingriffen, bei anderen invasiven Massnahmen,<br />

Autopsien oder bei der Arbeit in Laboratorien<br />

ist es unumgänglich, dass die Präventionsgrundsätze<br />

so gewählt und angepasst werden,<br />

dass das Kontaminationsrisiko auf ein Min<strong>im</strong>um<br />

verringert wird. Als invasiv bezeichnet man jede<br />

diagnostische oder therapeutische Handlung,<br />

die ein instrumentelles Eindringen in den Körper<br />

erfordert, d.h. bei der die Integrität der Haut oder<br />

Schle<strong>im</strong>haut verletzt wird. Dazu gehören Blutentnahmen,<br />

Injektionen, Legen von intravenösen<br />

Zugängen oder in den Körper eindringende<br />

Untersuchungsmethoden. Unfallereignisse, die<br />

zu einer Kontamination führen, sollen analysiert<br />

und kommuniziert werden, damit ähnliche<br />

Zwischenfälle in Zukunft durch eine Anpassung<br />

des Verfahrens oder eine Verbesserung der<br />

<strong>Schutz</strong>massnahmen verhütet werden können.<br />

Schliesslich ist für die Verhütung blutübertragbarer<br />

<strong>Infektionen</strong> eine eingehende Information<br />

und Schulung der Arbeitnehmenden wichtig.<br />

Pflichten der Arbeitgeber<br />

Verordnung über die Verhütung von<br />

Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)<br />

Zur Verhütung von Berufskrankheiten und zur<br />

Wahrung der Arbeitssicherheit muss der Arbeitgeber<br />

aufgrund der Verordnung über die<br />

Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten<br />

(VUV) alle Anordnungen und <strong>Schutz</strong>massnahmen<br />

treffen, die dieser Verordnung, den übrigen geltenden<br />

Vorschriften über die Arbeitssicherheit<br />

sowie den anerkannten sicherheitstechnischen<br />

und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.<br />

Die Pflicht, die Arbeitnehmenden vor Berufsunfällen<br />

und Berufskrankheiten zu schützen, liegt<br />

damit be<strong>im</strong> Arbeitgeber. Dieser hat dafür zu<br />

sorgen, dass eine zweckmässige Organisation<br />

zur Gewährleistung der gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Arbeitssicherheit geschaffen wird und die<br />

dafür notwendigen personellen und materiellen<br />

Mittel zur Verfügung stehen. Neben den technischen<br />

und organisatorischen Massnahmen sind<br />

8<br />

für die Verhütung blutübertragbarer <strong>Infektionen</strong><br />

auch personenbezogene Massnahmen, d.h. die<br />

Verwendung persönlicher <strong>Schutz</strong>ausrüstungen<br />

notwendig. Gemäss Artikel 5 der VUV muss der<br />

Arbeitgeber die persönlichen <strong>Schutz</strong>ausrüstungen,<br />

zu welchen auch die aktive <strong>Schutz</strong><strong>im</strong>pfung<br />

<strong>gegen</strong> Hepatitis B zu zählen ist, zur Verfügung<br />

stellen. Eine Pflicht des Arbeitgebers stellt die<br />

Information und Anleitung der Arbeitnehmenden<br />

über die bei ihrer Tätigkeit auftretenden<br />

Gefahren und die Erläuterung der notwendigen<br />

<strong>Schutz</strong>massnahmen dar (Artikel 6 VUV). Darin<br />

einzuschliessen sind auch die betriebsexternen<br />

Arbeitnehmenden, die <strong>im</strong> Rahmen des Outsourcings<br />

von betriebsinternen Tätigkeiten zum<br />

Einsatz kommen. Die Instruktion muss vor oder<br />

bei der Arbeitsaufnahme erfolgen und soll nach<br />

Bedarf wiederholt werden; das Befolgen der an-<br />

geordneten <strong>Schutz</strong>massnahmen soll vom Arbeitgeber<br />

überwacht werden.<br />

<strong>Schutz</strong>ziel zur Verhütung blutübertragbarer<br />

<strong>Infektionen</strong><br />

Eine Übertragung von Infektionserregern mit<br />

Blut oder Körperflüssigkeiten durch Stich- und<br />

Schnittverletzungen, durch direkten Kontakt mit<br />

lädierter Haut und Schle<strong>im</strong>häuten sowie durch<br />

Spritzer auf Augenbindehäuten und Schle<strong>im</strong>häuten<br />

ist mit technischen, organisatorischen<br />

und personenbezogenen Massnahmen zu verhindern.<br />

Alle Arbeitnehmenden <strong>im</strong> Gesundheitswesen<br />

mit Kontaktmöglichkeiten zu Blut oder<br />

potenziell infektiösen Körperflüssigkeiten sind<br />

aktiv <strong>gegen</strong> Hepatitis B zu <strong>im</strong>pfen.<br />

Quelle: Suva Abteilung Arbeitsmedizin, Verhütung blutübertragbarer<br />

<strong>Infektionen</strong> <strong>im</strong> Gesundheitswesen, 2009<br />

Allgemeine Grundsätze für die Verhütung blutübertragbarer<br />

<strong>Infektionen</strong> am Arbeitsplatz<br />

1. Blut und andere Körperflüssigkeiten sind <strong>im</strong>mer als potenziell infektiös zu betrachten<br />

2. Vermeidung von Verletzungen mit Material, das durch Blut oder andere Körperflüssigkeiten<br />

eines Patienten kontaminiert ist<br />

3. Vermeiden eines direkten Kontaktes mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten, wo solche<br />

auftreten oder zu erwarten sind (durch Tragen von <strong>Schutz</strong>handschuhen, einer <strong>Schutz</strong>maske,<br />

einer <strong>Schutz</strong>brille/eines <strong>Schutz</strong>schildes, einer flüssigkeitsdichten Arbeitskleidung)<br />

4. Sichere Entsorgung von kontaminiertem Einwegmaterial<br />

5. Desinfektion, Reinigung und evtl. Sterilisation von Material, welches kontaminiert sein kann<br />

6. Impfung <strong>gegen</strong> Hepatitis B<br />

Sicherheitsprodukte, die das Risiko für Stichverletzungen oder Blutkontakte<br />

bei der Entsorgung verringern<br />

Injektionskanüle mit abklappbarer<br />

oder vorschiebbarer <strong>Schutz</strong>kappe<br />

Sicherheits-Einmalkanülen Surguard 2 TM – scharf, sicher,<br />

zuverlässig bei jeder Injektion und Einhand Bedienbarkeit<br />

Geschlossene intravenöse Kathetersysteme mit passivem<br />

Kanülenschutz und integriertem Blutauslaufschutz<br />

Surshield TM Versatus TM IV-Katheter – die Technologie der zweiten Generation<br />

mit automatischer Aktivierung der Sicherheitsfunktion<br />

Blutentnahmesysteme intravenöse Zugänge<br />

Typ Flügelkanülen<br />

Surshield TM Surflo ® Perfusionsbesteck – stabil, sanft, flexibel, patientenschonend<br />

und integrierter Sicherheitsfunktion<br />

Sicherheitssystem zur Blutentnahme, bei der eine Kappe<br />

einhändig über die gebrauchte Nadel geklappt werden kann<br />

Quick Fit Sicherheitssystem – leichte, praktische Handhabung, Sicherheit ohne Kompromisse<br />

in der Vakuum-Blutentnahme<br />

Durchstichsichere, bruchsichere und verschliessbare<br />

Sicherheitsbehälter<br />

Sharpsafe Entsorgungsboxen – für jeden Anwender die geeignete Grösse,<br />

Abkopplungsmöglichkeiten für alle Nadeltypen und Skalpellklingen, einhändig verwendbar<br />

Entsorgung kontaminierter, unscharfen Einwegmaterialien<br />

Abfallsäcke für Sonderabfälle, gelb mit Kennzeichnung in den Grössen 10 lt, 35 lt, 60 lt und 110 lt<br />

erhältlich

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