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Sitzungsprotokoll der Gemeinderatssitzung

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<strong>Sitzungsprotokoll</strong> <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

Aufgenommen am Donnerstag, dem 9. Dezember 2010 im Gemeindeamt Obersulz 21.<br />

Beginn <strong>der</strong> Sitzung: 19.00 Uhr<br />

Tagesordnung: 1. Genehmigung und Fertigung des letzten <strong>Sitzungsprotokoll</strong>s<br />

2. a) Voranschlag 2011<br />

b) Mittelfristiger Finanzplan<br />

3. ABA und WVA Museumsdorf<br />

4. Grundsatzbeschluss Darlehensaufnahme<br />

5. Subventionen<br />

6. Verordnung Aufhebung Ortstaxe<br />

7. Grundabtretung Mayer Edith<br />

8. Bestellung Ortsvertreter Grundverkehr<br />

9. Verlängerung Mietvereinbarung Jagdges. Nie<strong>der</strong>sulz<br />

10. För<strong>der</strong>ansuchen Verein kunst.dünger<br />

11 .Verordnung Än<strong>der</strong>ung Raumordnungsprogramm<br />

12. Bauplatzkauf<br />

13. Ruhestand Gemeindearzt<br />

14. Verordnung Gebrauchsabgabe<br />

15. Lkw-Fahrverbot für Sulz im Weinviertel mit Ausnahme von<br />

Ziel- u. Quellverkehr<br />

16. Erhalt <strong>der</strong> Museumsbahn Nie<strong>der</strong>sulz<br />

Vorsitzen<strong>der</strong>: Bürgermeister Franz Pirkner<br />

Schriftführer: Renate Lehmann<br />

Anwesende Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates:<br />

Bürgermeister Franz Pirkner<br />

Vizebürgermeister Helmut Müller<br />

GGR Felix Kekl<br />

GGR Reinhard Mayer<br />

GGR Erich Rotter<br />

GGR Gerhard Rotzer<br />

GGR Leopold Wendy<br />

GR Markus Amon<br />

GR Angela Baumgartner - erscheint um 19.45 Uhr<br />

GR Karl Bogenstorfer<br />

GR Friedrich Gepp<br />

GR Gerhard Haberl<br />

GR Peter Pöll<br />

GR Angela Rotter<br />

GR Andreas Schimpl<br />

GR Ulrike Schmitzer<br />

GR Alois Stallovits<br />

GR Waltraud Würrer


Abwesende Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates:<br />

Entschuldigt:<br />

GR Johann Kindl<br />

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die<br />

Sitzung.<br />

Agenda:<br />

1. Genehmigung und Unterfertigung des letzten <strong>Sitzungsprotokoll</strong>s<br />

Das <strong>Sitzungsprotokoll</strong> <strong>der</strong> letzten Sitzung wurde zeitgerecht zugestellt. Anschließend stellt<br />

<strong>der</strong> Vorsitzende die Frage nach Än<strong>der</strong>ungswünschen.<br />

Es werden keine Än<strong>der</strong>ungswünsche vorgebracht.<br />

Das Protokoll <strong>der</strong> letzten Sitzung wird in dieser Form einstimmig genehmigt.<br />

2. a) Voranschlag 2011<br />

Beratung: Der Vorsitzende erläutert den Voranschlag für das Haushaltsjahr- 2011.<br />

Der Voranschlag lag zwei Wochen vom 17. November bis 1. Dezember 2010 zur<br />

öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wurden keine Einwendungen vorgebracht.<br />

Es sind im Jahr 2011 im ordentlichen Haushalt<br />

Einnahmen von € 1.823.300,-und<br />

Ausgaben von € 1.823.300,-vorgesehen. '<br />

Im außerordentlichen Haushalt sind<br />

Einnahmen von €793.000,- und<br />

Ausgaben von € 793.000,-vorgesehen.<br />

Dies ergibt somit einen Gesamtvoranschlag sowohl auf <strong>der</strong> Einnahmenseite als auch auf <strong>der</strong><br />

Ausgabenseite von € 2.616.300,-.<br />

Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemein<strong>der</strong>at die Annahme des Voranschlages.<br />

Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Voranschlag für 2011 zu beschließen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 Stimmen dafür, 2 Stimmenthaltungen von GR Gepp und GR<br />

Haberl<br />

Beschluss: Dieser Antrag wird somit genehmigt.<br />

b) Mittelfristiger Finanzplan<br />

Beratung: Der mittelfristige Finanzplan ist erfor<strong>der</strong>lich für das Maastrichtergebnis.<br />

Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Mittelfristigen Finanzplan zu beschließen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15 Stimmen dafür, 2 Stimmenthaltungen von GR Gepp und GR<br />

Haberl<br />

Beschluss: Dieser Antrag wird somit genehmigt.


3. ABA und WVA Museumsdorf<br />

Beratung: Eine Ausschreibung über die Gemeinde über das Ziviltechnikbüro Lang hätte<br />

ergeben, dass <strong>der</strong> Gemeinde Kosten in <strong>der</strong> Höhe von € 194.290,- inkl. Projektkosten o.Mwst.<br />

entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen von Aufschließung und Anschlussgebühren in<br />

<strong>der</strong> Höhe von ca. € 114.000,-.<br />

Es wurde mit <strong>der</strong> Weinviertler Museumsdorf Nie<strong>der</strong> sulz Errichtungs- und BetriebsGmbH eine<br />

Vereinbarung getroffen:<br />

1. Die Weinviertler Museumsdorf Nie<strong>der</strong>sulz Errichtungs- und BetriebsGmbH errichtet<br />

die Wasserversorgungsanlage und die Abwasserbeseitigungsanlage auf eigene Kosten<br />

bis zum Eingangsgebäude bzw. Bauhof.<br />

2. Die Ausführung erfolgt sachgemäß und den Vorschriften entsprechend.<br />

3. Dem Weinvierteier Museumsdorf Nie<strong>der</strong>sulz Errichtungs- und BetriebsGmbH werden<br />

die Gebühren und Abgaben entsprechend <strong>der</strong> Berechnungsflächen vorgeschrieben<br />

4. Die Gemeinde gewährt eine Subvention in <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> entrichteten Gebühren und<br />

Abgaben<br />

5. Die Gebühren für Wasserbezug und Kanalbenützung sind laufend zu verrechnen<br />

6. Das Leitungsrecht wird im Grundbuch eingetragen<br />

Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, dass die verlesene Vereinbarung beschlossen<br />

wird.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Beschluss: Dieser Antrag wird somit genehmigt.<br />

4. Grundsatzbeschluss Darlehensaufnahme<br />

Beratung: Für die Errichtung <strong>der</strong> neuen Zufahrtsstraße zum Museumsdorf von <strong>der</strong> L 15 sind<br />

im Voranschlag 2011 € 150.000,- vorgesehen. Dieser Betrag muss durch ein Darlehen<br />

finanziert werden.<br />

Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, einen Grundsatzbeschluss zu fassen, dass für die<br />

Errichtung <strong>der</strong> Zufahrtsstraße zum Museumsdorf ein Darlehen in <strong>der</strong> Höhe von € 150.000,aufgenommen<br />

wird. Getilgt wird das Darlehen in 3 Jahresraten zu je 50.000,- durch<br />

Son<strong>der</strong>bedarfszuweisung des Landes NÖ.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Beschluss: Dieser Antrag wird somit genehmigt.<br />

5. Subventionen<br />

Beratung: Vereinssubventionen für 2011<br />

MV Obersulz<br />

MV Nie<strong>der</strong>sulz<br />

Sportverein<br />

FF Obersulz<br />

FF Nie<strong>der</strong>sulz<br />

FF Erdpreß<br />

€ 1750-<br />

€ 1750-<br />

€ 1750,-<br />

€ 375,-<br />

€ 375-<br />

€ 375,-<br />

Örtl. Bildungs-u.Heimatwerk Sulz € 400,—<br />

Laufclub Erdpreß € 350,-<br />

davon € 1000,-- f.Nachwuchsförd. gegen Nachweis<br />

davon € 1000,-- f.Nachwuchsförd. gegen Nachweis<br />

davon € 1000,-- f.Nachwuchsförd. gegen Nachweis<br />

+ Nachwuchsför<strong>der</strong>ung € 70,-/Person gegen Nachweis


Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemein<strong>der</strong>at, die Subventionen ohne Erhöhung bis auf<br />

weiteres zu gewähren.<br />

Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Subventionen für 2011 zu beschließen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Beschluss: Dieser Antrag wird somit genehmigt.<br />

6. Verordnung Aufhebung Ortstaxe<br />

Beratung: Da mit 1. Jänner 2011 das neue Tourismusgesetz in Kraft tritt, muss die<br />

Verordnung des Gemein<strong>der</strong>ates über die Erhebung von Ortstaxen aufgehoben werden. Es gibt<br />

zukünftig eine landesgesetzliche Regelung. Folgende Kundmachung ist vom Gemein<strong>der</strong>at zu<br />

beschließen:<br />

AUFHEBUNG<br />

<strong>der</strong> VERORDNUNG über die Erhebung von ORTSTAXEN<br />

Die auf <strong>der</strong> Grundlage des NÖ Tourismusgesetzes 1991, LGBI. 7400, erlassene Verordnung<br />

des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>der</strong> Marktgemeinde Sulz im Weinviertel vom 16. 12. 2009 wird<br />

aufgehoben.<br />

Die Aufhebung tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.<br />

Auf Abgabentatbestände, die vor diesem Zeitpunkt verwirklicht worden sind, findet das bisher<br />

geltende Recht weiterhin Anwendung.<br />

Der Bürgermeister<br />

Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, die verlesene Verordnung zu beschließen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Beschluss: Dieser Antrag wird somit genehmigt.<br />

GR Baumgartner erscheint um 19.45 Uhr zur Sitzung.<br />

7. Grundabtretung Mayer Edith<br />

Beratung: Frau Edith Mayer tritt die im Teilungsplan von Dipl.Ing. Lebloch vom 29. 10.<br />

2009 GZ 7056/2009 mit „5" bezeichnete Teilfläche des Grundstücks 3685 im Ausmaß von<br />

64 m 2 unentgeltlich an die Marktgemeinde Sulz im Weinviertel zum Zwecke <strong>der</strong><br />

Einbeziehung in das Grundstück 3686/4 ab.<br />

Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Teilfläche des Grundstücks 3685 im Ausmaß<br />

von 64 m 2 in das Grundstück 3686/4 einzubeziehen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Beschluss: Dieser Antrag wird somit genehmigt.<br />

8. Bestellung Ortsvertreter Grundverkehr<br />

Beratung: Gemäß NÖ Grundverkehrsgesetz hat die Gemeinde nach je<strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>ats wähl<br />

mindestens eine Person als Ortsvertreter neu zu bestellen.


Vorgeschlagen werden: Obersulz u. Nexing: Kling Georg, Obersulz 41<br />

Loibl Gerhard, Obersulz 46 Stv.<br />

Nie<strong>der</strong>sulz : Bogenstorfer Karl, Nie<strong>der</strong>sulz 77<br />

Hemrich Reinhard, Nie<strong>der</strong>sulz 26 Stv.<br />

Erdpreß: Wiesinger Herbert, Erdpreß 7<br />

Wiesinger Andreas, Erdpreß 58 Stv.<br />

Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, die vorgeschlagenen Vertreter zu beschließen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Beschluss: Dieser Antrag wird somit genehmigt.<br />

9. Verlängerung Mietvereinbarung Jagdges. Nie<strong>der</strong>sulz<br />

Beratung: Von <strong>der</strong> Jagdgesellschaft Nie<strong>der</strong>sulz liegt ein Ansuchen vor, in dem um<br />

Verlängerung <strong>der</strong> Mietvereinbarung für die Räumlichkeit im Gemeindeamt Nie<strong>der</strong>sulz bis<br />

31. 12. 2019 angesucht wird.<br />

Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Verlängerung <strong>der</strong> Mietvereinbarung bis 31.<br />

12. 2019 zu beschließen. Die Miete beträgt weiterhin € 50,-.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Beschluss: Dieser Antrag wird somit genehmigt.<br />

10. För<strong>der</strong>ansuchen Verein kunst.dünger<br />

Beratung: Vom Verein kunst.dünger/Gruppe tanzbodn liegt ein Ansuchen vor, in dem um<br />

Subvention für das Projekt „Zeit im Glas" in <strong>der</strong> Höhe von € 1.200,- angesucht wird. Der<br />

Gemeindevorstand schlägt vor, den Betrag als Ausfallshaftung zu gewähren.<br />

Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, dass <strong>der</strong> Betrag als Ausfallshaftung beschlossen<br />

wird.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Beschluss: Dieser Antrag wird somit genehmigt.<br />

ll.Verordnung Än<strong>der</strong>ung Raumordnungsprogramm<br />

Beratung: Der Entwurf für die Än<strong>der</strong>ung des Raumordnungsprogramms lag in <strong>der</strong> Zeit von 9.<br />

August 2010 bis 20. September 2010 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf. Es<br />

wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Folgende Verordnung wird dem Gemein<strong>der</strong>at zum<br />

Beschluss vorgelegt:<br />

VERORDNUNG<br />

§ 1 Aufgrund des § 22 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976 idgF wird<br />

das örtliche Raumordnungsprogramm für die Marktgemeinde Sulz im Weinviertel -<br />

Katastralgemeinden Erdpreß, Nexing, Nie<strong>der</strong>sulz und Obersulz - dahingehend<br />

abgeän<strong>der</strong>t, dass für die auf dem hiezu gehörigen Plan (Nummer 5215a, 5216a und<br />

5217) rot umrandeten Grundflächen die auf <strong>der</strong> Plandarstellung durch rote Signatur<br />

dargestellte Widmungsart festgelegt wird. Die Beschlusspläne sind als Neudarstellung<br />

ausgeführt und haben die Plannummem 5218, 5219 und 5220.


§ 2 Die Plandarstellung ist mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen und liegt im<br />

Gemeindeamt während <strong>der</strong> Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.<br />

§ 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und<br />

nach ihrer darauf folgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf <strong>der</strong> zweiwöchigen<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

Der Bürgermeister<br />

Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, die verlesene Verordnung zu beschließen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Beschluss: Dieser Antrag wird somit genehmigt.<br />

12. Bauplatzkauf<br />

Beratung: Für die Bauplatzerweiterung in Nie<strong>der</strong>sulz sollen die Grundstücke 3083, 3084,<br />

3085 und 3087 von Ulimann, Bogenstorfer, Hörwein und Schmid (Geissler Marie nach<br />

Vorlage eines Gutachtens) angekauft werden. Dafür liegen bereits Vorkaufsverträge vor.<br />

Mit den Grundeigentümern Verlassenschaft Weismann, Rysanek und Schmidt Johann werden<br />

noch Verkaufsverhandlungen geführt.<br />

Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, einen Grundsatzbeschluss zu fassen, dass für die<br />

bereits unterschriebenen Vorkaufsverträge ein Kaufvertrag abgeschlossen wird. Als Kaufpreis<br />

wird € 13,-/m 2 festgelegt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Beschluss: Dieser Antrag wird somit genehmigt.<br />

13. Ruhestand Gemeindearzt<br />

Beratung: Mit Schreiben vom 15. 11. 2010 ersucht Dr. Wolfgang Hebar um Versetzung in<br />

den Ruhestand per 31. 12. 2010 für seine Funktion als Gemeindearzt. Gleichzeitig ersucht er<br />

um Anrechnung <strong>der</strong> medizinischen Vordienstzeiten für den Ruhebezug. In <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong><br />

Sanitätsgemeinde am 30. 11. 2010 wurde die Versetzung in den Ruhestand als Gemeindearzt<br />

bescheidmäßig genehmigt.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at schlägt vor, einen befristeten Mietvertrag für die Ordinationsräume in<br />

Obersulz 173 auf 1 Jahr beidseitig kündbar mit 3monatiger Kündigungsfrist und in einer Höhe<br />

von € 500,- festzulegen. Es wird diesbezüglich ein Gespräch mit Herrn Dr. Hebar geführt.<br />

14. Verordnung Gebrauchsabgabe<br />

Beratung: Vom Landtag wurde im Juli 2010 eine Än<strong>der</strong>ung des NÖ<br />

Gebrauchsabgabegesetzes beschlossen, welches am 1. Jänner 2011 in Kraft tritt.<br />

Dazu muss <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at eine neue Verordnung beschließen:<br />

VERORDNUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER GEBRAUCHSABGABE<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde beschließt für den über den widmungsmäßigen Zweck<br />

hinausgehenden Gebrauch von öffentlichem Grund in <strong>der</strong> Gemeinde die Einhebung einer<br />

Gebrauchsabgabe nach den Bestimmungen des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973,<br />

LGBI. 3700, in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit geltenden Fassung, wie folgt:


Die Gebrauchsabgabe ist von allen Gebrauchsarten des Tarifes des<br />

NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973 mit den dort angeführten Höchstsätzen zu entrichten.<br />

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.<br />

Der Bürgermeister<br />

Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, die verlesene Verordnung zu beschließen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Beschluss: Dieser Antrag wird somit genehmigt.<br />

15. Lkw-Fahrverbot für Sulz im Weinviertel mit Ausnahme von<br />

Ziel- u.Quellverkehr<br />

Beratung: Der Gemeindevorstand schlägt dem Gemein<strong>der</strong>at folgenden Antrag vor:<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beantragt bei <strong>der</strong> BH Gänserndorf eine Verkehrsverhandlung mit dem Ziel,<br />

in Sulz im Weinviertel ein LKW - Fahrverbot über 7,5 t mit Ausnahme von Ziel- und<br />

Quellverkehr zu beschließen.<br />

Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, dass bei <strong>der</strong> BH Gänserndorf ein Antrag auf<br />

Verkehrsverhandlung betreffend LKW-Fahrverbot über 7,5 t für Sulz im Weinviertel mit<br />

Ausnahme für Ziel- und Quellverkehr gestellt wird.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Beschluss: Dieser Antrag wird somit genehmigt.<br />

16. Erhalt <strong>der</strong> Museumsbahn Nie<strong>der</strong>sulz<br />

Beratung: Der Gemeindevorstand schlägt dem Gemein<strong>der</strong>at folgende Anträge vor:<br />

1. Bildung einer Arbeitsgruppe für den Erhalt <strong>der</strong> Museumsbahn bzw. laufende<br />

Überprüfung des angebotenen öffentlichen Verkehrs<br />

2. Beschluss einer Resolution an die ÖBB und das Land NÖ, dass das öffentliche<br />

Verkehrsangebot nicht verschlechtert wird.<br />

GR Gepp schlägt vor, dass dieser Punkt im zuständigen Ausschuss behandelt wird und dass<br />

eine Resolution ausgearbeitet wird.<br />

GR Amon schlägt vor, dass eine Arbeitsgruppe gebildet wird. Weiters for<strong>der</strong>t er, dass die<br />

Gemeinde eine Resolution beschließt, dass die Museumsbahn erhalten bleibt.<br />

Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Angelegenheit im Ausschuss für Infrastruktur<br />

zu behandeln, <strong>der</strong> um interessierte Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong> erweitert wird. Dort wird ein<br />

Resolutionsentwurf behandelt.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />

Beschluss: Dieser Antrag wird somit genehmigt.<br />

Der Vorsitzende dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung.<br />

Ende <strong>der</strong> Sitzung: 21.15 Uhr<br />

Unterschriften <strong>der</strong> Protokollfertiger:

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