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Sitzungsprotokoll der Gemeinderatssitzung

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Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemein<strong>der</strong>at, die Subventionen ohne Erhöhung bis auf<br />

weiteres zu gewähren.<br />

Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Subventionen für 2011 zu beschließen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Beschluss: Dieser Antrag wird somit genehmigt.<br />

6. Verordnung Aufhebung Ortstaxe<br />

Beratung: Da mit 1. Jänner 2011 das neue Tourismusgesetz in Kraft tritt, muss die<br />

Verordnung des Gemein<strong>der</strong>ates über die Erhebung von Ortstaxen aufgehoben werden. Es gibt<br />

zukünftig eine landesgesetzliche Regelung. Folgende Kundmachung ist vom Gemein<strong>der</strong>at zu<br />

beschließen:<br />

AUFHEBUNG<br />

<strong>der</strong> VERORDNUNG über die Erhebung von ORTSTAXEN<br />

Die auf <strong>der</strong> Grundlage des NÖ Tourismusgesetzes 1991, LGBI. 7400, erlassene Verordnung<br />

des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>der</strong> Marktgemeinde Sulz im Weinviertel vom 16. 12. 2009 wird<br />

aufgehoben.<br />

Die Aufhebung tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.<br />

Auf Abgabentatbestände, die vor diesem Zeitpunkt verwirklicht worden sind, findet das bisher<br />

geltende Recht weiterhin Anwendung.<br />

Der Bürgermeister<br />

Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, die verlesene Verordnung zu beschließen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Beschluss: Dieser Antrag wird somit genehmigt.<br />

GR Baumgartner erscheint um 19.45 Uhr zur Sitzung.<br />

7. Grundabtretung Mayer Edith<br />

Beratung: Frau Edith Mayer tritt die im Teilungsplan von Dipl.Ing. Lebloch vom 29. 10.<br />

2009 GZ 7056/2009 mit „5" bezeichnete Teilfläche des Grundstücks 3685 im Ausmaß von<br />

64 m 2 unentgeltlich an die Marktgemeinde Sulz im Weinviertel zum Zwecke <strong>der</strong><br />

Einbeziehung in das Grundstück 3686/4 ab.<br />

Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Teilfläche des Grundstücks 3685 im Ausmaß<br />

von 64 m 2 in das Grundstück 3686/4 einzubeziehen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Beschluss: Dieser Antrag wird somit genehmigt.<br />

8. Bestellung Ortsvertreter Grundverkehr<br />

Beratung: Gemäß NÖ Grundverkehrsgesetz hat die Gemeinde nach je<strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>ats wähl<br />

mindestens eine Person als Ortsvertreter neu zu bestellen.

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