Sitzungsprotokoll der Gemeinderatssitzung
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Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemein<strong>der</strong>at, die Subventionen ohne Erhöhung bis auf<br />
weiteres zu gewähren.<br />
Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Subventionen für 2011 zu beschließen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Beschluss: Dieser Antrag wird somit genehmigt.<br />
6. Verordnung Aufhebung Ortstaxe<br />
Beratung: Da mit 1. Jänner 2011 das neue Tourismusgesetz in Kraft tritt, muss die<br />
Verordnung des Gemein<strong>der</strong>ates über die Erhebung von Ortstaxen aufgehoben werden. Es gibt<br />
zukünftig eine landesgesetzliche Regelung. Folgende Kundmachung ist vom Gemein<strong>der</strong>at zu<br />
beschließen:<br />
AUFHEBUNG<br />
<strong>der</strong> VERORDNUNG über die Erhebung von ORTSTAXEN<br />
Die auf <strong>der</strong> Grundlage des NÖ Tourismusgesetzes 1991, LGBI. 7400, erlassene Verordnung<br />
des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>der</strong> Marktgemeinde Sulz im Weinviertel vom 16. 12. 2009 wird<br />
aufgehoben.<br />
Die Aufhebung tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.<br />
Auf Abgabentatbestände, die vor diesem Zeitpunkt verwirklicht worden sind, findet das bisher<br />
geltende Recht weiterhin Anwendung.<br />
Der Bürgermeister<br />
Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, die verlesene Verordnung zu beschließen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Beschluss: Dieser Antrag wird somit genehmigt.<br />
GR Baumgartner erscheint um 19.45 Uhr zur Sitzung.<br />
7. Grundabtretung Mayer Edith<br />
Beratung: Frau Edith Mayer tritt die im Teilungsplan von Dipl.Ing. Lebloch vom 29. 10.<br />
2009 GZ 7056/2009 mit „5" bezeichnete Teilfläche des Grundstücks 3685 im Ausmaß von<br />
64 m 2 unentgeltlich an die Marktgemeinde Sulz im Weinviertel zum Zwecke <strong>der</strong><br />
Einbeziehung in das Grundstück 3686/4 ab.<br />
Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Teilfläche des Grundstücks 3685 im Ausmaß<br />
von 64 m 2 in das Grundstück 3686/4 einzubeziehen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
Beschluss: Dieser Antrag wird somit genehmigt.<br />
8. Bestellung Ortsvertreter Grundverkehr<br />
Beratung: Gemäß NÖ Grundverkehrsgesetz hat die Gemeinde nach je<strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>ats wähl<br />
mindestens eine Person als Ortsvertreter neu zu bestellen.