15. RAUCHENWARTHER DORFFEST - Gemeinde Rauchenwarth
15. RAUCHENWARTHER DORFFEST - Gemeinde Rauchenwarth
15. RAUCHENWARTHER DORFFEST - Gemeinde Rauchenwarth
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INFORMATION DER<br />
EVN - GASLEITUNGSINSPEKTION<br />
Die EVN wird in der Zeit von 10.9. bis<br />
voraussichtlich 28.9.2008 eine Leitungsinspektion<br />
mit einem elektronischen Inspektionsgerät<br />
durchführen. Zu diesem Zweck werden entlang der<br />
Leitung etwa alle 2 Kilometer meist bei den<br />
bestehenden Leitungsmarkern kleine Kontrollgeräte<br />
unmittelbar über der Leitung ausgelegt werden und<br />
sollen über den genannten Zeitraum dort auch liegen<br />
bleiben. Dieses Gerät könnte auf Grund von<br />
abgegebenen Blink- und akustischen Tick-Signalen<br />
falsch gedeutet werden (z.B.<br />
Bombenzündeinrichtung oder ähnliches).<br />
FRIEDHOF<br />
ENERGIE WORKSHOP<br />
Auf Grund von zahlreichen<br />
Aktivitäten und Festivitäten im<br />
Mai musste der Energie-<br />
Workshop nun auf einen neuen<br />
Termin im Herbst verschoben werden. Der neue<br />
Termin ist:<br />
Samstag, der 11. Oktober 2008<br />
von 10.00 bis 18.00 Uhr<br />
im Kulturzentrum. Informationen und Anmeldung<br />
vormittags unter Tel. 02230/2777 im<br />
<strong>Gemeinde</strong>amt.<br />
Aus gegebenem Anlass möchten wir sie darauf hinweisen, dass Termine für<br />
Beerdigungen mit dem <strong>Gemeinde</strong>amt und nicht mit dem Bestattungsunternehmen<br />
vereinbart werden müssen. Der Termin für die Beisetzung ist unter anderem davon<br />
abhängig, ob der Zeitraum zwischen Ableben und Beisetzung für das Öffnen der<br />
Grabstelle ausreichend ist.<br />
Weiters möchten wir Sie darauf hinweisen, dass gemäß NÖ Bestattungsgesetz alle Arbeiten an Gräbern vor<br />
Beginn der Arbeiten, unter Angabe der Art und Ausführungen der Firma, der <strong>Gemeinde</strong> anzuzeigen sind.<br />
„FEUERBRAND" - Eine bedrohliche<br />
Pflanzenkrankheit<br />
Feuerbrand ist eine hochinfektiöse, schwer zu<br />
bekämpfende, bakterielle Krankheit und stellt eine<br />
ernstzunehmende Gefahr für das Kernobst und für<br />
anfällige Ziergehölze dar!<br />
Krankheitsbild:<br />
• Blätter und Blüten befallener Pflanzen welken<br />
plötzlich und verfärben sich braun oder<br />
schwarz<br />
• Dabei krümmen sich die Triebspitzen infolge des<br />
Wasserverlustes oft hakenförmig nach unten<br />
• Über den Winter hinweg bleiben an den<br />
verbrannt aussehenden Zweigpartien die<br />
abgestorbenen Blätter und geschrumpften Früchte<br />
hängen (Fruchtmumien)<br />
Für Mensch und Tier besteht keine Gefahr!<br />
Die leicht übertragbare Krankheit wurde als<br />
Quarantänekrankheit eingestuft und unterliegt<br />
deshalb der<br />
MELDEPFLICHT<br />
eines jeden <strong>Gemeinde</strong>bürgers!!!!<br />
Eigentümer, Fruchtnießer, Pächter und sonstige<br />
Verfügungsberechtigte von Grundstücken haben<br />
einen Verdacht des Auftretens des Schadorganismus<br />
unverzüglich dem Bürgermeister anzuzeigen.<br />
Dieser hat den Verdacht zu prüfen. Sollte sich der<br />
Verdacht erhärten, hat er die Bezirksverwaltungsbehörde<br />
und die NÖ Landes-<br />
Landwirtschaftskammer unverzüglich davon zu<br />
informieren.<br />
Feuerbrand ist eine ernstzunehmende<br />
Pflanzenkrankheit - versuchen wir gemeinsam<br />
die wirt-schaftlichen und kulturellen Schäden so<br />
gering als möglich zu halten!